Die IT Entsorgung zu HP
Über die ALU IT FIRMA ALCANET will derzeit ALU die IT Mitarbeiter an HP loswerden und versucht mit ihnen den Wechsel mit neuen Verträgen abzuwickeln. Dabei würden in Nürnberg die Rechte für Betriebsübergänge aus BGB 613a unterlaufen
Ein Wechsel in die selbständige Servicefirma ALCANET ist ein Betriebsübergang wie der später geplante Übergang zu HP . Wie wir gehört haben, soll der Übergang zu ALCANET mit neuen einzelnen Verträgen erfolgen.
Das BAG hat bereits entschieden, dass eine Umgehung des § 613a BGB gesetzwidrig ist, Az: 8 AZR 523/04 , bestätigt auch bei dem Versuch von Siemens, diese Rechte bei der BenQ Entsorgung auszuhebeln.
Schließlich sind die Stufen für einen Betriebsübergang , wie er von ALU für die IT Mitarbeiter geplant ist und gegen den bereits französische Kollegen protestierten , von weitreichender Bedeutung. Zuvor muß der Arbeitgeber noch umfassend informieren und dann sind noch viele Fragen zu klären, wie man auch bei vielen anderen nachlesen kann, die das Thema Betriebsübergang diskutiert haben und auf die hier verwiesen wird: