Information
19.08.2010
Neuer Webauftritt des Betriebsrats Nürnberg
Vor ein paar Wochen erreichte uns die überraschende Mitteilung, dass der Betriebsrat an einen neuen Webauftritt arbeitet. Wir fragen uns, warum der Betriebsrat diesen (nicht unerheblichen) Aufwand betreibt? Hat es etwas mit der Informationspolitik des BRs zu tun oder steckt etwas ganz anderes dahinter?
Spärliche Informationen
Seit der letzten BR-Wahl im März hört man relativ wenig über das, was der BR macht. Die beiden Betriebsversammlungen, denen wir beiwohnen durften, waren nicht gerade informativ.
Die erste Betriebsversammlung in diesem Jahr war eine reine Werbeveranstaltung für den Haustarifvertrag (HTV). In brüderlicher Eintracht erklärten uns die IG Metall, die Firmenvertreter und der Betriebsrat den HTV. Bemerkenswert dabei war lediglich, dass man diesen in der endgültigen Form nie zu sehen bekam - bis zum 16. August nicht. Lediglich Netzwerk IT hat vor zwei Monaten den HTV veröffentlichet
In der zweiten Betriebsversammlung waren konkrete Informationen über die Tätigkeit des BRs ebenso dürftig. Allein durch den Bericht über das neue Bezahlungssystem für die Kantine konnte man erahnen, dass der BR seinen Hintern bewegt. Fast alle anderen Berichte gingen um Themen, die offensichtlich im Gesamtbetriebsrat behandelt werden.
Wer der neue BR ist, welche Ziele er hat und was er konkret in 2010 geleistet hat, war nicht zu vernehmen. Schlimmer noch: keine der bisherigen Betriebsversammlungen fanden rechtzeitig statt und in keiner lieferte der BR einen ordentlichen Tätigkeitsbericht ab, wie es das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat vorschreibt. Hat der BR sich auf die faule Haut gelegt oder hat er der Belegschaft nichts mehr zu sagen?
Der neue Webauftritt
Wie wir erkennen, ist die Informationspolitik des Betriebsrats nicht offen und Transparent. Soll das jetzt mit einem neuen Webauftritt verbessert werden?
Wohl kaum. Der neue Webauftritt ist ein Abklatsch des alten. Neue Information oder neue Möglichkeiten für die Belegschaft sind dort nicht zu finden. Welche Gründe könnte es dennoch dafür geben?
Technische Gründe wohl nicht. Das bisherige System läuft gut, stabil und ist technisch auf der Höhe der Zeit. Der BR hat Zugang zum System und anwenden können es die Betriebsräte auch. Daran kann es auch nicht liegen.
Was kann also der Grund für diesen neuen Webauftritt des BRs sein? All diese Fragen hat laut unserer Information auch ein Ersatzbetriebsratsmitglied dem BR gestellt und bisher keine Antwort von ihm darauf bekommen. Obwohl die Mail an alle Betriebsräte und Ersatzbetriebsräte ging, hat der BR nichts dazu gesagt bzw. geschrieben.
Wir können nur vermuten, dass es darum geht, kritische Menschen kaltzustellen. Unangenehme Fragen an den Betriebsrat könnten ja ihre bequeme Eintracht mit der Geschäftleitung und deren Handlanger gefährden.
Sollte sich der BR nicht zu Wort melden, werden wir weiterhin spekulieren müssen ...
23.04.2010
Macht, Zensur und Information Hiding
Die IGM- Mehrheitsfraktion im Betriebsrat will bis auf weiteres und gegen bestehendes Recht verhindern, dass Information, die der Betriebsrat auf elektronischem Weg bekommt, allen BR- Mitgliedern elektronisch zugänglich gemacht wird.
Fast alle Unterlagen, die der Betriebsrat bekommt, sind elektronische. Damit Betriebsräte ihre Rechte und Pflichten für die KollegInnen wahrnehmen können, benötigen sie sämtliche Unterlagen.
Viele Unterlagen und den Mailverkehr an den Betriebsrat bekommen BR-Mitglieder nicht zu Gesicht. Um das zu ändern, übergab die BR-Fraktion Liste 2 bereits letzte Woche ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit folgendem Leitsatz:
Jedes Mitglied des Betriebsrats verfügt nach §34 Abs. 3 BetrVG über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen.
Der Betriebsrat hat am 22. April 2010 entschieden, ein Gutachten darüber einzuholen. Es soll geklärt werden, welche Bedeutung dieses BAG-Urteil für die Betriebsratsarbeit hat.
Der obenzitierte Leitsatz ist u.E. eindeutig zu verstehen.
Die führenden IGM-Betriebsräte sehen das nicht so. Sie verstehen zwar anscheinend, dass ein Recht darauf besteht, dass die elektronischen Unterlagen den Betriebsratsmitgliedern zugänglich gemacht werden, wissen aber angeblich nicht, wie sie es umsetzen sollen.
Ihr Wortführer, selbst ehrenamtlicher Arbeitsrichter in Nürnberg, konnte die folgende Passage in der Urteilsbegründung nicht interpretieren:
27.[...]Der Senat sieht es dabei keineswegs als zwangsläufig an, dass Betriebsratsmitgliedern von ihren eigenen Rechnern aus Zugang zu allen Daten des Betriebsrats eröffnet wird oder an den Betriebsrat gerichtete E-Mails an die persönlichen Betriebsadressen seiner Mitglieder weitergeleitet werden müssen. Entscheidend ist, dass jedes Mitglied von bestimmten Geräten aus jederzeit mit zumutbarem Aufwand den vollständigen Datenbestand einschließlich des E-Mail-Kontos einsehen kann. Diese Maßnahmen, über die der Betriebsrat durch entsprechende Beschlüsse zu entscheiden hat, dürfen allerdings nicht wie im vorliegenden Fall dazu führen, dass das Leserecht für einzelne Mitglieder inhaltlich beschränkt wird.
Statt konstruktiv an einer Lösung zu arbeiten, die dem Gesetz entspricht und allen Betriebsräte Zugang zu den Unterlagen verschaffen würde, verstecken sich die führenden IGM-Betriebsräte hinter einem zu erstellenden Gutachten, das ihnen solche einfachen Sätze verständlich erklären sollte.
Im Klartext: die führenden IGM-Betriebsräte nutzen vermutlich ihre Mehrheit aus, um BR-Mitglieder von Informationen fernzuhalten. Das Gutachten anscheiend wurde in Auftrag gegeben, um Zeit zu gewinnen. Es geht u.E. um Machterhalt.
Pikanterweise wollen auch die anderen IGM-Betriebsräte, die für den Antrag gestimmt haben, nicht wissen, welche Information der Betriebsrat hat. Denn müssten sie Stellung beziehen.
Ausblick
Nächste Woche werden Anträge von der Liste 2 in den Betriebsrat eingereicht, die detaillieren, wie das BAG-Urteil umgesetzt werden kann. Wir gehen jedoch davon aus, dass der IGM geführte Betriebsrat die Anträge ablehnen wird.
Vielleicht täuschen wir uns, vielleicht kommt es nächste Woche ganz anders, als wir erwarten.
Das Verhalten der IGM-Betriebsräte lässt jedoch nichts gutes erahnen:
- die Aufstellung der IGM-Kandidatenliste für die Betriebsrat erfolgte undemokratisch und keine/r der KandidatInnen lehnte sich gegen die führenden IGM-Mitglieder auf. Keine/r wusste wie die Liste zustande kam und keine/r der KandidatInnen verlangte nach einer demokratischen Aufstellung der Liste
- Eine schmutzige Wahlkampagne wurde von der IGM gegen die konkurrierende Liste 2 geführt. Mit Halbwahrheiten und Unterstellungen wurde Stimmung gegen sie gemacht. Empörung seitens der IGM-Mitglieder konnten wir nicht feststellen.
- Überall wurde von der IGM mit den Vorzügen des irgendwann einmal einzuführenden Haustarifvertrags Wahlkampf gemacht. Allerdings wurden bis heute keine Kopien des HTVs verteilt, auch nicht an IGM-Mitglieder!
Soviel zum Wahlslogan der IG Metall: „Demokratie im Betrieb leben“!
Fazit
Information ist Macht. Wer über Information verfügt, kann nicht nur besser entscheiden und handeln, sondern kann andere Menschen steuern bzw. manipulieren. Er hat somit Macht und kann sie ausüben. Um das zu erreichen, muss man den Zugang zur Information haben und die Informationskanäle unter Kontrolle halten ...
Die IG Metall im Betrieb hat sich schon wieder nicht gerade mit Ruhm bekleckert.