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20.05.2009
Die 10 Gebote von Alcatel-Lucent.
In einer neuen, nur zweiseitigen Richtlinie über "unerlaubte Handlungen" hat der Vorstand jetzt festgelegt, was für alle Bundesbürger umfassend und rechtskräftig im Strafgesetzbuch steht. Seine Regeln listet der Vorstand mit Zustimmung des Gesamtbetriebsrates auf. So wird das Lesen des Strafgesetzbuches für Mitarbeiter viel einfacher.
An dem Umfang der Strafgesetze ändert aber das Unternehmens nichts, auch wenn dabei einige wichtige Verbote wie Diskriminierung, Gleichbehandlung und Mobbingverbot nicht genannt werden. In dieser Richtlinie wird bewußt auch noch zum Anschwärzen von Kollegen in hausinternen Maßnahmen motiviert: Ein komplettes Meldesystem wie es in vergangenen Staaten praktiziert wurde.
Wie reagieren da wohl Arbeitsgerichte auf eine solche Richtlinie, aus der das Mißtrauen gegenüber den eigenen Mitarbeitern sichtbar wird und in dem sich ein Unternehmen anmaßt, Kompetenzen der Straf-Justiz ins eigene Haus zu holen.
Wozu dient nun so eine Richtlinie, wenn sie nur gültige Normen wiederholt, wenn nicht zur Einschüchterung der eigenen Mitarbeiter? Eine - längst überfällige - Verhaltensrichtlinie für das Management ist diese vorliegende Richtlinie nicht, weil hier leider Manager vom Geltungsbereich ausgenommen sind. Korruption durch Top-Manager oder die Verletzung von Gesetzen wie das schon genannte Diskriminierungsverbot oder der Datenschutz müssen weiter allein durch das Strafgesetz verfolgt werden.
Was wirklich fehlt, ist eine Verhaltensrichtlinie für "unsere" Manager, um Straftaten von diesen vorzubeugen bzw. zu ahnden.