Siemens - Betriebsübergang - Widerspruch
erstellt von widerspruch
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zuletzt verändert:
11.09.2011 10:11
Firmen und Firmenteile sind inzwischen Handelsware. Nach BGB §613a (6) kann ein Arbeitnehmer einem Betriebsübergang widersprechen. Nach diesem Recht haben Mitarbeiter der Siemens AG gegen die Ausgliederung
in die SIS GmbH, die zwischenzeitlich im Besitz von Atos Origin ist, widersprochen.
Kolleginnen und Kollegen, die widersprochen haben ist eine Änderungskündigung, verbunden mit hohen Gehaltseinbussen und/oder Ortswechsel, ausgehändigt worden, gegen die sich die Betroffenen wehren. Am Arbeitsgericht München sind zwischen 30 und 40 Kündigungsschutzklagen zu Gange über die die Betroffenen hier berichten.