Erfahrung mit Änderungskündigung
erstellt von widerspruch
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zuletzt verändert:
06.10.2011 00:37
Änderungskündigungen können
- angenommen werden, die angenommene Stelle wird angetreten
- vorbehaltlich angenommen werden, das Arbeitsverhältnis besteht fort, parallel wird geklagt wegen der Vertragskonditionen
- nicht angenommen werden, was zu einer Beendigungskündigung führt.
So die Theorie.
Titel | Autor | Typ | Verändert |
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Vorläufige Einstellung gemäß § 100 Abs. 2 BetrVG | widerspruch | Nachricht | 06.10.2011 00:53 |