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Unterlaufen erweiterter Kündigungsschutzrechte durch ein zweifelhaftes Betriebekonstrukt Kammertermin Kündigungsschutzklage Helene F LAG München

erstellt von widerspruch zuletzt verändert: 03.04.2012 15:30
Die Firma Siemens hat mehreren Mitarbeitern nach deren Widerspruch zur Ausgliederung der SIS (inzwischen ATOS) eine Änderungskündigung mit mehr als grenzwertig zumutbaren Arbeitsbedingungen ausgesprochen. Diese Verfahren werden nun, inzwischen in zweiter Instanz, die Arbeitsgerichte beschäftigen.
Wann 13.06.2012
von 13:00 bis 14:00
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Die Firma Siemens hat mehreren Mitarbeitern nach deren Widerspruch zur Ausgliederung der SIS (inzwischen ATOS) eine Änderungskündigung mit mehr als grenzwertig zumutbaren Arbeitsbedingungen ausgesprochen. In der Hoffnung gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen erweiterten Kündigungsschutz besser unterlaufen zu können, wurde dafür von langer Hand ein recht zweifelhaftes Betriebkonstrukt zusammengeschustert. Nach Darstellung seitens Siemens schwebten die Betroffenen in einem betriebsratslosen Raum irgendwo in der Siemens AG, keinem Betrieb zugeordnet, um dann zu erklären diesen "keinen" Betrieb schließen zu wollen. Angeblich schwebten sogar Hunderter gewünschter Widersprecher, die der Abteilung ... COOB ... zugeordnet wurden. FDer ... COOB ... wurden alle Widersprecher zugeordnet und in andere Siemensbereiche verliehen. Der ehemalige Bereich SIS wurde zwar erst 2007 in die Siemens AG reintegriert, aber nach Zuversetzung von Mitarbeitern der SAG, die vorab nicht so leicht in die GnbH verschoben werden konnten, stand auch schon wieder die Ausgliederung an. Der "Eintrittspreis" zur Reintegration in die Siemens AG war 2007 für die Mitarbeiter weniger Gehalt bei gleichzeitiger Erhöhung der Arbeitszeit. Nun wird noch eins daraufgesetzt, indem Widersprechern, eine Änderungskündigung, womöglich bewußt als abschreckende Beispiele für zukünftige Ausgliederungen, mit schlechter bezahlten unpassenden Stellen, ausgesprochen wurde.

(4) Kommentare

Anonymer Benutzer 28.03.2012 22:54
Der Restbetrieb war in Wahrheit ein realitätsloses, virtuelles Konstrukt - als Betrieb im gängigen Sinne hat er zu keiner Zeit existiert. Sein Zweck war nur die Umgehung der Sozialauswahl aus einer viel größeren Gesamtheit.
Mehr als ein Richter am Amtsgericht hat sich genötigt gesehen, diesen offenkundigen Rechtsmissbrauch in der Sitzung nicht zu übergehen. In den Urteilen ist er dann aber vollständig unterdrückt worden. Soweit die Kläger ohnehin gewonnen haben, ist dies belanglos. In den anderen Entscheidungen aber scheint ein zweifelhaftes Rechtsverständnis auf - hat man den Klägern angemessenes rechtliches Gehör versagt? Gibt es ein bayerisches Spezial-Arbeitsrecht?
Wir werden sehen, ob die Richter am Landgericht so etwas mit ihrem Verständnis korrekter Rechtsprechung vereinbaren können - vermutlich nicht.
Anonymer Benutzer 14.05.2012 22:35
Werter Kommentator.
Kann es sein, das Sie mit Amtsgericht das Arbeitsgericht und mit Landgericht die zweite Instanz in einem Arbeitsgerichtsprozess das Landesarbeitsgericht (LAG) meinen?
Denn die jeweiligen zweitgenannten sind für Arbeitsrechtsstreitigkeiten zuständig..
Anonymer Benutzer 30.03.2012 14:24
Ja! Justitia ist teilweise wirklich blind. Zeitweise wurden erhebliche Zweifel an der Gerichtsbarkeit laut, da scheinbar Siemens alles argumentativ vortragen konnte, so abstrus es auch war, man nahm es von juristischer Seite als Beweis "wie gut man es mit den Mitarbeitern ja meinte"... Das Restkonstrukt ist rechtlich nicht haltbar, da es nur auf dem Papier existierte, nur dem Stellenabbau diente und als abschreckendes Beispiel für zukünftige Widersprüchler!
Richter geht in Euch, lest die entsprechenden Paragraphen, prüft das Konstrukt auf das Genaueste und sprecht endlich RECHT!
Anonymer Benutzer 14.06.2012 09:09
Weiss jemand wie das Verahren gelaufen ist?