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verschobener Berufungstermin LAG Mündliche Verhandlung vor der Kammer über die Berufung gegen die Abweisung der Klage zur Weiterbeschäftigung bis zur endgültigen Klageentscheidung

erstellt von widerspruch zuletzt verändert: 14.03.2012 17:44
Inge S. hat die Klage vor dem Arbeitsgericht München gewonnen. Das Arbeitsverhältnis ist nicht aufgelöst. Die Richterin ist über die vorgewiesenen Stellen gegangen und hat die Stellenausschreibung "Fachbetreuer Debitorenbuchhalter" am Standort Erlangen als sozialverträglicher befunden. Inge S. wurde als Debitorenbuchhalter bei der Siemens AG eingestellt und hat langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Die Klage auf Weiterbeschäftigung bis zur entgültigen Klageentscheidung wurde für alle unverständlich von der Richterin Schönleben abgewiesen. Gegen diese Abweisung der Klage ist Inge S. in Widerspruch gegangen
Wann 11.04.2012
von 10:00 bis 11:00
Teilnehmer erwünscht
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Landesarbeitsgericht Winzerstrasse 104 Sitzungssaal 14

der Termin wurde vom 7. März auf dem 11. April 2012 verlegt. Begründung: Dr. Göpfert von Gleis Lutz hat an diesem Tag 13 Kammertermin in Karlsruhe wahrzunehmen. Da es sich bei dem Berufungsverfahren um einen der drei ersten Berufstermine in einem Massenverfahren handelt, ist es unbedingt erforderlich und vom Mandanten gewünscht das Herr Dr. Göpfert diesem Termin selbst wahrnimmt. Da sich Herr Crusius, der mit dem Sachverhalt und den Kläger vertraute Personalverantwortliche bei der Beklagten vom 09.bis 23.03.2012 in Urlaub befindet, wird um eine Terminverlegung nach dem 23.03.2012 gebeten.

Ich hoffe, dass Siemens bis dahin ihre Schriftsätze pünktlich liefert.

PS: Mein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig ;-).

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 05.02.2012 19:17
Interessant ist doch immer wieder wie Beamte, in diesem Falle Richter die ja total mit ihrer Besoldung "gepampert" sind, leichtfertig mit der Existenz der Kläger umgehen. Es ist völlig unverständlich wie die finanzielle Sicherung abgeschmettert wurde mit der Ablehnung der Weiterbeschäftigung durch Siemens. In seinem Urteil hat das Amtsgericht zwar den Kündigungsgrund gekippt, damit die Kündigung nicht in Frage gestellt? Das ist mehr als fragwürdig und dubios!
Anonymer Benutzer 23.02.2012 19:53
Ich bin immer wieder erschüttert darüber zu lesen, wie Angestellte des Dax-Konzerns Siemens Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber führen müssen.