verschobener Berufungstermin LAG Mündliche Verhandlung vor der Kammer über die Berufung gegen die Abweisung der Klage zur Weiterbeschäftigung bis zur endgültigen Klageentscheidung
Landesarbeitsgericht Winzerstrasse 104 Sitzungssaal 14
der Termin wurde vom 7. März auf dem 11. April 2012 verlegt. Begründung: Dr. Göpfert von Gleis Lutz hat an diesem Tag 13 Kammertermin in Karlsruhe wahrzunehmen. Da es sich bei dem Berufungsverfahren um einen der drei ersten Berufstermine in einem Massenverfahren handelt, ist es unbedingt erforderlich und vom Mandanten gewünscht das Herr Dr. Göpfert diesem Termin selbst wahrnimmt. Da sich Herr Crusius, der mit dem Sachverhalt und den Kläger vertraute Personalverantwortliche bei der Beklagten vom 09.bis 23.03.2012 in Urlaub befindet, wird um eine Terminverlegung nach dem 23.03.2012 gebeten.
Ich hoffe, dass Siemens bis dahin ihre Schriftsätze pünktlich liefert.
PS: Mein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig ;-).