Kündigungsschutzklage Günter K.
Wann |
06.03.2012 von 15:15 bis 16:00 |
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Wo | Arbeitsgericht München, Winzererstr. 104 |
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Terminänderung des Kammertermins in erster Instanz
Nun hat das leidige, inzwischen regelmäßige kurzfristigste Einreichen von Schriftsätzen seitens der Beklagten Firma Siemens AG, zu einer Verschiebung des Kündigungsschutzverfahrens ins Frühjahr 2012 geführt. Die Uhrzeit des neuen Kammertermins wird, sobald bekannt, angepasst. Verständlich, daß das Arbeitsgericht München diese Erschwernis einer ordentlichen Kammerterminvorbereitung nicht ewig duldet. Die Vorwarnungen seitens des Münchner Arbeitsgerichtes waren eindeutig und klar formuliert.
Laut Gesetz ist bei einem Kündigungsschutzverfahren der Mitarbeiter in der Beweispflicht für die Eignung auf einen Arbeitsplatz. Im umgekehrten Fall, zum Beispiel im Rahmen einer Änderungskündigung, ist sich das Unternehmen nicht zu schade einen Arbeitsplatz anzubieten, der weder der Person des Gekündigten, noch der Führungskraft und dem zuständigen Betriebsrat als richtig besetzt erscheint. Nicht nur, daß Siemens Mitarbeiter mittels einer Änderungskündigung von München nach Bad Neustadt an der Saale schickt, also in ein Werk, das noch vielen in Erinnerung ist, da es in der Rhön geschlossen und ins Ausland verlagert werden sollte. Mit der entsprechenden Schadensdrohung für eine ganze Region. Siemens verweigert zusätzlich, trotzdem das Arbeitsgericht die Ablehnung durch den Betriebsrat zu einer solchen Konstellation nicht aufhebt, dem Mitarbeiter die Möglichkeit bei seiner Familie zuhause zu leben.
Wenn man bedenkt, das sich Siemens damit rühmt, bei dem Ranking der beliebtesten Arbeitnehmer Deutschlands ganz oben mit dabei zu sein, frage ich mich, was ist der Mensch noch wert.