Pressemitteilung zum Gerichtsverfahren gegen Ford-Arbeiter aus Genk
Wir dokumentieren hier die Pressemitteilung des Solikreis 7. November zum Gerichtsverfahren gegen die belgischen Ford-KollegInnen. Der Prozess wurde vertagt. Die nächste Verhandlung findet am 5. November 2014 um 11.30 Uhr beim Amtsgericht Köln (Luxemburger Str. 101) statt. Ab 10 Uhr wird es vor dem Amtsgericht eine Kundgebung zur Unterstützung der belgischen KollegInnen geben.
Das Amtsgericht Köln hat im heutigen Gerichtsverfahren gegen einen belgischen Ford-Beschäftigten den Prozess auf den 5. November, 11.30 Uhr, vertagt.
Die Anklage gegen den Genker Arbeiter lautet auf “Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Straftat” beim angeblichen Eindringen auf das Gelände der Ford-Europazentrale in Köln am 7. November 2012. 9 weitere Strafverfahren sind in dieser Angelegenheit anhängig. Alle betroffenen Arbeiter hatten Widerspruch gegen ihnen zugestellte Strafbefehle eingelegt.
Vor Prozessbeginn hatten ca. 30 Ford-Arbeiter und Gewerkschafter aus Belgien sowie etwa 30 Unterstützer aus Köln vor dem Gerichtsgebäude gegen die Strafverfolgung von Arbeitern und “für internationale Klassensolidarität statt Standortlogik” demonstriert. Dabei wurden Solidaritätserklärungen von Beschäftigten von Ford Valencia, Daimler Bremen, Daimler Düsseldorf, der Berliner S-Bahn sowie der türkischen Hafenarbeitergewerkschaft Lim-ter is abgegeben.
Zum Prozess kamen ausserdem etwa 20 Arbeiter von Ford Köln. Wegen überfüllung des Gerichtssaals und den vom zuständigen Richter angeordneten verschärften Sicherheitsvorkehrungen kam es zu Verzögerungen beim Prozessbeginn und dazu, dass viele Unterstützer in den Fluren des Amtsgerichts auf den Ausgang der Verhandlung warten mussten. Einheiten der Polizei waren ausserdem in einem Vorraum des Gerichtssaals stationiert.
Polizist Oliver K.: “Habe daran gedacht, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.”
Der Prozess wurde vertagt, da sich – mit sieben von acht – beinahe alle geladenen Zeugen der Anklage krank gemeldet hatten. Ein Polizist, der als Zeuge vernommen wurde, konnte nur noch vage Angaben zu seiner Wahrnehmung des Ablaufs der Aktion am 7. November machen, entkräftete die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft jedoch durch die Aussage, das Werkstor sei an dem Tag von der Werksfeuerwehr selbst geöffnet worden. Er gab ausserdem freimütig zu, dass er an dem Tag “daran gedacht” habe, gegen die Demonstranten “von der Schusswaffe Gebrauch zu machen”.
Ca. 250 Ford-Arbeiter und Unterstützer aus dem belgischen Genk hatten am 07. November 2012 vor der Ford-Europazentrale in Köln gegen die Schließung ihres Werks und den Verlust von insgesamt 10.000 Jobs in ihrer Region demonstriert. Innerhalb kurzer Zeit sahen sie sich einem riesigen Polizeiaufgebot gegenüber, wurden stundenlang eingekesselt und teilweise festgenommen.
Die anschließende Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen 24 Arbeiter und die Versendung von Strafbefehlen wegen „Landfriedensbruchs“ bzw. „gefährlicher Körperverletzung“ durch die Kölner Staatsanwaltschaft hatte bundesweit sowie in Belgien, Spanien und der Schweiz zu einer Welle von Solidarität geführt.
Das politische Konstrukt der „Rädelsführerschaft“ gegen einen deutschen Kollegen hat die Staatsanwaltschaft daraufhin bereits Ende 2013 fallen gelassen. Zwischenzeitlich sah sich sogar der Kölner Polizeipräsident gezwungen, in einem Zeitungsinterview von der damaligen Einsatzführung abzurücken.
Der Solidaritätskreis 7. November ruft für den 5. November dazu auf, sich erneut um 10.00 Uhr vor dem Amtsgericht Köln zu versammeln, um “gegen die Kriminalisierung von Arbeitskämpfen” zu demonstrieren und die betroffenen Beschäftigten zu unterstützen.
Köln, den 20. Oktober 2014
Solidaritätskreis 7. November