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Weblog des DJH-Projekts

29.07.2013

Gegendarstellung zu Forumsbeiträgen

von djh — Letzte Änderung 29.07.2013 07:25
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Der DJH Rheinland hat Netzwerk IT in einer E-Mail darum gebeten, die Forumsbeiträge über die Jugendherberge Kevelaer aufgrund "von persönlichen Beleidigungen bzw. unwahrer Tatsachenbehauptungen" zu löschen.

Die Feststellungen beziehen sich auf die Forumsbeiträge über die Jugendherberge Kevelaer.

Umgang mit Menschen mit Behinderung

Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass der DJH ein gemeinnütziger Verein sei, der Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsalltag integriere. Der DJH kooperiere mit Behindertenwerkstätten, die eigene Betreuer den Mitarbeitern vor Ort zur Seite stellen. Demnach sei die Behauptung unwahr, die Mitarbeiter des DJH hätten keinerlei Schulung oder ähnliches bekommen, wie man mit verschiedenen Behinderungen umgehe.

Einsparung von Personalkosten

Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer stelle sog. Bufdis ein, um Personal zu entlassen.

Prämien für Herbergseltern

Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass Herbergsleiter keine Prämien erhalten und dass demnach die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer wolle sich übers Personal mehr Prämien ersparen.

Überprüfung der Herbergseltern auf Umgang mit Kindern

Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass Herbergseltern vor ihrer Einstellung auf ihre Fähigkeit, mit Kindern umzugehen, geprüft werden, und dass demnach die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer sowie ihre Stellvertreterin könnten nicht mit Kindern umgehen.

Kein Engagement des Vorsitzenden bei der Feuerwehr

Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass der Vorsitzende des Verbands kein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist und dass demnach die Behauptung unwahr sei, er kümmere sich aus diesem Grund nicht um die Belange der Mitarbeiter.

Belege?

Natürlich haben wir die entsprechenden Passagen im Forum sowie beleidigende Aussagen bis auf weiteres unkenntlich gemacht.

Leider liegen uns jedoch bezüglich der obigen Feststellungen bislang keinerlei Belege des DJH Rheinland vor.

Diese wären jedoch sicherlich sowohl im Interesse des DJH sowie auch seiner Mitarbeiter.

25.04.2013

Mitteilung des Gesamtbetriebsrats Rheinland zur neuen Urlaubsregelung

von djh — Letzte Änderung 25.04.2013 12:03

Wir dokumentieren hier eine Mitteilung des GBR im Rheinland aus dem Forum:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Jugendherbergen des DJH-Landesverbandes Rheinland e.V.,

vielen von Euch dürfte noch die im letzten Jahr stattgefundene Diskussion über eine mögliche Betriebsratswahl in Erinnerung sein. Nach der damals abgesagten Mittarbeiterversammlung ist es nun an der Zeit, Euch einmal über den aktuellen Stand zum Thema Betriebsrat zu informieren.

Da die ursprünglich angedachte Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates für alle Mitarbeiter aus unterschiedlichen Gründen nicht zustande gekommen ist, gab es mittlerweile einzelne Betriebsratswahlen in den Jugendherbergen Düsseldorf (im Juni 2012) und Köln-Riehl (im Oktober 2012).

Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt in § 47 Abs. 1 vor: "Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten." Daher trafen sich die Betriebsräte der Jugendherbergen Düsseldorf und Köln-Riehl im November 2012, um die Mitglieder für den Gesamtbetriebsrat zu bestellen. Gemäß der Größe des jeweiligen Betriebsrates bestellte der Betriebsrat der JH K-Riehl zwei Mitglieder (Manja Hempelt, Süleyman Öcal) und der Betriebsrat der JH Düsseldorf ein Mitglied (Joachim Langen) für den Gesamtbetriebsrat.

Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates ist in § 50 des Betriebsverfassungsgesetz wie folgt geregelt: "Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet."

In der Gesamtbetriebsratssitzung im Dezember 2012 stellte der GBR fest, dass die bisher in den meisten Jugendherbergen des DJH-Lvb. Rheinland, gemäß der Anweisung zur Anleitung einer Jugendherberge, gültige Urlaubsregelung (27 Werktage für Mitarbeiter bis zu 30 Jahren, 30 Werktage für Mitarbeiter bis zu 40 Jahren, 35 Werktage für alle Mitarbeiter über 40 Jahre) gegen die § 1 und § 7 des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verstößt die da lauten:

§ 1 "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

§ 7 "Benachteiligungsverbot (1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt. (2) Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des Absatzes 1 verstoßen, sind unwirksam. (3) Eine Benachteiligung nach Absatz 1 durch Arbeitgeber oder Beschäftigte ist eine Verletzung vertraglicher Pflichten."

Es wurde ein Gesamtbetriebsratsbeschluss gefasst und dem Arbeitgeber übergeben mit dem Verhandlungsziel, eine dem AGG entsprechende Urlaubsregelung für die Mitarbeiter in den Jugendherbergen zu erreichen. Weitere Verhandlungsziele waren eine Korrektur des Urlaubsanspruches nach oben und eine Besitzstandswahrung für Mitarbeiter zu erlangen, die bereits einen höheren Urlaubsanspruch haben oder in den nächsten drei Jahren einen höheren Urlaubsanspruch nach alter Regelung erwerben würden.

Anhängend übersenden wir zu Eurer Information die mit dem Arbeitgeber im März 2013 ausgehandelte und ab dem 01.04.2013 gültige Betriebsvereinbarung. Diese wurde den Herbergsleitungen im Auftrag der Geschäftsführung per Rundmail am 11.04.2013 übermittelt.

Für Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung. Ihr erreicht den Gesamtbetriebsrat über die nachfolgenden Kontaktdaten.

Betriebsvereinbarung

Zwischen dem Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Rheinland e.V. – nachstehend Landesverband, vertreten durch den Vorsitzenden und den Geschäftsführer – und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendherbergen des Landesverbandes Rheinland e.V. -nachstehend Mitarbeiter, vertreten durch den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrates- wird folgende Vereinbarung geschlossen:

Präambel

Der Urlaubsanspruch der Mitarbeiter, die durch den Gesamtbetriebsrat vertreten werden, soll einheitlich geregelt werden. Die Dauer des Erholungsurlaubes soll die Betriebsangehörigkeit berücksichtigen.

§ 1 Gültigkeit

Der Urlaubsanspruch gemäß dieser Vereinbarung für Dienst-/Arbeitsverträge besteht ab dem 01.04.2013.

§ 2 Urlaubsanspruch

Mitarbeiter mit einer 6 Tage Woche haben folgenden Anspruch auf Jahresurlaub:

Beschäftigungsdauer

Urlaubstage in den ersten 2 Jahren 30

ab dem 3. Jahr Beschäftigungsjahr 32

ab dem 5. Jahr Beschäftigungsjahr 34

ab dem 8. Jahr Beschäftigungsjahr 36

Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf ein zwölftel des Jahresurlaubes für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses innerhalb des Jahres, in dem er eintritt oder ausscheidet.

Der Anspruch für Mitarbeiter, die weniger als die Regelarbeitszeit von 6 Tagen pro Woche arbeiten, wird dementsprechend umgerechnet. (Umrechnungsweise Urlaubstage / 6 x durchschnittliche Wochenarbeitstage)

§ 3 Besitzstand

Für Mitarbeiter, welche vor dem 01.04.2013 im Landesverband beschäftigt sind, gilt diese Vereinbarung in den nächsten 3 Jahren nur dann, wenn sie nicht schlechter als bisher gestellt sind. Ab dem 31.03.2016 ist der Urlaubsanspruch dieser Mitarbeiter festgeschrieben es sei denn, daß diese Vereinbarung den Mitarbeiter besserstellt."

Mit freundlichen Grüßen Joachim Langen (GBR-Vorsitzender)"

Gesamtbetriebsrat der Jugendherbergen im DJH Landesverband Rheinland zu erreichen über Jugendherberge Düsseldorf Düsseldorfer Straße 1 40545 Düsseldorf Tel: 0049-211-55 73 1-12 Fax: 0049-211-57 25 13 Email: betriebsrat.jh.duesseldorf@gmail.com"

25.01.2013

Wie man sich als Belegschaft durchsetzt

von djh — Letzte Änderung 25.01.2013 14:10
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Über Jahre verweigerte die Jugendherberge Wuppertal ihren 400-Euro-Kräften die Zuschläge an Sonn- und Feiertagen. Als KollegInnen sich beschweren, mauern Herbergsleitung und Landesgeschäftsführung. Am Ende nehmen sich die KollegInnen einen Anwalt. Kurz vorm ersten Gerichtstermin gibt der DJH Rheinland nach und zahlt die Zuschläge rückwirkend für drei Jahre aus.

Bei einem Kollegen handelt es sich um einen Betrag von insgesamt 1700 Euro, der nach langen Auseinandersetzungen im Juli 2012 schließlich ausbezahlt wird. Ebenso erhalten alle anderen Beschäftigten, die geklagt haben, ihr Geld. Seit März 2012 bereits wurden die Zuschläge in Wuppertal als Freizeitausgleich abgegolten.

Zuvor hatte sich der DJH lange Zeit quergestellt. Noch im Dezember 2011 hatte es in einem Brief knapp geheißen: "Wir können Ihrer Aufforderung nicht nachkommen".

Ebenso hatte es einige Einschüchterungsversuche gegeben: bis hin zur versuchten Kündigung eines Mitarbeiters.

Zum Verlauf der Auseinandersetzung:

Keine Sonntagszuschläge: Jugendherberge kündigt Mitarbeiter

Jugendherbergen: DJH droht Minijobbern mit Lohnrückzahlungen

Jugendherberge Wuppertal: DJH nimmt Kündigung zurück

Hier gibt es Rechtstipps.

06.06.2012

19. Juni: Gerichtstermin im Verfahren gegen DJH Rheinland

von djh — Letzte Änderung 06.06.2012 11:55
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Mehrere KollegInnen klagen gegen den DJH Rheinland wegen nicht ausbezahlter Sonn- und Feiertagszuschläge. Der erste Gerichtstermin in der Sache findet am 19. Juni um 9 Uhr vorm Arbeitsgericht Düsseldorf statt.

Wie auf dieser Seite berichtet, hatte der DJH Landesverband Rheinland geringfügig Beschäftigten über mehrere Jahre keine Zuschläge an Sonn- und Feiertagen ausbezahlt, obwohl Voll- und Teilzeitkräfte diese erhalten haben.

Nach langer Auseinandersetzung begann die Jugendherberge Wuppertal im März 2012, Zuschläge in Form von Freizeitausgleich zu gewähren. Ein Kollege sollte im Zuge der Auseinandersetzung gekündigt werden. Die Kündigung musste der DJH Rheinland jedoch vor Gericht zurückziehen.

Mehrere Beschäftigte klagen nun die nicht ausbezahlten Gelder für die letzten drei Jahre ein.

Der erste Gerichtstermin findet statt am:

19. Juni, 9 Uhr

Arbeitsgericht Düsseldorf

Saal 113

(Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf

16. Juni: Demo zur Jahreshauptversammlung des DJH Bayern in Dachau

von djh — Letzte Änderung 06.06.2012 11:42
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Eindeutiges Ergebnis für einen Aktionstag - Aufruf vom Infoblog der KollegInnen aus Bayern.

An alle und für alle Beschäftigten des Jugendherbergswerkes Bayern

„Wir sind das DJH!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerne setzen wir eure guten Ideen (Zuschriften) und die klare Abstimmung um. Es trifft sich gut für uns, dass in der Jugendherberge Dachau die Jahreshauptversammlung des Jugendherbergswerkes Bayern am 15. und 16. Juni statt findet. Dort soll auch über die Zukunft des DJH Bayerns entschieden werden. Wichtige Entscheidungsträger werden da sein. Sie werden uns sehen und hören können.

Es geht also um eine Zukunft, die vor allem uns betrifft.

Wir packen diese gute Gelegenheit beim Schopf und rufen zur Kundgebung und Demo auf.

Am Samstag, 16. Juni 2012

Von 10:30 bis ca. 12:00 Uhr

Vor der Jugendherberge Dachau

(Roßwachtstr. 15 , 85221 Dachau)

Wir fordern:

  • Sicherung der Arbeitsplätze bei Sanierungen und Umbau
  • Fairen Lohn (Zuschläge) und gerechte Lohnerhöhungen
  • Beschäftigungsgarantien für langjährige Saisonkräfte
  • Verhandlungen über einen Tarifvertrag!

Bringt Plakate und Transparente mit euren geschriebenen Forderungen mit. Vuvuzelas, Tröten, Handratschen, -klappern und vieles mehr habt dabei, denn wir machen Stimmung für uns. Gerne können auch groß und klein dabei sein, damit es ein tolles Erlebnis für alle wird.

Anschließender Ausklang und Auswertung der Aktion in einer nahegelegenen Gaststätte mit Verpflegung. Ende des Aktionstages wird voraussichtlich gegen 13:00 Uhr sein.

Zur Planung bitten wir um deine und deiner Kollegen Anmeldung über Mail (Anzahl der Personen, Jugendherberge).

Liebe Kolleg/Innen aus den anderen Landesverbänden, auch ihr seid herzlich willkommen. Bayern ist immer eine Reise wert.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: S Bahn Dachau Umstieg in den Regionalbus 726 Richtung Saubachsiedling Haltestelle J.-F.-Kennedy-Platz (10 Minuten Fahrt) Abfahrt des Busses: alle zwanzig Minuten (01/21/41)

Mehr Infos gibt es hier.

21.05.2012

Warum wir nicht bei Facebook sind

von djh — Letzte Änderung 21.05.2012 10:26

Hier einige Links zum Thema Facebook. Viele Kollegen, die sich in ihren Betrieben und Firmen vernetzen wollen, denken dabei an Soziale Netzwerke im Internet. Schließlich sind Facebook, Google Plus, wer-kennt-wen.de usw. kostenlos und ganz viele nutzen es sowieso! Warum also nicht als Kollegen dort vernetzen? Die Antwort: Man setzt sich damit Gefahren aus - häufig, ohne es zu wissen.

Artikel aus dem Projekt TSTG.

Geschäftsmodell Facebook: Du bist die Ware

Womit machen Facebook, Google usw. eigentlich ihr Geld? Die sozialen Netzwerke, Email-Konten, Suchmaschinen usw. sind doch kostenlos?!

Die Antwort: Du bist die Ware.

Und eigentlich ist es genau umgekehrt: Wenn Du Dich bei Facebook oder Googlemail (oder yahoo, gmx ...) anmeldest, Bilder hochlädst, Emails verschickst, Suchbegriffe eingibst, Freundschaften knüpfst - immer produzierst Du Daten, die Du den entsprechenden Firmen damit kostenlos zur Verfügung stellst. Deine Daten gehören Facebook und Facebook kann damit machen, was es will. Das ist deren Geschäft.

Was heißt das für mich im Betrieb?

Facebook, Google, GMX, Yahoo können meine Daten an die Firma weitergeben, in der ich arbeite - oder an die Firma, in der ich zukünftig mal arbeiten möchte. Mein jetziger oder zukünftiger Arbeitgeber kann über diese Firmen erfahren, wenn ich:

  • bei Facebook an irgendeiner Pinnwand zum Streik aufgerufen habe
  • einer Gruppe zum Thema "Arbeitskampf" beigetreten bin oder den "Gefällt-mir-"Button geklickt habe
  • bei Googlemail in einer Rundmail meine Kollegen zum Krankfeiern aufgerufen habe
  • und vieles mehr...

All das ist schon vorgekommen und hat nicht selten zu unangenehmen Personalgesprächen oder sogar zu Entlassungen geführt. Nicht umsonst können wir immer wieder Meldungen lesen wie diese:

"Rund 85 Prozent aller britischen Unternehmen überwachen und protokollieren regelmäßig die Onlineaktivitäten ihrer Mitarbeiter." (mehr dazu hier).

Übrigens: Die Daten sind auch dann noch bei Facebook und werden verkauft, wenn man sich längst abgemeldet hat.

Was heißt das für uns?

Es ist extrem unklug, sich als Belegschaft über Facebook zu vernetzen - es sei denn, man hat kein Problem damit, dass alle Kontakte und alles, was man dort schreibt und hochlädt, für immer im Besitz einer Firma ist, die diese Daten auch an zukünftige Arbeitgeber verkaufen kann.

Netzwerk IT

Fragt sich: Was ist bei Netzwerk IT anders?

Antwort:

  1. Netzwerk IT ist keine Firma und verkauft keine Daten
  2. Bei Netzwerk IT kann man anonym Kommentare posten

Zum Thema Anonymität sagen wir: "Grundsätzlich halten wir Anonymität nicht für gut oder erstrebenswert. Wir würden lieber mit offenem Visier kämpfen. Aber angesichts des in der Arbeitswelt bestehenden Ungleichgewichts der Kräfte ist Anonymität ein Mittel, um ohne Angst vor Repressalien unsere Meinung kund zu tun."

Mehr dazu unter Häufig gestellte Fragen.

Weitere Links:

Europe versus Facebook: http://europe-v-facebook.org/DE/de.html

Danke für die Daten: Facebook beendet den Datenschutz: http://www.winload.de/news/web/danke-fur-die-daten-facebook-beendet-den-datenschutz/

Skandal: Facebook trackt Surfverhalten auch nach Log-out: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/skandal-facebook-trackt-surfverhalten-auch-nach-log-out/

Hinweise zum Datenschutz bei Facebook: http://www.schleswig-holstein.de/STK/DE/Service/Presse/Facebook/facebook_node.html

19.05.2012

JH Nürnberg: Gößl droht bei Sanierung anderer Häuser mit Entlassungen

von djh — Letzte Änderung 19.05.2012 11:31
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(vom Blog der DJH-KollegInnen in Bayern) Kaum hat er der Belegschaft in Nürnberg ein Zugeständnis gemacht, droht Michael Gößl mit dem nächsten Ungemach. Bei der Sanierung der nächsten Jugendherberge wird es keine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. Dies kann als Entlassung der Betroffenen verstanden werden.

Sollen die Jugendherbergsmitarbeiter in Bayern dies über sich ergehen lassen? Endlassen, Ausstellen, vielleicht einen Zeitvertrag bekommen - einfach so?

Dieses verhalten des Arbeitgebers ist unzumutbar und ruft geradezu nach einer landesweiten solidaritäts Aktion. Wir sollten unsere Meinung darüber kund tun!

Seid ihr dabei?

Mehr dazu hier.

12.05.2012

Etappensieg - Arbeitgeber geht auf 100% der Forderungen ein!

von djh — Letzte Änderung 12.05.2012 09:37
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Mitarbeiter der DJH Nürnberg müssen keine weiteren Lohneinbußen mehr fürchten! Nachricht vom Blog der KollegInnen beim DJH Bayern (10.05.12)

Es ist eine erfreuliche Nachricht für die Beschäftigten der JH Nürnberg.

Der Betriebsrat hatte im Monatsgesprächs am vergangenen Donnerstag dem Arbeitgeber unmissverständlich seine Position dargelegt. Es darf keine finanzielle Verschlechterung für die Nürnberger Kollegen geben. Der Arbeitgeber teilte am Freitag mit, dass er die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit bis zum 31.03.2013 verlängern möchte.

Im Entwurf einer Verlängerungsvereinbarung des Arbeitgebers vom 30.03.2012 soll sinngemäß der Satz

„Im Zeitraum vom 01.06.12 bis 31.03.2013 erhalten die Mitarbeiter eine monatliche Vergütung vom Arbeitgeber, die der Höhe des bisher von der Bundesagentur für Arbeit gewährten, monatlichen Kurzarbeitergeldes entspricht.“

um die Aussage ergänzt werden,

dass der Arbeitgeber die auf das Kurzarbeitergeld und den Aufstockungsbetrag anfallende Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter/innen übernimmt.

Weiter hat sich der Arbeitgeber bereit erklärt, das Urlaubsgeld für das Jahr 2012 zu zahlen, wie vom Betriebsrat gefordert.

Auch künftig wird der Arbeitgeber - wie in der alten BV geregelt - folgende Leistungen auszahlen, als wäre normal gearbeitet worden: - vermögenswirksame Leistungen - Weihnachtsgeld - Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge - Zulage nach Betriebszugehörigkeit

Dem Betriebsrat wurde schriftlich zugesagt, dass ihm im Lauf der KW 20 ein überarbeiteter Entwurf zugestellt wird.

Der Arbeitgeber hat außerdem mitgeteilt, dass - sobald alle inhaltlichen Fragen geklärt sind - er der Hinzuziehung von juristischem Sachverstand zur abschließenden arbeitsrechtlichen Prüfung zustimmt.

Damit würden die in der derzeit bestehenden Vereinbarung getroffenen Regelungen - ohne dass sich die finanzielle Situation für die Beschäftigten verschlechtert – bis 31.03.2013 fortgeführt.

Weiter gehts hier.

11.05.2012

Zur abgesagten Betriebsversammlung im DJH Rheinland

von djh — Letzte Änderung 11.05.2012 17:14
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Wegen einer für den 10. Mai angesetzten Betriebsversammlung, die dann kurzfristig wieder abgesagt wurde, hatte es einige Verwunderung unter den Beschäftigten des DJH Rheinland gegeben. Um offene Fragen zu klären, haben wir uns per Email an Christiane Becker, Leiterin der JH Bad Honnef, gewandt. Wir dokumentieren hier unsere Fragen und die Antwort von Frau Becker.

Fragen

"Sehr geehrte Frau Becker,

für das Projekt "DJH" auf Netzwerk IT, das Ihnen ja bekannt ist, möchte ich Ihnen einige Fragen bzgl. der ursprünglich für gestern angedachten Betriebsversammlung stellen.

  • Die Absage der Versammlung, die für heute angesetzt war, hat bei vielen Beschäftigten im DJH Rheinland für Verwunderung gesorgt. Warum wurde zuerst für eine Betriebsversammlung mit Betriebsratswahl eingeladen und diese dann abgesagt?
  • Betriebsratswahlen sind an viele gesetzliche Bestimmungen geknüpft. Insbesondere ist ein Wahlvorstand zu bilden, es müssen Bestimmungen für Aushänge in den Betrieben befolgt werden usw. Hat eine Vorbereitung der für heute angesetzten Wahl gemäß dieser Bestimmungen überhaupt stattgefunden?
  • In der Begründung der Absage heißt es u.a.: "Aus dem Kreis der Hausleitungen und aus der Zentrale ist der Wunsch nach umfassender Information und mehr Zeit zur Meinungsbildung an uns herangetragen worden .Diesem Wunsch möchten wir entsprechen." Heißt das, die Betriebsratswahl wurde auf Drängen der Geschäftsleitung in Düsseldorf abgesagt?
  • Laut Einladung hatten Sie selbst vor, als Betriebsrätin zu kandidieren. Gesetzlich ist dies aber für leitende Angestellte nicht möglich. War Ihnen das nicht bewusst?
  • In welchen Jugendherbergen ist die Bildung eigener Betriebsräte jetzt konkret vorgesehen?
  • In der Mail bzgl. der Absage heißt es weiter: "Spätestens im Frühjahr 2014 ,zur regulären nächsten Betriebsratswahl ,haben wir aber wieder die Chance uns neu zu organisieren." Bei Nichtbestehen können Betriebsräte aber jederzeit gewählt werden. Warum wird es für erforderlich gehalten, bis 2014 zu warten, wenn jetzt bereits ein Termin angesetzt war?

Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Vogelsang

Netzwerk IT"

11.05.12.

Antwort

"Sehr geehrter Herr Martin Vogelsang,

vielen Dank für Ihre e-mail und die Nachfragen bezüglich der Betriebsversammlung. Es gibt die Möglichkeit für die Jugendherbergen und die Zentrale jeweils eigene Betriebsräte zu wählen, da alle diese Betriebsteile laut BetrVG betriebsratsfähig sind. Das ist jederzeit möglich, auch außerhalb der regulären Wahlperiode, die in Deutschland das nächste mal im Frühjahr 2014 sein wird.

Aus meiner und der Sicht einiger anderen Kollegen, war es aber wünschenswert einen gemeinsamen Betriebsrat für den kompletten Landesverband zu wählen. Also ausdrücklich für alle Arbeitnehmer inklusiver der Kollegen in den Jugendherbergen, der Zentrale und den Hausleitungen. Wir haben geglaubt, dass dieser effektiver arbeiten könnte, weil Energien gebündelt werden.

In dieser Absicht hatten wir zu der Betriebsversammlung in Köln eingeladen. Dort hätten die einzelnen Betriebsteile ( Jugendherbergen und Zentrale) nach entsprechender Information und Diskussion abgestimmt, ob sie in einem gemeinsamen Betriebsrat vertreten werden möchten - oder lieber eigene Vertretungen wünschen. Ziel war es dort aber aus Sicht der Einladenden einen Wahlvorstand für den gemeinsamen Betriebsrat zu bestimmen. Erst dieser Vorgang hätte nach den gesetzlichen Bestimmungen Betriebsratswahlen ausgelöst.

Im Vorfeld hat sich gezeigt, dass es vielerlei Bedenken und Sorgen gibt, welche der beiden Vertretungsformen, die für uns bessere ist.

Wir möchten niemandem etwas aufzwingen, sondern mit Argumenten überzeugen. Daher haben wir uns entschlossen die Betriebsversammlung abzusagen, um dieser Diskussion Zeit und Raum zu geben. Ob und in welchen rheinischen Jugendherbergen jetzt eigene Betriebsräte gewählt werden, weiß ich nicht.

In einem anderen DJH Landesverband wurde übrigens gerichtlich geklärt, dass Hausleiter von Jugendherbergen keine leitenden Angestellten sind.

Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass es sich um einen ganz normalen demokratischen Prozess handelt. Ich hätte für einen gemeinsamen Betriebsrat kandidiert, werde es aber jetzt nicht mehr tun. Jeder Arbeitnehmer des Landesverbandes Rheinland hat das Recht sich in Sachen Betriebsrat zu engagieren und ich bin gespannt, ob das jetzt auch geschieht.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Becker"

11.05.12

Wir bedanken uns bei Frau Becker für das Interview.

08.05.2012

Tipps zu Personalgesprächen

von djh — Letzte Änderung 08.05.2012 08:38
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Wie verhalte ich mich, wenn der Chef mich zum Einzelgespräch zitiert hat? "Nein" ist manchmal ein schweres Wort, wenn Vorgesetzte einen in solchen Gesprächen zu etwas drängen wollen (Mehrarbeit, irgendeine neue Regelung, die ich noch nicht ganz verstehe o.ä.).

Hier gibt es einige Tipps, wie man solche Situationen erfolgreich durchstehen kann.

04.05.2012

LV Rheinland: Betriebsversammlung bis auf weiteres verschoben

von djh — Letzte Änderung 04.05.2012 20:15

Die für kommenden Donnerstag angesetzte Betriebsversammlung in Köln Riehl ist bis auf weiteres verschoben. Gründe dafür sind noch keine bekannt.

Wenn es nähere Infos gibt, bringen wir sie oder wenn Ihr sie habt, setzt sie als Kommentare hier rein oder ins Forum ...

Vielleicht können auch die Kollegen aus Bayern schildern, wie es bei ihnen mit Betriebsversammlungen aussieht und ob auch sie Startschwierigkeiten hatten, als sie einen Betriebsrat gebildet haben. Tipps hierzu sind immer herzlich willkommen.

Regelmäßige Betriebsversammlungen würden uns die Möglichkeit eröffnen, KollegInnen aus anderen Häusern kennenzulernen, uns über Probleme am Arbeitsplatz auszutauschen und zu überlegen, was man gemeinsam dagegen machen kann.

03.05.2012

Betriebsversammlung beim DJH Rheinland

von djh — Letzte Änderung 03.05.2012 21:55
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Die Betriebsversammlung mit Wahlen zum Betriebsrat findet - übrigens zum ersten Mal beim DJH Rheinland - am 10.05. um 14.30 Uhr in der Jugendherberge Köln Riehl statt. Alle MitarbeiterInnen aus allen Häusern des DJH Rheinland können teilnehmen. Neben dem offiziellen Programm gibt es die Möglichkeit, mit KollegInnen aus anderen Häusern über Probleme und Sorgen am Arbeitsplatz zu sprechen und Kontakte auszutauschen.

Wichtig: Die Teilnahme an der Betriebsversammlung zählt als Arbeitszeit und es werden die Fahrtkosten erstattet!

"Ordentliche Betriebsversammlungen und der dadurch entstehende zusätzliche Arbeitsweg finden während der Arbeitszeit statt; Fahrtkosten zum Besuch der Versammlung muss der Arbeitgeber tragen (§ 44 BetrVG)." (Wikipedia)

Bei einer Betriebsratswahl sind alle Arbeitnehmer des Betriebs wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Aktives und passives Wahlrecht haben auch volljährige Auszubildende und Leiharbeiter, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Leitende Angestellte haben weder aktives noch passives Wahlrecht.

Alle Wahlberechtigten, die dem Betrieb sechs Monate angehören, haben auch das passive Wahlrecht (sind wählbar).

Mehr zu den Themen Betriebsversammlung und Betriebsrat.

02.05.2012

DJH nimmt Kündigung gegen Wuppertaler Mitarbeiter zurück

von djh — Letzte Änderung 02.05.2012 22:59

Das war das Ergebnis eines Gütetermins beim Arbeitsgericht Wuppertal heute morgen. Bei dem Termin hat der Anwalt des DJH eingeräumt, dass es bei der "betriebsbedingten" Kündigung eigentlich um verhaltensbedingte Gründe gegangen sei.

Hier geht es zur kompletten Nachricht.

29.04.2012

Mitarbeiter der Nürnberger Jugendherberge sollen weniger als das Arbeitslosengeld bekommen

von djh — Letzte Änderung 29.04.2012 23:30
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Auf der letzten Betriebsversammlung in Würzburg kam es beinahe zum Eklat. Der Arbeitgeber des DJH, Landesverband Bayern, will den Beschäftigten der Jugendherberge in Nürnberg das bisher gezahlte Kurzarbeitergeld nur noch Brutto ausbezahlen. "Der Betriebsrat möge dieser Betriebsvereinbarung zu stimmen. Wir müssen alle den Gürtel enger schnallen", so Michael Gößl. Er ist im Vorstand des gemeinnützigen Vereins der DJH-Bayern.

Damit wird das Niveau vom Arbeitslosengeld deutlich unterschritten. Einige Mitarbeiter müssten in der Konsequenz aufstocken. Ihnen bleibt nur der Gang zum Sozialamt, um einen Antrag nach Hartz IV zu stellen. Bereits jetzt müssen sich einige mit einem Minijob über Wasser halten. Ihre Arbeitsverträge sind zwar durch eine Betriebsvereinbarung gesichert, aber sie haben sich fest darauf verlassen, im Herbst wieder auf der Burg zu arbeiten.

Stellt sich die Frage, sind wir wirklich so wenig wert?

Begründet wird der blasse Vorschlag von Hr. Gößl, einem der Vorstände des DJH, Landesverband Bayern damit, dass die Jugendherberge in Nürnberg nicht wie geplant ab dem 01.09.2012 eröffnet werden kann. Der Arbeitgeber arbeitet nicht nur mit Architekturbüros in Nürnberg und München zusammen, sondern lässt sich auch durch ein „Engineering Network“ beraten. Diese Firma bietet nach eigenen Angaben Auftraggebern die gesamte Bandbreite an Planungs-, Management- und Beratungsleistungen für ihr Bauvorhaben an. Fatalerweise erwies sie sich wohl als unfähig. Es sind gravierende Ausführungsfehler bei der Dachsanierung unterlaufen. Als Konsequenz neben der Verzögerung der gesamten Renovierungsfertigstellung, wird das Dach erneut komplett saniert. Dies kostet nicht nur zusätzlich mehrere Hunderttausend, sondern lässt die Mitarbeiter in der Luft hängen. Bereits angenommene Buchungen der Gäste müssen ebenfalls storniert werden. Da erscheint eine 2.0 Simulation der Räume fast schon verächtlich.

Mehr hierzu unter: http://djh-bayern-verdi.blogspot.de/

18.04.2012

Film: Großer Aufwasch im Subunternehmen

von djh — Letzte Änderung 18.04.2012 14:10
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Ein Blick auf die Kämpfe prekär Beschäftigter in anderen Ländern: Der folgende 10-minütige Film handelt von MigrantInnen aus Westafrika, die in schlecht bezahlter Akkordarbeit in Pariser Hotels die Zimmer putzen. Gegen diese Arbeitsbedingungen haben sie erfolgreich gekämpft.

08.04.2012

Video: "Don't get caught in a bad hotel"

von djh — Letzte Änderung 08.04.2012 21:39

Video eines Flashmobs im Westin St. Francis Hotel in San Francisco: Mit dieser Aktion machten AktivistInnen auf den Kampf der Hotelbeschäftigten für faire Verträge und eine bezahlbare Krankenversicherung aufmerksam.

30.03.2012

JH Wuppertal: Landesverband droht Minijobbern mit Lohnrückzahlungen

von djh — Letzte Änderung 30.03.2012 18:40
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Als Reaktion auf die Lohnnachforderungen von zahlreichen Minijobbern schickte der LV Rheinland jetzt einen Vertreter in die Jugendherberge Wuppertal. Seine Ansage an die Beschäftigten: Sollten sie die Nachforderungen von Sonn- und Feiertagszuschlägen aufrecht erhalten, will der DJH angeblich seinerseits Geld von ihnen nachfordern. Ein Anwalt hält die Ausführungen des DJH für "blanken Unsinn" und einen Einschüchterungsversuch.

/projekte/djh/bilder/jugenherberge-wuppertal/image_preview

Die komplette Nachricht gibt es hier.

"Projekt DJH" und ver.di Infoblog DJH Bayern verlinken sich gegenseitig

von djh — Letzte Änderung 30.03.2012 16:31
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Die bundesweite Vernetzung von DJH-Beschäftigten schreitet voran: Auch in Bayern gibt es KollegInnen, die sich gegen miese Arbeitsbedingungen und Löhne unter Tarif zur Wehr setzen. Mit diesem Kampf sind wir solidarisch! Das "Projekt DJH" bei Netzwerk IT und der DJH-Infoblog von ver.di Bayern haben sich jetzt miteinander verlinkt. Tauschen wir uns miteinander aus, lernen voneinander und unterstützen uns gegenseitig!

/projekte/djh/ver.di-blog/image_preview

Hier die Meldung beim DJH-Blog von ver.di Bayern:

"Die Welle rollt - wir wachsen und vernetzen uns!

Stellt euch vor wir sind nicht alleine mit unseren Forderungen. Es gibt in anderen Bundesländern DJH´ler, die ebenfalls für eine Verbesserung ihrer Arbeitssituation kämpfen.

Es steckt wohl vom Arbeitgeber eine klare Strategie dahinter. Wir sollen klein gehalten werden. Am besten uns gar nicht austauschen, damit man uns alles gruselige Erzählen kann. Wir dann in Dank verfallen hier arbeiten zu dürfen.

So wird die Fertigstellung des Nürnberger Hauses wohl geschoben. Hat dies Konsequenzen für die Hauptverantwortlichen? Wird den Hauptverantwortlichen dafür die Prämie gestrichen? Wir halten euch auf den laufenden.

Zurück zu den Kollegen in ganz Deutschland. Wir erklären uns mit ihnen solidarisch. Wir vernetzen uns einfach und werden somit noch stärker. Die Welle rollt."

29.03.2012

Jetzt neu: Wunschzettel

von djh — Letzte Änderung 29.03.2012 23:10
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In der neuen Rubrik "Wunschzettel" können wir unseren alltäglichen Ärger, unsere Wünsche und Forderungen sammeln. Mitmachen und Kommentare setzen ist ausdrücklich erwünscht.

http://www.netzwerkit.de/projekte/djh/djh-billiglohnladen/image_preview

Hier gehts zum Wunschzettel.

Zur Info: Fahrgeld, Geschenke und Urlaub

von djh — Letzte Änderung 29.03.2012 22:56

Neu in der Rubrik "Pfadfinder: Mitarbeiterrechte". Was die Personalrichtlinien des DJH Rheinland zum Thema Fahrgeld, Geschenke und Urlaub sagen.

Als Beschäftigte haben wir nichts zu verschenken! Hier gibts Infos zu Fahrgeld, Geschenken und Urlaub.