Jugendherbergen: DJH droht Minijobbern mit Lohnrückzahlungen
Jahrelang keine Sonntagszuschläge an Minijobber
Bei dem Vertreter des Landesverbands handelte es sich um den Leiter der Abteilung Finanzen, Wirtschaft und Personal. Der DJH Rheinland hatte das Gespräch kurzfristig angesetzt. Zuvor hatte eine größere Anzahl von Minijobbern Nachforderungen für nicht ausbezahlte Sonn- und Feiertagszuschläge aus den letzten drei Jahren gestellt. Bereits im Vorfeld musste der DJH nach langer Auseinandersetzung einräumen, dass auch Minijobber im Verband Anspruch auf Zuschläge an Sonn- und Feiertagen haben. Angeblich habe der Landesverband garnicht gewusst, dass in der Jugendherberge Wuppertal keine Zuschläge gezahlt würden, so der Vertreter. Angesichts dessen, dass der Landesverband die monatlichen Lohnabrechnungen ausstellt, ist diese Aussage bemerkenswert.
Androhung von Lohnrückzahlungen
Eine Nachzahlung von einbehaltenen Geldern aus der Vergangenheit lehnt der DJH jedoch strikt ab: Sollten die Beschäftigten ihre Forderungen aufrechterhalten, drohte der Vertreter mit horrenden Steuernachzahlungen. Sinngemäß sagte er: "Wenn Sie auf der Nachzahlung bestehen, bekomme ich von Ihnen Ihre Lohnsteuerkarte, wir führen rückwirkend Steuern ab und fordern sie von Ihnen nach." Zur Untermauerung nannte er Zahlen aus beispielhaften Abrechnungen für Teilzeitkräfte. Eine schriftliche Darlegung des Sachverhalts verweigerte er entschieden.
Ein Einschüchterungsmanöver?
Es stellt sich die Frage: Handelte es sich bei dem Gespräch um einen Bluff des Landesverbands? Ging es darum, die benachteiligten Beschäftigten einzuschüchtern, um zu verhindern, dass in mehr als 30 Jugendherbergen im Rheinland Nachforderungen - möglicherweise in Höhe von mehreren hunderttausend Euro - gestellt werden?
Zuschläge steuer- und beitragsfrei
Fakt ist jedenfalls, dass Sonn- und Feiertagszuschläge innerhalb gewisser Grenzen steuer- und beitragsfrei sind und geringfügig Beschäftigte mit solchen Zuschlägen sogar mehr als 400 Euro im Monat verdienen dürfen, ohne dass die Geringfügigkeit ihres Arbeitsverhältnisses berührt wäre. Ein Anwalt hielt die Drohung des DJH-Vertreters daher - auch nach Rücksprache mit einem Steuerberater - für: "Blödsinn!"
Auf die Aufforderung, sich sofort für einen Rückzug von den Forderungen zu entscheiden, hat sich jedenfalls keiner der betroffenen Mitarbeiter eingelassen.
Im Zuge der Auseinandersetzung um Sonn- und Feiertagszuschläge für Minijobber hatte der DJH Rheinland bereits einen Wuppertaler Mitarbeiter "betriebsbedingt" gekündigt. Eine Kündigungsschutzklage ist anhängig.
Man bedenke den ganzen Aufwand alle Minijobber nachträglich als Teilzeitkräfte zu melden. Schon alleine das ist ein nicht unerheblicher Aufwand und vor allem auch für den DJH was die Lohnnebenkosten betrifft wesentlich teuer als die Abgaben bei einem Minijob.
Vor einem Arbeitsgericht dürfte dann letztendlich entschieden werden das die Nachzahlung tatsächlich Brutto gleich Netto ist und das ganze Spiel geht von vorne los. Wieder alles Ummelden, diesmal werden dann aus Teilzeitkräften wieder Minijobber.
Für jemanden mit einigermaßen klarem Sach- und Menschenverstand in keinster Weise nachzuvollziehen. Da will wohl jemand mit dem Kopf durch die Wand!