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Jugendherbergen: DJH droht Minijobbern mit Lohnrückzahlungen

erstellt von djh zuletzt verändert: 30.03.2012 18:16
Die Auseinandersetzung in den Jugendherbergen des DJH Rheinland spitzt sich zu: Als Reaktion auf die Lohnnachforderungen von zahlreichen Minijobbern schickte der Landesverband jetzt einen Vertreter in die Jugendherberge Wuppertal. Seine Ansage an die Beschäftigten: Sollten sie die Nachforderungen von Sonn- und Feiertagszuschlägen aufrecht erhalten, will der DJH angeblich seinerseits Geld von ihnen nachfordern. Ein Anwalt hält die Ausführungen des DJH für "blanken Unsinn" und einen Einschüchterungsversuch.
Jugendherbergen: DJH droht Minijobbern mit Lohnrückzahlungen

Jugendherberge Wuppertal: Herbergsleitung prellte Minijobber jahrelang um Zuschläge

Jahrelang keine Sonntagszuschläge an Minijobber

Bei dem Vertreter des Landesverbands handelte es sich um den Leiter der Abteilung Finanzen, Wirtschaft und Personal. Der DJH Rheinland hatte das Gespräch kurzfristig angesetzt. Zuvor hatte eine größere Anzahl von Minijobbern Nachforderungen für nicht ausbezahlte Sonn- und Feiertagszuschläge aus den letzten drei Jahren gestellt. Bereits im Vorfeld musste der DJH nach langer Auseinandersetzung einräumen, dass auch Minijobber im Verband Anspruch auf Zuschläge an Sonn- und Feiertagen haben. Angeblich habe der Landesverband garnicht gewusst, dass in der Jugendherberge Wuppertal keine Zuschläge gezahlt würden, so der Vertreter. Angesichts dessen, dass der Landesverband die monatlichen Lohnabrechnungen ausstellt, ist diese Aussage bemerkenswert.

Androhung von Lohnrückzahlungen

Eine Nachzahlung von einbehaltenen Geldern aus der Vergangenheit lehnt der DJH jedoch strikt ab: Sollten die Beschäftigten ihre Forderungen aufrechterhalten, drohte der Vertreter mit horrenden Steuernachzahlungen. Sinngemäß sagte er: "Wenn Sie auf der Nachzahlung bestehen, bekomme ich von Ihnen Ihre Lohnsteuerkarte, wir führen rückwirkend Steuern ab und fordern sie von Ihnen nach." Zur Untermauerung nannte er Zahlen aus beispielhaften Abrechnungen für Teilzeitkräfte. Eine schriftliche Darlegung des Sachverhalts verweigerte er entschieden.

Ein Einschüchterungsmanöver?

Es stellt sich die Frage: Handelte es sich bei dem Gespräch um einen Bluff des Landesverbands? Ging es darum, die benachteiligten Beschäftigten einzuschüchtern, um zu verhindern, dass in mehr als 30 Jugendherbergen im Rheinland Nachforderungen - möglicherweise in Höhe von mehreren hunderttausend Euro - gestellt werden?

Zuschläge steuer- und beitragsfrei

Fakt ist jedenfalls, dass Sonn- und Feiertagszuschläge innerhalb gewisser Grenzen steuer- und beitragsfrei sind und geringfügig Beschäftigte mit solchen Zuschlägen sogar mehr als 400 Euro im Monat verdienen dürfen, ohne dass die Geringfügigkeit ihres Arbeitsverhältnisses berührt wäre. Ein Anwalt hielt die Drohung des DJH-Vertreters daher - auch nach Rücksprache mit einem Steuerberater - für: "Blödsinn!"

Auf die Aufforderung, sich sofort für einen Rückzug von den Forderungen zu entscheiden, hat sich jedenfalls keiner der betroffenen Mitarbeiter eingelassen.

Im Zuge der Auseinandersetzung um Sonn- und Feiertagszuschläge für Minijobber hatte der DJH Rheinland bereits einen Wuppertaler Mitarbeiter "betriebsbedingt" gekündigt. Eine Kündigungsschutzklage ist anhängig.

(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 30.03.2012 23:30
Ich kann nicht nachvollziehen wie man so hartnäckig bei seiner Strategie bleiben kann wo doch überall nachzulesen ist das die Zuschläge Steuer- und Sozialabgabenfrei sind. DAS muss eine Personalabteilung doch wissen!!!!!!
Man bedenke den ganzen Aufwand alle Minijobber nachträglich als Teilzeitkräfte zu melden. Schon alleine das ist ein nicht unerheblicher Aufwand und vor allem auch für den DJH was die Lohnnebenkosten betrifft wesentlich teuer als die Abgaben bei einem Minijob.
Vor einem Arbeitsgericht dürfte dann letztendlich entschieden werden das die Nachzahlung tatsächlich Brutto gleich Netto ist und das ganze Spiel geht von vorne los. Wieder alles Ummelden, diesmal werden dann aus Teilzeitkräften wieder Minijobber.
Für jemanden mit einigermaßen klarem Sach- und Menschenverstand in keinster Weise nachzuvollziehen. Da will wohl jemand mit dem Kopf durch die Wand!
Anonymer Benutzer 04.04.2012 19:41
"Als Dunning-Kruger-Effekt bezeichnet man eine Spielart der kognitiven Verzerrung, nämlich die Tendenz inkompetenter Menschen, das eigene Können zu überschätzen und die Leistungen kompetenterer Personen zu unterschätzen."

siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt
Anonymer Benutzer 05.04.2012 09:49
Dein Arbeitgeber wird ganz genau seine Rechte kennen, nicht aber seine Pflichten. Wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat, nicht in einem Pflichtsstaat.