Minijobs
25.01.2013
Wie man sich als Belegschaft durchsetzt
Über Jahre verweigerte die Jugendherberge Wuppertal ihren 400-Euro-Kräften die Zuschläge an Sonn- und Feiertagen. Als KollegInnen sich beschweren, mauern Herbergsleitung und Landesgeschäftsführung. Am Ende nehmen sich die KollegInnen einen Anwalt. Kurz vorm ersten Gerichtstermin gibt der DJH Rheinland nach und zahlt die Zuschläge rückwirkend für drei Jahre aus.
Bei einem Kollegen handelt es sich um einen Betrag von insgesamt 1700 Euro, der nach langen Auseinandersetzungen im Juli 2012 schließlich ausbezahlt wird. Ebenso erhalten alle anderen Beschäftigten, die geklagt haben, ihr Geld. Seit März 2012 bereits wurden die Zuschläge in Wuppertal als Freizeitausgleich abgegolten.
Zuvor hatte sich der DJH lange Zeit quergestellt. Noch im Dezember 2011 hatte es in einem Brief knapp geheißen: "Wir können Ihrer Aufforderung nicht nachkommen".
Ebenso hatte es einige Einschüchterungsversuche gegeben: bis hin zur versuchten Kündigung eines Mitarbeiters.
Zum Verlauf der Auseinandersetzung:
Keine Sonntagszuschläge: Jugendherberge kündigt Mitarbeiter
Jugendherbergen: DJH droht Minijobbern mit Lohnrückzahlungen
Jugendherberge Wuppertal: DJH nimmt Kündigung zurück
Hier gibt es Rechtstipps.
30.03.2012
JH Wuppertal: Landesverband droht Minijobbern mit Lohnrückzahlungen
Als Reaktion auf die Lohnnachforderungen von zahlreichen Minijobbern schickte der LV Rheinland jetzt einen Vertreter in die Jugendherberge Wuppertal. Seine Ansage an die Beschäftigten: Sollten sie die Nachforderungen von Sonn- und Feiertagszuschlägen aufrecht erhalten, will der DJH angeblich seinerseits Geld von ihnen nachfordern. Ein Anwalt hält die Ausführungen des DJH für "blanken Unsinn" und einen Einschüchterungsversuch.
Die komplette Nachricht gibt es hier.
29.03.2012
Zur Info: Fahrgeld, Geschenke und Urlaub
Neu in der Rubrik "Pfadfinder: Mitarbeiterrechte". Was die Personalrichtlinien des DJH Rheinland zum Thema Fahrgeld, Geschenke und Urlaub sagen.
Als Beschäftigte haben wir nichts zu verschenken! Hier gibts Infos zu Fahrgeld, Geschenken und Urlaub.
22.03.2012
Kurios: Jugendherberge wirbt auf Facebook mit Mitarbeiterkündigung
Da ist in der PR-Abteilung wohl etwas schiefgelaufen: Einen Vormittag lang hat eine westdeutsche Jugendherberge auf ihrer Facebook-Seite mit der Kündigung eines Mitarbeiters und dem Bruch von Arbeitsgesetzen für sich geworben. Ob das so gut ankommt bei Schulklassen und Kirchengemeinden?
Ein Eindruck dieser misslungenen PR-Aktion.
Die komplette Nachricht gibt es hier.
12.03.2012
Flugblattaktion in 5 DJH-Herbergen
Fünf der größten Jugendherbergen im Rheinland bekamen heute vormittag Besuch von FreundInnen des DJH-Projekts. Mit einem Flugblatt informierten sie KollegInnen und Gäste über Löhne unter Tarif, die Lage von Minijobbern und ihre Rechte, die beim DJH häufig unter den Tisch fallen.
In den DJH-Häusern Düsseldorf, Essen, Köln-Deutz, Köln-Riehl und Bonn gab es heute vormittag zwischen 10 und 11 wichtige Infos für Beschäftigte und Gäste - FreundInnen des DJH-Projekts verteilten ein Flugblatt über die Lohndumping-Praktiken des Verbands, der mit "Jugendhilfe" und der "Förderung von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden" für sich wirbt.
Das Flugblatt richtete sich speziell an Geringverdiener und Minijobber, die beim DJH häufig eingesetzt werden: Vor allem als KüchenhelferInnen und Reinigungskräfte.
Was viele nicht wissen: Auch Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie auf Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, wenn diese auch an Vollzeitkräfte gezahlt werden. Sie können sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. In der Realität fällt dies in den DJH-Jugendherbergen häufig unter den Tisch, so dass z.B. Krankheitstage teilweise sogar nachgearbeitet werden müssen.
In den DJH-Jugendherbergen im Rheinland gibt es außerdem keinen Tarifvertrag. In manchen Herbergen kommt es vor, dass qualifizierte Vollzeitkräfte mit 1000 Euro brutto im Monat abgespeist werden.
Das komplette Flugblatt gibt es hier.
Eine Anleitung zur Rückforderung von Sonn- und Feiertagszuschlägen findet man an dieser Stelle.