Blog
Weblog des DJH-Projekts
22.03.2012
Kurios: Jugendherberge wirbt auf Facebook mit Mitarbeiterkündigung
Da ist in der PR-Abteilung wohl etwas schiefgelaufen: Einen Vormittag lang hat eine westdeutsche Jugendherberge auf ihrer Facebook-Seite mit der Kündigung eines Mitarbeiters und dem Bruch von Arbeitsgesetzen für sich geworben. Ob das so gut ankommt bei Schulklassen und Kirchengemeinden?
Ein Eindruck dieser misslungenen PR-Aktion.
Die komplette Nachricht gibt es hier.
21.03.2012
Wenn die Herbergsleitung mal miese Laune hat ...
... kann das dazu führen, dass Gäste rassistisch beschimpft werden. So geschehen in der Jugendherberge Wuppertal im Mai 2011. Der angehängte Zettel wurde damals im "Meckerkasten" der Jugendherberge gefunden.
Hier gibts das schlechte Feedback.
Zuschläge gefordert - DJH feuert Mitarbeiter
Die Geschäftsführung des Landesverbands Rheinland hat einen Mitarbeiter der Jugendherberge Wuppertal gefeuert - nachdem er monatelang mit anderen zusammen um Zuschläge für Minijobber gekämpft hatte.
Die Kündigung zum 30.04.2012 erfolgt aus betriebsbedingten Gründen - eine fadenscheinige Begründung angesichts der Tatsache, dass im Mai die Hauptsaison losgeht und das Personal knapp ist.
Offenbar geht es hier darum, einen Beschäftigten vor die Tür zu setzen, der sich mit anderen zusammen gegen den offenen Bruch von Arbeitsgesetzen gewehrt hatte - eine Praxis, die im DJH leider gang und gebe ist.
Für kommenden Montag, 8 Uhr haben sich zwei Vertreter des Landesverbands in der Jugendherberge Wuppertal angekündigt. Vermutlich, um weitere Nachforderungen des Personals wegen nicht bezahlter Zuschläge zu verhindern.
Die komplette Nachricht gibt es hier.
18.03.2012
Zur Info: Vergütungsrichtlinien für Mitarbeiter
Jetzt neu in der Rubrik "Pfadfinder: Mitarbeiterrechte": Die Löhne und Gehälter, die der DJH Landesverband Rheinland laut Personalrichtlinien für seine Beschäftigten vorsieht - zumindest in der Theorie. Leider werden die ohnehin schon bescheidenen Löhne in der Praxis häufig noch unterboten - abgesehen davon, dass der Landesverband sie seit zehn Jahren nicht erhöht hat.
Die Lohn- und Gehaltsspannen aus den Personalrichtlinien des DJH findet man hier.
Kommentare dazu können hier anonym gepostet werden.
12.03.2012
Flugblattaktion in 5 DJH-Herbergen
Fünf der größten Jugendherbergen im Rheinland bekamen heute vormittag Besuch von FreundInnen des DJH-Projekts. Mit einem Flugblatt informierten sie KollegInnen und Gäste über Löhne unter Tarif, die Lage von Minijobbern und ihre Rechte, die beim DJH häufig unter den Tisch fallen.
In den DJH-Häusern Düsseldorf, Essen, Köln-Deutz, Köln-Riehl und Bonn gab es heute vormittag zwischen 10 und 11 wichtige Infos für Beschäftigte und Gäste - FreundInnen des DJH-Projekts verteilten ein Flugblatt über die Lohndumping-Praktiken des Verbands, der mit "Jugendhilfe" und der "Förderung von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden" für sich wirbt.
Das Flugblatt richtete sich speziell an Geringverdiener und Minijobber, die beim DJH häufig eingesetzt werden: Vor allem als KüchenhelferInnen und Reinigungskräfte.
Was viele nicht wissen: Auch Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie auf Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, wenn diese auch an Vollzeitkräfte gezahlt werden. Sie können sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. In der Realität fällt dies in den DJH-Jugendherbergen häufig unter den Tisch, so dass z.B. Krankheitstage teilweise sogar nachgearbeitet werden müssen.
In den DJH-Jugendherbergen im Rheinland gibt es außerdem keinen Tarifvertrag. In manchen Herbergen kommt es vor, dass qualifizierte Vollzeitkräfte mit 1000 Euro brutto im Monat abgespeist werden.
Das komplette Flugblatt gibt es hier.
Eine Anleitung zur Rückforderung von Sonn- und Feiertagszuschlägen findet man an dieser Stelle.