Betriebsversammlung
11.05.2012
Zur abgesagten Betriebsversammlung im DJH Rheinland
Wegen einer für den 10. Mai angesetzten Betriebsversammlung, die dann kurzfristig wieder abgesagt wurde, hatte es einige Verwunderung unter den Beschäftigten des DJH Rheinland gegeben. Um offene Fragen zu klären, haben wir uns per Email an Christiane Becker, Leiterin der JH Bad Honnef, gewandt. Wir dokumentieren hier unsere Fragen und die Antwort von Frau Becker.
Fragen
"Sehr geehrte Frau Becker,
für das Projekt "DJH" auf Netzwerk IT, das Ihnen ja bekannt ist, möchte ich Ihnen einige Fragen bzgl. der ursprünglich für gestern angedachten Betriebsversammlung stellen.
- Die Absage der Versammlung, die für heute angesetzt war, hat bei vielen Beschäftigten im DJH Rheinland für Verwunderung gesorgt. Warum wurde zuerst für eine Betriebsversammlung mit Betriebsratswahl eingeladen und diese dann abgesagt?
- Betriebsratswahlen sind an viele gesetzliche Bestimmungen geknüpft. Insbesondere ist ein Wahlvorstand zu bilden, es müssen Bestimmungen für Aushänge in den Betrieben befolgt werden usw. Hat eine Vorbereitung der für heute angesetzten Wahl gemäß dieser Bestimmungen überhaupt stattgefunden?
- In der Begründung der Absage heißt es u.a.: "Aus dem Kreis der Hausleitungen und aus der Zentrale ist der Wunsch nach umfassender Information und mehr Zeit zur Meinungsbildung an uns herangetragen worden .Diesem Wunsch möchten wir entsprechen." Heißt das, die Betriebsratswahl wurde auf Drängen der Geschäftsleitung in Düsseldorf abgesagt?
- Laut Einladung hatten Sie selbst vor, als Betriebsrätin zu kandidieren. Gesetzlich ist dies aber für leitende Angestellte nicht möglich. War Ihnen das nicht bewusst?
- In welchen Jugendherbergen ist die Bildung eigener Betriebsräte jetzt konkret vorgesehen?
- In der Mail bzgl. der Absage heißt es weiter: "Spätestens im Frühjahr 2014 ,zur regulären nächsten Betriebsratswahl ,haben wir aber wieder die Chance uns neu zu organisieren." Bei Nichtbestehen können Betriebsräte aber jederzeit gewählt werden. Warum wird es für erforderlich gehalten, bis 2014 zu warten, wenn jetzt bereits ein Termin angesetzt war?
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Vogelsang
Netzwerk IT"
11.05.12.
Antwort
"Sehr geehrter Herr Martin Vogelsang,
vielen Dank für Ihre e-mail und die Nachfragen bezüglich der Betriebsversammlung. Es gibt die Möglichkeit für die Jugendherbergen und die Zentrale jeweils eigene Betriebsräte zu wählen, da alle diese Betriebsteile laut BetrVG betriebsratsfähig sind. Das ist jederzeit möglich, auch außerhalb der regulären Wahlperiode, die in Deutschland das nächste mal im Frühjahr 2014 sein wird.
Aus meiner und der Sicht einiger anderen Kollegen, war es aber wünschenswert einen gemeinsamen Betriebsrat für den kompletten Landesverband zu wählen. Also ausdrücklich für alle Arbeitnehmer inklusiver der Kollegen in den Jugendherbergen, der Zentrale und den Hausleitungen. Wir haben geglaubt, dass dieser effektiver arbeiten könnte, weil Energien gebündelt werden.
In dieser Absicht hatten wir zu der Betriebsversammlung in Köln eingeladen. Dort hätten die einzelnen Betriebsteile ( Jugendherbergen und Zentrale) nach entsprechender Information und Diskussion abgestimmt, ob sie in einem gemeinsamen Betriebsrat vertreten werden möchten - oder lieber eigene Vertretungen wünschen. Ziel war es dort aber aus Sicht der Einladenden einen Wahlvorstand für den gemeinsamen Betriebsrat zu bestimmen. Erst dieser Vorgang hätte nach den gesetzlichen Bestimmungen Betriebsratswahlen ausgelöst.
Im Vorfeld hat sich gezeigt, dass es vielerlei Bedenken und Sorgen gibt, welche der beiden Vertretungsformen, die für uns bessere ist.
Wir möchten niemandem etwas aufzwingen, sondern mit Argumenten überzeugen. Daher haben wir uns entschlossen die Betriebsversammlung abzusagen, um dieser Diskussion Zeit und Raum zu geben. Ob und in welchen rheinischen Jugendherbergen jetzt eigene Betriebsräte gewählt werden, weiß ich nicht.
In einem anderen DJH Landesverband wurde übrigens gerichtlich geklärt, dass Hausleiter von Jugendherbergen keine leitenden Angestellten sind.
Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass es sich um einen ganz normalen demokratischen Prozess handelt. Ich hätte für einen gemeinsamen Betriebsrat kandidiert, werde es aber jetzt nicht mehr tun. Jeder Arbeitnehmer des Landesverbandes Rheinland hat das Recht sich in Sachen Betriebsrat zu engagieren und ich bin gespannt, ob das jetzt auch geschieht.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Becker"
11.05.12
Wir bedanken uns bei Frau Becker für das Interview.
04.05.2012
LV Rheinland: Betriebsversammlung bis auf weiteres verschoben
Die für kommenden Donnerstag angesetzte Betriebsversammlung in Köln Riehl ist bis auf weiteres verschoben. Gründe dafür sind noch keine bekannt.
Wenn es nähere Infos gibt, bringen wir sie oder wenn Ihr sie habt, setzt sie als Kommentare hier rein oder ins Forum ...
Vielleicht können auch die Kollegen aus Bayern schildern, wie es bei ihnen mit Betriebsversammlungen aussieht und ob auch sie Startschwierigkeiten hatten, als sie einen Betriebsrat gebildet haben. Tipps hierzu sind immer herzlich willkommen.
Regelmäßige Betriebsversammlungen würden uns die Möglichkeit eröffnen, KollegInnen aus anderen Häusern kennenzulernen, uns über Probleme am Arbeitsplatz auszutauschen und zu überlegen, was man gemeinsam dagegen machen kann.
03.05.2012
Betriebsversammlung beim DJH Rheinland
Die Betriebsversammlung mit Wahlen zum Betriebsrat findet - übrigens zum ersten Mal beim DJH Rheinland - am 10.05. um 14.30 Uhr in der Jugendherberge Köln Riehl statt. Alle MitarbeiterInnen aus allen Häusern des DJH Rheinland können teilnehmen. Neben dem offiziellen Programm gibt es die Möglichkeit, mit KollegInnen aus anderen Häusern über Probleme und Sorgen am Arbeitsplatz zu sprechen und Kontakte auszutauschen.
Wichtig: Die Teilnahme an der Betriebsversammlung zählt als Arbeitszeit und es werden die Fahrtkosten erstattet!
"Ordentliche Betriebsversammlungen und der dadurch entstehende zusätzliche Arbeitsweg finden während der Arbeitszeit statt; Fahrtkosten zum Besuch der Versammlung muss der Arbeitgeber tragen (§ 44 BetrVG)." (Wikipedia)
Bei einer Betriebsratswahl sind alle Arbeitnehmer des Betriebs wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Aktives und passives Wahlrecht haben auch volljährige Auszubildende und Leiharbeiter, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Leitende Angestellte haben weder aktives noch passives Wahlrecht.
Alle Wahlberechtigten, die dem Betrieb sechs Monate angehören, haben auch das passive Wahlrecht (sind wählbar).
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