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Aktuelles und Chronologie (Mai 2004)

erstellt von manoman zuletzt verändert: 29.06.2011 08:58
Laufende Berichterstattung

Pfingstmontag ,den 31.05.2004

Liebe Leserinnen und Leser ,

etwas zum Nachdenken für die meisten Mitglieder der IGM-Fraktion im Betriebsrat, besonders aber, für den Verantwortlichen dieser "Zustände", dem Betriebsbetreuer der IGM Salzgitter Horst Ludewig :

"Die Demokratie braucht eine Sensibilität gegenüber der Gefahr des Terrors der Mehrheit!"

Gruß Alice

BS,den 30.05.2004 - Info zu 3 BV 55/03 ArbG BS

Hallo Freunde,

am 02.06.2004 10:00 Uhr 7.7.04 geht es um die Zulässigkeit der „(Zwangs-)“Versetzung bzw. der vorläufigen personellen Maßnahme von unserem „Bayern“. Es ist ein Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG ).

Es geht also um das kollektive Recht und im genaueren, um die Mitbestimmung bzw. Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrates. Er hat einen Betriebsrat, der sich für die Arbeitnehmer einsetzt und was haben wir für eine Betriebsratsmehrheit?

Die 3. Kammer mit der Vorsitzenden Richterin Frau Heidelk hat also zu entscheiden, ob der örtliche Betriebsrat ordnungs-/fristgemäß vom Arbeitgeber Siemens unterrichtet wurde. Die Stellenausschreibung gemäß § 93 BetrVG bzw. nach den firmeninternen Regelungen vollständig und fristgerecht erfolgt ist. Ob die Ablehnung der außerbetrieblichen Versetzung, was eigentlich eine Einstellung in dieser örtlichen Betriebsratseinheit ist, durch den Betriebsrat berechtigt und begründet war. Es werden also der Bestand der Widerspruchsgründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG behandelt, welcher ein Betriebsrat innerhalb einer Frist von 7 Tagen ergründen und begründen muss. Also eine gegenwartsbezogene Zukunftsanalyse ohne spekulative Prognose? Ein Widerspruch in sich, da § 99 Abs.2 Punkt 3 „die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; ...“ gerade dies Voraussicht fordert.

Es wird sicher auch die Vergleichbarkeit und Zumutbarkeit der Aufgabenstellung in einem CallCenter angesprochen, was in meinen Augen eindeutig eine Degradierung darstellt. Der Gesamtbetriebsrat soll dies auch so gesehen haben. Weiteres dazu im Beschlussverfahren in München - Bericht .

Es geht für den „Bayer“ um die Frage, ob sich der Arbeitgeber durch diese einseitig angeordnete Versetzung, nur die notwendigen Voraussetzungen schaffen wollte, um den betriebsbedingten Kündigungsausschluss aus einer Betriebsvereinbarung zu unterlaufen und im Zuge der geplanten Auflösung einer örtlichen Abteilung die schon eingeleitete Kündigung (Kündigungsbegehren lag vor - weiteres unter NCI ) realisieren zu können.

Das Gericht hat bei dieser Entscheidung eine Rechtsaufklärungsverpflichtung und muss von Amtswegen den Sachverhalt ermitteln. Es geht also hauptsächlich um die §§ 99 und ggf. 100 BetrVG unter Berücksichtigung von BAG-Entscheidungen zu § 87 BetrVG. Es wird nicht die individualrechtliche Zulässigkeit der Maßnahme unter Berücksichtigung von § 315 BGB geklärt, dies unterliegt dem „normalen“ und uns schon bekanntem Arbeitsgerichtsverfahren (Urteilsverfahren). Das Arbeitsgericht ist hier kostenfrei_ und der _Arbeitgeber hat immer die Rechtsanwaltskosten zu tragen. Es ist also ein etwas anderer Kammerterminablauf zu erwarten und ich lade euch ein dies mitzuerleben, als Erfahrungsergänzung. Wir sehen uns vor Gericht und dies ist keine Drohung :-).

Euer
Harry Klein

BS 28.05.04

Hallo Freunde,

wenn wir uns bewusst werden, dass der vorliegende Vergleich ohne Unterstützung von BR und IGM durch den RA und uns erreicht wurde, können wir Stolz sein. Wir haben einen besseren Sozialplan direkt mit der Geschäftsführung unter Umgehung des Betriebspartners erreicht.

Wer den Vergleich angenommen hat oder einen Termin genannt bekommt, bitte ich um Mitteilung wegen den Termintabellen.

Die noch weiter zu kämpfen haben, erhalten weiter meine Hilfe.

Wolfram P.

sz,den 28.05.2004

hallo freunde,

nach mir vorliegenden berichten, legte die NEOMAN GmbH berufung vor dem LAG Hannover ein, bei den bisherigen verlorenen gerichtsverfahren in der ersten instanz!

von "klägern" mit dem DGB als rechtsvertreter, wurde mir berichtet, das fast alle kolleginnen und kollegen, den vergleichsvorschlag angenommen haben und dieses gerichtlich protokolliert wurde.

infos von anderen rechtvertretern liegen z.Z. mir noch nicht vor.

mit gruß

werner walter

bs, 27.05.2004

Hallo Freunde,

lasst euch nicht den Mut nehmen mit dem Ausschöpfen der Rechtsmittel. Es ist ein langer und schwerer Weg durch das LAG und auch für den Beweisführer nicht leicht. Wenn ihr die Vergleichslösung nicht annehmen könnt, warum auch immer, ist euere Entscheidung auf Basis der gewonnen Erkenntnisse leichter. Unrecht und Fehler bleiben bestehen. Ich helfe euch weiter und unterstütze so gut es geht.

Der Gerichtsbericht vom "Bayer" ist verfügbar.

Euer
Harry Klein

sz,den 27.05.2004

hallo freunde,

wir wünschen der kollegin inken wanzek aus dem siemens werk münchen, für morgen, viel erfolg vor dem arbeitsgericht!

möge sie umgehend an ihre arbeit, im werk wieder aufnehmen.

viel glück, von hier aus dem hohen norden, für dich liebe inken, das wünscht dir das MitArbeiterNetzwerk der beschäftigten aus dem MAN / NEOMAN Werk salzgitter.

sz, den 26.05.2004

hallo liebe leserinnen und leser,

von einer "erleuchtung bei den verantwortlichen" kann keinesfalls die rede sein, denn sie hatten gestern den kollegen mitgeteilt, dass von NEOMAN möglicherweise alle rechtsmittel ausgeschöpft werden könnten!

so die informationen die ich erst heute dazu bekam.

es ist, so meine meinung, sich sehr gut und reiflich zu überlegen, diesen kompromiß nicht anzunehmen.

der vergleich löst mit sicherheit keine jubelstürme, bei den betroffenen menschen aus, denn die meisten der betroffenen kolleginnen und kollegen, sie sind für absehbare zeit leider ohne feste arbeit und somit arbeitslos.

sie haben aber die verbindliche schriftliche garantie, dass sie zum 1.01.2006 in den LKW -Bau eingestellt werden.

anmerkung:
keine "wiedereinstelleröffnung" oder absichtserklärung, sondern wiedereinstellgarantie!

der vergleich könnte in einigen punkten besser sein, aber wenn man sich die vorhandene wiedereinstellgarantie betrachtet, ist er doch nicht schlecht!

es wäre zwar besser, wenn alle kolleginen und kollegen, sofort wieder eingestellt werden würden, aber das ist auch eien frage der "kampfbereitschaft und kammpfesdurchführung"! wie aber die mehrheit der igm sz, der betriebsbetreuer horst ludewig und das betriebsratsgremium noch "kämpfen können oder wollen", haben leider die menschen im BUS werk salzgitter, in der vergangenheit schmerzlich erfahren.

auf alle fälle, so meine feste überzeugung, ist der nun erkämpfte vergleich, wesentlich besser, als das, was der betriebsrat und die igm sz, für die kolleginnen und kollegen im vergangenen jahr ausgehandelt hatten, welche "freiwillig" in die transfergesellschaft eingetreten waren.

dieses als "maßstab" gesehen, so haben wir doch etwas erreicht, was sich sehen lassen kann.

dashalb nochmals abschließend, mein ratschlag, überlegt euch sehr gut und reiflich, liebe kolleginnen und kollegen, diesen vergleich nicht anzunehmen.

ob die alternativen, wenn es sie denn gibt, die bessere lösungen wären, stelle ich persönlich, in frage.

gruß erich.h.

BS 26.05.2004 - geändert 27.05.2004

Hallo Freunde,

es geht mit der Weitebeschäftigung weiter, freut mich, dass wirklich die Erleuchtung bei den Verantwortlichen erfolgt ist. Ich kann nur jedem Empfehlen dieses auch anzuwenden, natürlich bei aller gegebener Vorsicht.

Unser "Bayer" hatte gestern als Zuhörer einen wichtigen Termin seines Betriebsrates im ArbG München mitverfolgen können. Auf die Verkündung muss er aber bis zum 14.6.2004 mindestens noch warten. Sobald der Der Bericht im NCI ist verfügbar ist, wird dieser verlinkt .

Der Termin am 02.06.2004 im ArbG BS ist noch nicht sicher bestätigt, da der BR-Vorsitzende wegen Kur verhindert ist und eine Verlegung vielleicht beantragt ist.Dies ist auch für den Siemens-Anwalt möglich, da zum gleichen Zeitpunkt in München weitere LAG-Termine angesetzt sind. Also immer wieder nachlesen. Ich informiere, wenn ich was neues höre.

Euer
Harry Klein

bs,den 25.05.2004

hallo leute,

heute fand ein gespräch, von sechs klägern (sogenannte "verweigerer" ) mit einem vertreter der personalabteilung statt, über eine sofortige wiedereinstellung im busbau.

dabei wurde ihnen mitgeteilt, das seit dem heutigen tage ,ein kollege aus dem klägerkreise , die arbeit im busbereich wiederaufgenommen habe.

im zuge dieses heutigen gespräches wurde,den kollegen mitgeteilt, wer von den 11 kollegen den kammertermin vor dem arbeitsgericht bs ,in der ersten instanz gewonnen hat, die arbeit wieder aufnehmen möchte ,der möge sich mit seiner rechtsvertretung in verbindung setzen.

dieser soll sich dann mit der personalabteilung der NEOMAN GmbH in verbindung setzen, damit dann eine mögliche umgehende arbeitsaufnahme "rechtlich verbindlich klargemacht" wird.

soweit ein kurzbericht über dieses gespräch.

einen schönen abend wünscht

erich h.

PS:
eine frage an die vertreter von der personalabteilung,geschäftsleitung,dem vertrauenskörperleiter der igm und teilen der IGM- fraktion im betriebsrat,welche ständig diese seite mitlesen:

wäre es nicht fair und angebracht, gegenüber weiten teilen der belegschaft ,die auch benutzer des firmenintranetes sind, das die "allgemeine sperre" dieser seite sofort wieder aufgehoben wird?

sz, den 25.05.2004

liebe kolleginen und kollegen ,

die "kläger " unter euch haben alle den endgültigen vergleichsvorschlag bekommen und eine verbindliche aussage dazu ist bis zum monatsende zu tätigen.

wichtige terminnennung:

wir treffen uns am 12.06.2004 um 12 uhr im sportheim von wolfenbüttel - wendessen, zu unserem gemeinsamen gemütlichen essen und bunten nachmittag!

es grüßt euch

ali aus dem werk

BS 20.05.2004

Hallo Freunde,

gestern waren viele Termine, auch einige unbekannte, im Arbeitgericht Braunschweig. Der Vergleichvorschlag wirft seinen Schatten voraus. Der DGB hatte auch zu einer Versammlung zu diesem Thema eingeladen.

Der Bericht unseres Gerichtschreibers von 19.5.04 ist bereitgestellt. Wir wünschen ihm einen schönen Kurzurlaub.

euer
Harry Klein

Salzgitter , den 20.05.2004

hallo liebe leserinnen und leser,

der Vergleich wurde heute redaktionell überarbeitet und ist auch hier im netz nachzulesen.

ich hoffe das recht viele kollegen aus der autovision sich diesen Vergleich durchlesen und sich danach gedanken machen ,wie der betriebsbetreuer der igm salzgitter horst ludewig und die gesamte igm fraktion im betriebsrat, ihre interessen vertreten hatten oder besser gesagt nicht vertreten hatten.

eine schriftliche verbindliche wiedereinstellgarantie, wie für die "kläger", wäre auch für euch liebe kollegen, die ihr schon länger in der autovision seit, bei guten willen möglich gewesen, so meine feste überzeugung!

gruß
hans

BS 19.05.2004

Hallo Freunde,

für viele Betroffene wird das nun erreichte Vergleichangebot ein gangbarer Weg sein. Aber einige können dieses nicht annehmen und weiter eine bessere Lösung anstreben.

Zum Nachdenken und zur Rückbesinnung stelle ich nachfolgende, mir nicht erklärbare, Ungereimtheiten vor.

Aus Urteil vom 19.03.04 (2. Urteiltext ) : – 3 Ca 841/03; 3 Ca 842/03, 3 Ca 843/03, 3 Ca 844/03, 3 Ca845/03 oder 3 Ca 870/03

Die Beklagte trägt weiter vor, die Stückzahlen der Chassis seien für das Jahr 2004 gegenüber dem Jahr 2003 rückläufig, von 1.235 Chassis im Jahr 2003 auf 1.180 Chassis im Folgejahr. Dieser Rücklauf ergebe sich aus der veralteten Technik, da die Chassis in ihrer Grundkonstruktion nicht auf der Niederflurtechnik beruhen, die immer mehr Stadtbustypen bestimme. Da pro Chassis 163 Fertigungsstunden benötigt werden, berechne sich insgesamt ein Bedarf von 192.340 Fertigungsstunden. Demgegenüber sei für die Bodengruppen eine Erweiterung von 341 im Jahr 2003 auf 565 Bodengruppen im Jahr 2004 geplant

Im Geschäftsbericht 2003 der MAN Nutzfahrzeuge AG steht auf Seite 62 folgendes:

Die Geschäftseinheit NEOMAN Bus GmbH, Salzgitter (vormals MAN Bus GmbH), produzierte im Geschäftsjahr 2003 850 Omnibusse, davon wurden 360 Gerippe und 390 Ausbaubusse aus Polen und Ankara zugeliefert. Darüber hinaus wurden 1550 Chassis und Bodengruppen sowie 420 Bausätze geliefert.

Aus den Urteilen:
Am 7.11.2003 waren 1.081 Mitarbeiter im gewerblichen Bereich angestellt. Die Beklagte ging von einem Personalüberhang von 431 Arbeitnehmern im produktiven Bereich aus.

Geschäftsbericht:
Im Bereich der Neoman Bus GmbH sind neben der operativen Verantwortung für die in Salzgitter produzierten MAN Busse wesentliche zentrale, markenübergreifende Funktionen wie gemeinschaftliche Entwicklung, Qualität, Controlling und Vertrieb zusammengefasst. Per 31.12.2003 waren insgesamt 1877 Mitarbeiter beschäftigt.

Wenn man diese Beispiele liest, kann man gut verstehen, warum das Arbeitsgericht zu recht die Nachvollziehbarkeit der Angaben bemängelt hat. Es bestehen meine Erachtens sogar Zweifel an den eingebrachten Zahlenwerke.

Wenn man zwischen den Zeilen liest und beide Quellen zusammenfasst, könnte man auch zum Ergebnis kommen, dass es in Salzgitter rund 800 unproduktives Personal in Bereichen außerhalb der Fertigung gibt.

Euer
Harry Klein

salzgitter,den 18.05.2004

hallo leute,

aus zeitlichen gründen war es uns leider nicht möglich den neuen text des endgültigen vergleiches in diese seite ein zuarbeiten. wir haben den hier bereits vorhandenen vergleichvorschlagentwurf , um die neuen änderungen vom 17.05.2004 ergänzt. wir bitten diese vorgehensweise zu entschuldigen.

liebe freundinnen und freunde,
liebe mitleser aus allen schichten der bevölkerung,

der endgültige vergleichstext liegt uns vor und wird noch heute hier veröffentlicht werden.

es können sich dann alle leserinnen/er ein bild von dem ergebnis machen.

wir möchten aber hier dem betriebsbetreuer der igm verwaltungsstelle salzgitter horst ludwig und großen teilen der igm verwaltungsstelle salzgitter, sowie der gesamten igm-fraktion im betriebsrat des MAN Nutzfahrzeug werkes salzgitter, folgendes in das

"stammbuch"

schreiben:

dieses papier, mit einer schriftlichen wiedereinstellgarantie zum 01.01.2006 in den lkw-bau salzgitter, hätte ihr auch erreichen können, wenn ihr nur ein klein wenig gekämpft hättet und die interessen

der b e l e g s c h a f t

vertreten hättet.

ihr habt euch aber, leider schon gleich zum anfang, im feb/märz 2003, "kampflos ergeben" vor der scheinbaren übermächtigkeit des unternehmers.

wer kämpft kann verlieren. wer nicht kämpft hat schon verloren.

wir aber haben gekämpft und kein schlechtes ergebnis erzielt.

im vergleich, zum ergebnis vom märz 2003, was uns der betriebsbetreuer der igm salzgitter horst ludewig und die mehrheit dieses betriebsrates vorgesetzt hatte, sind wir doch ganz gut zufrieden, mit dem nun erreichten vergleichsergebnis!

es wüscht euch noch gemeinsam einen schönen nachmittag und abend

willi wacker,
selatin ali und
hans dampf aus braunschweig

BS, 18.05.2004

Hallo Freunde,

Jürgen war gestern im Werk, um die Arbeit aufzunehmen - ohne Notwendigkeit durch Zwangsmaßnahme oder Gerichtsvollzieher. Ein Fortschritt oder doch Erleuchtung? In der SZ wird darüber berichtet. Der Vergleichstext macht lt. dieser Meldung weiter fortschritte.

Der Gütetermin für die 3. Kündigung war knapp und kurz - Bericht ist schon vorhanden. Der Kammertermin um 11:30 soll eine krankheitsbedingte Kündigung gewesen sein und der Ausgang ist nicht bekannt. Kann jemand davon berichten?

Freunde ich kann gut verstehen, dass ihr jetzt ein Auf und Ab erlebt, um die "richtige" Entscheidung zu treffen. Nichts überstürzen, in Ruhe nachdenken, mit anderen sprechen und Fakten klären (Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialamt, ...).

Karl Valentin - Münchner Kabarettist und Schauspieler – *04.06.1882/+09.02.1948 sagte es so:

Mögen täten wir schon wollen, aber dürfen haben wir uns nicht getraut!

euer
Harry Klein

sz, den 17.05.2004

hallo leute ,

schönen dank für das foto von dieser ansicht des werkes salzgitter, denn diese ansicht wird, in naher zukunft nicht mehr so sein, wie sie ist moment zu sehen ist!!

zu der ganz und gar berechtigten kritik, mit der "angeblichen nicht rechtzeitigen bekanntgabe" des verhandlungsstandes, kann ich nur bemerken, das sich die verhandlungsdelegation von der geschäftsleitung in eine "verschwiegenheitspflicht" einbinden ließ.

einzig aus diesem grund, war es diversen menschen, auch nicht möglich etwas genaues zu berichten.

nachdem wir etwas schriftliches in den händen hatten, über den verhandlungsstand, wurde es von uns sofort auch angemessen weitergegeben.

ich erspare mir hier jeden kommentar, zu dieser vorgehensweise, der von uns gewählten verhandlungsdelegation !

es ist weiter bekanntzugeben, dass ein gemütliches mittagessen mit anschliessenden "umtrunk" geplant ist.

anmeldungen und genaue einzelheiten, sind beim gruppensprecher manfred, zu erfragen.

zeit: 12.06.2004 ,um 12Uhr
ort: sportheim wolfenbüttel-wendessen.

das vergleichspapier, ist bis zur stunde, noch nicht endgültig und verbindlich unterschrieben, so meine letzte informationen.

gruß willi wacker

BS 17.05.04

Hallo Freunde,

nachfolgend einige der Mails an mich zur allgemeinen Info:

Hallo Wolf,
danke, dass es möglich war den Vergleichsvorschlag doch einzustellen.
Pr. A.

Hi.
Finde toll, dass der Vergleichentwurf veröffentich ist. Besteht noch die Möglichkeit, die "Anlage A" lt. § 3 öffentlich bekanntzumachen?
Grüsse P.

Hallo Wolfram
ich denke, ein paar Krtikpunkte sind berechtigt.

Auf der einen Seite veröffentlicht man, daß es Verhandlungen gibt, auf der anderen Seite gibt man die Details nicht preis.

Es klingt alles wie Geheimdiplomatie. Ferner ist der Kritikpunkt, man hätte schon einen guten Rechtstitel, den man für was Schlechteres tauscht, ist berechtigt. Weil man nicht weiß, was Sache ist, muß man alles zusammenreimen.

Am Interessanten ist die Frage, ob das Ergebnis veröffentlicht wird. Ich bin auch gespannt ...

Schöne Grüße
D.

Wolfram P.

BS, 16.05.2004

Hallo Freunde

Ihr habt jetzt eine schwere (Vor-)Entscheidung zu treffen. Ich kann euch nicht sagen, ob ihr links oder rechts an der anstehenden Weggabel gehen sollt. Das musst ihr selbst für euch entscheiden. Wie in einer Prüfung: Jeder für sich – Gott für alle.

Von zentraler Bedeutung für das Arbeitsleben ist der Grundsatz, wie § 57 II Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) zeigt: „Die gütliche Erledigung des Rechtsstreits soll während des ganzen Verfahrens angestrebt werden.“

Genau das ist, was zur Zeit versuch wird. Einem Vergleich soll nur aus innerer Überzeugung zugestimmt werden. Sonst kommen zukünftig Selbstzweifel auf. Wie bei jeder Entscheidung, die man nach neueren Fakten bereut. Wie sagte meine Oma in ihrer unbeschreiblichen Art: „Hät de Hund net gschiessen, hät er de Has dawischt – scheissen hät nix ausmacht, nurs lange sitzenbleibe.“

Das deutsche Arbeitsrecht ist nicht in einem Arbeitsgesetzbuch zusammengefasst, sondern in mehr als 40 Einzelgesetzten geregelt. Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit von Schutzvorschriften für abhängig Beschäftigte ist die Kenntnis diese Vorschriften. Wenn es zur Lösung eines arbeitsrechtlichen Problems kein spezielles oder nur ein lückenhaftes Gesetz gibt, entscheiden die Arbeitsgerichte unter Orientierung an vorhandenen Bestimmungen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Ohne Kenntnis der Rechtssprechung ist deshalb eine Prognose zum Ausgang eines Rechtsstreites nicht möglich. Auch mit Kenntnis ist es Schwierig eine sichere Prognose zu geben, da jeder Rechtsstreit auf die besonderen Umstände des Einzelfalles ankommt und jeder RichterIn „unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“ (GG Art. 97) ist. An Urteile anderer Arbeitsgerichte ist er nicht gebunden, wenngleich die Rechtssprechung sich in der Regel an LAG oder BAG orientiert.

Nur in unserem Fall haben wir es mit einer einheitlichen Massenentlassung zu tun. Wie in der Massenserienfertigung, ist ein Fertigungsfehler nicht nur bei einem Einzelstück feststellbar. Die ganze Serien ist davon befallen. Qualität wird geplant und nicht geprüft.

Die Fehler in den Kündigungen sind weiter vorhanden und diese Probleme sind gerichtsbekannt. Wir haben eine klare gesetzliche Grundlage und bewegen uns auf sicherem Boden.

„... und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben.“
Goethe –Natur und Kunst

Euer
Harry Klein

PS: Morgen ist Gütetermin für Jürgens 3. Kündigung – nicht vergessen !!

bs, 15.05.2004

Hallo Freunde,

die Runde in Wendessen war heute gut besucht. Der Vergleich ist immer noch im Entwurfsstand und der Rechtsanwalt bemüht sich immer noch um einen annehmbaren Text. Es ist etwas schwierig mit einen Verhandlungspartner mit eingeschränkter Handlungsfreiheit etwas zu vereinbaren, der jeden Schritt mit Personen im Hintergrund abstimmen muß. Wir bewegen uns in einem schwierigen politisch geprägtem Umfeld.

Das MAN ist weiter aktiv, wir können kämpfen, demonstrieren und auch feiern.

euer
Harry Klein

sz, den 14.05.2004

hallo sehr geehrter unbekannter herr prof.ambrosius und liebe leser,

was sollen wir denn veröffentlichen, wenn noch keine verbindliche unterschrift von der NEOMAN, unter dem von dem rechtsanwalt überarbeiteten vorliegenden vergleichsvorschlag vorliegt, so meine frage an sie??

es wurden aber, bei den letzten treffen der gruppe, regelmässig über zwischenstände berichtet.

es kann ja wohl, aus nachvollziehbaren gründen, hier an dieser stelle nicht der volle verhandlungstext veröffentlicht werden, wenn noch nichts verbindlich unterschrieben wurde, von den vertragsparteien, so meine meinung!

ich gebe ihnen recht, wenn sie mit "betriebsänderung" einen möglicherweise nicht ganz auszuschliessenden inhaberwechsel im lk-bau meinen.

(sehen sie auch dazu mehr im BGB u.a. § 613 a und im umwandlungsgesetz )

das in diesem punkt, eine verbindliche rechtssicherheit für eine wiedereinstellgarantie für den jan .2006, vorliegen muß, sollte selbstverständlich sein.

dieses ist im vergleichsvorschlag, im moment leider noch nicht der fall, nach mir vorliegenden informationen.

ansonsten sollten sie, sehr geehrter herr prof.ambrosius, sich mit einem der kläger in verbindung setzen, denn die haben den vorliegenden vergleichesvorschlag der NEOMAN GmbH seit einigen tagen vom rechtsanwalt bekommen.

noch besser wäre aber, sie würden morgen zu unserem treffen im sportheim wf-wendessen 10: 30 uhr erscheinen, denn dort stellt der rechtsanwalt, den neusten stand der dinge vor.

es sind noch einige dinge überarbeitet b.z.w. nachgebessert worden, denn dazu heute führte der rechtsanwalt noch ein sehr ausgiebiges gespräch, mit einem hohen vertreter der NEOMAN.

es werden morgen einige sehr interesssante neuigkeiten, zum vergleichsvorschlag berichtet werden.

also bis morgen !

mit gruß selatin ali

BS 14.05.04

Hallo Freunde,

habe nachfolgende Mail heute erhalten:

Hallo Wolf,
Ich möchte hier mal die Gelegenheit nutzen, Euch zu bitten das Eckpunktepapier (Vergleichsvorschlag) öffentlich auf dieser Seite bekanntzumachen. Wenn man nur die Eckpunkte nimmt, mag es sehr interessant sein. Doch leider hängt mehr dran.
Man muß den Klägern auch erklären, daß hier ein Aufhebungsvertrag eingeschlossen ist. Dies heißt keinen rechtlichen Anspruch an das aufgelöste Arbeitsverhältnis.
Das heißt, wenn es Probleme mit der Wiedereinstellung gibt, gilt nur der Vergleichsvertrag. Ich persönlich denke, was nicht im Vertrag vereinbart wurde, ist später kein Verhandlungthema (siehe §7).
Wenn es einen Weg gibt für die Neoman sich aus dieser Verantwortung zu stehlen, stehen die Kläger als die Dummen da. Was ist, wenn es zu einer Betriebsänderung kommt. Trifft dies ein, haben die Kläger nichts gewonnen. Sie hätten sich mit einen Aufhebungsvertrag bereits im Sommer 2003 zu dann gleichen Konditionen verabschieden können.
Welcher Teufel soll einen dazu bewegen diesen Vertrag anzunehmen. Dies ist ein freiwilliger Gang aufs

Glatteis.
Eine Vollstreckung der Urteile aus erster Instanz scheint zur Zeit eine völlig abwegige Möglichkeit zu sein? Warum legt ein Anwalt einen grandiosen Prozess in erster Instanz hin und versucht (gerade dann), einen meiner Meinung, nach fragwürdigen Vergleich zu schließen. Es ist aber nicht zu vergessen, daß dies ja erst ein Eckpunktepapier ist und noch kein fertiger Vertrag.

Meine Bitte an Euch:
Veröffentlicht das Eckpunktepapier zum Vergleich auf der Netzwerkit-Seite.
Darf ich mal vermuten: Ihr werdet dies nicht tun!

Gruß Prof. Ambrosius

Morgen ist eine Runde in Wendessen und dort wird der aktuelle Stand berichtet. Erst muss was greifbares vorliegen, das wir veröffentlichen können.

Wolfram P.

sz,den 12.05.2004

hallo liebe kolleginnen und kollegen,

bis heute habe ich gewartet und gehofft das sich dieser betriebsbetreuer und igm funktionär H.L. oder ein sprecher dieser igm verwaltungsstelle salzgitter, endlich einmal zu den verlauf der arbeitsgerichtsprozeße und den möglichen vergleichen der kläger, äussern würde.

aber nichts geschah, in dieser sache!

was denken sich diese sogenannten interessenvertreter eigentlich noch, wenn sie denn überhaupt noch im sinne der abhängig beschäftigten denken sollten!

zählen, für diese menschen und dem aufsichtsratmitglied H.L., nur noch die interessen der anteilseigner ??!!

wann endlich, besinnen sich teile dieser igm-verwaltungsstelle sz, wessen interessen sie zu vertreten haben und wofür eigentlich unsere gewerkschaft ihre "daseinsberechtigung " in dieser zeit noch hat??

wacht endlich aus dem dauerschlaf auf und besinnt euch auf eure wurzeln, bevor es zu spät ist und euch noch mehr wertvolle igm -mitglieder davon laufen!

liebe mitglieder aus der verwaltungsstelle der igm salzgitter, denkt einmal über diese zeilen nach und macht eine kehrtwende in euren handeln!

mit gruß selatin ali

BS, 12.05.04

Hallo Freunde,

wie im Wirtschaftteil der Braunschweiger Zeitung zu entnehmen ist, haben 80 gegen die Kündigung geklagt. Ich glaube diese Zahl nicht so recht, sie ist vermutlich um die schon abgeschlossenen Vergleiche reduziert.

Was aber deutlich durch die Zahl wird, ist die mangelde Meldungen der Gütetermine und Kammertermine . Bitte meldet euere Termine und auch den Ausgang, damit die statistische Auswertung stimmt. Es wurde z.B. eine Gruppe von Zuhörern von Herrn RI Voß wegen der prozentualen Verteilung der Rechtsanwälte angesprochen und aufgrund des Tabellenstandes falsch informiert. Sprecht auch KollegInnen an und fragt nach deren Terminen. Am Samstag können diese bei der Runde gesammelt werden. Oder schickt mir einfach eine mail.

Wolfram P.

BS, 11.05.2004 - abgeändert am 12.05.2004

Hallo Freunde,

heute waren 5 Kammertermine. 4 Termine (RA Koch) wurden wegen den Einigungsbemühungen vertagt und der letzte Termin ist wegen Vergleich entfallen.

Bei diesen Terminen hat Herr RA Koch den Inhalt der Meldung auf der Titelseite der Salzgitter Zeitung als noch nicht zutreffend bezeichnet, da eine Einigung noch nicht erfolgt ist. In der Braunschweiger Ausgabe ist auch ein Artikel zu finden. Eine Genehmigung zur Wiedergabe wurde am 12.5.2004 freundlicherweise erteilt.

euer
Harry Klein

BS, 10.05.04

Hallo Freunde,

am 4.5.04 habe ich zusammen mit Harry eine kleine Information für die NEOMAN Bus GmbH geschrieben - s.u. .

Volker A. hat mich auf folgenden Link aufmerksam gemacht. Dort wird eine Personalleiterinfoseite herangezogen und auf das Urteil des LAG Baden-Württemberg 4 Ta 15/02 vom 6.5.2002 verwiesen.

Titel: Vollstreckung eines Anspruchs auf Weiterbeschäftigung - Teuer und gefährlich kann es sein, wenn Sie sich weigern, einen Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.

Ich hoffe die Geschäftsführung und Personalleitung kommen nach Einsicht der Dokumente zur Einsicht und lassen die Kollegen endlich arbeiten, wie es die ergangenen Urteile vorsehen. Anstehende Vereinbarungen können durch eine mögliche Zwangshaft erschwert werden.

Wolfram P.

BS, 10.05.2004

Hallo Freunde,

nächste Runde in Wendessen ist am Samstag, den 15.05.2004 ab 10:30 Uhr. Vielleicht kann dann etwas Verbindiches über das Eckpunktepapier besprochen werden, wenn die textliche Ausarbeitung vorliegt.

Kurzinfo zum heutigen Arbeitsgerichtstag:
5 Termine waren heute. Bei 4 Terminen (RA Koch) wurde, mit dem Hinweis auf den laufenden Einigungsversuch, der Verkündungstermin auf 16.06.04 festgelegt. Hier sind vorallem die Ausführungen von Frau Schulte-Schrepping zum Gewinn der NEOMAN Bus GmbH interessant. Es wird auf den Chronikbericht vom 04.04.04 verwiesen. Beim Letzten wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet wegen Vergleichsbemühungen.

Berichte sind hier abrufbar
euer
Harry Klein

Sz, den 8.05.2004

liebe kolleginnen und kollegen , liebe mitleser dieser web-seite,

soeben wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass ein schriftliches ergebnis von der verhandlung vom freitag vorliegt.

das ergebnis ist ,soweit wie mir berichtet wurde, positiv für die klagenden menschen.

da mir noch nicht alle einzelheiten vorliegen, gibt es diese leider erst in der kommenden woche, an dieser stelle.

unserer kampf, war nicht vergebens, liebe leute!

fazit: recht braucht sich dem unrecht nicht zu beugen!

das nächste treffen ist am freitag ,den 14.05.2004 in Gebhardshagen und Samstag, 15.05.2004 10:30 in Wendessen

ein schönes wochenende wünscht
willi wacker

Sz,den 6.05.2004

hallo leute,

gemäß absprache in der verhandlungsdelegation soll, morgen ein "eckpunktepapier" unterzeichnet werden und anschließend angemessen veröffentlicht werden.

gruß selatin ali

BS, 06.05.2004

Hallo Freunde,

Montag 10.05. und Dienstag 11.05. stehen weitere Kammertermine an. Vielleicht wird dort weiteres über den Stand der Eckpunktevereinbarung mitgeteilt.

Euer
Harry Klein

BS, 04.05.2004

Sehr geehrte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Personalabteilung incl. Leitung,
Sehr geehrte Geschäftsführung der NEOMAN Bus GmbH,
Sehr geehrter IGM-Betriebsrat im MAN Werk Salzgitter,

da wir wissen, dass unsere Informationsseiten nicht nur von den betroffenen KollegInnen gelesen werden, sondern auch von ihrer Seite intensiv beobachtet und ausgewertet werden, eine Basisinformation zum Weiterbeschäftigungsanspruch an Sie. Da bereits gegenüber Kollegen Aussagen getätigt wurden, die auf Unkenntnis der Sachlage oder bewusste Fehlinformation hindeuten.

Nach einem gewonnen Kündigungsschutzprozess hat der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch, analog dem, wenn der Betriebsrat einer Kündigung durch einen ordnungsgemäßen Widerspruch nach § 102 BetrVG widersprochen hätte. Es besteht also für die Kollegen mit vorliegendem Urteil eine gesetzliche Weiterbeschäftigungspflicht bis zum Abschluss des Kündigungsschutzprozesses bzw. Befristung durch Antrag. Die Kollegen haben somit auch sofortigen Anspruch auf Arbeitsentgeld. Dieser titulierte Anspruch ist sofort vollstreckbar. Dieser ist unabhängig, ob gegen das Urteil Revision eingelegt wird, wie bereits gesehen. Die Entscheidung hinsichtlich der Nichtigkeit der Kündigungen kann durch das LAG überprüft werden, aber die Weiterbeschäftigungspflicht ist gegeben.

Dies alles kann auch in den ergangenen Urteilen nachgelesen werden, die der NEOMAN Bus GmbH vorliegen, z.B.:

„Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung, wenn auf eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers hin festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist (BAG v. 27.02.1985, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).“

oder

„Außerhalb der §§ 102 V BetrVG, 79 II BpersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen. Die Ungewissheit über den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses gewährt dem Arbeitgeber ein schutzwertes Interesse an der Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses. Dieser überwiegt in der Regel das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers bis zum Zeitpunkt, in dem im Kündigungsschutzprozeß ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Urteil ergeht. Solange ein solches Urteil besteht, kann die Ungewißheit des Prozeßausganges für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers nicht mehr begründen. Hinzukommen müssen dann vielmehr zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG Großer Senat. 27.2.1985, GS 1/84).“

Das BAG ( Bundesarbeitsgericht ) ist die höchste Instanz im arbeitsrechtlichen Urteilsverfahren und spricht nicht nur Recht, sondern hat gesetzgebende Wirkung. Der Große Senat entscheidet, wenn ein Senat (erweiterte “Kammer“ mit 5 Richtern) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Großen Senats abweichen will.

Sie wissen jetzt genau, dass die Kollegen einen Anspruch auf einen bezahlten Arbeitplatz im festgelegten Beruf haben, der gleichwertig und zumutbar ist. Handeln sie jetzt danach. Sollten Sie den Aussagen keinen Glauben schenken, sprechen Sie ihre innerbetrieblichen bzw. externe Rechtsbeistände an.

Mit freundlichem Gruß
gez Harry Klein gez Wolfram P.

BS, den 04.05.2004

Hallo Freunde,

die Termine heute wurden nicht entschieden, wegen dem, derzeitig von der Delegation, möglicherweise aussergerichtlichen Vergleichsvorschlag. Wenn kein Vergleich zustande kommt, wird am 1. Juni 2004 durch die Kammer ein Urteil verkündet.

Mehr zu dem Verlauf im Gerichtsbericht

Euer
Harry Klein

sz,den 4.5.2004

hallo freunde,

heute sind verhandlungen des betriebsrates , mit vertretern der lkw -geschäftsleitung, wegen der geplanten bv: arbeitszeiten, im lkw bau werk salzgitter.

ein hohes vorstansmitglied ist heute im hause.

mal abwarten wie die belegschaft über den stand der dinge informiert wird, von den " betriebssparteien"!

die gespräche im busbau ,wegen einer möglichen wiedereinstellung der " klagenden kolleginnen und kollegen" sind noch nicht abgeschlossen, aber wir erwarten heute abend bei unserem treffen, einen ausführlichen bericht von dem rechtsanwalt !

bis heute abend

ali

BS, 03.05.2004

Hallo Freunde,

morgen sind weitere Kammertermine , nach derzeitigem Wissenstand - schaut lieber aber morgen früh nochmal nach ;-). MAN kann nie wissen was sich in ein paar Nacht- und Nebelstunden alles ändern kann.

Und nicht vergessen, das nächste Treffen ist Morgen im Vereinsheim F 121 in Wolfenbüttel-Linden um 19:00 Uhr. Die NEOMAN Bus GmbH müßte die Denk- und Abwartpause beendet haben und sich zum Verhandlungsergebnis geäußert haben.

Zur Ergänzung der Gerichtsberichte sind jetzt auch beispielhafte Urteile über Kammertermine abrufbar. Hab schon einiges dort nachgelesen - Info dank Newslist 8-)).

Es hat mich gefreut, dass einige den "Tag der Arbeit" intensiv zur MitArbeitimNetzwerk genutzt haben und in BS / SZ hunderte Infoblätter verteilt haben. Es wurden viele interessante Diskussionen geführt. Einige IGM-Aktiven waren vollkommen über die gewonnenen Kammertermine überrascht, da Verantwortliche aus SZ, nach glaubwürdigen Aussagen der Gesprachspartner, ganz andere Informationen im Bezirk Hannover verbreiten. Jetzt haben sie den NetzwerkIT-Link.

Euer
Harry Klein

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