KB009
Termin 04.05.04, 11:45; 12:15; 12:45 Uhr: Kammertermin – Betriebsbedingte Kündigungen
RI Frau Steinke mit den ehrenamtliche RI Fr. Adoloh und Fr. Ranke, 5. Kammer, Sitzungssaal B, ArbG BS
PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping bzw. Hr. Langelotz von AGV-BS mit Hr. Bader (Pers) für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RA Koch mit/für Branko S. Aktenzeichen: 5 Ca 828/03, Jens S. Aktenzeichen: 5 Ca 829/03, Christian S. Aktenzeichen 5 Ca 90/04, zeitweise 29 Zuhörer im Saal
Wegen dem vollen Saal sucht der BeKl/PV einen dritten Stuhl für Hr. Bader und wird im Stuhl des Protokollplatzes fündig, nach einem Scherzgefecht mit RA wegen dem Abzug des 2. Stuhls auf der Kl-Seite.
Die Richterinnen betreten den Saal und alle stehen auf.
RI schlägt ein Zusammenlegen der Termine nach Personenfeststellung vor.
BeKl-PV wirft sofort die derzeitigen Bemühungen zu einer außergerichtlichen Einigung verbal in den Saal.
RI geht darauf ein und fragt nach dem Stand der Vergleichverhandlungen. Wendet sich jetzt an die interessierte Öffentlichkeit und fordert die stehenden Zuhörer zum Verlassen des Saals auf. Es gehen vorwiegend KollegInnen, aber auch stehende Personen einer zuvor schon anwesenden Informationsgruppe, aus dem Saal. Es sind nur noch Zuhörer nach Anzahl der Stühle im Saal und ich bin froh einen zu haben, sonst wäre der Bericht hier schon zu Ende. Vielleicht können wir für die nächsten Termine die „Klappstühle ausgraben“ und nach Voranfrage mitnehmen.
RA trägt vor, dass beidseitig ein Einigungswille vorhanden ist und man sich auf Eckpunke bis diesen Freitag einigen will. Eine textliche Ausgestaltung ist wegen dem Umfang und der Tiefe des Themas nicht in einem Tag zu schaffen. Er bittet deshalb um eine Verschiebung der Verkündung um eine Woche.
Bekl/PV will diese eine Woche auf zwei erweitern. Weil dann mehr Zeit wäre.
RA sieht den Freitagtermin als feststehend für die Eckpunkte an.
RI erklärt die Absicht der Kammer, das Urteil nicht innerhalb von einer Woche zu verkünden, sondern die gesetzlichen 3 Wochen. Sie rechnet den Termin incl. einer Woche Verschiebung auf den 1. Juni hoch.
RA: „Kann damit leben“.
Bekl/PV fragt wegen den Terminen vom 11.05.2004 in selbiger Kammer nach, ob diese weiter benötigt werden. Bekl will Termine absagen, weil sich eine außergerichtliche Einigung abzeichnet!
RI hat für diese Termine den ganzen Tag eingeplant und kann keinen schnellen anderen Ersatztermin ggf. in Aussichtstellen.
RA „bitte nicht“ und erklärt die Notwendigkeit der Terminbeibehaltung für die betroffenen Kollegen.
RI hat zusätzliche Fragen an RA wegen den Erweiterungen und Anträge werden, wie eingereicht, gestellt plus die angesprochenen Erweiterungen wegen der 2. Kündigungen vom 28.01.2004. Für das Protokoll werden die unterschiedlichen Berufe und Kündigungsfristen ermittelt. Hilfsanträge sind zu berücksichtigen. Die Daten werden getrennt für das Protokoll aufgenommen und zur Genehmigung vorgespielt. Es werden die Kündigungen vom 28.11.2003 und 28.01.2004 angesprochen. Der Weiterbeschäftigungsantrag wird bis zum „rechtskräftigen Abschluss“ eingeengt.
BeKl beantragt Klageabweisung
RI teilt noch Schriftsätze an die BeKl aus und an RA gerichtet wird für einen zusätzlichen Prozesskostenhilfeantrag vom Kl noch eine weitere Unterlage als Nachweis benötigt.
Um 12:05 kommt Christian S. in den Saal. RI benötigt einen weiteren Stuhl für den Kläger und 2 Zuhörer der Informationsgruppe verlassen den Saal. Kurze Erklärung zwischen RA und Kl wegen Zusammenlegung und der Terminvorziehung um nun 40 Minuten.
RI protokolliert jetzt für alle Termine betreffend weiter und spielt auch diesen Abschnitt zur Genehmigung vor.
Nach stellen aller Antrage für diese drei Termine, trägt die RI die Sichtweise der 5. Kammer in einer kurzen Erklärung vor und zitiert dabei Ausschnittsweise aus den schon ergangenen Urteilen (Beispiel Beispiel ) der anderen Kammern. Sozialauswahl mit nur ca. 800 Personen. Es fehlen einige der produktiven Mitarbeiter. Fehlen der Vergleichbarkeit. Hinweis auf die Beweis- und Darlegungslast. Frage an die Parteien wie das weitere Vorgehen sein soll, wenn die angesprochene Einigung nicht zustande kommen soll?
Parteien äußern sich zuversichtlich zum Gelingen einer Vereinbarung. Kurze Diskussion aller Prozessbeteiligten. RA sieht in der, vom Gericht angesprochenen, Beschleunigung mit der Verkündung und der schriftlichen Urteilsübergabe zum 1. Juni eine gute Möglichkeit. BeKl/PV schließt sich auch an.
RI nimmt dies zu Protokoll und es wird eine Änderung des Termins ggf. nur zur Protokollierung des Vergleichs durch RA angesprochen. Im Falle einer Nichteinigung wird der 1. Juni 2004 12:30 Uhr zur Verkündigung der Entscheidung anberaumt.
Dauer ca. 25 Minuten
(WB)