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erstellt von manoman zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
10.05.2004 10:30

Termin 10.05.04, 10:30 Uhr: Kammertermin – Betriebsbedingte Kündigung

RI Voß mit den ehrenamtliche RI Fr. Steinmeyer (AG) und Hr. Steinmann (AN), 2. Kammer, Sitzungssaal B, ArbG BS

PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping von AGV-BS mit Hr. Bader (Pers) für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RA Licke mit Mustafa Y. Aktenzeichen: 2 Ca 6219/03, 4 Zuhörer im Saal

RI fragt bereits um 10:20 den RA ob sein Mandant da ist. Noch nicht - Mustafa kommt um 10:25.

RI fragt RA über seinen Erkenntnisstand hinsichtlich der Einigungsbemühungen von RA Koch. Es wird nun intensiv über die Vergleichsmöglichkeiten und nicht über die anstehende Sache gesprochen. Die Bekl/PV und Hr. Bader stellen in wohlwollenden Worten die positiven Seiten der möglichen Vergleiche vor. Es wird ausdrücklich das vorliegende schriftliche freiwillige Vergleichsangebot mit der erhöhten Abfindung von ca. 20.000,- €, das weit über dem Regelsatz bei 10-jähriger Betriebszugehörigkeit liegen soll, hervorgehoben. Es wird von Seiten der Bekl vorgetragen, den z.Z. noch zu erarbeiteten Vorschlag, nach Abschluss mit RA Koch, auch den anderen RA mit Einzelvertretungen anzubieten. Dies Absichtserklärung soll auch für die Mandanten des DGB-Rechtschutzes gelten.

RA fragt nach einer weiteren Erhöhung der angebotenen Abfindung.

Fr. Schulte-Schrepping: „Weitere Erhöhung ist nicht durchführbar“ und begründet dies mit den anderen Gekündigten.

Eine weitere Verständnisfrage des RA gilt der steuerlichen Behandlung der Abfindung des vorgetragenen Lösungsansatzes.

Jetzt ist die „Stunde“ von Hr. Bader gekommen und ich habe noch keinen derart wortreichen Vortrag von ihm während der derzeitigen Termine vernommen. Wobei ein greifbarer Inhalt nur schwer zu extrahieren aus dem Wortschwall war. Aber es werden Alternativen gesucht.

RI erklärt den Ablauf mit der Verkündigung der Urteile, wie in den vorhergegangen Kammerterminen praktiziert.

RA nimmt Auszeit vor beginn des Kammertermins, um die gewonnen Erkenntnisse mit Mustafa zu besprechen. Eine Unterbrechung ist wegen Nichtaufruf noch nicht möglich.

Zwischenzeitlich wird ein juristische Problem der geschlechtsspezifischen Stellenausschreibung im Saal diskutiert. Wir Zuhörer werden auch mit eingebunden - der Termin ist noch nicht aufgerufen. Der positive Eindruck der Kammer auf uns Zuhörer wurde erneut bestätigt. Es ist schön, dass die Öffentlichkeit nicht als Störfaktor gesehen wird. Zwischenzeitlich wurden zur Unterstützung vom RA auch die Bekl-Vertreter gerufen. Die Kammer und wir Zuhörer warten bis 11:00 Uhr auf Rückkehr der Parteien.

RI ruft nun den Termin auf und die sachbezogenen Themen werden behandelt. Personendaten werden zu Protokoll genommen. Schriftsätze werden übergeben.

RA stellt Anträge und weist auf die besprochenen Vergleichmöglichkeiten in der Auszeit hin. Es wird ein Ruhen des Verfahrens angeregt. Die aufgezeigte Möglichkeit der „verzögerten“ Urteilsverkündung wird nicht in Erwägung genommen. Den Passus mit dem ZPO-Bezug bzw. die §§ konnte nicht nachvollziehbar genau mitgeschrieben werden, aber es ging um die Wiederaufnahme nach dem Ruhen.

RI protokolliert dieses Resultat.

Ergebnis für heute:
Die Parteien erklären übereinstimmend einen Einigungswillen und das Ruhen des Verfahrens wird erklärt, bis eine der Parteien einen Antrag stellt.

Dauer ca. 8 Minuten – ohne die fast 40 Minuten Auszeit.

(WB)

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