Chronik
Laufende Berichterstattung
- Kündigungen bei der Braunschweiger Zeitung by dave — posted on 10.10.2005 12:23 — 2 comment(s) —
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Heute ist um 12:00 im Arbeitsgericht Braunschweig in der Bibliothek (Zimmer 117) ein Termin zur Anhörung der Beteiligten bei Herrn Richter Zimmermann angesetzt. Die Braunschweiger Zeitung und der Betriebsrat der Braunschweiger Zeitung sind die Parteien. Aktenzeichen 8 BV 109/04
Es könnte sich um die vorgesehene Kündigung von 74 Mitarbeitern der Braunschweiger Zeitung handeln. Laut einem Flugblatt, dass auf der Braunschweiger Montagsdemonstration verlesen wurde, hat die Braunschweiger Zeitung bei der Agentur für Arbeit diesbezüglich eine Massenentlassungsanzeige für Januar 2005 gestellt. Der Betriebsrat soll über diese anstehenden Kündigungen nicht informiert worden sein. Demzufolge sind keine Vereinbarungen (Sozialplan und Interessensausgleich) ausgehandelt. Der Hintergrund für die Entlassungen sollen das rückläufige Geschäft, Ausgliederungen bzw. Fremdvergaben und die Anschaffung einer neuer Rotationspresse im Jahr 2009 sein.
Wir wissen, wie oft die SZ (Pressespiegel ) über den Arbeitskampf bei NEOMAN Bus GmbH berichtet hat. Nun trifft es einige dort selbst und ich denke, es werden darüber keine Artikel in dieser Zeitung erscheinen. Aber die Pressefreiheit darf dort nicht so enden.
- Großauftrag: Die BVG kauft Busse in Polen by dave — posted on 10.10.2005 12:23 — 0 comment(s) —
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In der heutigen Berliner Zeitung ist ein Artikel über das Busbeschaffungsprogramm der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Daraus folgender Abschnitt:
“Polnische Busse in Berlin? Und wer denkt an die Arbeitsplätze in Deutschland? Bei der Ausschreibung seien die technischen und wirtschaftlichen Anforderungen an die neuen Busse für alle Bieter gleich gewesen, so die BVG. "Wir haben bereits 16 Solaris-Busse und sind sehr zufrieden", hieß es. Allerdings spielte auch der Verkaufspreis eine Rolle - und hier habe Solaris das beste Angebot abgegeben. Die anderen Bewerber, MAN und Volvo, hätten offenbar höhere Gewinnmargen eingeplant. Sie produzieren ebenfalls in Polen. "Nur haben sie uns keine polnischen Preise angeboten", sagte ein Manager. Überhaupt gebe es nur noch einen Hersteller, der einstöckige Linienbusse für den Nahverkehr in Deutschland baut. "Das ist die EvoBus, die sich bei der Ausschreibung für die zwölf Meter langen Busse durchsetzte", so der Betriebsvorstand. "Hut ab!"”
Nicht nur in Polen, sondern in der Türkei. Es merken auch die Kunden, dass nur „Made in Germany“ draufsteht und nicht drin ist. Gewinnoptimierung, Lohndumping, länger Arbeitszeiten, freiwillige Sonderschichten, Billigproduktion - Kostenreduzierung bei den Arbeitnehmern. Kunden sind nicht bereit, die Gewinne der Kapitalgeber zu finanzieren, denn sie leben von den Ausgaben der Arbeitnehmer.
(HK)
- MAN-Betriebsrat hat Urteil zugestellt bekommen by dave — posted on 10.10.2005 12:23 — 12 comment(s) —
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Am 27.10.2004 wurde hier über einen ArbG-Termin berichtet. Jetzt liegt das schriftliche Urteil dem Betriebsrat vor und der Betriebsrats-Vorsitzende soll über die Deutlichkeit der Entscheidungsgründe nicht „erfreut“ sein, wie aus seinem direkten Umfeld berichtet wird. Ist bereits beim Termin (siehe Bericht) die Rechtsverletzung und Diskriminierung schon offensichtlich erkennbar gewesen, so soll diese Feststellung im Urteil niederschmetternd durch die Kammer dargestellt sein.
Dies alles spricht nicht für ein wichtiges Kollegialgremium, das unsere Interessen vertreten soll. Auch darf noch mal an die unklare Situation nach dem LAG-Termin vom 15.12.2004 erinnert werden, das kein Betriebsrat für NEOMAN Bus GmbH existiert. Auf die als Kommentar gestellte Frage - was zu tun ist – ganz einfach wählt im Busbau einen (neuen) Betriebsrat. Der „alte“ bleibt in voller Stärke bis zur nächsten Wahl erhalten und ist nur noch für MAN Nutzfahrzeuge AG zuständig. Die Bus-Belegschaft und der nicht mehr zuständige Betriebsrat wollen doch nicht, das die Aussagen über die Betriebstrennung der Geschäftsführung der NEOMAN Bus GmbH in den Schriftsätzen sich als falsch herausstellen?
Wie wählt man einen (neuen) Betriebsrat – schaut euch diese IGM-Seiten an. Liegt doch im Interesse der Gewerkschaft, dass Beschäftigte/Mitglieder von einem legitimen Betriebsrat in einer neugegründeten Firma vertreten werden. Startet mit der Aufstellung eines Wahlvorstandes die Betriebsratswahl.
- Betriebsrat MAN gegen Betriebsrat MAN by dave — posted on 10.10.2005 12:23 — 0 comment(s) —
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Der Spatz auf den Dach des Arbeitsgerichtes Braunschweig hat den aktuellen Aushang studiert und festgestellt, daß heute um 11:00 der Betriebsrat der MAN Nutzfahrzeuge AG und NEOMAN Bus GmbH vor dem Arbeitsgericht einen Termin hat. Weiteres ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, aber er wird sich informieren.
(wab) - Betriebsratsneuwahl erforderlich by dave — posted on 10.10.2005 12:23 — 2 comment(s) —
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Übergangsmandat auf maximal 12 Monate begrenzt - MAN / Neoman Bus GmbH in Salzgitter ohne legitimiertem Betriebsrat. Sind alle Vereinbarungen ungültig?
Hallo Freunde,
wie heißt es so schön in der Weihnachtsgeschichte bei der Offenbarung an die Hirten: „Fürchtet euch nicht! Denn seht, ich verkünde euch eine große Freude, die dem ganzen Volk zuteil werden soll“.
Ganz so was Weltbewegendes ist es nicht, was ich habe, aber eine frohe Kunde ist es schon.Im Sachvortrag beim letzten LAG-Termin am 15.12.2004 hat der vorsitzende Richter der 2. Kammer am LAG Herr Voigt auf die Bestimmung des § 21a BetrVG hingewiesen, wonach ein Übergangsmandat des BR nur 6 Monate gültig ist. Dieses kann mittels Betriebsvereinbarung um 6 Monate verlängert werden. Also ist der Betriebsrat maximal 12 Monate, seit der Abspaltung des Busbereiches von der MAN Nutzfahrzeuge AG, handlungsberechtigt. Sämtliche Beschlusse über diesem Zeitpunkt können angezweifelt und ggf. nichtig sein. Eine sofortige Selbstauflösung wäre der sauberste Weg und damit umgehende Neuwahlen. Die Amtszeit der neuen getrennten Betriebsräte ist dann nur noch die Restzeit bis zu den ordentlichen Wahlen 2006.
Damit das Nachlesen des "§ 21a BetrVG":http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/__21a.html leichter fällt – nachfolgend der Gesetzestext als Auszug:
BetrVG § 21a Übergangsmandat *)
1) Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter, soweit sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat). Der Betriebsrat hat insbesondere unverzüglich Wahlvorstände zu bestellen. Das Übergangsmandat endet, sobald in den Betriebsteilen ein neuer Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Wirksamwerden der Spaltung. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden.
(2) Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst, so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr. Absatz 1 gilt entsprechend.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn die Spaltung oder Zusammenlegung von Betrieben und Betriebsteilen im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz erfolgt.
-----*) Diese Vorschrift dient der Umsetzung des Artikels 6 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (ABl. EG Nr. L 82 S. 16).
Euer
Harry Klein - bin gespannt auf das nächste BR-Infomiert.