Chronik
Laufende Berichterstattung
- Tarifverhandlungen :Ende der "Friedenspflicht"am 28.04.2007 by jaegermeister — posted on 23.04.2007 19:29 — 2 comment(s) —
-
Tarifverhandlungen ,Standortgespräche und Standortsicherungen bei ALSTOM und bei der MAN / NEOMAN
In der kommenden Woche läuft die "Friedenspflicht" während der diesjährigen Tarifrunde in der Metallindustrie ab.
ALSTON--LHB-- und MAN /NEOMAN gehören zu dem gleichen Tarifgebiet in Niedersachsen.
Bekanntlich gibt es bei ALSTOM--LHB gewaltige "Schwierigkeiten"verbunden mit dem laufenden Beschäftigungssicherungsvertrag.
Bei MAN / NEOMAN laufen schon längere Zeit Verhandlungen über einen Standortsicherungsvertrag, verbunden mit der Forderung nach einem sogenanten Ergänzungstarifvertrag.
Wenn die Arbeitgeber weiterhin bei ihrem rotzfrechen Tarifangebot und Forderungskatalog bleiben und nicht umgehend ein höheres Angebot vorlegt wird,könnte nach Ablauf der "Friedenspflicht" die Forderung nach einem Ergänzungstarifvertrag mit den laufenden Tarifverhandlungen gekoppelt werden.
Die Belegschaften beider Werke von ALSTOM und MAN / NEOMAN könnten dann gemeinsam für ihre Interessen eintreten und den Arbeitgebern dann die angemessene Antwort auf ihr arogantes Verhalten gegenüber ihren Beschäftigten geben!
Es bleibt zu hoffen ,das sich dann a l l e Betriebsräte und Ersatzbetriebsräte aus a l l e n unterschiedlichen Betriebsratsfraktionen dann an den möglichweise stattfindenden Aktionen beteiligen werden.
Über alle vorhandenen Fraktionsgrenzen, gibt es immer noch gemeisame Ziel und dafür sollten wir Betriebsräte ,g e m e i s a m im Interesse der Belegschaften eintreten!!
- Konflikte ohne Ende? by till — posted on 20.04.2007 17:34 — 1 comment(s) —
-
Verweigerung der Schulungsansprüche nach §37.6 BetrVG --Grundlagenschulungen für Betriebsratsmitglieder--
Verweigerung der Schulungsansprüche nach §37.6 BetrVG für Betriebsräte aus der Nicht IGM Fraktion durch die Personalabteilung Geschäftseinheit LKW in Salzgitter
Nachdem vor einigen Monaten die IGM Fraktionsmehrheit im Betriebsausschuss, berechtigte Anträge auf Schulungsmaßnahmen gemäß § 37.6 BetrVG für Ersatzmitglieder aus den Reihen der Minderheitsfraktionen im Betriebsrat, aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigerten, wurden Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren eingeleitet. Bei den anschließenden Güteverfahren wurde keine Einigung zwischen beklagten Betriebsratsvorsitzenden.bzw Betriebsrat und klagenden Ersatzmitgliedern gefunden, waren schon Kammertermin vom Arbeitsrichter angesetzt.. Dann plötzlich, nach der gescheiterten Güteverhandlung, machte die IGM Fraktion gerade noch rechtzeitig eine gedankliche Kehrtwende und es gab einlenkende Signale der Vernunft. Daraufhin wurden neue Seminare von den Ersatzmitgliedern eingereicht. Diese wurden dann anstandslos von BR einstimmig genehmigt. Die Personalabteilung übernahm anschließend die anfallenden Kosten und die Ersatzmitglieder besuchten erfolgreich die gewünschten erforderlichen Betriebsratsschulungsseminare. Soweit so gut!
Nun aber kommt es zu überhaupt nicht mehr nachvollziehbaren Vorgehensweisen der örtlichen Personalabteilung ,sehr wahrscheinlich mit Billigung der „ obersten Personalleitung „in München. Die beantragten und vom Betriebsrat / Betriebsausschuss (einstimmig) beschlossenen Schulungsmaßnahmen in Sachen Grundlagenschulungen für Betriebsräte, für zwei Betriebsräte gemäß §37.6 BetrVG werden nun plötzlich von der Personalleitung in Salzgitter abgelehnt. Begründungen u.a.: --Nicht erforderlich weil schon Grundlagenseminare von jeweils einer Woche Dauer besucht wurden und das BAG angeblich Grundlagenschulungen nur bis zu einer Dauer von zwei Wochen genehmigt Außerdem seien die Kosten nicht „mehr Verhältnismäßig“ und somit abzulehnen! Anmerkung: In einem Urteil des LAG Schleswig Holstein vom 29.6.2000 wurde festgestellt das die Seminarkosten nicht überhöht sondern durchaus angemessen seien. Es ist ausdrücklich anzumerken das es sich bei den beantragten Schulungen um Seminare für Grundlagenschulungen im Betriebsverfassungsgesetzes Teil 3, eines privaten Anbieters handelt.
Nachdem alle innerbetrieblichen Einigungsbemühungen von den betroffenen Betriebsräten gescheitert waren, verbunden mit einer telefonischen Anfrage bei der „obersten Personalabteilung“ in München, wurden nun arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren eingeleitet.
Ein Gütetermin ging ohne eine Einigung, vor dem Arbeitsgericht Braunschweig ,zu Ende. Bei diesem gescheiterten Gütetermin wurde das bekannte Klagelied der Arbeitgeber über die angeblichen hohen Kosten sehr ausgiebig und intensiv von der Vertreterin der Arbeitgeberseite vorgetragen. Auch über die ach so langen Schulungsdauer der Betriebsräte wurde wieder sehr lange von der Vertreterin des Arbeitgeberverbandes geklagt.
Es ist anzumerken das die MAN AG seit Jahren, jedes Geschäftsjahr neue Rekorde bei den Gewinnen verbucht.
Damit die betroffenen Betriebsräte noch eine richterliche Entscheidung vor Verstreichen der eingereichten Schulungstermine bekommen, wurden nun zusätzlich Einstweilige Verfügungen beim Arbeitsgericht Braunschweig eingereicht.
Es bleibt abzuwarten welche Entscheidungen das Arbeitsgericht Braunschweig fällen wird.
Sehr interessant ist auch die Tatsache das ein Nicht IGM Betriebsratsmitglied von dem NEOMAN Werk Salzgitter nun ein zeitgleiches, identisches und kostenmäßiges gleiches beantragtes Seminar gemäß § 37.6 BetrVG für eine Betriebsratgrundlagenschulung Teil 3 in Leipzig genehmigt bekam.
Ebenso bekam ein Betriebsratsmitglied aus den Reihen der Nicht IGM Fraktion in dieser „Amtsperiode“ des Betriebsrates schon ein gleiches Seminar genehmigt.
Offensichtlich handelt die örtliche Personalabteilung der NEOMAN weiser als die zuständigen Personalvertreter aus dem LKW Bereich des MAN Werkes in Salzgitter!
Die „ oberste Personalabteilung „in München scheint Betriebsräte von der NEOMAN und aus der MAN Nutzfahrzeuge AG Geschäftseinheit H Werk Salzgitter unterschiedlich zu behandeln. Für die Leser die es nicht wissen können die „oberste Personalabteilung“in München ist auch u.a. gemeinsam für den BUS sowie dem LKW auch in Salzgitter zuständig.
Mal sehen wie die Arbeitsrichter diese scheinbare ungleiche Behandlung von Betriebsratsmitgliedern eines Unternehmens bzw. eines Tochterunternehmens bewerten werden.
- Hilfsangebot für die von massiven Stellenabbau bedrohten Kolleginnen und Kollegen von ALSTOM-LHB by jaegermeister — posted on 19.04.2007 18:42 — 0 comment(s) —
-
Die Gründung einer Selbsthilfegruppe ist in Arbeit!
ALSTOM –LHB Werk Salzgitter
Hilfsangebot für die Kolleginnen und Kollegen von ALSTOM –LHB am Werksstandort Salzgitter
Bekanntlich befinden sich die Kolleginnen und Kollegen des ALSTOM –LHB Werkes Salzgitter in einer sehr dramatischen Situation, denn dort sollen massiv Stellen abgebaut werden.
Es gibt unterschiedliche Aussagen über die Höhe des geplanten Stellenabbaues.
Jeder Arbeitsplatz der abgebaut wird, vernichtet die Existenzgrundlage von Menschen und ist abzulehnen.
Im MAN /NEOMAN Standort Salzgitter arbeiten im Moment Leiharbeiter von ALSTOM –LHB.
Die nackte Angst geht um, auch bei den Kollegen die nach MAN / NEOMAN verliehen worden.
Damit ihr, liebe Kolleginnen und Kollegen von ALSTON / LHB, mit dieser für Euch sehr schwierigen Situation besser umgehen könnt, plant eine Gruppe von Kolleginnen und Kollegen aus dem ALSTOM-LHB WERK, sowie einige Kollegen aus dem Bus-sowie LKW-Bau des MAN Werkes Salzgitter,die Gründung einer Selbsthilfegruppe.
Ziel dieser geplanten Gruppe ist es mögliche Aktionen und Maßnahmen sowie rechtliche Wege gegen diesen geplanten massiven Stellenabbau auszuarbeiten und aufzubauen.
Da es offensichtlich von Seiten des Betriebsrates und der IGM Salzgitter unzureichende Unterstützung gibt,sehen sich die Kolleginnen und Kollegen, zu dieser Form der Hilfe gezwungen und werden sich deshalb zusammenschliessen.
Wer mitmachen möchte ,der ist dazu herzlich eingeladen uns zu unterstützen!
Sobald uns genaue Informationen, über den Zeitpunkt und Ort des geplanten ersten Treffen vorliegen, wird dieser Termin umgehend der Belegschaft mitgeteilt.
Hier die Kontaktadresse für die Kolleginnen, die Interesse an ein Gruppentreffen haben: Sehi.LH.Sz@web.de
- Freistellung für erforderliche Betriebsratstätigkeiten by till — posted on 17.04.2007 05:03 — 6 comment(s) —
-
Flugblätter verteilen für die IGM Fraktion zur laufenden Tarfurunde: Sieht so die erforderliche Betriebsratstätigkeit des
Überläufters C.B. aus?
Für erforderliche Betriebsratstätigkeiten können sich Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz von ihrer Arbeitsleistung befreien. Das ist völlig legitm und rechtmässig. Bestand die Betriebsratstätigkeit des Überläufers und Gleisbauers C.B. gestern im Laufe des Vormittages darin Flugblätter zur Tairfrunde für die IGM,im Werk SZ zu verteilen?
- Gedanken zum 1.Mai by till — posted on 15.04.2007 17:33 — 1 comment(s) —
-
Alles nur Parolen und Gelaber in Salzgitter?
Maiveranstaltung und die diesjährige Losung: „Du hast mehr verdient! .........“
Wenn ich das Motto sehe, meine ich wir Arbeitnehmer hätten als erstes, erst einmal Funktionäre in der Gewerkschaft verdient, die auch kampfbereit sind und noch kämpfen können.
Die gibt es leider nur noch selten anzutreffen, in der IGM und anderen Gewerkschaften. Wenn ich den Spitzenfunktionär aus der Verwaltungsstelle Salzgitter H.L. mir so ansehe ist von Kampfeswillen bei ihm,fast nichts mehr festzustellen. Der predigt Wasser trinken und säuft selber Wein! Ein Blick auf den Nachbarbetrieb LHB spricht Bände.
Die meisten Betriebsräte strotzen leider auch nicht gerade vor Kampfeskraft.
Die Neuzugänge bei der IGM Fraktion wissen, so glaube ich, überhaupt nicht was das Wort: Kampf, im Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit überhaupt bedeutet. Aber leider viele andere langjährige Betriebsratsmtiglieder, scheinbar auch nicht mehr.
Der eine Überläufer wollte noch vor kurzem die christlichen Metaller in dem Betrieb reinholen, als dieses gerade noch verhindert werden konnte, spielte der mit dem Gedanken eine eigene Gewerkschaft zu gründen.
Der zweite Überläufer sah überhaupt nur seine persönlichen Vorteile. Politisch trennen diesen Menschen sehr wahrscheinlich Welten von der Gewerkschaft. Mal sehen ob sie auf der Maiveranstaltung zu sehen sind.
Mit solchen Interessenvertretern können die Unternehmer beruhigt so weiter machen wie bisher, in diesem Lande!