Freistellung für erforderliche Betriebsratstätigkeiten
Flugblätter verteilen für die IGM Fraktion zur laufenden Tarfurunde: Sieht so die erforderliche Betriebsratstätigkeit des Überläufters C.B. aus?
Für erforderliche Betriebsratstätigkeiten können sich Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz von ihrer Arbeitsleistung befreien. Das ist völlig legitm und rechtmässig. Bestand die Betriebsratstätigkeit des Überläufers und Gleisbauers C.B. gestern im Laufe des Vormittages darin Flugblätter zur Tairfrunde für die IGM,im Werk SZ zu verteilen?
da ich in der IGM aktiv bin, kann ich gut nachvollziehen, wie sehr ihr unter der Machtpolitik eures Betriebsbetreuers und der herrschenden IGM-Fraktion im Betrieb zu leiden habt. Tatsächlich hat eine bestimmte Seilschaft innerhalb der IGM in Salzgitter ihre Position benutzt, um gegen euch mit allen - auch unsauberen - Mittel (manipulierte Ausschlussverfahren; tätliche Angriffe, Behinderung der BR-Arbeit, Verleumdungen usw.)einen Vernichtungsfeldzug zu starten.
So übel das alles ist, darf das nicht zu "Gegenschlägen" führen, die genauso falsch sind. Der obige Beitrag geht aus mehreren Gründen in die falsche Richtung, u.a. weil wir natürlich als gewerkschaftliches Netzwerk für die Ausnutzung und Ausweitung der wenigen bestehenden gewerkschaftlichen und demokratischen Recht eim Betrieb eintreten. Außerdem unterstützen wir das Ziel bei der diesjährigen Tarfirunde endlich mal wieder eine Reallohnsteigerung zu erreichen. Das ist gut, auch wenn die IGM in Salzgitter (bzw. diese Seilschaft) ein Sch...verein ist und die IGM Zentrale euren Standort schon im Hinblick auf die bevorstehende Fusion MAN, Scania, VW verkauft und verraten hat. Ich könnte noch viele weitere Argumente anführen. Ich bin fest davon überzeugt, dass ihr selber darauf kommen werdet, wenn ihr mal für einen Moment eure berechtigte Wut beiseite legt und über die anstehenden Aufgaben nachdenkt.
Ein Freund vom Netzwerk