Chronik
Laufende Berichterstattung
- MAN unter den TOP 30 by manoman — posted on 22.11.2005 21:59 — 0 comment(s) —
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MAN Nutzfahrzeuge als Top-Arbeitgeber der Automobilindustrie ausgezeichnet!
Unabhängige Fachjournalisten recherchierten im Vorfeld und machten sich ihr eigenes Bild bei einem Besuch jedes Unternehmens. Im April 2005 befragten sie jeweils einen leitenden MAN Mitarbeiter aus Forschung & Entwicklung, einen Repräsentanten aus der Personalentwicklung sowie eine Nachwuchsführungskraft. Durch die Bewertung verschiedener Faktoren wie Arbeitsbedingungen, Sozialkriterien, persönliche Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven ermittelten die Experten die 30 Top-Arbeitgeber der Automobilindustrie. Diese sind alphabetisch in einem 270 Seiten umfassenden Buch beschrieben. Das Buch "Top-Arbeitgeber Automobilindustrie – Hersteller, Zulieferer, Dienstleister" ist im Buchhandel erhältlich.
MAN Nutzfahrzeuge gehört 2005 zu den 30 Top-Arbeitgebern der Automobilindustrie. In einer umfassenden Untersuchung über die Arbeitgeberqualitäten und Attraktivitätsmerkmale von insgesamt 250 Unternehmen der Automobilindustrie wurde MAN Nutzfahrzeuge mit dem Qualitätssiegel „Top Arbeitgeber" ausgezeichnet.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.wbv.de/presse/index.html.
- Neoplan streicht weniger Stellen by manoman — posted on 18.11.2005 21:55 — 2 comment(s) —
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Die Ankündigungen zum Stellenabbau bei der MAN-Bustochter Neoplan fällt geringer aus. Welche Zugeständnisse werden von den Kollegen dafür abgerungen?
Die auch hier berichtete Vernichtung von 87 Arbeitsplätze wird durch den Abschluß eines TVBesch auf 25 verringert. Der Tarifvertrag sieht eine Anhebung von derzeit 37,5 auf 39 Stunden, sowie einen Verzicht auf Tariferhöhungen während der Vertragslaufzeit vor.
Also das Übliche: Mehr Arbeit für weniger Geld.
Gleichzeitig wird der Druck auf die Auszubildenden erhöht. Nur noch die Besten erhalten die Möglichkeit ein befristete Anstellung zu Vertiefung der Ausbildung zu erhalten, um wenigsten etwas Berufserfahrung zu haben.Weitere Infos im Handelsblatt
Euer
Harry Klein - Treffen der MAN-Tarifkommission by manoman — posted on 01.11.2005 13:34 — 4 comment(s) —
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Die Tarifkommission hat sich vor kurzem getroffen.
Es wäre interessant zusehen, wie es weiter geht.
Wer weiss mehr ?
BR informiert Nr. 28/2005, 20.10.2005 Kurzinformation des Betriebsrates MAN Sazgitter
Am Mittwoch den 19.10.05 traf sich die gemeinsame Tarifkommission für die vier MAN-Nutzfahrzeugwerke und von NEOMAN Salzgitter.
In der Sitzung wurde ein gemeinsames Konzept aller Standorte diskutiert. Gemeinsam wurde festgestellt, dass Gespräche nur dann Sinn machen, wenn alle Standorte an sich und die Beschäftigung und Ausbildung in diesen Werken mittel und langfristig zugesichert wird.
Der neue Epressungsversuch von Vorsandsvorsitzenden Anton Weinmann, Investition in den deutschen Werken von Zugeständnissen seitens der Beschäftigten abhängig zu machen, wurde verurteilt.
Die IGM-Bezirksleitung Bayern wurde gebeten, ein gemeinsames Flugblatt für alle betroffenen MAN-Werke zu drucken, in dem ausführlich die gemeinsamem Positionen vorgestellt werden.
Der Bezirksleiter Werner Neugebauer bat die Deligierten der Werke in der nächsten Zeit gemeinsame Aktionen zu vereinbaren.
Der Betriebsrat
- LAG Bericht über BR gegen BR - Akteneinsicht by manoman — posted on 26.10.2005 22:56 — 0 comment(s) —
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Fortsetzung und Abschluss, ob einem Betriebsrat die Akteneinsicht verwehrt werden kann, um ihn dadurch bei seiner Betriebsratsarbeit zu behindern.
Bericht über die Entscheidung, ob einem Betriebsratsmitglied die Einsicht in Betriebsratsunterlagen verweigert werden kann und ihm dadurch die Betriebsratsarbeit zu erschweren. Nachdem das ArbG Braunschweig dies schon zu Gunsten des Klägers entschieden hat, musste das LAG Niedersachsen in Hannover sich mit dieser Frage befassen. Die Rechtslage ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz mehr als eindeutig. Die Beklagte IGM-Mehrheit, im nicht legitimiertem MAN/Neoman Betriebsrat wollte diese ArbG-Entscheidung nicht anerkennen, bzw. hat auf Zeit gespielt. Wie aus dem Aktenzeichen zu erkennt ist, handelt es sich um eine Beschwerde (Ta) zu einem Beschlussverfahren (BV). Weitere Informationen zu der Vorentscheidung BR gegen BR vor dem ArbG BS incl . Kommentare
Vorsitzender Richter Herr Löber mit den ehrenamtliche Richter Herr Schmidt und Frau Emmerich-Jüttner
24.08.2005 von 09.30 Uhr bis 11.45 Uhr; Aktenzeichen: 15 TaBV 12/05Kläger: MAN-BR - Salzgitter BR-Mitglied Bernhard L .mit Rechtsanwalt N. Koch
Beklagte: MAN-BR - Salzgitter (Liste IG-Metall) vertreten durch BR-Mitglied Hilma Pawel und RA Kobusch
Richter Löber ruf auf und erörtert die Sachlage. Nach Protokollierung der Personalien und dem derzeitigen Stand durch die Protokollschreiberin, wird die Zulässigkeit des Antrages durch den Richter festgestellt. Er erklärt dies am Beispiel einer Minderheitsliste von VW.
Richter Löber stellt nun Fragen an beide Parteien zur Konkretisierung der Aktelage über diesen zu verhandelnden Fall. Also ermittelt von Amtswegen, wie dies bei einem Beschlussverfahren vorgegeben ist. Alle 4 Personen stellen Ihre neusten Erkenntnisse dar.
Die Beklagte übergibt der Kammer Unterlagen zu der neuen Betriebsvereinbarung nach §36 BetrVG mit dem Titel „Aktenordnung“. BR-Mitglied Pawel erläutert diese, durch die Betriebsratsmehrheit, neu beschlossene Geschäftsordnungserweiterung.
Zur Untermauerung zeigt RA Kobusch Bilder vom Archiv des MAN-BR in Salzgitter. Die Bilder zeigen Gitterboxen. Die Aktenordner sollen darin sicher aufbewahrt sein.
RA Koch wirft ein, dass es keine Auflistung / Erfassung der kompletten. Daten bzw. Inhalte gibt. Ob die Aktenordner vollständig sind, kann keiner belegen. Der Zugang wird weiter verwehrt.
BR-Pawel und RA Kobusch argumentieren nacheinander wegen den Beschluss vom 23.08.2005, dass BR-Mitglied Bernhard L. ein vollwertiges Mitglied des neuen Archiv-Teams wäre.
Der Kläger BR Bernhard L. und RA Koch widersprechen dieser Darstellung und zeigen am beschlossenen Text auf, dass man sich in diesem Archiv Team nur als „Helferlein“ versteht. Man habe nur eine eingeschränkte Alibifunktion zugesprochen bekommen. Selbst diese ist nur auf die heutige Entscheidung ausgerichtet.
Richter Löber hinterfragt diesen Sachvortrag bei Bernhard L.: In dieser BV stehen Sie doch als gleichberichtigte Person da und zitiert Ausschnitte von der BV vom 23.08.2005 Bernhard nimmt erneut Bezug auf den Text und zeigt diskriminierende Bestandteile und sonstige Ungereimtheiten auf. Er weist auf die Kurzfristigkeit und der überraschenden Beschlussvorlage hin
Richter Löber bittet Herrn Koch und BR-Bernhard L. Vorschläge zur Lösung zu machen bzw. weitere kritische Punkte zu erläutern, die nach deren Meinung nicht in Ordnung wären.
RA Koch erläutert, dass gegenüber dem Betriebsverfassungsgesetz erhebliche Einschränkungen gegeben sind und belegt dies am Beispiel der Abschriften, die laut der neuen Betriebsvereinbarung nicht zulässig seien.
BR-Bernhard L. berichtet nun, wie diese BV oder Ergänzung zur Geschäftsordnung zustande kam. Einen Tag vor dem LAG – Termin wurde eine außerordentliche BR Sitzung veranstaltet, um diesen Beschluss rechtskräftig werden zulassen.
RA Koch ergänzt, dass es auch wichtig wäre das BR – Bernhard L. in diesem Archiv Team ein vollwertiges Mitglied ist, wie die anderen dazu gehörigen BR – Mitglieder des Archiv Teams. Da alle Beteiligten vollwertige BR – Mitglieder sind.
Richter Löber wird nun sehr laut und spricht einen Zuhörer direkt an, dass sein Verhalten hier nicht angemessen wäre. Er befinde sich bei Gericht und es sei eine „Unhöflichkeit“ gegenüber diesem Gericht sich zu strecken und zu gähnen. Herr D.S. wird aufgefordert zu gehen oder sich entsprechend gebührlich zu verhalten. D.S. willigte ein. Ungebührliches Verhalten und Missachtung der Würde des Gerichts kann mit Strafen belegt werden.
Richter Löber sucht nach diesem Zwischenfall weiter eine Vergleichsmöglichkeit .Fordert gerichtet an die Parteien Lösungsmöglichkeiten, die die Forderungen von Herrn Koch berücksichtigt. Die Beklagten geben sich wortkarg.
Richter Löber führt weiter aus, dass BR Bernhard L. nicht eingeschränkt werden darf bei seinen BR-Tätigkeiten als Mitglied des MAN-BR – Gremiums. Abschriften und die Gleichstellung als BR sind im BetrVG geregelt. Erläutert weiter allgemein, dass der BR-Vorsitzende mit einer Geldstrafe bis zu 20.000 € bei Nichteinhaltung belangt werden kann. Herr Löber stellt die Frage, ob eine Vollstreckungsfähigkeit besteht?
Herr Löber fragt RA Kobusch und BR – Mitglied Pawel erneut, wie das geregelt wird und ob ein Beschluss hinzu genommen wird.
BR-Pawel erläutert den Ablauf und das Zustandekommen der gestrigen Vereinbarung.
RA Koch argumentiert erneut gegen diese geschönte Darstellung und bittet die Richter die Beschlussunterlage zu lesen.
Richter Löber stört sich u.a. an dem Wortlaut „Das BR-Mitglied Bernhard L wird beauftragt, Hilmar Pawel und Andreas Link zu unterstützen.“
Nach einer weiteren Diskussion wird eine Vergleichsbasis gefunden.
Richter Löber fasst zusammen und diktiert die Vereinbarung zu Protokoll. 1. In der gestern beschlossene Vereinbarung ist die Einsicht geregelt 2. Die Durchsicht der Prüfung der Akten erfolgt durch den Beauftragten Mitgliedern des Betriebrates, also auch durch den gleichberechtigte Antragsteller 3. Bei Meinungsverschiedenheiten wird dies dem Betriebsrat vorgelegt
Vorgelesen und beide Parteien genehmigen diese Vereinbarung.
Anmerkung:
Die Behinderungsversuche der Liste IG Metall sind nun öffentlich geworden. Selbst das eindeutige Urteil durch das Arbeitsgericht Braunschweig führte zu keiner Einsicht. Das Betriebsverfassungsgesetz ist in diesem Punkt präzise und hat wenig Interpretationsspielraum. Um einer erneuten Niederlage zu entgehen, wurde als „As im Ärmel“ die Erweiterung der Geschäftsordnung hastig durchgeführt. Warum die Altakten z.B. den Stadtarchiv angeboten werden sollen, ist uns Zuhörern nicht klar geworden. Deutlich wurde aber, dass wissentlich versucht wurde, Bernhard L. bei seiner Arbeit für die Kollegen zu behindern. Selbst der gestrige Beschluss ist eine Fortsetzung der Einschränkungen und Behinderungen.Euer
Harry Klein - Erfolgreiches Treffen der Rückkehrer der MAN/NEOMAN Kollegen by dave — posted on 16.10.2005 22:14 — 0 comment(s) —
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Der Saal war wieder voll wie in alten Zeiten des Arbeitskampfes. Es war wieder schön, die Mitstreiter von damals zusehen. Man bemerkte bei allen was für eine Freude herrschte sich zu sehen.
Herr Rechtanwalt Koch gab wie immer sehr ausführliche Informationen und Hilfestellungen zu den jeweiligen Fragen.
Bei den angesprochenen Themen wurde uns doch wieder bewußt, wie es damals abgelaufen ist.
Man bemerkte immer noch dass ein sehr großer Groll herrschte unter den Kollegen gegen die damaligen Verantwortlichen.
Berichte von den Anwesenden Kollegen über die Verantwortlichen Leute wie Horst Ludewig (2.Bevollmächtigter der IG-Metall Salzgitter) und den Betriebsräten von der IG-Metall Liste vom MAN - Standort Salzgitter, konnte man folgenden Fazit feststellen wie: keine Reue oder Einräumungen von Fehlern konnte man von den Personen entnehmen.
Viele Kollegen meinten, es kann doch nicht richtig sein, wenn sich die Belegschaft zu einer Selbsthilfegruppe formiert und den legalen und rechtlichen Schritt geht, sich gegen diesen Abbau von über 700 Kollegen wehrt, dass dieser Schritt falsch wäre.
Dass die IG-Metall Verwaltung Salzgitter und die Betriebsräte der IG-Metall Fraktion aktiv bei der Entsorgung IHRER Belegschaft aktiv gestaltet und mit macht und bis heute keine evtl. Fehler eingesteht, ist doch fraglich.
Hinzu kommt noch dass die Belegschaft zu über 90 % organisiert war und zwar in der IG-Metall.
Sehr erfreulich war es auch dass die damaligen Betriebsräte die uns geholfen haben auch vor Ort waren.
Der nächste Termin für die Rückkehrer ist am Sonntag den 08.Januar 2006 um 10.00 Uhr im Kaninchen Verein Wolfenbüttel.