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02.07.2011 11:12
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.08.2014 18:24
- Bei Tarif-Mitarbeitern wurde nur bis 60 Jahre einbezahlt, ab 60 kam nur noch die Verzinsung des erreichten Kapitals dazu sonst nichts!
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.08.2014 17:00
- Wie ich inzwischen von anderen ehemaligen Tarif-Mitarbeitern erfahren habe, wird bei allen derzeit verschickten Bescheiden das "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" von NSN so berechnet, als hätte man dieses erst mit 65 Jahren vollständig erreicht. Ich habe mir die entsprechende BV von der damaligen Umstellung von SAF in BSAV noch mal durchgelesen. Dort ist für das SAF-Kapital eindeutig und ausschließlich das Alter von 60 Jahren erwähnt. Und bei vorzeitigen Ausscheiden aus NSN soll dann halt zeitanteilig der unverfallbare Anspruch errechnet werden. Ein "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung", welches uns seit Jahren auf den Auszügen bescheinigt wird, ist halt auch mit 60 Jahren vollständig erreicht. Ich weis nicht, was NSN daran nicht versteht. Eine sinnvolle Begründung dafür habe ich noch nicht erhalten.
- Re: Leesys wird verscherbelt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.08.2014 10:20
- Anonymous User hat geschrieben: Ich bin Kunde von S/U mit einer neuen großen Anlage. Es hat mich eigentlich gefreut, dass ich bei unserer GF eine solche Investition durchbekommen habe. Gerade weil S/U in D produziert. Die Telefone sind spitze. Wir telefonieren seit 1959 über Siemens-Telefonanlagen. Und sind von der hohen Qualität der Anlagen und der Mitarbeiter immer überzeugt gewesen. Und sind es auch noch. Deshalb trifft es mich persönlich sehr, wenn Mitarbeiter in (Schein-)Selbständigkeit entlassen oder Firmenteile verschachert werden. Ich drücke deshalb die Daumen, dass -auch wenn ein Verkauf ansteht- es zu einem bestmöglichen Ergebnis kommt. Puuuh scheint der EINZIGE verbliebene Kunde zu sein... Und zufrieden ist der auch? Nee im Ernst was kann bei Ausagerung von Entwicklung, Fertigung von Fremdfirmen, Reduzierung der Personalkapazität selbst in der Qualitätsabteilung noch über bleiben?
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.08.2014 08:40
- Wäre zum Beispiel gut zu wissen, ob es zur "Transformation" Abfindungsangebote geben wird und ob diese besser/gleich/schlechter sein werden, wie zur letzten Abbauwelle, die ja noch nicht abgeschlossen ist. Oder anders gefragt: Soll man noch das alte Angebot zum Ende dieses Geschäftsjahres schnell annehmen oder eher weiter warten was auf uns zu kommt? Ob die Angebote aus der letzten Abbauwelle die bessern Konditionen sind, wird man erst am Ende der Verhandlungen zur "Transformation" wissen. Ob im September noch die Angebote zu der letzten Abbauwelle angeboten werden? Kommen wir zur (wahrscheinlichen) Realität. Das Konstrukt hat viele Ähnlichkeiten mit dem Vorgehen bei NSN. Dort wurde eine Kombination von Maßnahmen erprobt: Interessensausgleich, Sozialplan, Tarifvertrag und Namenslisten. Wie im NSN-Forum zu lesen, sind Namenslisten ein Fluch.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.08.2014 00:38
- Anstatt vom Schlaraffenland zu träumen wäre es viel wichtiger der wahren und wahrscheinlichen Realität ins Auge zu sehen! Wäre zum Beispiel gut zu wissen, ob es zur "Transformation" Abfindungsangebote geben wird und ob diese besser/gleich/schlechter sein werden, wie zur letzten Abbauwelle, die ja noch nicht abgeschlossen ist. Oder anders gefragt: Soll man noch das alte Angebot zum Ende dieses Geschäftsjahres schnell annehmen oder eher weiter warten was auf uns zu kommt?
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.08.2014 16:37
- Endlich mal jemand der Ahnung hat und nicht das ewige rumgelabere so kenne ich das auch nur so#379
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.08.2014 16:08
- Nachtrag: die Einzahlungen enden mit 60 - Endkapital - wenn man die Firma vor 60 verlässt hat man in den Zeitraum bis 60 auch keinen Anspruch erworben.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.08.2014 14:45
- Nachtrag: die Einzahlungen enden mit 60 - Endkapital - jedes Jahr, in dem man früher die Firma verläßt, mindert sich das Endkapital entsprechend Tabell (siehe CP oder Beispiel im Info der IGM -Dialog - siehe Link @14:41
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.08.2014 14:41
- http://www.dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf " --> Überblick: Beitragsorientierte Altersversorgung bei Siemens: Ebenfalls sowohl im Tarif- als auch im ÜT-Kreis bestand eine generelle Wartezeit von 10 Jahren. Im Versorgungsfall vor Ablauf der Wartezeit erhielt der Mitarbeiter keine Leistung. Bei Ausscheiden erhielt der TK die Altersleistung ab Alter 65 oder bei vorherigem Bezug einer gesetzlichen Rente; der ÜT-Mitarbeiter ab Alter 60. fand bisher keine andere Darstellung -
- Re: NSN Entgeltnachweis 08/2014 - Abfindung ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.08.2014 14:07
- Laut IGM Info PowerPoint vom 02.04.2014 sollte die 2. Abfindungszahlung unter dem Label: „Sonstige Einnahme“ ausgewiesen werden. Warum steht da nun auf dem Lohnzettel das Wort "Abfindung" ? Das wird bestimmt noch ein ganz schöner Tanz mit dem Finanzamt, sofern man die 1/5 Regel zur Anwendung bringen möchte... Aber was soll´s. Das macht etliche tausend Euro aus und wenn ich mich nicht darum kümmere, dann landet das Geld nicht in meinem Sparschwein, sondern im Staatssäckel...
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.08.2014 11:18
- Ich frage mich ernsthat wie und warum man einen unverfallbaren ANspruchg aus einer Altregel verlieren kann? Da muß doch ein Fehler drin sein, oder eben Absicht. Oder hat da jemand mit jemanden geklüngelt so nach dem Motto das merken die dann ja eh erst mit der Rente und die sind ja alle eh aus dem Betrieb weg. Mit Ausscheiden aus dem Betrieb/Firma dürfte meines Erachtens die entsprechende Regelung in den Individualvertrag mit über gehen...
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.08.2014 08:55
- Anonymous User hat geschrieben: Auf meinen Einspruch hin verwies mich Mercer an NSN und die behaupten, die Rechnung wäre so korrekt! Naja behaupten kann man viel, sicherlich können sie dir da auch die passende Regelung im neuen System zitieren ?!?
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.08.2014 08:24
- <BR> <BR> Also ich (siehe 22:39) kann das nicht bestätigen, bei mir ist nichts abgezogen worden. Hoffentlich wird das in drei Jahren auch noch so gesehen.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Ling Uaan — zuletzt verändert: 28.08.2014 06:39
- Anonymous User hat geschrieben: Nach Austritt aus der BeE habe ich nun nach mehrmaligen Drängeln von Mercer endlich meinen Auszug auf die "unverfallbare Anwartschaft der Betriebsrente" erhalten. Allerdings wird dort beim bereits erworbenen Anteil am Besitzstandskapital (aus Altregelung) folgendermaßen gerechnet: "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" * (tatsächliche Dienstzeit in Monaten) / (mögliche Dienstzeit in Monaten bis Lebensalter 65) Meiner Meinung nach hätte man aber die volle Summe doch bereits mit dem 60. Lebensjahr erreicht und nicht erst mit 65, oder? Auf meinen Einspruch hin verwies mich Mercer an NSN und die behaupten, die Rechnung wäre so korrekt! Ist dies bei Euch auch so berechnet wurden? Es stand ja auf den jährlichen Auszügen extra immer da "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung". Ich verstehe es einfach nicht. Der bereits erworbene Anteil an monatlicher Rente (aus Altregelung) * 170 sollte doch auch die bereits erworbene Kapitalsumme ergeben, oder? Ich war tariflicher Mitarbeiter. Ja, leider wird das so berechnet, wir haben jahrelang versucht die Berechnung des Besitzstandes bei Ausscheiden vor 60 zu ändern, leider ohne Erfolg. Auch die dazu eingerichtete Projektgruppe im GBR blieb erfolglos.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 23:51
- Anonymous User hat geschrieben: Wieviel Betriebsrente bekommt ein Tarifler denn so pro Monat? Mehr als 200? Wieviel Zeit ´man immer wieder mit den paar Pfennigen verplempern muss... Ein paar gescheite Deals mit Aktien und Immobilien müsste doch eigentlich mehr bringen, oder? Also 12x200=1200x5=6.000 Euro. Das sind dann also ein paar Pfennige, die sich die Firma dann spart. Immerhin sind das in Fünf jahren 6000 Euro laut Deinem Beispiel. Mußt wohl AT sein gfg. Da kann man dann ja n ur raten, das man in diesem Fall Klagt und auf Änderung per Einschreiben hinwirkt. Das erreichbare Kapital ist ein Besitzstand aus laten Zeiten würde ich sagen. Eine einseitige VGertragsänderung ist Vertragswidrig. Im Zweifelsfall wäre es da dann wohl Betrug? Eben BEtrug um 6.000 Euro. Wollen wir da dann mal ganz freundlich und friedlich einen Fehler annehmen..... PS.: Hoffe doch Du zahlst dann auch ehrlich Deine Steuer...
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 23:37
- Da die Firma NIE etwas zugunsten der Ma geändert hat, befürchte ich dass für den TK tatsächlich die Altersleistung auch beim neuen System erst ab 65 Jahren gilt. Ist aber der Beschreibung des neuen Systems nicht zu entnehmen.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 23:33
- Ja, für Tarifler war die Rentenzusage auf 65 und für ATs auf 60 Lebensjahre zugesagt. Aber für die Altregelung sollte doch immer gelten: erreichte monatliche Rente * 170 = erreichtes Kapital. Schließlich kann man sich ja bei Auszahlung für eine der beiden Varianten entscheiden. Uns so wurde ja damals bei der Umstellung aus der ursprünglich zugesagten Rente (SAF) auch das erreichbare Kapital errechnet. Und in den jährlichen Auszügen wurde stets das mit 60 erreichbare Besitzstandskapital ausgewiesen, also hätte man doch diese Summe auch mit 60 (bei ununterbrochener Betriebszugehörigkeit) erreicht und nicht erst mit 65, wie jetzt von NSN behauptet.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 23:20
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Nach Austritt aus der BeE habe ich nun nach mehrmaligen Drängeln von Mercer endlich meinen Auszug auf die "unverfallbare Anwartschaft der Betriebsrente" erhalten. Allerdings wird dort beim bereits erworbenen Anteil am Besitzstandskapital (aus Altregelung) folgendermaßen gerechnet: "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" * (tatsächliche Dienstzeit in Monaten) / (mögliche Dienstzeit in Monaten bis Lebensalter 65) Meiner Meinung nach hätte man aber die volle Summe doch bereits mit dem 60. Lebensjahr erreicht und nicht erst mit 65, oder? Auf meinen Einspruch hin verwies mich Mercer an NSN und die behaupten, die Rechnung wäre so korrekt! Ist dies bei Euch auch so berechnet wurden? Es stand ja auf den jährlichen Auszügen extra immer da "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung". Ich verstehe es einfach nicht. Der bereits erworbene Anteil an monatlicher Rente (aus Altregelung) * 170 sollte doch auch die bereits erworbene Kapitalsumme ergeben, oder? Ich war tariflicher Mitarbeiter. Die Kürzung könnte stimmen. Es gab bei der Betriebsrenten-Regelung für TK und ÜT Mitarbeiter war in dem Punkt wohl unterschiedlich. Siehe http://dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf Bei Ausscheiden erhielt der TK die Altersleistung ab Alter 65 oder bei vorherigem Bezug einer gesetzlichen Rente; der ÜT-Mitarbeiter ab Alter 60. da steht aber fett ERHIELT, das ist die Altregelung, bei der Neuregelung kann ich bisbezüglich nichts finden.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 22:53
- Anonymous User hat geschrieben: Nach Austritt aus der BeE habe ich nun nach mehrmaligen Drängeln von Mercer endlich meinen Auszug auf die "unverfallbare Anwartschaft der Betriebsrente" erhalten. Allerdings wird dort beim bereits erworbenen Anteil am Besitzstandskapital (aus Altregelung) folgendermaßen gerechnet: "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" * (tatsächliche Dienstzeit in Monaten) / (mögliche Dienstzeit in Monaten bis Lebensalter 65) Meiner Meinung nach hätte man aber die volle Summe doch bereits mit dem 60. Lebensjahr erreicht und nicht erst mit 65, oder? Auf meinen Einspruch hin verwies mich Mercer an NSN und die behaupten, die Rechnung wäre so korrekt! Ist dies bei Euch auch so berechnet wurden? Es stand ja auf den jährlichen Auszügen extra immer da "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung". Ich verstehe es einfach nicht. Der bereits erworbene Anteil an monatlicher Rente (aus Altregelung) * 170 sollte doch auch die bereits erworbene Kapitalsumme ergeben, oder? Ich war tariflicher Mitarbeiter. Die Kürzung könnte stimmen. Es gab bei der Betriebsrenten-Regelung für TK und ÜT Mitarbeiter war in dem Punkt wohl unterschiedlich. Siehe http://dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf Bei Ausscheiden erhielt der TK die Altersleistung ab Alter 65 oder bei vorherigem Bezug einer gesetzlichen Rente; der ÜT-Mitarbeiter ab Alter 60.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 22:39
- Ne war Tarifler, bei mir entspricht das dem im Frühjahr 2013 kommunizierten Besitzstandskapital (Altzusage) / 170 - (4 * xx.xx) weil mit 56 ausgeschieden. War und ist OK so für mich gewesen, ich sehe da keinen Abzug 60 vs. 65.