Siemens-Foren nach Datum sortiert
erstellt von Administrator
—
zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.09.2014 18:34
- Anonymous User hat geschrieben: Für die Transformation oder solltet man besser sagen Transplantation in eine "software company" werden in Deutschland ganz massiv sehr erfahrene Softwareentwickler abgebaut. Man glaubt das wegfallende KnowHow mit mehr oder weniger "angelernten Anfängern" abfangen zu können. https://www.linkedin.com/job/unifyco/jobs-greece/ Würde mich nicht wundern wenn sie für die Jobverlagerung aus Deutschland nach Griechenland auch noch EU Fördergelder abgreifen.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.09.2014 14:57
- Anonymous User hat geschrieben: Für die Transformation oder solltet man besser sagen Transplantation in eine "software company" werden in Deutschland ganz massiv sehr erfahrene Softwareentwickler abgebaut. Man glaubt das wegfallende KnowHow mit mehr oder weniger "angelernten Anfängern" abfangen zu können. https://www.linkedin.com/job/unifyco/jobs-greece/ Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Unify Entwicklung in Athen konzentriert wird. Die OpenScape 4000 Entwicklung mit Zentrale in München ist da sicher keine Ausnahme. Nur will das keiner offen aussprechen bzw. wahr haben. Was passiert eigentlich mit der 3000er Entwicklung aktuell noch in Witten?
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.09.2014 14:08
- Was soll denn die Diskussion mit Namenslisten, Minderleistern etc. Wer glaubt, das er nicht betroffen ist, sitzt entweder im Management (Eigentümer) oder ist schlicht weg naiv. Soweit ich das gesehen bzw. mitbekommen habe, ist am Ende des Tage kein Mitarbeiter mehr in der Zentrale. Wenn ihr UNIFY-MA jetzt nicht zusammenhaltet, dann habt ihr alle verloren. Deshalb organisiert euch und werdet IGM-Mitglieder, eventuall auch auf Zeit.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.09.2014 12:57
- Für die Transformation oder solltet man besser sagen Transplantation in eine "software company" werden in Deutschland ganz massiv sehr erfahrene Softwareentwickler abgebaut. Man glaubt das wegfallende KnowHow mit mehr oder weniger "angelernten Anfängern" abfangen zu können. https://www.linkedin.com/job/unifyco/jobs-greece/
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.09.2014 19:37
- Im Falle von NSN hat der Arbeitgeber nicht (unbedingt) "Minderleister" auf die Namensliste gesetzt sondern die MitarbeiterInnen, die NSN 2012 in Deutschland loswerden wollte: z.B.: Firmenzugehörigkeit >15 Jahre; Alter 45+; AT, etc. --- alles im Sinne von "we treat our colleagues with respect and dignity..." Würde mich wundern, wenn es bei Unify anders wäre. Also Mitarbeiter bei denen es später Komplizierter mit dem Kündigen ist. Auch ein Auswahlmöglichkeit, um in der neuen Firma zukünftig leichter Personalanpassungen durchführen zu können.
- Re: Betriebsrente bei NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.09.2014 00:04
- Die Betriebsrente und Modalitäten sind Gesamtbetriebsvereinbarungen - die Zusagen Teil der Verträge. Bei RAR ist die 3jährige Überprüfung damit auch Vertragsteil - Im Tarifkreis scheint es keine 3Jährige Überprüfung zu geben - dort werden wohl nur noch die Tabellenwerte angepaßt und die Erhöhungen in BAP eingezahlt. Bei Neuverträgen gibt es nur BAP- im TK der Tabellenwert und bei ATs eine Standardwertbandbreite plus einem in EFA jährlich ermittelten flexiblen Anteil. BAP wird nur noch verzinst - ist wie bei einer Lebensversicherung/Privatrente. Bei Kündigung einer GBV bleibt diese bis zum Neuabschluß gültig. In der BeE wird scheinbar nur die Altzusage eingehalten - bei allen anderen scheint die sog. Fortführung makulatur zu sein. Damit ergibt sich Zuführung Null und die Mitteilung der Erhöhung nur an die Altverträge AT/GB bezogen auf die IP.nicht mehr. Da im TK es scheinbar keine Erhöhung der Altzusage gibt - ändert sich das Konto (bezogen auf 60) Die jährliche Zuführung bleibt konstant und ist nicht sichtbar. Damit wird die Betriebsrente nicht wie vertraglich zugesichert für alle Fortgeführt -
- Re: Betriebsrente bei NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.09.2014 19:48
- Anonymous User hat geschrieben: Hat jemand die offizielle Mitteilung von NSN über die Anpassung zum 1.4.2014, wie von Anonymus am 17. Mai 2014 beschrieben, erhalten. Würde mich interessieren. Die Praxis der Anpassung der Besitzstände alle 3 Jahre stammt von Siemens und wurde bisher auch von NSN fortgeführt. Grundsätzlich ist aber eine Erhöhung oder Anpassung der Betriebsrenten für Aktive "freiwillig". Der Arbeitgeber müsste das nicht tun. Bei Pensionären muss aber nach Betriebsrentengesetz erhöht werden Ja, ich habe die erwähnte Mitteilung über die Anpassung der Betriebsrente zum 1.4.2014 erhalten. Dem Arbeitgeber steht es selbstverständlich frei, eine Betriebsrente in fester monatlicher Höhe zuzusagen, die während der aktiven Zeit niemals erhöht wird. Allerdings ist das nur möglich bei Mitarbeitern, die erstmals eine Betriebsrente zugesagt bekommen, oder bisher nur eine geringerwertige Zusage hatten. Das kommt aber bei Siemens, NSN, etc. nicht vor, weil in solchen Fällen nur noch eine kapitalbasierte Betriebsrente zugesagt wird, nach dem Prinzip: wir legen jedes Jahr ein bisschen für Dich zurück, und zwar konservativ angelegt. Das wirft eben so viel ab, wie der Markt gerade hergibt, und ist genauso Dein Problem wie die sich am Schluß ergebende Verrentungsfaktor aufgrund der steigenden Lebenserwartung. Was der Arbeitgeber aber nicht kann, ist, eine einmal gegebene Zusage für Betriebsrente aus irgendwelchen Gründen später wieder zurückzunehmen bzw. aufzuweichen. Hier gilt Vertrauensschutz bzw. Besitzstandswahrung. Das macht der Arbeitgeber natürlich nicht aus lauter Güte und Fürsorge. Glaubt mir, wenn es juristisch auch nur den Hauch einer Chance gäbe, dass er diese Anpassung vermeiden könnte, würden er es tun und bis zum BAG gehen - wie z.B. bei der gestrichenen Jubiläumszahlung.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.09.2014 14:14
- Anonymous User hat geschrieben: Namenslisten bedeutet doch, daß die Vorgesetzten bzw. Abteilungsleiter ihre "Minderleister" oder "Problem-Mitarbeiter" angeben. Im Falle von NSN hat der Arbeitgeber nicht (unbedingt) "Minderleister" auf die Namensliste gesetzt sondern die MitarbeiterInnen, die NSN 2012 in Deutschland loswerden wollte: z.B.: Firmenzugehörigkeit >15 Jahre; Alter 45+; AT, etc. --- alles im Sinne von "we treat our colleagues with respect and dignity..." Würde mich wundern, wenn es bei Unify anders wäre.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.09.2014 14:14
- Anonymous User hat geschrieben: Namenslisten bedeutet doch, daß die Vorgesetzten bzw. Abteilungsleiter ihre "Minderleister" oder "Problem-Mitarbeiter" angeben. Im Falle von NSN hat der Arbeitgeber nicht (unbedingt) "Minderleister" auf die Namensliste gesetzt sondern die MitarbeiterInnen, die NSN 2012 in Deutschland loswerden wollte: z.B.: Firmenzugehörigkeit >15 Jahre; Alter 45+; AT, etc. --- alles im Sinne von "we treat our colleagues with respect and dignity..." Würde mich wundern, wenn es bei Unify anders wäre.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.09.2014 06:47
- Listen mit Namen sind keine Namenslisten. Listen mit Namen werden dann zu Namenslisten, wenn diese mit dem Interessensausgleich eine Einheit bilden. Ist ein kleiner rechtlicher Unterschied. Für den Mitarbeiter haben beide Formen Auswirkungen. Er bekommt mitgeteilt, dass er gehen soll. Er wird nicht mehr gebraucht. Die Mitarbeiter von Unify stehen bereits auf den verschiedenen Listen für Übergang in die neue Gesellschaft, Abwickeln und besondere Behandlung z.B. für die Nichtannehmer der letzten Angebote. Die Listen wurden bereits zum Weißbuch aufgestellt. Dort steht doch bereits drin, dass die Funktion X in X entfallen wird und damit der Mitarbeiter gehen soll. Die nicht gehen sollen, steht ein neuer Standort.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.09.2014 13:06
- Wie bei NSN aufgezeigt, war die Auswahl durch die Namensliste nicht transparent. Es hat Personen betroffen, die bei der Berücksichtigung der gesetzlichen Sozialauswahlkriterien geschützt gewesen wären. Nur wurde die arbeitsgerichtliche Überprüfung der Sozialauswahl durch die Namensliste fast unmöglich gemacht. Die Namensliste bei NSN ist das Negativbeispiel. Der Gesamtbetriebsrat von UNIFY sollte daraus seine Lehren ziehen. Hände weg von Namenslisten. Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Belegschaft und nicht der verlängerte Ausführungsarm der Firma.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.09.2014 12:53
- "Wie kann denn der Betriebsrat bei seinen Verhandlungen auf "Namenslisten" erstellt von Führungskräften bauen?" Ganz einfach, so wie in den letzten Jahren auch: Der Betriebsrat stimmt den Listen so lange zu, wie kein BR-Mitglied draufsteht. War immer so, wird immer so sein. Es gab in der Vergangenheit keine Restrukturierung ohne Namensliste. Es gab Listen der SEN. Aber es gab keine Namenslisten in gesetzlichen Sinne vom Kündigungsschutzgesetz bei SEN. Denn die Listen der SEN waren niemals Bestandteil des Interessensausgleiches. Es waren Listen der SEN, welche Personen ein Angebot nach Interessensausgleich erhalten. Dieses Angebot war auf freiwilliger Basis. Listen mit Namen sind keine Namenslisten. Listen mit Namen werden dann zu Namenslisten, wenn diese mit dem Interessensausgleich eine Einheit bilden.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.09.2014 12:42
- @ Sonntag 10:24 "Die Namenslisten bei NSN wurde nicht von der direkten Führungskraft erstellt, sondern zentral vorgegeben. Da haben neben dem Nasenfaktor, weitere Faktoren wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Entgeltgruppe, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, .... eine Rolle gespiel" --> Lieber Kollege, wenn du über uns und die nsn-Namensliste dich hier auslässt, mach dich bitte vorher klug. Wer hat den geschrieben, dass die Faktoren zu Gunsten der Betroffenen eingesetzt worden sind. Hier wurden für die Firma optimierte Ansätze durch die Berater gefahren. Die neuen Firmen sollen von Lasten befreit werden und wirtschaftlich Optimiert mit geringen Personalkosten beginnen. Also je länger bei der Firma, um so weiter vorne auf der Liste. Folglich besteht bei langer Betriebszugehörigkeit eine längere Kündigungsfrist. Noch weiter vorne auf der Liste. Bei einer langen Betriebszugehörigkeit ist ein hohes Lebensalter anzunehmen und damit könnten Kündigungsschutzbestimmungen greifen. Ganz weit vorne auf der Liste. Womöglich noch eine Behinderung. Am Anfang der Liste. Unterhaltsverpflichtungen sind aus Firmensicht Privatsache und steigern nur die Druckmöglichkeiten auf den Betroffenen, damit dieser Gefügiger ist. Wie bei NSN aufgezeigt, war die Auswahl durch die Namensliste nicht transparent. Es hat Personen betroffen, die bei der Berücksichtigung der gesetzlichen Sozialauswahlkriterien geschützt gewesen wären. Nur wurde die arbeitsgerichtliche Überprüfung der Sozialauswahl durch die Namensliste fast unmöglich gemacht.
- Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.09.2014 20:29
- Anonymous User hat geschrieben: Es ist rechtlich gesehen eine "freiwillige" Unterschrift, da man nicht hätte unterschreiben müssen. Einige machten dies so und sind heute noch in der Firma. Hätten es mehrere so gemacht, wäre es zu betriebsbedingten Kündigungen oder anderen Maßnahmen gekommen. .......Quatsch mit Soße! Was ist daran freiwillig, wenn du zwischen Pest und Cholera auswählen kannst! So wie bei einem erpressten Geständnis, das ist dann vor Gericht auch keines, bzw. nichts wert! Und letztlich steht in der Arbeitsbescheinigung: "betriebsbedingte Kündigung", also was willst du uns nun sagen, Schwarz auf Weiß von der Personalabteilung, mehr geht nicht, also zeige mir mal worauf dein "freiwillig" basiert, letztlich wohl auch wieder auf Halbwissen!
- Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.09.2014 20:12
- @119;50 hab schon mal gefragt, wieviele der 16 sind noch bis heute bei nsn - das fragen sich seit 2 Jahren hier sehr viele - wenn es keine Vermutung ist, dann bitte nenne die Anzahl. Es gab die Namensliste von Firmenleitung und BR. Unterschreiben musste selbverständlich niemand - die 'Unterschrift erfolgte wegen Verhinderung gravierender Nachteile - das ist so, du versklavst jemand, setzt jemanden mit der Peitsche hinter ihn - nur arbeiten tut er dann freiwillig - könnte sich aucht totschlagen lassen. Deine Logik ist mir sehr deutsch und fremd.
- Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.09.2014 19:50
- Es ist rechtlich gesehen eine "freiwillige" Unterschrift, da man nicht hätte unterschreiben müssen. Einige machten dies so und sind heute noch in der Firma. Hätten es mehrere so gemacht, wäre es zu betriebsbedingten Kündigungen oder anderen Maßnahmen gekommen.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.09.2014 13:49
- @13:04 der Begriff "Namensliste" bezieht sich auf eine Gesetzesänderung von 2004 - Unmengen von Verfahren vor den Arbeitsgerichten sollten verhindert werden - die Gerichte gehen bei der von Firma und BR (Arbeitnehmervertretung) erstellten Listen davon aus, das die Sozialauswahl eingehalten wird und prüft nur noch auf grobe Fehler - damit kehrt sich die Beweislast um und der Kläger (MA) muß den Verstoß beweisen - da er weder die Personaldaten noch die Auswahlkriterien hat, wird dies schwierig. Normalfall war und ist, Firma und BR machen für die Sozialauswahl ein Punktesystem -Alter Betriebszugehörigkeit, Familie etc (Alterscluster sind möglich - dann wird das Punktesystem im Alterscluster angewandt) - Personen mit besonderem Kündigngschutz - wie. Betriebsräte, Jubilare, Behinderte werden besonders betrachtet, - dann ergibt sich am Ende auch eine Liste mit Namen - Da die Kriterien offen und nachprüfbar sind - kann man bei Abweichung leicht klagen. 2003 ist der große Bellmann mit dem Versuch der Umgehung der Sozialauswahl jämmerlich auf die Nase gefallen - sonst kenne ich außer Mch M und später in Dlf - keine Namensliste nach dem Gesetz von 2004. Was da 2012in Mch M passierte, war den MA und auch IGMlern in der Auswirkung nicht klar - jeder ging von Einhaltung der Sozialauswahl aus und nicht deren Verhinderung. Das 1500 gehen mußten war bitter aber nicht zu verhindern, dass es eine Negativauswahl Alte und Behinderte first gab und nicht auf familiäre Gesichtspunkte (Kinder)und Freiwillige geachtet wurde ist hier der Ärger - darauf solltet ihr bei UNIFY bei den Abbaummaßnahmen achten - wenn der Arbeitgeber Personal abbauen will, ist und war das kaum zu verhindern - einige Korrekturen kann der BR allenfalls erreichen - der BR hat nur 2 Punkte wo er stark ist: Interessenausgleich und Sozialauswahl.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.09.2014 13:04
- "Wie kann denn der Betriebsrat bei seinen Verhandlungen auf "Namenslisten" erstellt von Führungskräften bauen?" Ganz einfach, so wie in den letzten Jahren auch: Der Betriebsrat stimmt den Listen so lange zu, wie kein BR-Mitglied draufsteht. War immer so, wird immer so sein. Es gab in der Vergangenheit keine Restrukturierung ohne Namensliste.
- Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.09.2014 12:35
- @21:07 - 21@53: per Arbeitsbescheinigung - werden die meisten bereits bekommen haben - bescheinigt nsn, das wir aus betrieblichen Gründen gekündigt wurden!Mögen einige anders sehen - die BeE war ein Angebot - die Firma, dito der BR hatten klar und deutlich auch in den Betriebsversammlungen gesagt - wer von denen auf der Namensliste nicht das Angebot annimmt wird gekündigt (mit Zustimmung des BR) und erhält keine Abfindung. Mag der ein oder andere das dann als freiwillig bezeichnen - wird aber nicht viel Zustimmung bekommen - wenigstens nicht von denen, die vorher den Rat eines Anwalts einholten.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.08.2014 22:32
- Was hat das mit Linksradikalismus zu tun? Das ist eine Meinung, nicht mehr und nicht weniger, fernab von einer politischen Richtung.