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02.07.2011 11:12
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 19:35
- @18:32 definiere du mirmal Minderleister: Behinderte - da gibt es Gesetze, über 50, weil sie nach Siemens Regel am oberen Gehaltsspektrum liegen - haben nachder Regel auch unten, heißt unterhalb dem üblichen Niveau mal angefangen - durchschnittlich verdienen die nicht mehr als anderswo. viele ATs, warum sind Minderleister AT geworden? - Fang mal an nachzudenken bevor du hier rum postest. Was ist mit den Managern, dieeine Firma in den Sand setzen? Warum bekommt v.Pierer, Kleinfed, Käser, Pauly etc noch soviel Geld - Wie bemißt sich deren Leistung?
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 18:32
- Anonymous User hat geschrieben: Das Konstrukt hat viele Ähnlichkeiten mit dem Vorgehen bei NSN. Dort wurde eine Kombination von Maßnahmen erprobt: Interessensausgleich, Sozialplan, Tarifvertrag und Namenslisten. Wie im NSN-Forum zu lesen, sind Namenslisten ein Fluch. Wenn Unify das NSN-Modell schon durchführt, wird Unify Namenslisten fordern. Nur mit diesen Listen kann der selektive Personalabbau ohne Risiken für Unify durchgeführt werden. Wie sonst soll die Aussonderung nach Aschenputtel gehen? Namenslisten bedeutet doch, daß die Vorgesetzten bzw. Abteilungsleiter ihre "Minderleister" oder "Problem-Mitarbeiter" angeben. Sowas Unsozialem hat der Betriebsrat zugestimmt? Ich meine, aus Sicht der Firma und von fleißigen Mitarbeitern ist das Entfernen von Minderleistern ja verständlich. Aber ich dachte immer, für Betriebsrat und Gewerkschaften ist jeder gleich viel wert.
- Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 17:46
- Zum Thema Sperrfrist: das entscheidet jedes Afa einzeln. Was für München gilt, gilt noch lamge nicht für Starnberg, Erding,... Zum LAG Urteil: Die Telekomiker waren nie bei NSN, sondern bei NSNS. Völlig andere Firma...
- Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 17:01
- @16:06 wieviele der 16 von 2012 noch bei nsn arbeiten - es hieß damals, man hat sie überzeugte noch in die BeE zu gehen und da kamen noch einige zu den 1302 dazu. Wäre nett, wenn du da mehr weißt, eine Anzahl zu nennen. Die Freiwilligkeit des BeE Vertrages hat nicht mal der Mann von der AfA so bezeichnet, sonst gäbe es eine Sperrfrist bei ALG1. Der Kollege will auch nicht zu nsn zurück sondern zu Siemens und spricht hier den Betriebsübergang zu nsn 2007 an - er bezieht sich auf das Urteil des LAGs Sachsen und die Analogie unserer nsns Kollegen und der Ausgliederung von der DTAG über den Zwischenschritt zu NsN. Das wäre natürlich zu überprüfen - die nsnsler waren auch in einer Kurz-BeE - kein Unterschied zu uns. Wer ich swirklich zur SAG zurück klagen will, sollte einen guten Arbeitsrechtler kontaktieren und die Möglichkeiten überprüfen lassen - hier rumlaber bringt es nicht - die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs am BAG (da wird es dann wohl hingehen bei der Menge) kann von von uns wohl nicht eingeschätzt werden.
- Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 16:06
- Anonymous User hat geschrieben: was heißt hier "beim Siemens bitte-bitte zu machen"? Schließlich hat der Arbeitgeber laut Gesetz Fürsorgepflicht! Also soll Siemens bitte aktiv werden statt die Last auf Afa abzuwälzen. Würde ich Afa auch so sagen. Bevor du so einen Blödsinn bei der Afa von dir gibst, solltest dich besser über die Fürsorgepflicht des Arbeitgeber informieren. http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrsorgepflicht Du hast einen Aufhebungungsvertrag unterschrieben und das Arbeitsverhältnis aus freiwillig beendet. Und ja, es gibt Kollegen, die den Aufhebungsvertrag 2012 nicht unterschrieben haben und noch immer bei der NSN arbeiten. Und das ist clever von NSN, denn die Argumentation "ich musste den Aufhebungsvertrag unterschreien, sonst hätte man mich Betreibsbedingt gekündigt" ist dadurch nicht haltbar...
- Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 16:05
- Anonymous User hat geschrieben: was heißt hier "beim Siemens bitte-bitte zu machen"? Schließlich hat der Arbeitgeber laut Gesetz Fürsorgepflicht! Also soll Siemens bitte aktiv werden statt die Last auf Afa abzuwälzen. Würde ich Afa auch so sagen. Und dann sind da ja auch noch die Eltern: Die haben auch die Fürsorgepflicht.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 15:21
- Das Konstrukt hat viele Ähnlichkeiten mit dem Vorgehen bei NSN. Dort wurde eine Kombination von Maßnahmen erprobt: Interessensausgleich, Sozialplan, Tarifvertrag und Namenslisten. Wie im NSN-Forum zu lesen, sind Namenslisten ein Fluch. Wenn Unify das NSN-Modell schon durchführt, wird Unify Namenslisten fordern. Nur mit diesen Listen kann der selektive Personalabbau ohne Risiken für Unify durchgeführt werden. Wie sonst soll die Aussonderung nach Aschenputtel gehen?
- Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 15:04
- Anonymous User hat geschrieben: was heißt hier "beim Siemens bitte-bitte zu machen"? Schließlich hat der Arbeitgeber laut Gesetz Fürsorgepflicht! Also soll Siemens bitte aktiv werden statt die Last auf Afa abzuwälzen. Würde ich Afa auch so sagen. - die Frage wie aussichtsreich das ist kann dir nur ein Arbeitsrechtler beantworten - heißt, Versuch entsprechend Urteil LAG Schsen reinzuklagen - sehe ich die Ergebnisse derGespräche mit Siemensisteine Festeinstellung weniger wahrscheinlich evtl.hast du noch als Freelancer eine Chance - betrachte mal was Käser gerade abbauen will - könntest evtl. BeE-Hopser werden oder im Siemens üblichen Ausverkauf landen - falls Nokia dir noch nicht gereicht hat.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 14:55
- @00:30 : Nachtrag, wenn ich es richtig sehe, wäre im Beispiel von 2003: jährliche Zuführung € = 526 ;bei Ausscheiden mit 50 - also 10 Jahre bis 60 - ein Abzug von 10x526€= 5260€ vom 65.790 €.Endkapital vorzunehmen -->60530€ Besitzstand (50) wendet man den Faktor 170 an, ergibt sich eine niedrigere Betriebsrente von 356€ ab 65 oder früheren gesetzl. Rentenbeginn - alles ohne Gewähr - bin kein Rentenberater - gehe ich davon aus, dass im TK die Zuführung fix ist - damit nix mit Minimum oder Maximum wie beim AT) - müsste natürlich neben der Altzusage der Rest aus der Tabelle noch in die BAP wie im Beispiel beschrieben fließen - wird am Donnerstag sicher eine heiße Diskussion.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 14:33
- Beispielrechnung Tarifkreis von der IGM-Hompage Bruchsal (http://dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf): Tarifkreis Im Tarifkreis erfolgt ein analoger Ablösemechanismus. Hier wird die bestehende SAF-Zusage auf Alter 60 in ein so genanntes SAF-Kapital umgewandelt. Dazu wird ebenfalls die auf Alter 60 zugesagte Rente mit dem Faktor 170 multipliziert. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit hat der Mitarbeiter einen Teil des Kapitals noch nicht erworben. Auch hier wird ein jährlicher SAF-Beitrag angesetzt. Dieser ist abhängig - vom Alter bei Eintritt in die Siemens AG und - Alter bei Ablösung 01.10.2004 (vgl. Anhang Tabelle „SAF-Beitrag in % SAF-Kapital“) Beispiel: MA ist mit 24 Jahren zu Siemens gekommen und ist am Ablösestichtag 30 Jahre. Er ist in der höchsten Pensionsstufe XV, d.h. er erhält mit dem Alter von 60 Jahren 387 € Betriebsrente. SAF-Kapital = 387 x 170 = 65.790 €. Der aus der Tabelle anzuwendende %-Satz für den SAF-Beitrag beträgt 0,8 %, also der SAF-Beitrag = 0,8 % von 65.790 € = 526 €. Gemäß neuer Beitragstabelle (siehe oben) erhält der Mitarbeiter in Beitragsgruppe XV 1.120 € jährlich. In unserem Fall werden 594,-- € (1.120,-- minus 526,-- €) seinem Versorgungskonto gutgeschrieben. ---> den Wert für die jährliche Zuführung je nach Tarifgruppe steht in der "CP München, 03.11.2003 - CP-Rundschreiben Nr. 24/04 Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung (BSAV)" hier gibt es ebenfalls die Tabellen der Pensionsstufen und der Prozentsätze. Die Sterbetafeln (bezogen auf Alter 65) gilt für die Neuregelung aber nicht für die Altzusage, hier gilt die Regel Faktor 170 - Auf einer IGM-Info wurde mal gesagt, auch für den TK wäre wie für ATs eine RTente ab 60 inzwischen vereinbart, habe aber bisher keine CP mit der Änderung gefunden. Ansonsten wäre die Rente erst ab 65 oder früherer Rentenbeginn möglich - der Endstand ist wie ich es aus der CP von 2003 herauslese wie bei ATs mit 60 erreicht - leider danach keine Einzahlungen mehr - dito dürfte es auch keine Abschläge für 60 bis 65 geben.
- Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 14:04
- was heißt hier "beim Siemens bitte-bitte zu machen"? Schließlich hat der Arbeitgeber laut Gesetz Fürsorgepflicht! Also soll Siemens bitte aktiv werden statt die Last auf Afa abzuwälzen. Würde ich Afa auch so sagen.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 00:30
- Genau. Die Frage der Verzinsung oder Einzahlung nur bis 60 spielt für diese Frage überhaupt keine Rolle. Für die Altregelung gilt: Entweder als monatliche Rente ab 65 (mit Abzügen ab 60) oder als Einmalzahlung ab 60. Für die Höhe der Einmalzahlung wurde die zum jeweiligen Zeitpunkt erreichbare Rente (laut Tabelle) mit 170 multipliziert. Die mit 60 erreichbare Summe steht seit Jahren auf den Auszügen. Warum sollte diese Summe nun nicht mehr gelten? Wenn ich nun mit 50 Jahren NSN verlassen habe, dürfen mir auch nur die fehlenden Jahre bis 60 abgezogen werden.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.08.2014 00:10
- Ich sehe das auch so und werde gegen den Bescheid Einspruch erheben. Jeder Tarifler erhält seit der Umstellung SAF zu BSAV jährlich seinen Kontoauszug. Darin ist ein "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" angegeben. Warum sollte dieses Kapital bei vorzeitigen Ausscheiden aus NSN nun plötzlich erst mit 65 Jahren erreicht sein?
- Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.08.2014 21:38
- Normalerweise gebe ich mir nicht selbst die Peitsche und lustig finde ich es auch nicht, beim Siemens bitte-bitte zu machen für einen anderen Job. Aber jetzt mal ehrlich: wäre das das schlechteste aller denkbaren Schicksale? Vor einiger Zeit bin ich mal mit der Bahn ins Ossi-Land gefahren, an einem Freitag Nachmittag. Der Zug war brechend voll- die kommen immer noch nach Bayern zum Arbeiten. Ratet mal, warum die Leute so einen Stand machen jedes Wochenende... Vieleicht darf man sich nur nichts draus machen, man schnappe sich den Besen und kehre irgendwo in München den Müll weg....
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.08.2014 20:18
- Anonymous User hat geschrieben: NSN versteht das schon (wurde von Siemens 1:1 übernommen), aber Du wahrscheinlich nicht, Einzahlung bis Alter 60 für alle, Auszahlung für Tarif ab 65 Jahre,ÜT ab 60 Jahre, soeinfach ist das. Unterstellt die Ungleichbehandlung zwischen Tarifler und AT ist im neuen System überhaupt so angekommen, wäre maximal eine Kürzung um die in den 5 Jahren (60 is 65) anfallenden Zinsen korrekt, aber so wie hier beschrieben wird ja so getan als wenn in diesen 5 Jahren weiterhin Zuführungen erfolgen würden. Es scheint ja auch nicht so zu sein das das bei allen so ist, bei mindestens einem (08:24) ist das ja eben nicht Fall. Gerade flatterte mir die Rechnung meiner Berufsrechtsschutzversicherung rein, war schon am überlegen die zu kündigen, aber ich glaub das lass ich lieber ....
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.08.2014 20:09
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Wie ich inzwischen von anderen ehemaligen Tarif-Mitarbeitern erfahren habe, wird bei allen derzeit verschickten Bescheiden das "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" von NSN so berechnet, als hätte man dieses erst mit 65 Jahren vollständig erreicht. Ich habe mir die entsprechende BV von der damaligen Umstellung von SAF in BSAV noch mal durchgelesen. Dort ist für das SAF-Kapital eindeutig und ausschließlich das Alter von 60 Jahren erwähnt. Und bei vorzeitigen Ausscheiden aus NSN soll dann halt zeitanteilig der unverfallbare Anspruch errechnet werden. Ein "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung", welches uns seit Jahren auf den Auszügen bescheinigt wird, ist halt auch mit 60 Jahren vollständig erreicht. Ich weis nicht, was NSN daran nicht versteht. Eine sinnvolle Begründung dafür habe ich noch nicht erhalten. Siehe Ling Uaan Donnerstag 06:39: Dem GBR war/ist diese Berechnungspraxis offensichtlich bekannt. Kannst ja beim GBR nachfragen, worauf diese Berechnungspraxis beruht (BV oder gelebte Praxis) und dann einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, ob dies vor Gericht angreifbar ist. Eine andere Sprache versteht nsn sowieso nicht. Vielleicht hast du mit Basis 65 sogar noch "Glück" gehabt. Siehe BAG Urteil zu Betriebsrentenzusage mit 65: http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/rente/28094/betriebsrenten_beginn_verschiebt_sich_mit_gesetzlichem_rentenalter
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.08.2014 19:57
- Anonymous User hat geschrieben: Bei Tarif-Mitarbeitern wurde nur bis 60 Jahre einbezahlt, ab 60 kam nur noch die Verzinsung des erreichten Kapitals dazu sonst nichts! Das ist die BAP, hat mit der Altregelung gar nichts zu tun.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.08.2014 19:26
- Anonymous User hat geschrieben: Wie ich inzwischen von anderen ehemaligen Tarif-Mitarbeitern erfahren habe, wird bei allen derzeit verschickten Bescheiden das "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" von NSN so berechnet, als hätte man dieses erst mit 65 Jahren vollständig erreicht. Ich habe mir die entsprechende BV von der damaligen Umstellung von SAF in BSAV noch mal durchgelesen. Dort ist für das SAF-Kapital eindeutig und ausschließlich das Alter von 60 Jahren erwähnt. Und bei vorzeitigen Ausscheiden aus NSN soll dann halt zeitanteilig der unverfallbare Anspruch errechnet werden. Ein "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung", welches uns seit Jahren auf den Auszügen bescheinigt wird, ist halt auch mit 60 Jahren vollständig erreicht. Ich weis nicht, was NSN daran nicht versteht. Eine sinnvolle Begründung dafür habe ich noch nicht erhalten. Siehe Ling Uaan Donnerstag 06:39: Dem GBR war/ist diese Berechnungspraxis offensichtlich bekannt. Kannst ja beim GBR nachfragen, worauf diese Berechnungspraxis beruht (BV oder gelebte Praxis) und dann einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, ob dies vor Gericht angreifbar ist. Eine andere Sprache versteht nsn sowieso nicht.
- Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.08.2014 18:39
- Eben, es ist ist schon wichtig zu wissen, wie viele heute noch in der Firma sind. Damit ich nicht am 16.9. bei AfA wie ein Depp dastehen, wenn ich gefragt werde, warum mir gekündigt wurde.
- Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.08.2014 18:32
- NSN versteht das schon (wurde von Siemens 1:1 übernommen), aber Du wahrscheinlich nicht, Einzahlung bis Alter 60 für alle, Auszahlung für Tarif ab 65 Jahre,ÜT ab 60 Jahre, soeinfach ist das.