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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 21:58
@21:21 Warst Du AT oder Tarifler? In den aktuellen Schreiben wird ein "Unverfallbarkeitsquotient" errechnet (tatsächliche Dienstmonate / mögliche Dienstmonate bis 65). Um diesen Quotienten wird dann das mit Alter 60 erreichbare Besitzstandskapital gekürzt. Wie gesagt, es geht um das Kapital, nicht um die monatliche Rente. Ich denke mal, Du warst AT und man hat Dir pro fehlenden Jahr 8,45€ bei der monatl. Rente abgezogen, oder?
Comment Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 21:21
Mein Mercer Schreiben ist von 11/2013 und enthält folgende Aussage: <BR> <BR> Die Besitzstandsrente bezogen auf die festgelegte Altersgrenze in der Versorgungsordnung (Altzusage) auf Alter 60 betraegt XXX.XX EUR <BR> <BR> Besitzstandsrente gekürzt wegen Austritt vor Alter 60 (4 Jahre x XX.XX EUR) <BR> <BR> Also für mich ist das so OK gewesen, weiss jetzt nicht wie das euch exakt formuliert ist
Comment Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 21:07
Wieviel Betriebsrente bekommt ein Tarifler denn so pro Monat? Mehr als 200? Wieviel Zeit ´man immer wieder mit den paar Pfennigen verplempern muss... Ein paar gescheite Deals mit Aktien und Immobilien müsste doch eigentlich mehr bringen, oder?
Comment Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 20:45
Bei allen mir bekannten Kollegen, welche in der letzten Zeit Ihr Schreiben von Mercer erhielten, ist der gleiche Fehler drin. Warum plötzlich dass "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" nun erst mit 65 Lebensjahren bei NSN erreicht sein soll, verstehe ich wirklich nicht. NSN hat mir das bisher nicht erklären können. Ist diese Rechnung denn auf allen bisher verschickten Schreiben von Mercer so? Wie gesagt, es geht um tarifliche Mitarbeiter.
Comment Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 19:53
Ich denke, das das mit 60 ist. Bitte wende Dich an den GBR bzw. An Niklas K.. Soweit ich das weiß, müssten wir alle am Ende einen Auszug erhalten. Das sieht nach einer entsprechenden einseitigen Vertragsänderung aus. Lass Dir das doch von NSN genau erklären, warum das so ist?
Comment Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 19:38
Nach Austritt aus der BeE habe ich nun nach mehrmaligen Drängeln von Mercer endlich meinen Auszug auf die "unverfallbare Anwartschaft der Betriebsrente" erhalten. Allerdings wird dort beim bereits erworbenen Anteil am Besitzstandskapital (aus Altregelung) folgendermaßen gerechnet: "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" * (tatsächliche Dienstzeit in Monaten) / (mögliche Dienstzeit in Monaten bis Lebensalter 65) Meiner Meinung nach hätte man aber die volle Summe doch bereits mit dem 60. Lebensjahr erreicht und nicht erst mit 65, oder? Auf meinen Einspruch hin verwies mich Mercer an NSN und die behaupten, die Rechnung wäre so korrekt! Ist dies bei Euch auch so berechnet wurden? Es stand ja auf den jährlichen Auszügen extra immer da "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung". Ich verstehe es einfach nicht. Der bereits erworbene Anteil an monatlicher Rente (aus Altregelung) * 170 sollte doch auch die bereits erworbene Kapitalsumme ergeben, oder? Ich war tariflicher Mitarbeiter.
Conversation Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.02.2019 15:09
Comment Re: Personalabbau bei Unify 2014 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 18:57
Anonymous User hat geschrieben: "Aufgrund der schlechten Marktchancen von älteren Menschen ab 50. und der schlechten Vermittlung bei Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit werden Arbeitgeber verpflichtet, ältere Mitarbeiter weiterzubeschäftigen bis zum abschlagsfreien Renteneintritt oder monatlich 90% der monatlichen Vergütung bis zum Renteneintritt zu zahlen, wenn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit beim Arbeitgeber besteht. Sollte der Arbeitgeber nicht mehr leistungsfähig sein, tritt der entsprechende Arbeitgeberverband stellvertretend ein." In einem Wirtschaftssystem mit solchen Gesetzen möchte ich nicht leben. Die Idee find ich gut. Nur führt sie wohl eher dazu, das ältere die arbeitslos sind oder sich verändern wollen keine Arbeit mehr finden werden. Zudem besteht dann eben die Gefahr, das der Arbeitgeber dann aus dem Arbeitgeberverband austritt bzw sanft ausgetreten wird falls er überhaupt mitglied in einen solchen wäre. Da verbleibt natürlich noch die Problematig der Mutter Tochter Enkel Firmenproblematik. Warum sollten denn die BEstizer der Firmen nicht auch dafür haften? eben die Großkonzerne für ihre Tochterunternehmen, bis hin zu den Geschäftsführern bzw. Vorständen.
Comment Re: Betriebsrente bei NSN erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 18:47
@ 15:51 frag doch mal beim BR bzw GBR nach.
Comment Re: Betriebsrente bei NSN erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 15:51
Hat jemand die offizielle Mitteilung von NSN über die Anpassung zum 1.4.2014, wie von Anonymus am 17. Mai 2014 beschrieben, erhalten. Würde mich interessieren. Die Praxis der Anpassung der Besitzstände alle 3 Jahre stammt von Siemens und wurde bisher auch von NSN fortgeführt. Grundsätzlich ist aber eine Erhöhung oder Anpassung der Betriebsrenten für Aktive "freiwillig". Der Arbeitgeber müsste das nicht tun. Bei Pensionären muss aber nach Betriebsrentengesetz erhöht werden
Comment Re: Sommerloch: Von Katzen und Elchen bei Siemens erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 12:43
ich wuste es doch schon immer. Es ist einfach nur ein ZOO..... Gab es nicht bereits einen anderen großen Konzern, der auf den Elch gekommen ist? gfg
Comment Re: Gibt es auch für die beEler eine Hoffnung zurück zu Siemens ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 12:13
Anonymous User hat geschrieben: Ein paar haben doch nicht unterschrieben. Diese sind heute noch in der Firma. Und wer sollen die paar den sein? Könnte die mal jemand der mehr weis an ITK mitteilen? Danke. Auf sollen knnen wir leider nix machen.
Comment Re: Personalabbau bei Unify 2014 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 09:21
Wenn die Politik schneller mit der Gesetzgebung wäre und nicht nur Interessensvertreter der Wirtschaft, könnte folgendes Gesetz erlassen werden. Aufgrund der schlechten Marktchancen von älteren Menschen ab 50. und der schlechten Vermittlung bei Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit werden Arbeitgeber verpflichtet, ältere Mitarbeiter weiterzubeschäftigen bis zum abschlagsfreien Renteneintritt oder monatlich 90% der monatlichen Vergütung bis zum Renteneintritt zu zahlen, wenn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit beim Arbeitgeber besteht. Sollte der Arbeitgeber nicht mehr leistungsfähig sein, tritt der entsprechende Arbeitgeberverband stellvertretend ein. Es wäre eine unerwartete Reaktion der Regierung auf das stetige Gejammer der Arbeitgeberverbände hinsichtlich Fachkräftemangel, offene Ausbildungsplätze, nicht ausbildungsfähiger Schulabgänger u.s.w. Die Lobbyarbeit der Arbeitgebervertreter in den Medien würde eine Anerkennung erfahren und die Arbeitgeberverbände würden Vernatwortung übernehmen. Eine Erweiterung wie in den Tarifverträgen mit der Betriebszugehörigkeit (50. / 15 und 55. / 10 )wäre sinnvoll. Es würde die Sozialkassen entlasten und einer drohenden Altersarmut vorbeugen. Zumal überwiegend die geburtenstarken Jahrgänge (1955 - 1965) von der jetzigen Situation betroffen sind. Diese Jahrgänge sind bei Unify die größte Gruppe der Beschäftigten und vermutlich die Hauptbetroffenen der "Transformation".
Comment Re: Personalabbau bei Unify 2014 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 08:44
Anonymous User hat geschrieben: In einem Wirtschaftssystem mit solchen Gesetzen möchte ich nicht leben. Da stimme ich 100% zu. Wird Zeit, dass mal wieder richtige Neuigkeiten/Fakten zur Transformation veröffentlicht werden damit sich einige Leute hier nicht verrückte Staatsformen und Gesetze zusammenspinnen müssen.
Comment Re: NSN Entgeltnachweis 08/2014 - Abfindung ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 08:36
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Sagt mal interessiert Ihr Euch für gar nichts was wichtig ist? Das war doch Teil des Deals zwischen IGM und NSN TG dass alle die die noch da sind nochmals Geld kriegen das mit der Augustabrechnung ausgezahlt wird. Das ist jetzt passiert. --> Zusatz, bevor die alte Diskussion nochmals anfängt - lt. Auskunft IGM mit bestager-itk, ist die Zusatzabfindung unschädlich für die 1/5tel Regelung, falls die Abfindung bereits 2012 genommen wurde (erst ab 50% soll es Probleme gelten) ... und die Fünftelregelung verpufft "wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen bisher größer als 52.882 EUR (Ledige) oder 105.764 EUR (Verheiratete) war, unterlagen Sie bereits dem “Spitzensteuersatz” und können keinen Vorteil aus der (Ein-)Fünftelregelung erwarten." http://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-funftelregelung.html
Comment Re: Personalabbau bei Unify 2014 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 08:22
"Aufgrund der schlechten Marktchancen von älteren Menschen ab 50. und der schlechten Vermittlung bei Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit werden Arbeitgeber verpflichtet, ältere Mitarbeiter weiterzubeschäftigen bis zum abschlagsfreien Renteneintritt oder monatlich 90% der monatlichen Vergütung bis zum Renteneintritt zu zahlen, wenn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit beim Arbeitgeber besteht. Sollte der Arbeitgeber nicht mehr leistungsfähig sein, tritt der entsprechende Arbeitgeberverband stellvertretend ein." In einem Wirtschaftssystem mit solchen Gesetzen möchte ich nicht leben.
Comment Re: Personalabbau bei Unify 2014 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 07:47
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: das wäre ja fast schon Sozialismus. nee, da wärst du erst gar nicht rausgeworfen wurde - im real existierendem Sozialismus gab es das Recht auf Arbeit in der Verfassung - da mußte jeder ran und sein Recht erfüllen. In der DDR gabs nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht zu arbeiten. Da würden sich aber viele im heutigen Deutschland ganz schön umgucken ...
Comment Re: Personalabbau bei Unify 2014 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 07:42
Anonymous User hat geschrieben: das wäre ja fast schon Sozialismus. nee, da wärst du erst gar nicht rausgeworfen wurde - im real existierendem Sozialismus gab es das Recht auf Arbeit in der Verfassung - da mußte jeder ran und sein Recht erfüllen.
Comment Re: Personalabbau bei Unify 2014 erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 07:39
das wäre ja fast schon Sozialismus.
Comment Re: NSN Entgeltnachweis 08/2014 - Abfindung ? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.08.2014 07:35
Anonymous User hat geschrieben: Sagt mal interessiert Ihr Euch für gar nichts was wichtig ist? Das war doch Teil des Deals zwischen IGM und NSN TG dass alle die die noch da sind nochmals Geld kriegen das mit der Augustabrechnung ausgezahlt wird. Das ist jetzt passiert. --> Zusatz, bevor die alte Diskussion nochmals anfängt - lt. Auskunft IGM mit bestager-itk, ist die Zusatzabfindung unschädlich für die 1/5tel Regelung, falls die Abfindung bereits 2012 genommen wurde (erst ab 50% soll es Probleme gelten)
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