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02.07.2011 11:12
- Re: Demokratie und Diktatur - der Konflikt der IGM — erstellt von jackpeter — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:03
- Ergänzung: Ganz besonders fuchtig werden wir, wenn wir auf Frauen stoßen, die sich an der Unterdrückung beteiligen. Denn sie begehen zweierlei Verrat: 1. an den Kollegen, 2. an den Frauen. Was immer ihre Motive sein mögen. Sie sind aber auch die letzte Bastion der anderen Seite. Danach haben sie nichts mehr. Ausdruck also der tiefsten Defensive. Gruß Friederike
- Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:00
- Die Tarifler können auch alle Stellen sammeln. Es gilt für alle: frei Stellen in der Siemens AG.
- Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:00
- Das dürfte m.E. ziemlich schwierig werden, sowohl Arbeitgeber als auch die BRV wollen die Kündigungen "rechtssicher" machen (s. BV). Soviel ich weiss, prüft das AG nur auf grobe Fehlerhaftigkeit im Falle von Auswahlrichtlinien, genaueres kann sicherlich NCI sagen. Außerdem dürften die BR-Widersprüche so dürftig werden, daß eine Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Kündigungsschutzverfahrens schwierig vor dem AG durchzusetzen sein wird, und deshalb ein langwieriges Kündigungsschutzverfahren über 2 Jahre ohne Gehalt für einige von uns sicherlich verzweifeln lassen wird. Im übrigen gibt es zwar viele Stellenausschreibungen, allerdings sollten die ausgeschriebenen Stellen auch auf das eigene Profil einigermassen passen, sonst wird es vor Gericht ziemlich schwierig. So gab es z.B. in den letzten 2 Monaten kaum Stellenausschreibungen für HW/SW-Entwickler und diese Kollegen tun sich deshalb schwer geeignete Stellenausschreibungen zu finden.
- Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:00
- Das Ausdrucken ist gut aber vor einer Kündigung nutzen die Ausdrucke nichts. Wenn eine Kündigung erfolgt ist, dann ist während der Kündigungsfrist alles zu sammeln was sich an offenen Stellen findet. Für ATs alle Stellen der Siemens AG deutschlandweit und für Tarifler im Bezirk (in dem Fall Bayern). Die Richter schauen sich schon das Datum der Stellen an. Die stellen[quote:Anonymous User format="text/plain"]Die Sozialauswahl kann vor dem Arbeitsgricht mit Hinweis auf die vielen offenen Stellenausschreibungen in München ausgehebelt werden. Also, alle offenen Stellen im HRM ausdrucken, damit man vor Gericht Beweise hat. Man braucht sich nicht einmal bewerben. Siemens muss die Stelle anbieten. §1, Abs. 2, KSchG. [/quote]
- — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:59
- Soweit ich weiss, hat der Betriebsrat ca. 30 Mitglieder. Aus welchen konkreten Gründen konnten denn die BR-ler den NpH - Antrag nicht auf die Tagesordnung setzen? Ging es Ihnen vieleicht nur um den eigenen Listenplatz und die damit verbundenen Privilegien in der nächsten Wahlperiode?
- Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:00
- Die Sozialauswahl kann vor dem Arbeitsgricht mit Hinweis auf die vielen offenen Stellenausschreibungen in München ausgehebelt werden. Also, alle offenen Stellen im HRM ausdrucken, damit man vor Gericht Beweise hat. Man braucht sich nicht einmal bewerben. Siemens muss die Stelle anbieten. §1, Abs. 2, KSchG.
- Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:00
- Die BRV stimmt den Auswahlrichtlinien zu! - Wetten? In der heutigen BR-Versammlung hatte ich den Eindruck, daß die BRV-Vorsitzende den Auswahlrichtlinien in der Einigungsstelle zustimmen wird (ohne weitere Diskussion im BR), da 1. sie an Auswahlrichtlinien nichts schlimmes findet, als Beweis verwies sie auf einen CP-Beschluss von 1973, der die gesetzlichen Auswahlrichtlinien beinhaltet. - Von der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes von 2004 hat die BRV anscheinend noch nichts gehört. 2. sie schon jetzt weiß, daß die BR-Widersprüche nicht so gut begründet werden können wie 2002/2003. - Von den vielen offenen Stellenausschreibungen in München hat sie anscheinend auch noch nichts mitbekommen. 3. weder sie noch Mr.Vögele weitere langjährige Kündigungsschutzprozesse haben möchte, dies schadet ja nur ihrer eigenen Karriere. 4. sie den "auserwählten" Kollegen offen gedroht hat, daß die Konditionen nach dem 31.5. wesentlich schlechter werden und es ein weiteres beE-Angebot nicht geben wird. Damit hat sie eigentlich die Aufgabe des Arbeitgebers übernommen. 5. sie massiv NCI angegriffen hat, und nachher sicherlich auch auf das NCI als "die Verantwortlichen für die unvermeidlichen Kündigungen" verweisen wird. 6. und Arbeitszeitverkürzung und weiteres Insourcing von Consultant-Tätigkeiten wurden bei der ganzen Diskussion mit keinem Wort erwähnt. Wetten daß ... es Auswahlrichtlinien geben wird ??
- Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:00
- [quote:Ulb format="text/plain"]Der Antrag war unnötig, da der BR ohnehin einer (freiwilligen) Betriebsvereinbarung zu einem Interessensausgleich, sofern dieser (wie übrigens auch 2002)zu Stande kommen sollte, zustimmen müsste.[/quote] Der Antrag ist nötig: Nach §26 Abs. 2 BetrVG vertritt die BRV den BR im Rahmen der gefassten Beschlüsse nach außen. Der Arbeitgeber genießt Vertrauensschutz. Er muss nicht davon ausgehen, dass die BRV gegen den Willen des BR-Gremiums handelt, es sei denn er weiß, dass der BR einen gegenteiligen Beschluss gefasst hat oder er hätte dies bei Ausübung seiner Sorgfaltspflicht wissen können. Der BR hat die BRV bereits (!) am 9.2.05 in der Betriebsratssitzung mit der Verhandlungsführung auch in der Einigungsstelle beauftragt und dabei ihre Vollmacht in keiner Weise eingeschränkt. Wenn es zu einer Einigung in der Einigungsstelle kommt, ist diese Einigung nach den Regeln über Vertretung und Vollmacht (§§164 ff. BGB) sowie nach §26 Abs.2 S.1 BetrVG wirksam - ohne BR-Zustimmung. Die Regeln des BGB gelten auch hier, da es sich um privatrechtliche Verträge handelt. Kommt es zu keiner Einigung zwischen BRV und Arbeitgeber, dann muss man folgende Fälle unterscheiden: 1. Die BRV unterwirft sich im Voraus dem Schiedsspruch der Einigungsstelle (dazu ist sie ermächtigt) Dann kann der vorsitzende Richter der Einigungsstelle auch für den Interessenausgleich einen gültigen Schiedsspruch fällen. Dieser ist ohne Zustimmung des BR wirksam. Umfasst der Schiedsspruch Auswahlrichtlinien, dann gelten diese. Hätte der BR aber im Voraus einen Beschluss nach §33 BetrVG gefasst, der den Abschluss von Auswahlrichtlinien ausschließt, dann würden Auswahlrichtlinien nicht in den Verhandlungsspielraum der Einigungsstelle fallen. Ein Schiedsspruch könnte diese also gar nicht umfassen. Ansonsten wäre er anfechtbar gemäß §76 Abs.5 S.4 BetrVG. 2. Die BRV unterwirft sich nicht im Voraus dem Schiedsspruch der Einigungsstelle In diesem Fall kann der vorsitzende Richter einen Spruch fällen (§76 Abs. 6 BetrVG). Dieser ist nur dann wirksam, wenn er nachträglich genehmigt wird. Diese Genehmigung kann auch von der BRV gegeben werden, weil sie dazu bevollmächtigt ist. Auch dann wird der BR nicht gefragt. Sie kann natürlich sagen: „Da muss ich meinen BR fragen“, aber sie muss nicht. 3. Die BRV unterwirft sich nicht im Voraus dem Schiedsspruch der Einigungsstelle und paraphiert nur Paraphieren heißt: Den ausgehandelten Vertragstext vorläufig abzuzeichnen, d.h. mit den Namenszeichen (Anfangsbuchstaben) der Verhandlungsführer zu versehen. Rechtsverbindlich wird der Vertrag erst, wenn er unterschrieben ist. Auch hier ist es kein Muss, dass der BR zustimmt. Es kann auch sein, dass die BRV nur selbst nachdenken will. Das Paraphieren wird i.d.R. aber nur dann angewandt, wenn die BRV sich einen BR-Beschluss holen will. Es gibt also keinen einzigen Punkt, in dem der BR zustimmen muss. Die BRV kann alles alleine bestimmen, es sei denn, der BR fasst im Voraus einen Beschluss nach §33 BetrVG gegen Auswahlrichtlinien. [em]Anmerkung: Die Zustimmung des Arbeitgebers haben wir jeweils vorausgesetzt, da dieser sich Auswahlkriterien sicher nicht entgegenstellen wird.[/em]
- Re: Geheime Betriebsversammlung — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- Technische Fehlfunktion? Der BR hat vor einer Woche die Tagesordnung für die Betriebsversammlung beschlossen. Wenn die Einladung per E-Mail erst am Tag der Versammlung kommt, dann ist das wohl nicht auf einen Serverausfall zurückzuführen. Oder hat dieser ominöse Server eine Woche lang gestreikt?
- Re: Geheime Betriebsversammlung — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- Wusste gar nicht das technische Fehlfuntionen (Serverausfall) sich durch Beschwerden beheben lassen. Solche Leute brauchen wir!!!! :zz:
- Re: Demokratie und Diktatur - der Konflikt der IGM — erstellt von jackpeter — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:03
- Doch natürlich! Die Besonderheit ist, daß die Frauen den Druck doppelt bekommen, als Frau und als Kollegin, er kommt auch von verschiedenen Seiten und bündelt sich dann eben bei ihr, bis ihr der Kragen eben platzt. Deshalb habt ihr solche Power-Frauen. Gruß Friederike
- Re: Demokratie und Diktatur - der Konflikt der IGM — erstellt von jackpeter — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:03
- "Das führt natürlich insbesondere, bei Kolleginnen, zu entsprechend allergischen Reaktionen." Gruß Friederike Wieso, können Männer etwa nicht denken?
- Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:00
- Der Antrag war nicht unnötig. Wer garantiert uns denn, dass das BR-Gremium, dann, wenn schon alles verhandelt ist, einen Interessenasusgleich mit Auswahlrrichtlinien ablehnt? Bei Eurem geeiere bei der Frage, fällt es mir schwer, dies zu glauben. Warum solltet Ihr Euch dann eindeutiger verhalten als jetzt? Sagt doch endlich offiziell und verbindlich: "Mit dem BR Mch H gibt es keine Auswahlrichtlinien" anstatt in solche Ausflüchte auszuweichen. Wenn mich jemand fragt, ob ich für Demokratie oder Diktatur bin, dann sage ich ihm klar und deutlich, dass ich für Demokratie bin und die Diktatur ablehne. Das sage ich ihm schon, um meines guten Rufes willen. Das unterschreibe ich ihm auch und bin nicht beleidigt, dass er mich das gefragt hat. Ich gebe ihm eine klare Antwort, und alle Missverständnisse sind beseitigt. Die Sache ist denkbar einfach: NCI hat eine einfache Frage gestellt: Beteiligt sich der BR an Auswahlrichtlinien? Ja oder Nein? Und darauf bekommen wir ums verrecken keine offizielle Antwort, sondern immer nur ausweichende Worte, wie diese oben. Ihr fühlt Euch nur ständig angegriffen, seid beleidigt, weil wir Euch angeblich nicht mehr vertrauen, und fragt Euch nicht ein einziges Mal, ob wir nicht beleidigt sein dürfen, dass Ihr uns nicht informiert, denn schließlich müssen wir uns entscheiden, nicht Ihr! Die Kollegen haben verdammt noch mal das Recht, solche Fragen, auch in Form eines Antrags, zu stellen und sie haben auch das Recht eine Antwort zu bekommen. Es ist ein Eklat, dass diese Frage einfach nicht auf die Tagesordnung gesetzt wird. Dabei ist es vollkommen wurscht, wer wann wo noch zustimmen muss oder nicht. Ein BR, der einen solchen Antrag nicht behandeln möchte, darf sich nicht wundern, dass die Belegschaft ihm nicht mehr so ganz vertraut.
- Re: Demokratie und Diktatur - der Konflikt der IGM — erstellt von jackpeter — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:03
- Jetzt weiß ich auch, worin ein zentraler Link zwischen Arbeiter- und Frauenbewegung besteht: Beiden wird dauernd klargemacht, daß sie nicht selbständig zu denken hätten, schon garnicht über die bestehenden Zustände hinaus. Das führt natürlich insbesondere, bei Kolleginnen, zu entsprechend allergischen Reaktionen. Gruß Friederike
- Re: Demokratie und Diktatur - der Konflikt der IGM — erstellt von jackpeter — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:03
- "Die Arbeitenden brauchen Geld in der Tasche und vernünftige, gute Arbeitsbedingungen. Das sind die zentralen Punkte für die sich aktive Gewerkschaftler einsetzen müssen." Meinst Du nicht, daß das etwas zu kurz gedacht ist: Wenn die Rationalität dieser Wirtschaft in der Billigkeit der Arbeitenden liegt, kann der Lohnkampf ja gerade nicht die ultima ratio sein! Natürlich muß der geführt werden-aber mit welchem Ziel? Irgendwann mal mit dem Kampf fertig zu sein oder wie der DGB ein 100.000 jähriges Projekt daraus zu machen, weil er sich weigert, die Kalkulation für den Profit anzugreifen? Anders: Glaubst Du, daß diese Wirtschaft die ideale Bedingung für Arbeitende ist, den Arbeitenden gutes Geld und vernünftige, gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten? Falls Du das bejahst, warum bist Du dann hier? Falls Du es verneinst, kann doch Lohnkampf nicht alles sein. Oder?
- Re: Geheime Betriebsversammlung — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- Kaum beschwert man sich hier seit 2 Tagen, schon erhält man die Einladungsmail zur BR-Versamlung, und dies 4 Stunden vor Beginn ! Wieder mal eine tolle Leistung des BR und ein Zeichen für die "neue Informationspolitik" der BR Vorsitzenden.
- Re: Demokratie und Diktatur - der Konflikt der IGM — erstellt von jackpeter — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:03
- Genau das habe ich von Gewerkschaftern schon immer erwartet. Viel über Strategien und Weltanschauung in Zirkeln diskutieren und sich nicht mit den Kollegen auseinander zu setzen. Die Arbeitenden brauchen Geld in der Tasche und vernünftige, gute Arbeitsbedingungen. Das sind die zentralen Punkte für die sich aktive Gewerkschaftler einsetzen müssen.
- Re: Demokratie und Diktatur - der Konflikt der IGM — erstellt von jackpeter — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:03
- Aus eigener Erfahrung im VK Mch H weiss ich was es heisst eine abweichende Meinung zu haben. Die Folge, Gespräche in denen dir wohlmeinend erklärt wird, dass du die Sache doch falsch siehst und du die Sache so und so sehen solltest. Es wird nicht in einer großen Runde diskutiert und um eine mehrheitsfähige Meinung gerungen, sondern diese "Mehrheitsmeinung" kommt durch die internen Machtstrukturen zustande. Letzten Endes entscheiden 3-4 Personen was die Mehrheitsmeinung zu sein hat. Kein Wunder dass diese nahezu panische Angst haben diese Meinung zur Diskussion z.B. per Forum zu stellen. Denn es könnte sich herausstellen es ist nur die Meinung einiger weniger. Das ist auch der Grund warum unbequeme Anträge schon im Vorfeld so "bearbeitet" werden, dass sie am Schluss nicht mehr gestellt werden. Sollte aber der Antragsteller die Unverfrorenheit besitzen diesen abstimmen lassen zu wollen wird das unter Nestbeschmutzung und Spaltungsversuch verbucht. So kann man nicht arbeiten. Ich bin gerne bereit mich einer Mehrheitsmeinung zu beugen, aber nur dann wenn sie auch wirklich mehrheitlich zustande kommt. Alles andere ist Diktatur - mit welchen fadenscheinigen Mitteln auch immer begründet. Es wurde im VK immer wieder angemahnt endlich eine Strategiediskussion zu führen - bis heute erfolglos. So hat der BR eine Strategie, die die Mitglieder nicht beeinflussen, oder er hat gar keine Strategie. Beides macht es aus, das es zunehmend Misstrauen bei den Mitgliedern und bei den Beschäftigten gibt.
- Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:00
- Der Bauer ist dagegen, Gift auf die Felder zu sprühen - sagt er mündlich. Dann kommt ein Händler und sagt: "Ich möchte, dass du mir das schriftlich gibst, denn ich möchte einen Bioladen aufmachen. Das kann ich nur, wenn du mir garantierst, dass deine Früchte ungespritzt sind. Ich muss das bei den Behörden ggf. nachweisen können. Unterschreibst du?" Der Bauer ist empört und sagt: "Nein, ich unterschreibe nicht!" Der Händler fragt: "Warum nicht, du bist doch dagegen, dass Gift gespritzt wird." "Ja, natürlich", antwortet der Bauer. "Warum unterschreibst du dann nicht? Meine Existenz hängt an dem Laden und ich brauche Sicherheit." Der Bauer ist empört: "Du musst mir vertrauen" sagt er. "Warum?" antwortet der Händler. "Weil ich der Bauer bin. Es ist eine Unverschämtheit, dass du mir nicht vertraust. Vertraue mir zur Abwechslung mal." "Es geht aber um meine Existenz." "Vertrauen ist wichtig." "Meine Existenz auch." "Du enttäuscht mich mit deinem Misstrauen." "Ich will doch nur, dass du etwas unterschreibst, was du eh tust. Wo ist das Problem?" "Es gibt kein Problem." "Doch, für mich schon." "Du vertraust mir nicht mehr?" "Wie könnte ich, wenn du nicht bereit bist, das, was für dich selbstverständlich ist, zu unterschreiben. Wenn du es ehrlich meinen würdest, könntest du unterschreiben." "Kann ich nicht." "Warum nicht?" "Weil ich der Bauer bin." Ein anderer Händler hörte das Gespräch und dachte: "Ich würde ihm auch nicht vertrauen." Er schickte eine Prüfungskommission, die überprüfte, ob die Felder giftfrei sind. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Liegt es daran, dass Händler grundsätzlich nicht vertrauen können? Der BR ist gegen Auswahlrichtlinien - sagt er mündlich.
- Re: Siemens-Ausgliederungen: Suche Interviewpartner — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- [quote:Anonymous User format="text/plain"]über so ein "Müll"-Forum würde ich mich auch nicht melden[/quote] Wenn dieses Forum so als Müll empfunden wird, warum wird es dann gelesen? Ich persönlich würde meine Zeit nicht mit vermeintlichem Müll verschwenden. Und alle die darin lesen, empfinden es wohl nicht als Müll (unterstelle ich nun mal).