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NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:00
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NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 3.Mai 2005 15:13
Heute wurde in der Hofmannstraße ein interessantes Flugblatt vom NCI verteilt. NCI hat einen Antrag gegen Auswahlrichtlinien im BR eingereicht (endlich hat das einer getan!) und möchte im BR darüber abstimmen. Der BR hat diesen Antrag jedoch noch nicht einmal auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung gesetzt. Das finde ich mehr als seltsam, wo doch einzelne BRs insbesondere der AIN-BR P.K. hier im Forum mehrmals betont haben, dass dieser BR gegen Auswahlrichtlinien ist. Warum stimmt der BR dann einem solchen Antrag nicht einfach zu?

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 3.Mai 2005 22:54
Das frage ich mich auch ! Wenn man es ehrlich meint, kann man diesem Antrag zustimmen. Es ist ein Unding, genaugenommen eine Unverschähmtheit, zu verweigern, diesen Antrag auf die Tagesordnung der BR Sitzung zu setzen. Hoffentlich findet sich ein Viertel des BRs, die dafür sorgen, dass der Antrag noch auf die Tagesordnung kommt. Das sind bei 31 BR acht BR-Mitglieder! Wenn sich die nicht finden, dann gute Nacht Mch H !!!!!!

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 3.Mai 2005 23:48
Ich bin entsetzt ! Wird der BR eigentlich von der unbestechlichen IGM oder vom AUB geführt?

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 4.Mai 2005 00:37
Das weiß man leider nicht mehr genau. Der Unterschied ist nicht mehr zu erkennen. Ehrlich, mir macht dieses Verhalten ganz schön Sorge. Ich frage mich, warum lehnt der BR das ab. Ich möchte gar nicht weiterdenken, denn eigentlich gibt es nur einen Grund: Sie haben sie vor - die Auswahlrichtlinien, ansonsten könnten sie diesem NCI Antrag zustimmen: "Wir fassen daher gemäß §33 BetrVG folgenden Beschluss: 1. Der Betriebsrat ist nicht mit der Vereinbarung von Namenslisten und Sozialauswahlkriterien im Interessenausgleich einverstanden. 2. Der Betriebsrat unterwirft sich nicht gemäß §76 Abs. 6 Satz 2 BetrVG im Voraus dem Schiedsspruch der Einigungsstelle im Bezug auf den Interessenausgleich. 3. Punkte 1. und 2. dieses Beschlusses sind für die Verhandlungsführer des Betriebsrats bindend. Dies gilt sowohl für Verhandlungen in der Einigungsstelle als auch für der Einigungsstelle vorausgehende Verhandlungen." Was ist an diesen drei Punkten falsch? Nichts! Jeder Betriebsrat, der sich nicht an Auswahlrichtlinien beteiligen will, kann diesem Antrag guten Gewissens zustimmen. So steht es auf dem Flugblatt und es stimmt! Ich finde es gut, dass Ihr das gemacht habt! Hoffen wir, dass sich die acht BR-Mitglieder finden!

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von olli am 4.Mai 2005 08:41
Wie, was? Soweit ich weiss werden diese Dinge (wie findet ein Personalabbau statt) in einem Interessenausgleich geregelt. Ein Interessenausgleich ist nicht Einigungsstellenfähig, nur der Sozialplan. Der Sozialplan regelt aber nur finanzielle Dinge. Da gibt es doch gar nichts zu beschliessen. Sind hier vielleicht Einige halbwissende auf einem Irrweg und versuchen Andere da mitzunehmen??? Leute lasst euch nicht verarschen!!! Gruß Olli

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 4.Mai 2005 08:45
Die BR ler müssen sich da schon die Frage gefallen lassen, ob es ihnen nicht doch nur darum geht, selbst nicht anzuecken. Denn dies könnte ja perspektivisch gesehen die Wahrung ihrer eigenen Besitzstände gefährden. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er Interessenvertreter sein will oder "Wagscheisserle".

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 4.Mai 2005 09:14
[quote:olli format="text/plain"]Wie, was? Soweit ich weiss werden diese Dinge (wie findet ein Personalabbau statt) in einem Interessenausgleich geregelt. Ein Interessenausgleich ist nicht Einigungsstellenfähig, nur der Sozialplan. .... Sind hier vielleicht Einige halbwissende auf einem Irrweg und versuchen Andere da mitzunehmen??? Leute lasst euch nicht verarschen!!! Gruß Olli [/quote] Der Halbwissende heißt Olli. http://www.lexikon-definition.de/Interessenausgleich.html "Kommt es während des Verfahrens zu einer Einigung ist diese schriftlich niederzulegen. Wird der Interessenausgleich vor der Einigungsstelle geschlossen, muss auch deren Vorsitzender unterschreiben."

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 4.Mai 2005 11:43
Olli, lies bitte im Gesetz nach § 112 Abs. 3 und 4 BetrVG. Darin steht: "(3) Unternehmer und Betriebsrat sollen der Einigungsstelle Vorschläge zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten über den Interessenausgleich und den Sozialplan machen. Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Parteien zu versuchen. Kommt eine Einigung zustande, so ist sie schriftlich niederzulegen und von den Parteien und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. (4) Kommt eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung eines Sozialplans. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat." D.h. über den Interessensausgleich wird sehr wohl und soll auch nach dem Willen des Gesetzgebers in der Einigungsstelle verhandelt werden. Dieser ist aber nicht erzwingbar im Gegensatz zum Sozialplan wie aus Abs. 4 hervorgeht. Weitere Details über die Einigungsstelle, einschließlich der einschlägigen Gesetzeskommentare kannst du auf der NCI Homepage: www.nci-net.de unter Arbeitsrecht, Einigungsstelle nachlesen. Achtung neuer Link ! Also wirf bitte nicht anderen Halbwissen vor. Etwas nicht zu wissen, ist nicht schlimm, aber so tun als ob man selbst der Krösus ist und dann doch daneben liegt, ist peinlich.

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von olli am 4.Mai 2005 14:09
Es freut mich aber das Du dich auskennst. So kann ich auch was lernen. Frage mich nur ob ich auch das Richtige lerne.

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 4.Mai 2005 15:10
Na Olli, übernimmst Du nun die Arbeit des DC ? Du glänzt aber nur durch Unwissenheit und dumme Sprüche, da war ja DC noch schlauer ! Wenn Du hier herumstänkern willst, solltest Du dir zumindest etwas Wissen aneignen.

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 6.Mai 2005 10:30
[quote:olli format="text/plain"]Es freut mich aber das Du dich auskennst. So kann ich auch was lernen. Frage mich nur ob ich auch das Richtige lerne. [/quote] Hallo Olli, etwas zu lernen ist nie verkehrt. Auch wenn man das gelernte eventuell nicht brauchen sollte, so hat man doch zumindest den Weg des lernens nicht vergessen. Auf Deine Frage ob es richtig ist, das kannst Du nur dann beurteilen, wenn Du das Wissen den mal brauchst. Ich hoffe für Dich, das Du dieses Wissen nie für Dich brauchst, aber es wird Dir auf jeden Fall helfen. Denn Unwissen ist schon der Anfang einer möglichen Fehlentscheidung oder gar der mögliche Versuch einer Manipulation. Aber es wird immer jemanden geben, der mehr weis. "Aber Heribert hat immer gesagt, gebt euer Wissen weiter, teilt es". Denn nur so zwingt man sich sich weiterzubilden. Du siehst, es hilft Dir auch. Aber denk bitte dran, vergiß nie das Du ein Mensch bist. Also menschlich bleiben. Ich denke Du bist auf dem richtigen Weg. mfg Pogo

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 10.Mai 2005 15:50
Ob wer was weiss oder nur halb weiss, ist völlig egal. Das Gesetz + zugehöriger Rechtssprechung ist eindeutig. Der Antrag war unnötig, da der BR ohnehin einer (freiwilligen) Betriebsvereinbarung zu einem Interessensausgleich, sofern dieser (wie übrigens auch 2002)zu Stande kommen sollte, zustimmen müsste. Ein Voratsbeschluss nützt dabei auch deswegen nichts, weil er jederzeit von der BR-Mehrheit (in einer BR-Sondersitzung)wieder gekippt werden könnte. Wozu also diese Aufregung, wozu die Flugblätter? Ich kann´s mir nur noch mit einem reichlich mißlungenem Frühstart der NCI-Fraktion zum BR-Wahlkampf 2006 erklären. Es ist aber nicht entscheidend, ob die jetzt Betroffenen Anhänger des NCI oder einer anderen Gruppierung werden, sondern ob ihnen optimal geholfen wird. da dürfen Fraktionsegoismen keine Rolle spielen. In der BR-Sitzung lief die Sache durchaus nach demokratischen Spielregeln ab. Kollege Tröger ist mit seinem Antrag eben gescheitert, das war´s. Die inhaltliche Diskussion innerhalb des BR fand aber statt und wird auch weiter geführt.

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 10.Mai 2005 16:19
Wenn der Antrag so unnötig ist, warum habt ihr dann so ein Problem damit, ihn zu behandeln? Kollege Tröger ist mit seinem Antrag nicht gescheitert, ihr habt noch nichtmal die einfachsten Regeln der Demokratie beachtet und euch einfach geweigert, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Warum nur?

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 01:37
Der Bauer ist dagegen, Gift auf die Felder zu sprühen - sagt er mündlich. Dann kommt ein Händler und sagt: "Ich möchte, dass du mir das schriftlich gibst, denn ich möchte einen Bioladen aufmachen. Das kann ich nur, wenn du mir garantierst, dass deine Früchte ungespritzt sind. Ich muss das bei den Behörden ggf. nachweisen können. Unterschreibst du?" Der Bauer ist empört und sagt: "Nein, ich unterschreibe nicht!" Der Händler fragt: "Warum nicht, du bist doch dagegen, dass Gift gespritzt wird." "Ja, natürlich", antwortet der Bauer. "Warum unterschreibst du dann nicht? Meine Existenz hängt an dem Laden und ich brauche Sicherheit." Der Bauer ist empört: "Du musst mir vertrauen" sagt er. "Warum?" antwortet der Händler. "Weil ich der Bauer bin. Es ist eine Unverschämtheit, dass du mir nicht vertraust. Vertraue mir zur Abwechslung mal." "Es geht aber um meine Existenz." "Vertrauen ist wichtig." "Meine Existenz auch." "Du enttäuscht mich mit deinem Misstrauen." "Ich will doch nur, dass du etwas unterschreibst, was du eh tust. Wo ist das Problem?" "Es gibt kein Problem." "Doch, für mich schon." "Du vertraust mir nicht mehr?" "Wie könnte ich, wenn du nicht bereit bist, das, was für dich selbstverständlich ist, zu unterschreiben. Wenn du es ehrlich meinen würdest, könntest du unterschreiben." "Kann ich nicht." "Warum nicht?" "Weil ich der Bauer bin." Ein anderer Händler hörte das Gespräch und dachte: "Ich würde ihm auch nicht vertrauen." Er schickte eine Prüfungskommission, die überprüfte, ob die Felder giftfrei sind. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Liegt es daran, dass Händler grundsätzlich nicht vertrauen können? Der BR ist gegen Auswahlrichtlinien - sagt er mündlich.

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 11:40
Der Antrag war nicht unnötig. Wer garantiert uns denn, dass das BR-Gremium, dann, wenn schon alles verhandelt ist, einen Interessenasusgleich mit Auswahlrrichtlinien ablehnt? Bei Eurem geeiere bei der Frage, fällt es mir schwer, dies zu glauben. Warum solltet Ihr Euch dann eindeutiger verhalten als jetzt? Sagt doch endlich offiziell und verbindlich: "Mit dem BR Mch H gibt es keine Auswahlrichtlinien" anstatt in solche Ausflüchte auszuweichen. Wenn mich jemand fragt, ob ich für Demokratie oder Diktatur bin, dann sage ich ihm klar und deutlich, dass ich für Demokratie bin und die Diktatur ablehne. Das sage ich ihm schon, um meines guten Rufes willen. Das unterschreibe ich ihm auch und bin nicht beleidigt, dass er mich das gefragt hat. Ich gebe ihm eine klare Antwort, und alle Missverständnisse sind beseitigt. Die Sache ist denkbar einfach: NCI hat eine einfache Frage gestellt: Beteiligt sich der BR an Auswahlrichtlinien? Ja oder Nein? Und darauf bekommen wir ums verrecken keine offizielle Antwort, sondern immer nur ausweichende Worte, wie diese oben. Ihr fühlt Euch nur ständig angegriffen, seid beleidigt, weil wir Euch angeblich nicht mehr vertrauen, und fragt Euch nicht ein einziges Mal, ob wir nicht beleidigt sein dürfen, dass Ihr uns nicht informiert, denn schließlich müssen wir uns entscheiden, nicht Ihr! Die Kollegen haben verdammt noch mal das Recht, solche Fragen, auch in Form eines Antrags, zu stellen und sie haben auch das Recht eine Antwort zu bekommen. Es ist ein Eklat, dass diese Frage einfach nicht auf die Tagesordnung gesetzt wird. Dabei ist es vollkommen wurscht, wer wann wo noch zustimmen muss oder nicht. Ein BR, der einen solchen Antrag nicht behandeln möchte, darf sich nicht wundern, dass die Belegschaft ihm nicht mehr so ganz vertraut.

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 16:34
[quote:Ulb format="text/plain"]Der Antrag war unnötig, da der BR ohnehin einer (freiwilligen) Betriebsvereinbarung zu einem Interessensausgleich, sofern dieser (wie übrigens auch 2002)zu Stande kommen sollte, zustimmen müsste.[/quote] Der Antrag ist nötig: Nach §26 Abs. 2 BetrVG vertritt die BRV den BR im Rahmen der gefassten Beschlüsse nach außen. Der Arbeitgeber genießt Vertrauensschutz. Er muss nicht davon ausgehen, dass die BRV gegen den Willen des BR-Gremiums handelt, es sei denn er weiß, dass der BR einen gegenteiligen Beschluss gefasst hat oder er hätte dies bei Ausübung seiner Sorgfaltspflicht wissen können. Der BR hat die BRV bereits (!) am 9.2.05 in der Betriebsratssitzung mit der Verhandlungsführung auch in der Einigungsstelle beauftragt und dabei ihre Vollmacht in keiner Weise eingeschränkt. Wenn es zu einer Einigung in der Einigungsstelle kommt, ist diese Einigung nach den Regeln über Vertretung und Vollmacht (§§164 ff. BGB) sowie nach §26 Abs.2 S.1 BetrVG wirksam - ohne BR-Zustimmung. Die Regeln des BGB gelten auch hier, da es sich um privatrechtliche Verträge handelt. Kommt es zu keiner Einigung zwischen BRV und Arbeitgeber, dann muss man folgende Fälle unterscheiden: 1. Die BRV unterwirft sich im Voraus dem Schiedsspruch der Einigungsstelle (dazu ist sie ermächtigt) Dann kann der vorsitzende Richter der Einigungsstelle auch für den Interessenausgleich einen gültigen Schiedsspruch fällen. Dieser ist ohne Zustimmung des BR wirksam. Umfasst der Schiedsspruch Auswahlrichtlinien, dann gelten diese. Hätte der BR aber im Voraus einen Beschluss nach §33 BetrVG gefasst, der den Abschluss von Auswahlrichtlinien ausschließt, dann würden Auswahlrichtlinien nicht in den Verhandlungsspielraum der Einigungsstelle fallen. Ein Schiedsspruch könnte diese also gar nicht umfassen. Ansonsten wäre er anfechtbar gemäß §76 Abs.5 S.4 BetrVG. 2. Die BRV unterwirft sich nicht im Voraus dem Schiedsspruch der Einigungsstelle In diesem Fall kann der vorsitzende Richter einen Spruch fällen (§76 Abs. 6 BetrVG). Dieser ist nur dann wirksam, wenn er nachträglich genehmigt wird. Diese Genehmigung kann auch von der BRV gegeben werden, weil sie dazu bevollmächtigt ist. Auch dann wird der BR nicht gefragt. Sie kann natürlich sagen: „Da muss ich meinen BR fragen“, aber sie muss nicht. 3. Die BRV unterwirft sich nicht im Voraus dem Schiedsspruch der Einigungsstelle und paraphiert nur Paraphieren heißt: Den ausgehandelten Vertragstext vorläufig abzuzeichnen, d.h. mit den Namenszeichen (Anfangsbuchstaben) der Verhandlungsführer zu versehen. Rechtsverbindlich wird der Vertrag erst, wenn er unterschrieben ist. Auch hier ist es kein Muss, dass der BR zustimmt. Es kann auch sein, dass die BRV nur selbst nachdenken will. Das Paraphieren wird i.d.R. aber nur dann angewandt, wenn die BRV sich einen BR-Beschluss holen will. Es gibt also keinen einzigen Punkt, in dem der BR zustimmen muss. Die BRV kann alles alleine bestimmen, es sei denn, der BR fasst im Voraus einen Beschluss nach §33 BetrVG gegen Auswahlrichtlinien. [em]Anmerkung: Die Zustimmung des Arbeitgebers haben wir jeweils vorausgesetzt, da dieser sich Auswahlkriterien sicher nicht entgegenstellen wird.[/em]

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 18:45
Die BRV stimmt den Auswahlrichtlinien zu! - Wetten? In der heutigen BR-Versammlung hatte ich den Eindruck, daß die BRV-Vorsitzende den Auswahlrichtlinien in der Einigungsstelle zustimmen wird (ohne weitere Diskussion im BR), da 1. sie an Auswahlrichtlinien nichts schlimmes findet, als Beweis verwies sie auf einen CP-Beschluss von 1973, der die gesetzlichen Auswahlrichtlinien beinhaltet. - Von der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes von 2004 hat die BRV anscheinend noch nichts gehört. 2. sie schon jetzt weiß, daß die BR-Widersprüche nicht so gut begründet werden können wie 2002/2003. - Von den vielen offenen Stellenausschreibungen in München hat sie anscheinend auch noch nichts mitbekommen. 3. weder sie noch Mr.Vögele weitere langjährige Kündigungsschutzprozesse haben möchte, dies schadet ja nur ihrer eigenen Karriere. 4. sie den "auserwählten" Kollegen offen gedroht hat, daß die Konditionen nach dem 31.5. wesentlich schlechter werden und es ein weiteres beE-Angebot nicht geben wird. Damit hat sie eigentlich die Aufgabe des Arbeitgebers übernommen. 5. sie massiv NCI angegriffen hat, und nachher sicherlich auch auf das NCI als "die Verantwortlichen für die unvermeidlichen Kündigungen" verweisen wird. 6. und Arbeitszeitverkürzung und weiteres Insourcing von Consultant-Tätigkeiten wurden bei der ganzen Diskussion mit keinem Wort erwähnt. Wetten daß ... es Auswahlrichtlinien geben wird ??

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 19:43
Die Sozialauswahl kann vor dem Arbeitsgricht mit Hinweis auf die vielen offenen Stellenausschreibungen in München ausgehebelt werden. Also, alle offenen Stellen im HRM ausdrucken, damit man vor Gericht Beweise hat. Man braucht sich nicht einmal bewerben. Siemens muss die Stelle anbieten. §1, Abs. 2, KSchG.

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 20:30
Das Ausdrucken ist gut aber vor einer Kündigung nutzen die Ausdrucke nichts. Wenn eine Kündigung erfolgt ist, dann ist während der Kündigungsfrist alles zu sammeln was sich an offenen Stellen findet. Für ATs alle Stellen der Siemens AG deutschlandweit und für Tarifler im Bezirk (in dem Fall Bayern). Die Richter schauen sich schon das Datum der Stellen an. Die stellen[quote:Anonymous User format="text/plain"]Die Sozialauswahl kann vor dem Arbeitsgricht mit Hinweis auf die vielen offenen Stellenausschreibungen in München ausgehebelt werden. Also, alle offenen Stellen im HRM ausdrucken, damit man vor Gericht Beweise hat. Man braucht sich nicht einmal bewerben. Siemens muss die Stelle anbieten. §1, Abs. 2, KSchG. [/quote]

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 20:35
Das dürfte m.E. ziemlich schwierig werden, sowohl Arbeitgeber als auch die BRV wollen die Kündigungen "rechtssicher" machen (s. BV). Soviel ich weiss, prüft das AG nur auf grobe Fehlerhaftigkeit im Falle von Auswahlrichtlinien, genaueres kann sicherlich NCI sagen. Außerdem dürften die BR-Widersprüche so dürftig werden, daß eine Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Kündigungsschutzverfahrens schwierig vor dem AG durchzusetzen sein wird, und deshalb ein langwieriges Kündigungsschutzverfahren über 2 Jahre ohne Gehalt für einige von uns sicherlich verzweifeln lassen wird. Im übrigen gibt es zwar viele Stellenausschreibungen, allerdings sollten die ausgeschriebenen Stellen auch auf das eigene Profil einigermassen passen, sonst wird es vor Gericht ziemlich schwierig. So gab es z.B. in den letzten 2 Monaten kaum Stellenausschreibungen für HW/SW-Entwickler und diese Kollegen tun sich deshalb schwer geeignete Stellenausschreibungen zu finden.

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 20:36
Die Tarifler können auch alle Stellen sammeln. Es gilt für alle: frei Stellen in der Siemens AG.

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 21:21
Bei deiner Analyse wird es einem echt schlecht, was dieses AUB Uboot mit uns noch alles macht. Ist der restliche BR wirklich so doof und kriegt nichts mit oder gehen die nur noch ihrem privaten Kündigungsschutzprogramm nach? Eine Schande sowas. Die sollten sich alle schämen. Zu 1: Es ist erstaunlich, dass sie solche ollen Kamellen herausholt. Nur bestanden diese Auswahlkriterien auch schon bei der letzten Welle. Die haben also nix geschadet. Sind ja auch vom GBR und nicht vom BR. Und der hat für die lokalen Gegebenheiten das letzte Wort. Also Auswahlkriterien mit dem lokalen BR nehmen den Betroffenen gleich jede Chance. Zu 2. Sie weiss anscheinend schon genau wer gekündigt wird und wie die Begehren aussehen. Zu 3. Ja ja die Rechtsicherheit aus der BV die steht da nicht ohne Grund drin. Zu 4. Wesentlich schlechter kann nicht sein, da in der BV drin steht, dass darüber Einigkeit besteht, dass die Konditionen später nicht wesentlich schlechter oder besser sein werden. Also Kollegen nicht ins Boxhorn jagen lassen! Zu 5. Ist doch bequem so ein Sündenbock. Der restliche BR ist ein paranoider Haufen, wenn er jetzt nicht endlich aufwacht. Er soll sich klar machen, dass dieser BR in der Versenkung verschwindet und nicht wiedergewählt wird, wenn er sich zum Büttel des AG macht. Zu 6. Das ist wohl erst ein Thema in der Einigungsstelle oder? 8)[icon:g33/] [quote:Anonymous User format="text/plain"]Die BRV stimmt den Auswahlrichtlinien zu! - Wetten? In der heutigen BR-Versammlung hatte ich den Eindruck, daß die BRV-Vorsitzende den Auswahlrichtlinien in der Einigungsstelle zustimmen wird (ohne weitere Diskussion im BR), da 1. sie an Auswahlrichtlinien nichts schlimmes findet, als Beweis verwies sie auf einen CP-Beschluss von 1973, der die gesetzlichen Auswahlrichtlinien beinhaltet. - Von der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes von 2004 hat die BRV anscheinend noch nichts gehört. 2. sie schon jetzt weiß, daß die BR-Widersprüche nicht so gut begründet werden können wie 2002/2003. - Von den vielen offenen Stellenausschreibungen in München hat sie anscheinend auch noch nichts mitbekommen. 3. weder sie noch Mr.Vögele weitere langjährige Kündigungsschutzprozesse haben möchte, dies schadet ja nur ihrer eigenen Karriere. 4. sie den "auserwählten" Kollegen offen gedroht hat, daß die Konditionen nach dem 31.5. wesentlich schlechter werden und es ein weiteres beE-Angebot nicht geben wird. Damit hat sie eigentlich die Aufgabe des Arbeitgebers übernommen. 5. sie massiv NCI angegriffen hat, und nachher sicherlich auch auf das NCI als "die Verantwortlichen für die unvermeidlichen Kündigungen" verweisen wird. 6. und Arbeitszeitverkürzung und weiteres Insourcing von Consultant-Tätigkeiten wurden bei der ganzen Diskussion mit keinem Wort erwähnt. Wetten daß ... es Auswahlrichtlinien geben wird ?? [/quote]

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 21:37
hey Kampfschaf, (wieso eigentlich Schaf??) du hast etwas Wichtiges übersehen. Im restlichen Betriebsrat gabs NCI, gabs BT, der Flagge gezeigt hat und die Auseinandersetzung damit vorangetrieben hat. Es findet jetzt die Auseinandersetzung in den Köpfen statt, die im BR versucht wurde zu verhindern. Von den 30 gibt es sicher eine ganze Reihe, die sich Gedanken machen und die heutige Betriebsvesammlung durchdenken. Schmeiß sie nicht alle in einen Topf. Gib ihnen die Zeit, sich die Dinge zu überlegen. Die Zeiten sind hart und Entscheidungen nicht einfach, insbesondere, wenn die Diskussion unterdrückt wurde. Gruß Friederike

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 22:42
@Friedericke Wir haben schon unendlich viel mit den BR diskutiert. Sicherlich, nicht jeder ist mit der Politik einverstanden, aber niemand hat den Mut sich hinzustellen, und seine Meinung zu sagen. Wie lange sollen wir denn noch warten. Der NCI Antrag wurde im NCI diskutiert, BT hat ihn eingereicht, und wusste seine Kollegen hinter sich. Es hat auch nichts mit harten Zeiten zu tun, sondern mit klaren Haltungen, aber darüber ist genügend diskutiert worden.

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 22:53
Klare Haltungen und Mut werden beflügelt durch entsprechende Kräfteverhältnisse. Es ist auch die Aufgabe von Mut und klarer Haltung, solche Kräfteverhältnisse herbeizuführen. Und es ist locker möglich, weil ihr die besseren Karten habt. Die Hauptkraft in diesen Prozessen sind die Kollegen selbst. Und sie sind alle am Überlegen. Hier steckt die Kraft, die es zu entfalten gilt. Anstelle von Stellvertreterdenken. Ihr habt alle Voraussetzungen dafür entwickelt. Gruß Friederike

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 23:10
Ergänzung: Laßt euch um Gottes willen nicht unter Druck setzen! Insbesondere nicht von meinen Beiträgen. Ich sage halt was ich denke, aber ich lehne es zutiefst ab, wenn jemand aufgrund von irgendeinem Druck, glaubt, irgendwas tun zu müssen, was er sich noch garnicht richtig überlegt hat. Ich bin ein entschiedener Verfechter des Handelns aufgrund eigener Überzeugung. Alles andere finde ich zum Kotzen. Gruß Friederike

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 11.Mai 2005 23:56
Hi Friederike, du bist schon ok. Es ist gut, dass du sagst, was du denkst und du sagst es ja auch nicht verletzend. Man spürt durchaus deine Toleranz.

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 20.Mai 2005 16:24
Du schreibst: "Wenn der Antrag so unnötig ist, warum habt ihr dann so ein Problem damit, ihn zu behandeln? Kollege Tröger ist mit seinem Antrag nicht gescheitert, ihr habt noch nichtmal die einfachsten Regeln der Demokratie beachtet und euch einfach geweigert, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Warum nur?" Es ist noch kurioser. Bekanntlich gibt es Namenslisten, und sonstige Auswahlrichtlinien (wie z.B. Punktesysteme, Cluster etc.). Bei denen genauso Namen rauspurzeln, nur etwas indirekter. Interessant ist nun, dass Stella und Alex immer wieder verkünden, der BR werde keine Namenslisten mitmachen, ein vergleichbares Statement zu Auswahlrichtlinien aber strikt vermeiden. Das macht misstrauisch. Warum diese feine Unterscheidung, diese deutlich unterschiedliche Behandlung von 2 so verwandten Themen ? Fakt ist, dass selbst die Aussage, der BR werde keine Namenslisten mitmachen, genau genommen voreilig ist: Der BR WÜRDE zwar wohl 31:0 so etwas beschließen, wenn wir darüber abstimmen würden, aber es IST noch nie darüber abgestimmt und ein entsprechender Beschluss gefasst worden. Die BRV lehnen sich da also etwas weit aus dem Fenster, wenn auch (aus meiner Sicht) im positiven Sinne. Warum aber können sie das dann nicht genauso auch bei Auswahlrichtlinien tun? Oder noch besser, für eine klare Beschluss-Grundlage sorgen (die sie stattdessen mit aller Kraft verhindern) ? Nach der gleichen Logik, nach der angeblich ein vorsorglicher BR-Beschluss gegen Auswahlrichtlinien weder nötig noch möglich sei, dürfte dann doch auch ein Beschluss gegen Namenslisten unmöglich sein? Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, zu "Namenslisten" ohne BR-Beschluss verkündet wird der BR mache sowas nicht, zu "Auswahlrichtlinien" aber behauptet wird sowas könne man nicht beschließen, macht zumindest nachdenklich. Zumindest eines wird dadurch deutlich: Der BR positioniert und äußert sich bzgl. Namenslisten und Auswahlrichtlinien sehr unterschiedlich. Warum?

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 20.Mai 2005 20:28
Warum regt Ihr Euch so auf? Selbst die IGM setzt auf die Freiwilligenaktion, nachzulesen im Siemens Dialog, der aus meiner Sicht wirklich ein guter Dialog ist. Statt über Auswahlrichtlinien usw. zu spekulieren, lieber kräftig die Werbetrommel für die Freiwilligenaktion rühren, auch für die beE mit Super-Bedingungen.

Re: NCI-Antrag gegen Auswahlrichtlinien eingereicht

Abgeschickt von dave am 22.Mai 2005 12:42
Lieber DC, auch ich freue mich, wenn über die Freiwilligenaktion (zumindest für dies- mal)keine Kündigungen mehr nötig sein sollten. Zumal diese Freiwilligenaktion ja auch firmeninterne Versetzungen umfasst, sowie tatsächlich und nicht nur pseudo- freiwillige Trennungen gegen Bares. Was aber aus meiner Sicht unredlich wäre, das ist, bewusst die Mann-/Frau-schaft so zu verunsichern (z.B. zu Auswahlrichtlinien und Kündigungsprozess-Chancen), dass vor lauter Panik auch solche Kollegen in die beE gehen, die das sonst nie tun würden und tlw. vielleicht auch besser nicht täten. Warum wäre das unredlich? Weil es indirekt auch wieder eine Art von Auswahl-Algorithmus darstellt, WER gehen soll, anstatt sich der viel wichtigeren Frage zu stellen, ob denn überhaupt jemand seinen Job verlieren muss, solange es so viele freie Siemens-Stellen und so viele Consultants im Unternehmen gibt. * Was wurde vor 2,5 Jahren gemacht? Gezielt wurden unerwünschte ältere Kollegen als Ergebnis einer "Portfoliobereini- gung" gekündigt (die sich dann aber erfolgreich gewehrt haben). * Was macht eine Sozialauswahl? Gezielt werden jüngere Kollegen gekündigt; aus guten Gründen, aber sooo wahnsinnig viel besser ist das nun auch wieder nicht. * Und was macht nun eine Freiwilligenaktion, bei der bewusst mit Verunsicherungen und Drohszenarien "motivierender" Druck, in die beE zu gehen, aufgebaut wird? Gezielt werden nervenschwache Kollegen entsorgt, die diesen Druck nicht aushalten. Ist das nun soviel fairer und gerechter? Egal wie Du's drehst: Mal werden ältere, mal jüngere, mal nervenschwächere Kollegen herausgepickt und aus der Firma gekickt, und wenn's dumm läuft damit auch langfristig aus dem Arbeitsleben (zumindest bei den etwas älteren Kollegen ist diese Gefahr sehr real). Nochmal: Gegen eine wirklich freiwillige Freiwilligenaktion habe ich ja gar nichts. Aber mit düsteren Drohszenarien und gezielter Verunsicherung auf die Nervenschwäche der Kollegen zu setzen und sie so unter Druck zu setzen,das sollte nicht geschehen, und schon gar nicht von Seite der Arbeitnehmervertretung unterstützt werden. Es geht doch auch anders? Ich finde z.B. sehr positiv, dass diesmal die Lösung "Versetzung auf geeignete freie Siemens-Stellen" doch recht erfolgreich angelaufen ist. Also, geht doch ! Vor 2,5 Jahren ging es noch nicht, und dass es jetzt plötzlich geht liegt primär daran, dass wir der Firma beigebracht haben, dass es nach dem guten alten Bellmann-Modell eben NICHT geht. Der Widerstand (auch vor Gericht) hat sich gelohnt, die jetzt im aktuellen Personalabbau versetzten statt entlassenen Kollegen fahren jetzt, in diesem Augenblick, bereits die Ernte ein.
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