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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.07.2009 22:51
Previously Anonymous wrote: Kapazitätsanpassungen gehen weiter?! Habe gehört, das im SEN Marketing von 148 Menschen nur 70 übrigbleiben sollen. Wie sich die Kopfzahlreduzierung abspielen soll, wurde nicht gesagt. Kann jemand den Flurfunk bestätigen? Über andere SEN-Bereichen wurde nichts gesagt. Eine Ressourcenanpassung auf weniger als 50 % im Marketing gibt den Spekulationen über einen Merger mit Nortel wieder neuen Nährboden... Ich habe bis jetzt nicht Eindruck, dass die neuen Herren im Hause SEN einen klaren Plan haben. Alles was wir hier in den Regionen mitbekommen, ist Chaos! Es werden Entscheidungen zur Verschlimmbesserung getroffen - egal ob operativ oder strategisch (sofern man noch von Strategie reden kann). Ich frage mich, wie man ein weiteres Unternehmen integrieren will, wenn SEN noch immer in der Umbauphase steckt. Folgen der Entscheidung, Aufgaben an Externe abzugeben: "Siemens Enterprise Communications (SEN) hat HWP Communications mit der Pressearbeit für den deutschen Markt betraut. Die Agentur betreut SEN bei der Kommunikation des Unternehmensangebots und ist neben dem Aufbau der Corporate Communications und der Fachpressearbeit auch für die Profilierung und Positionierung des Joint Ventures aus The Gores Group und der Siemens AG zuständig." http://www.horizont.net/aktuell/agenturen/pages/protected/HWP-Communications-gewinnt-Siemens-PR-Etat_85027.html
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.07.2009 14:24
Kapazitätsanpassungen gehen weiter?! Habe gehört, das im SEN Marketing von 148 Menschen nur 70 übrigbleiben sollen. Wie sich die Kopfzahlreduzierung abspielen soll, wurde nicht gesagt. Kann jemand den Flurfunk bestätigen? Über andere SEN-Bereichen wurde nichts gesagt. Eine Ressourcenanpassung auf weniger als 50 % im Marketing gibt den Spekulationen über einen Merger mit Nortel wieder neuen Nährboden... Ich habe bis jetzt nicht Eindruck, dass die neuen Herren im Hause SEN einen klaren Plan haben. Alles was wir hier in den Regionen mitbekommen, ist Chaos! Es werden Entscheidungen zur Verschlimmbesserung getroffen - egal ob operativ oder strategisch (sofern man noch von Strategie reden kann). Ich frage mich, wie man ein weiteres Unternehmen integrieren will, wenn SEN noch immer in der Umbauphase steckt.
Comment Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.07.2009 22:32
Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: Das Interview war gestern. Da war Rainer Koppitz noch Geschäftsführer von SEN. Heute kam die Nachricht von Markus Steinle und Rainer Koppitz, dass Rainer SEN verläßt. Markus lobt Rainer für seine Aufgabenerfüllung als deutscher Arbeitsdirektor. Bei SEN wechseln die Geschäftsführer und Arbeitsdirektoren immer schneller. Die Mitarbeiter kommen mir der Änderung der Geschäftsinformation nicht mehr nah. Heute schreiben Zeitungen über den Personalwechsel bei SEN on letzter Zeit. Hat einige Zeit gebraucht bis die Medien dies für Berichtenswert gehalten haben. "Nach nur einem Dreivierteljahr im Amt muss CEO Jim O´Neill gehen. Der IT-Experte wird ersetzt durch den Gores-Manager Mark Stone, der bislang den Aufsichtsrat von SEN geführt hat." "Gleichzeitig mit dem Chefwechsel verlasse auch der bislang für das Servicegeschäft verantwortliche Rainer-Christian Koppitz die Firma, teilte SEN mit. Der Abgang habe allerdings nichts mit der Umstrukturierung zu tun, beteuerte gestern ein Unternehmenssprecher. Jetzt verantwortet unter anderem Gerald Kromer diese Sparte." http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/us-investor-baut-siemens-telefonsparte-um;2428872 http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/tk-business/markt/279230/ http://www.informationweek.de/showArticle.jhtml?articleID=218400639 http://www.telecom-handel.de/start/home/news/article/fuehrungswechsel-bei-sen-mark-stone-loest-jim-oneill-ab-4919.html http://futurezone.orf.at/stories/1613976/ http://www.heise.de/newsticker/Fuehrungswechsel-bei-ehemaliger-Siemens-Sparte-SEN--/meldung/141665 Das Handelsblatt schreibt noch mehr: "Arbeitnehmervertreter und Gewerkschafter berichten von rund 600 Mitarbeitern in Deutschland, die in letzter Zeit in Beschäftigungsgesellschaften gewechselt sind, die es bei SEN wegen des Stellenabbaus gibt. Sie betrachten die seit Jahren andauernden Turbulenzen von SEN mit Sorge. Nach ihren Angaben wurden auch zukunftsgerichtete Projekte gestoppt." Wenn von der Option 800 nur 600 Mitarbeiter Aufhebungsverträge unterschrieben haben und in die beE gewechselt sind, sind 200 noch offen. Mit dieser hohen Differenz wird sich das Management nicht zufriedenstellen lassen. Es werden weitere Abbauschritte folgen. Die zweite Abbauoption der Betriebsvereinbarung wird gezogen werden und weitere Mitarbeiter angesprochen werden. Neuer Eintrittstermin ist danach der 01.09. für eine 22 Monate beE. Die Unruhe bei SEN ist nicht vorbei. Weiter Personalabbau und kommende Kurzarbeit.
Comment Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.07.2009 20:36
Previously Anonymous wrote: Das Interview war gestern. Da war Rainer Koppitz noch Geschäftsführer von SEN. Heute kam die Nachricht von Markus Steinle und Rainer Koppitz, dass Rainer SEN verläßt. Markus lobt Rainer für seine Aufgabenerfüllung als deutscher Arbeitsdirektor. Bei SEN wechseln die Geschäftsführer und Arbeitsdirektoren immer schneller. Die Mitarbeiter kommen mir der Änderung der Geschäftsinformation nicht mehr nah. Heute schreiben Zeitungen über den Personalwechsel bei SEN on letzter Zeit. Hat einige Zeit gebraucht bis die Medien dies für Berichtenswert gehalten haben. "Nach nur einem Dreivierteljahr im Amt muss CEO Jim O´Neill gehen. Der IT-Experte wird ersetzt durch den Gores-Manager Mark Stone, der bislang den Aufsichtsrat von SEN geführt hat." "Gleichzeitig mit dem Chefwechsel verlasse auch der bislang für das Servicegeschäft verantwortliche Rainer-Christian Koppitz die Firma, teilte SEN mit. Der Abgang habe allerdings nichts mit der Umstrukturierung zu tun, beteuerte gestern ein Unternehmenssprecher. Jetzt verantwortet unter anderem Gerald Kromer diese Sparte." http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/us-investor-baut-siemens-telefonsparte-um;2428872 http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/tk-business/markt/279230/ http://www.informationweek.de/showArticle.jhtml?articleID=218400639 http://www.telecom-handel.de/start/home/news/article/fuehrungswechsel-bei-sen-mark-stone-loest-jim-oneill-ab-4919.html http://futurezone.orf.at/stories/1613976/ http://www.heise.de/newsticker/Fuehrungswechsel-bei-ehemaliger-Siemens-Sparte-SEN--/meldung/141665
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.07.2009 19:59
Previously Anonymous wrote: Rund 60000 Beschäftigte in der Münchner Metall- und Elektroindustrie haben die Gehaltserhöhung von 2,1% zum 1. Mai erhalten. In München haben 90% der Beschäftigten somut die 2. Stufe der Tariferhöung erhalten. In den Betrieben, die eine Verschiebung haben, wurden Gegenleistungen für den Verzieht erreicht. Danke GBR, dass ihr eine Verschiebung ohne Gegenleistung abgelehnt habt. Alle, die einen Aufhebungsvertrag mit oder ohne beE abgeschlossen haben, bekommen 1.000,-- bis 2.000,-- € mehr Abfindung. Zusätzlich erhöht sich die monatliche Zahlung in der beE. Das ist doch was, auch wenn man bereits SEN den Rücken gekehrt hat. Wie wäre es mit einer kleinen Spende von diesem "unerwarteten Geld" an die Tarifpartei? :-)
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.07.2009 19:38
Previously Anonymous wrote: Gibt es eigentlich schon Umzugspläne? Nachdem die Hofmannstrasse leer wird, wann ist die Schertlin dran? Wir von E2 sollen dorthin umziehen. Der 1714 soll bereits für 300 Leute bereitgestellt werden.
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.07.2009 18:27
Gibt es eigentlich schon Umzugspläne? Nachdem die Hofmannstrasse leer wird, wann ist die Schertlin dran?
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.07.2009 21:04
Previously Anonymous wrote: Laut IG Metall haben 75% der Betriebe die Tariferhöhung bezahlt. www.igmetall-muenchen.de/News-Ansicht.124+M5a4b217c7ba.0.html Rund 60000 Beschäftigte in der Münchner Metall- und Elektroindustrie haben die Gehaltserhöhung von 2,1% zum 1. Mai erhalten. In München haben 90% der Beschäftigten somut die 2. Stufe der Tariferhöung erhalten. In den Betrieben, die eine Verschiebung haben, wurden Gegenleistungen für den Verzieht erreicht. Danke GBR, dass ihr eine Verschiebung ohne Gegenleistung abgelehnt habt.
Comment Re: NSN-Betrieb München-Hofmannstraße wird plattgemacht! erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.07.2009 17:23
Tja, jetzt wird es konkret, siehe www.nci-br.de: NSN Mch-H: Arbeitgeber will allen „Übrigen“ kündigen. ... und zwar im Kontext mit einer Betriebsschließung. Obwohl nach unserem erfolgreichen Ringtauschprogramm und zahlreichen beE-Unterschriften nur noch 45 von den ursprünglich einmal 410 unerwünschten Mitarbeitern übrig geblieben sind, soll allen 45 (egal ob schwerbehindert oder Betriebsrat oder Aufsichtsrat oder ...) gekündigt werden, ohne jegliche Sozialauswahl. Wie? Naja, eben durch Abspaltung aller, die man NICHT loswerden will, so soll z.B. die IT als eigener Betrieb abgespalten werden. Den Rest schließt man dann ganz entspannt. Ich bin zuversichtlich dass wir dieses Vorgehen auf dem Gerichtsweg wirkungsvoll stören können, denn "dummerweise" stehen dem ja noch ein paar nervige Gesetze im Wege, aber es ist eben wieder einmal soweit wie schon in den "guten alten Bellmann-Zeiten", als der Arbeitgeber auch zur Einhaltung der Gesetze ein lockeres "verklag mich doch" entgegnete und sich erstmal in allen Instanzen rechtskräftig verurteilen ließ bevor er "nachgab". Es hat sich halt doch nichts geändert. Hoffentlich auch nicht am Ausgang des Ganzen... Klar, wenn das so gewünscht wird können wir uns auch diesmal wieder auf dem Gerichtsweg in die Firma zurückklagen, aber so langsam nervt es! Wann hält sich der Arbeitgeber mal von selber wieder an die Spielregeln ohne sich erst dazu in allen Instanzen rechtskräftig verurteilen zu lassen?! Und was sollen dann noch all diese quietschbunten Hochglanzbroschüren über Business-Ethik? bt
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2009 21:26
Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: Heute ist die Gehaltsabrechnung für Juni per Post gekommen. KEINE Erhöhung und KEINE Nachzahlung für Mai und Juni. Wenn es keine Vereinbarung gibt, ist die Tariferhöhung umzusetzen. Laut IG Metall haben 75% der Betriebe die Tariferhöhung bezahlt. SEN soll keine Ausnahme sein. Gehaltseinbußen durch die kommende Kurzarbeit sind genug. http://www.igmetall-muenchen.de/News-Ansicht.124+M5a4b217c7ba.0.html Auch bei meiner Abrechung gibt es keine Nachzahlung. Was passiert jetzt zum 1.7. mit dem Eintritt in die beE? Wird die Abfindungszahlung angepasst? Es soll doch das Gehalt am 30.6.die Berechnungsgrundlage, auch für die 85 % in der beE. Wird die Nachzahlung im Juli kommen und 100 %ig sein? Heute steht es im Intranet vom Betriebsrat. Die Tarifverschiebung wurde durch den Gesamtbetriebsrat abgelehnt. Die Nachzahlungen kommen hoffentlich jetzt im Juli. Die Gehaltserhöhung ist rückwirkend zum 1. Mai 2009 wirksam.
Comment Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.07.2009 22:15
Previously Anonymous wrote: Rainer Koppitz, Geschäftsführer von SEN, sieht in einem Interview das Unternehmen in einer guten Position, um besser als andere durch die laufende Krise zu kommen. Es wird auch über Kurzarbeit berichtet, den SEN plant flächendeckende Kurzarbeit in Deutschland ab August. "Wird nur in Deutschland gespart? Nein, natürlich arbeiten wir auch in anderen Ländern an Lösungen. Aber das Instrument Kurzarbeit steht uns ja nur in Deutschland zur Verfügung. Entlassungen wollen wir möglichst ganz vermeiden." Mehr unter http://www.informationweek.de/unternehmen/showArticle.jhtml?articleID=218101655 Das Interview war gestern. Da war Rainer Koppitz noch Geschäftsführer von SEN. Heute kam die Nachricht von Markus Steinle und Rainer Koppitz, dass Rainer SEN verläßt. Markus lobt Rainer für seine Aufgabenerfüllung als deutscher Arbeitsdirektor. Bei SEN wechseln die Geschäftsführer und Arbeitsdirektoren immer schneller. Die Mitarbeiter kommen mir der Änderung der Geschäftsinformation nicht mehr nah.
Comment Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.06.2009 21:38
Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: Markus Steinle lobt diese Vereinbarungen in seiner Rundmail. Danach wird die Kurzarbeit bei SEN bald kommen. "Wir möchten den Management-Teams und vor allem den Arbeitnehmervertretern und Betriebsratsvorsitzenden in diesen Regionen ausdrücklich danken und persönlich großen Respekt aussprechen für die enge Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Plänen, die in den jeweiligen Ländern umsetzbar sind." Wenn ein Arbeitgeber den eigenen Betriebsrat derart lobt, ist Vorsicht angesagt. Rainer Koppitz, Geschäftsführer von SEN, sieht in einem Interview das Unternehmen in einer guten Position, um besser als andere durch die laufende Krise zu kommen. Es wird auch über Kurzarbeit berichtet, den SEN plant flächendeckende Kurzarbeit in Deutschland ab August. "Wird nur in Deutschland gespart? Nein, natürlich arbeiten wir auch in anderen Ländern an Lösungen. Aber das Instrument Kurzarbeit steht uns ja nur in Deutschland zur Verfügung. Entlassungen wollen wir möglichst ganz vermeiden." Mehr unter http://www.informationweek.de/unternehmen/showArticle.jhtml?articleID=218101655 Markus Steinle schreibt von drei Ländern, in denen bereits Kurzarbeit eingeleitet ist. Nur in Deutschland gibt es eine gesetzliche Regelung. Die anderen arbeiten weniger bei geringer Bezahlung. In Deutschland gibt es die Arbeitslosenversicherung, die von Arbeitnehmern und Arbeitgeber finanziert wird, die den Lohnverlust diese Arbeitszeitabsenkung ausgleicht.
Comment Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.06.2009 23:32
Previously Anonymous wrote: Markus Steinle lobt diese Vereinbarungen in seiner Rundmail. Danach wird die Kurzarbeit bei SEN bald kommen. "Wir möchten den Management-Teams und vor allem den Arbeitnehmervertretern und Betriebsratsvorsitzenden in diesen Regionen ausdrücklich danken und persönlich großen Respekt aussprechen für die enge Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Plänen, die in den jeweiligen Ländern umsetzbar sind." Wenn ein Arbeitgeber den eigenen Betriebsrat derart lobt, ist Vorsicht angesagt. Rainer Koppitz, Geschäftsführer von SEN, sieht in einem Interview das Unternehmen in einer guten Position, um besser als andere durch die laufende Krise zu kommen. Es wird auch über Kurzarbeit berichtet, den SEN plant flächendeckende Kurzarbeit in Deutschland ab August. "Wird nur in Deutschland gespart? Nein, natürlich arbeiten wir auch in anderen Ländern an Lösungen. Aber das Instrument Kurzarbeit steht uns ja nur in Deutschland zur Verfügung. Entlassungen wollen wir möglichst ganz vermeiden." Mehr unter http://www.informationweek.de/unternehmen/showArticle.jhtml?articleID=218101655
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 26.06.2009 20:27
Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: Das kann eine betriebsbedingte Kündigung auch bei Kurzarbeit rechtfertigen. Betriebsbedingte Kündigungen sind durch Kurzarbeit nicht ausgeschlossen, ausser es ist in der notwendigen Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit vereinbart. Dies soll in der kommenden Betriebsvereinbarung von SEN der Fall sein. Der Kündigungsschutz soll einen Monat länger gelten als die Kurzarbeit andauert. Was bedeutet der folgende Absatz: "...sofern die Arbeitszeit nach den jeweils geltenden Tarifverträgen zur Beschäftigungsentwicklung abgesenkt wird, gilt Folgendes: Bei einer Verringerung des monatl. Bruttoentgelts infolge Arbeitsreduzierung nach TVBesch können die Mitarbeiter im Tarifkreis zum gekürzten Monatsentgelt eine Ausgleichszahlung erhalten. Diese Ausgleichszahlung wird diesenfalls mit den tariflichen Jahresleistungen (betriebliche Sonderzahlung und ein Drittel des Urlaubsentgelts) verrechnet und ist in ihrer Höhe so zu bemessen, das sie in Summe die anrechenbaren Leistungen nicht übersteigt. Der Anspruch auf diese tarifvertragliche Leistung vermindert sich entsprechend. Heisst das die Jahreszahlung und 1/3 des Urlaubsgeldes werden evtl. gekürzt. Jedoch nicht das 13. Monatsgehalt und die monatliche Sonderzulage ? Es ist nur Kurzarbeit vereinbart worden und nicht die Anwendung des Tarifvertrages Beschäftigungssicherung. Der TVBesch soll erst als weitere Option zur Anwendung kommen. Genauere Regelungen zum TVBesch habe ich in den Veröffentlichungen nicht gelesen. Der Absatz kommt den Titel nach aus der übergeordneten Betriebsvereinbarung. Die zweite Vereinbarung regelt die Kurzarbeit noch genauer. Was fehlt sind die örtlichen Bedingungen.
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 26.06.2009 20:12
Previously Anonymous wrote: Die SEN GmbH Deutschland besteht nicht nur aus Stammhaus, sondern auch aus den Niederlassungen. Da sind schätzungsweise 90% der Mitarbeiter Tarifangestellte. Unter Punkt 6 der von dir zitierten Arbeitsordnung zum Thema Versetzung: Die Versetzung an einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz ist unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsbestimmungen zulässig. Zitatende. Ob das als Versetzungsklausel im Sinne meines o.g. Beispieles ist wage ich stark zu bezweifeln. Ich bin Tarifangestellter und mein Arbeitsvertrag ist von 1984. Dort ist definitiv kein Hinweis auf deutschlandweite Versetzungen.Bei einem Kollegen dessen Arbeitsvertrag von 2000 ist fanden wir dagegen den Hinweis.....deutschlanweite Versetzungen zulässig.... Das würde ich mal als Versetzungsklausel ansehen. OK, du kannst natürlich auch mit deiner Argumentation richtig liegen, ich bin kein Rechtsanwalt. Die genannte Versetzung war aber auch nur ein Beispiel wann Änderungskündigungen in Betracht kommen. Es gibt auch noch andere Themen die ein Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung durchsetzen könnte . http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/aenderungskuendigung/aenderungskuendigung.htm Zitat:....eine bestimmte Änderung des Arbeitsvertrags durchsetzen will, etwa eine Änderung der übertragenen Arbeitsaufgaben, der Arbeitszeit, eine Reduzierung der Vergütung oder andere wesentliche Änderungen. Zitatende Ich stelle mir einfach die Frage, warum man betriebsbedingte Beendigungskündigungen auschliesst und damit betriebsbedingte Änderungskündigungen offen lässt. Das ergibt doch nur Sinn, wenn man sowas die nächsten 11 Monate plant. Ansonsten hätte man doch auch einfach betriebsbedingte Kündigungen ausschliessen können, oder? Im Tarifkreis gilt die Einschränkung, dass die Versetzung im Tarifgebiet erfolgen kann. Die Entfernung ergibt sich aus Zumutbarkeitsgründen. Selbst ein Stockwerk kann eine Versetzung sein und die Mitbestimmung durch den Betriebsrat auslösen. Das nachfolgende Beispiel triff zwar nicht genau zu. "Eine Versetzung, die dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsrecht unterliegt, ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches für mehr als einen Monat. Sie liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit ändert. Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches ist etwa dann anzunehmen, wenn der Arbeitsort sich ändert, der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Einheit herausgenommen und einer anderen zugewiesen wird oder sich die Umstände ändern, unter denen die Arbeit zu leisten ist. In dem Urteil behandelt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Voraussetzungen, die bei einer Versetzung vorliegen müssen. Sie sind von erheblicher Bedeutung, da bei einer Versetzung der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Bei der Versetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt ging es um die Umsetzung einer Altenpflegekraft für mehr als einen Monat von einer Station auf eine andere in einem Seniorenheim. Das Gericht entschied, dass es sich jedenfalls dann um eine Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsrechts handelt, wenn die einzelnen Stationen organisatorisch eigenständig sind. BAG, Beschluss vom 29.02.2000 — 1 ABR 5/99" Mehr unter http://juris.bundesarbeitsgericht.de
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 26.06.2009 19:02
Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: Das die SEN Betriebsvereinbarung betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeitsphase ausschliesst ist leider so nicht ganz richtig. Im Orginaltext der Betriebsvereinbarung ist der Ausschluss von betriebsbedingten BEENDIGUNGSKÜNDIGUNGEN vereinbart. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Das bedeutet nämlich das betriebbedingte ÄNDERUNGSkündigungen zulässig sind. Änderungskündigung kommen i.d.R dann in Betracht wenn der Arbeitgeber Arbeitsbedingungen eines Mitarbeiters verändern will, die aber nicht durch sein Weisungsrecht abgedeckt sind. Ein Beispiel wäre: Der Arbeitgeber möchte einen Mitarbeiter von Hamburg nach München versetzen. Dieser Mitarbeiter hat keine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag. Aufgrund der Entfernung reicht für eine Versetzung gegen den Willen des Mitarbeiters das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht aus. Der Arbeitgeber kann nun eine Änderungskündigung aussprechen. Grob gesagt: er bietet dem Mitarbeiter einen Arbeitsplatz in der neuen Stadt an und kündigt gleichzeitig wenn der Mitarbeiter das Angebot nicht annimmt. Das in der Betriebsvereinbarungg ausdrücklich nur betriebsbedingte BEENDIGUNGSKÜNDIGUNGEN ausgeschlossen wurden, zeigt meiner Meinung nach, dass Änderungskündigungen während der Kurzarbeit geplant sind. Ich denke hauptsächlich die Mitarbeiter der Vertriebs/Serviceregionen ( die auf sechs grosse und ein paar kleinere Standorte verteilt sind) werden sehr bald den Unterschied zwischen Beendigungs- und Änderungskündigung hautnah zu spüren bekommen Die Arbeitsordnung, eine Betriebsvereinbarung aus den "guten Siemenszeiten" beinhaltet eine Versetzungsklausel. Ebenso die Arbeitsverträge. ÜT´s sind deutschlandweit versetzbar, solange das Interesse des Arbeitgebers gegenüber dem Interesse des Arbeitsnehmers höher ist. Der Arbeitgeber darf nur nach biligen Interesse unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte handeln. Eine Änderungskündigung kann unter Vorbehalt angenommen werden und innerhalb von drei Woche eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingeleitet werden. Dort kann die Rechtmässigkeit der Versetzung überprüft werden. Die SEN GmbH Deutschland besteht nicht nur aus Stammhaus, sondern auch aus den Niederlassungen. Da sind schätzungsweise 90% der Mitarbeiter Tarifangestellte. Unter Punkt 6 der von dir zitierten Arbeitsordnung zum Thema Versetzung: Die Versetzung an einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz ist unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsbestimmungen zulässig. Zitatende. Ob das als Versetzungsklausel im Sinne meines o.g. Beispieles ist wage ich stark zu bezweifeln. Ich bin Tarifangestellter und mein Arbeitsvertrag ist von 1984. Dort ist definitiv kein Hinweis auf deutschlandweite Versetzungen.Bei einem Kollegen dessen Arbeitsvertrag von 2000 ist fanden wir dagegen den Hinweis.....deutschlanweite Versetzungen zulässig.... Das würde ich mal als Versetzungsklausel ansehen. OK, du kannst natürlich auch mit deiner Argumentation richtig liegen, ich bin kein Rechtsanwalt. Die genannte Versetzung war aber auch nur ein Beispiel wann Änderungskündigungen in Betracht kommen. Es gibt auch noch andere Themen die ein Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung durchsetzen könnte . http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/aenderungskuendigung/aenderungskuendigung.htm Zitat:....eine bestimmte Änderung des Arbeitsvertrags durchsetzen will, etwa eine Änderung der übertragenen Arbeitsaufgaben, der Arbeitszeit, eine Reduzierung der Vergütung oder andere wesentliche Änderungen. Zitatende Ich stelle mir einfach die Frage, warum man betriebsbedingte Beendigungskündigungen auschliesst und damit betriebsbedingte Änderungskündigungen offen lässt. Das ergibt doch nur Sinn, wenn man sowas die nächsten 11 Monate plant. Ansonsten hätte man doch auch einfach betriebsbedingte Kündigungen ausschliessen können, oder?
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 26.06.2009 13:27
Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: Das kann eine betriebsbedingte Kündigung auch bei Kurzarbeit rechtfertigen. Betriebsbedingte Kündigungen sind durch Kurzarbeit nicht ausgeschlossen, ausser es ist in der notwendigen Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit vereinbart. Dies soll in der kommenden Betriebsvereinbarung von SEN der Fall sein. Der Kündigungsschutz soll einen Monat länger gelten als die Kurzarbeit andauert. Was bedeutet der folgende Absatz: "...sofern die Arbeitszeit nach den jeweils geltenden Tarifverträgen zur Beschäftigungsentwicklung abgesenkt wird, gilt Folgendes: Bei einer Verringerung des monatl. Bruttoentgelts infolge Arbeitsreduzierung nach TVBesch können die Mitarbeiter im Tarifkreis zum gekürzten Monatsentgelt eine Ausgleichszahlung erhalten. Diese Ausgleichszahlung wird diesenfalls mit den tariflichen Jahresleistungen (betriebliche Sonderzahlung und ein Drittel des Urlaubsentgelts) verrechnet und ist in ihrer Höhe so zu bemessen, das sie in Summe die anrechenbaren Leistungen nicht übersteigt. Der Anspruch auf diese tarifvertragliche Leistung vermindert sich entsprechend. Heisst das die Jahreszahlung und 1/3 des Urlaubsgeldes werden evtl. gekürzt. Jedoch nicht das 13. Monatsgehalt und die monatliche Sonderzulage ?
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 26.06.2009 06:41
Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: Heute ist die Gehaltsabrechnung für Juni per Post gekommen. KEINE Erhöhung und KEINE Nachzahlung für Mai und Juni. Wenn es keine Vereinbarung gibt, ist die Tariferhöhung umzusetzen. Laut IG Metall haben 75% der Betriebe die Tariferhöhung bezahlt. SEN soll keine Ausnahme sein. Gehaltseinbußen durch die kommende Kurzarbeit sind genug. http://www.igmetall-muenchen.de/News-Ansicht.124+M5a4b217c7ba.0.html Auch bei meiner Abrechung gibt es keine Nachzahlung. Was passiert jetzt zum 1.7. mit dem Eintritt in die beE? Wird die Abfindungszahlung angepasst? Es soll doch das Gehalt am 30.6.die Berechnungsgrundlage, auch für die 85 % in der beE. Wird die Nachzahlung im Juli kommen und 100 %ig sein? Wichtige und gute Fragen. Die Beantwortung kann aber nur durch die Firmenleitung erfolgen. Nächste Gelegenheit dazu wäre eine Mitarbeiterveranstaltung zur Einführung der Kurzarbeit. Die Kurzarbeitsverinbarung ist jetzt von allen unterschrieben. Die Kurzarbeit kommt ab August.
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 25.06.2009 23:51
Previously Anonymous wrote: Heute ist die Gehaltsabrechnung für Juni per Post gekommen. KEINE Erhöhung und KEINE Nachzahlung für Mai und Juni. Wenn es keine Vereinbarung gibt, ist die Tariferhöhung umzusetzen. Laut IG Metall haben 75% der Betriebe die Tariferhöhung bezahlt. SEN soll keine Ausnahme sein. Gehaltseinbußen durch die kommende Kurzarbeit sind genug. http://www.igmetall-muenchen.de/News-Ansicht.124+M5a4b217c7ba.0.html Auch bei meiner Abrechung gibt es keine Nachzahlung. Was passiert jetzt zum 1.7. mit dem Eintritt in die beE? Wird die Abfindungszahlung angepasst? Es soll doch das Gehalt am 30.6.die Berechnungsgrundlage, auch für die 85 % in der beE. Wird die Nachzahlung im Juli kommen und 100 %ig sein?
Comment Re: SEN - wie geht's weiter? erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 25.06.2009 23:44
Previously Anonymous wrote: Das die SEN Betriebsvereinbarung betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeitsphase ausschliesst ist leider so nicht ganz richtig. Im Orginaltext der Betriebsvereinbarung ist der Ausschluss von betriebsbedingten BEENDIGUNGSKÜNDIGUNGEN vereinbart. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Das bedeutet nämlich das betriebbedingte ÄNDERUNGSkündigungen zulässig sind. Änderungskündigung kommen i.d.R dann in Betracht wenn der Arbeitgeber Arbeitsbedingungen eines Mitarbeiters verändern will, die aber nicht durch sein Weisungsrecht abgedeckt sind. Ein Beispiel wäre: Der Arbeitgeber möchte einen Mitarbeiter von Hamburg nach München versetzen. Dieser Mitarbeiter hat keine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag. Aufgrund der Entfernung reicht für eine Versetzung gegen den Willen des Mitarbeiters das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht aus. Der Arbeitgeber kann nun eine Änderungskündigung aussprechen. Grob gesagt: er bietet dem Mitarbeiter einen Arbeitsplatz in der neuen Stadt an und kündigt gleichzeitig wenn der Mitarbeiter das Angebot nicht annimmt. Das in der Betriebsvereinbarungg ausdrücklich nur betriebsbedingte BEENDIGUNGSKÜNDIGUNGEN ausgeschlossen wurden, zeigt meiner Meinung nach, dass Änderungskündigungen während der Kurzarbeit geplant sind. Ich denke hauptsächlich die Mitarbeiter der Vertriebs/Serviceregionen ( die auf sechs grosse und ein paar kleinere Standorte verteilt sind) werden sehr bald den Unterschied zwischen Beendigungs- und Änderungskündigung hautnah zu spüren bekommen Die Arbeitsordnung, eine Betriebsvereinbarung aus den "guten Siemenszeiten" beinhaltet eine Versetzungsklausel. Ebenso die Arbeitsverträge. ÜT´s sind deutschlandweit versetzbar, solange das Interesse des Arbeitgebers gegenüber dem Interesse des Arbeitsnehmers höher ist. Der Arbeitgeber darf nur nach biligen Interesse unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte handeln. Eine Änderungskündigung kann unter Vorbehalt angenommen werden und innerhalb von drei Woche eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingeleitet werden. Dort kann die Rechtmässigkeit der Versetzung überprüft werden.
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