Siemens-Foren nach Datum sortiert
erstellt von Administrator
—
zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 06.06.2009 09:32
- Previously Anonymous wrote: Markus Steinle hat Geronimo als CEO beerbt. Warum hat Geronimo das SEN Boot verlassen? Am 14.5.2009 hat die Süddeutsche Zeitung noch über Jim O"Neill geschrieben. "Mit O"Neill hat das Unternehmen einen Kenner der Industrie mit ungewöhnlichem Hintergrund gefunden: Der 55-Jährige startete als Polizist ins Berufsleben. Auf Drängen seiner Frau kündigte er aber - und war zuletzt unter anderem in Top-Positionen bei Oracle, Lucent und Compudyne angestellt. Der Start als Ordnungshüter habe ihm in seiner Karriere oft genutzt, sagt O"Neill heute. "Ich hatte noch nie Probleme, Entscheidungen zu treffen." So hat er auch bei Siemens Enterprise Communications schnell gehandelt. Seit Herbst führt der Amerikaner die Münchner Firma und hat schon die IT-Systeme vereinfacht, Verantwortungsbereiche neu zugeschnitten und Strukturen gestrafft." http://www.sueddeutsche.de/n5438D/2890656/Sparen-und-kaufen.html So schnell kann es mit einem amerikanischen Arbeitsvertrag gehen.Innerhalb eines Monats der Beste und dann Weg. Die wahren Hintergründe sind auch nach einer Woche nicht bekannt.
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.06.2009 22:08
- Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: Es war ein kurzer Auftritt des Irren bei SEN. Übrigens die Bewohner Irlands sind Iren und keine Irren, ausser in Ausnahmefällen Eine Freudsche Fehlleistung oder die Erinnerung an den letzten Auftritt in der Betriebsversammlung in München mit den irren Beispiel über die Iren.
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.06.2009 20:16
- Previously Anonymous wrote: Markus Steinle hat Geronimo als CEO beerbt. Warum hat Geronimo das SEN Boot verlassen? Konnte er die Erwartungen von A. Gores nicht schnell genug erfüllen. Es war ein kurzer Auftritt des Irren bei SEN. Ich schätze mal da ist Feuer unterm Dach. Könnte mir vorstellen, dass unser Mehrheitseigentümer in Finanznöten stecken könnte. Die Mitgift die er bei unserem "Kauf" bekommen hat, dürfte zwischenzeitlich aufgebraucht sein und weit und breit kein Land in Sicht Übrigens die Bewohner Irlands sind Iren und keine Irren, ausser in Ausnahmefällen :-)
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.06.2009 22:52
- Markus Steinle hat Geronimo als CEO beerbt. Warum hat Geronimo das SEN Boot verlassen? Konnte er die Erwartungen von A. Gores nicht schnell genug erfüllen. Es war ein kurzer Auftritt des Irren bei SEN.
- Re: SEN - wie geht's weiter? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.06.2009 10:40
- Derzeit findet eine Geld und Vermögensumverteilung statt Die untere hartz4 Schicht ist eh schon ausgeblutet Derzeit gehts der intellektuellen Obrigkeitshörigen SZ lesenden Mittelschicht an den Kragen Brot und Spiele bis zur Bundestagswahl Danach bis Sommer 2010 dann der endgültige Zusammenbruch
- Re: SEN - wie geht's weiter? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.06.2009 20:44
- Previously Anonymous wrote: Das kann eine betriebsbedingte Kündigung auch bei Kurzarbeit rechtfertigen. Betriebsbedingte Kündigungen sind durch Kurzarbeit nicht ausgeschlossen, ausser es ist in der notwendigen Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit vereinbart. Dies soll in der kommenden Betriebsvereinbarung von SEN der Fall sein. Der Kündigungsschutz soll einen Monat länger gelten als die Kurzarbeit andauert.
- Re: SEN - wie geht's weiter? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2009 21:52
- Previously Anonymous wrote: Die nächsten Verbesserungen können nur folgen, wenn es mit den Unterschriften nicht so gut und schnell geht. Die Forderungen nach dem letztjährigen Kündigungsfristabkauf und Turboprämie sollten bei jedem Gespäch erhoben werden. Nur wenn viele Nachfragen, wird dieses vielleich am Ende der Angebotszeit möglich. Je enger es zum Schluß wird, um so mehr ist möglich. Die beE wird von den Nutzern selber finanziert. Ein Teil der Finanzierung ist die Absenkung auf 85% Lohn. Zusätzlich soll Transferkurzarbeitergeld durch SEN beantragt werden. Wer bis zu sieben Monate Kündigungsfrist hat, bezahlt die ersten neun Monate in der beE selbst. Wenn noch zusätzlich die Nachteile beim Arbeitslosengeld berücksichtigt werden, ist das beE-Angebot eine Mogelpackung. Mag sein, dass die Sperrzeit ausgeglichen wird, aber die Kürzung der Bezugsdauer von einem viertel ALG I geht voll zu Lasten der beE´ler.
- Re: SEN - wie geht's weiter? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.05.2009 21:52
- Previously Anonymous wrote: Kurzarbeit ist keine Garantiekarte. Hatte ein interessantes Gespräch mit einem Kollegen zum Thema Kurzarbeit. Dieser sieht der Kurzarbeit relativ entspannt entgegen, da der geringere Nettoverdienst verschmerzbar sein wird. Große Freude bei dem Kollegen darüber, dass bei Kurzarbeit ja dann auch nicht gekündigt werden kann. Hier musste ich, wenn auch ungern, widersprechen: Die Kurzarbeit kann jederzeit aufgehoben werden, wenn die Notwendigkeit für Kapazitätsanpassungen besteht (z.B. wenn durch Personalabbau das Unternehmen mit den dann verbleibenden Ressourcen wieder profitabel wird/bleibt). Vor derartigen Überlegungen stehen z.Z. etliche Unternehmen, die bereits seit Jan 09 auf Kurzarbeit setzen, um Arbeitsplätze zu sichern. Unternehmen, die keine Besserung in naher Zukunft sehen, passen lieber ihre Kapazitäten an, um dann ohne Kurzarbeit mit dem verbliebenen Personal überleben zu können. Auch wenn Kurzarbeit für 12 oder mehr Monate beantragt wurde, kann das Unternehmen jederzeit die Kurzarbeit aufheben. Im Klartext: Wenn Kurzarbeit kommt (z.B. 12 Monate), dann heißt das nicht, dass die 12 Monate voll ausgeschöpft werden müssen und somit auch 12 Monate nicht gekündigt werden kann. Ich will ja die grosse Freude deines Kollegen nicht allzusehr trüben, aber wer hat ihm denn den Floh ins Ohr gesetzt, dass während Kurzarbeit nicht betriebsbedingt gekündigt werden darf ?????? http://www.kuendigung.de/aktuelles-kuendigung/artikel/betriebsbedingte-kuendigung-trotz-kurzarbeit/index.html Zitat: Aber die Rechtsprechung läßt dem Arbeitgeber ein Hintertürchen: Auch während der Kurzarbeit kann ein Unternehmen sich umorganisieren, einzelne Abteilungen schliessen, Aufgaben zusammenlegen, rationalisieren oder Betriebsteile schliessen. Das kann eine betriebsbedingte Kündigung auch bei Kurzarbeit rechtfertigen.
- Re: SEN - wie geht's weiter? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.05.2009 19:12
- Kurzarbeit ist keine Garantiekarte. Hatte ein interessantes Gespräch mit einem Kollegen zum Thema Kurzarbeit. Dieser sieht der Kurzarbeit relativ entspannt entgegen, da der geringere Nettoverdienst verschmerzbar sein wird. Große Freude bei dem Kollegen darüber, dass bei Kurzarbeit ja dann auch nicht gekündigt werden kann. Hier musste ich, wenn auch ungern, widersprechen: Die Kurzarbeit kann jederzeit aufgehoben werden, wenn die Notwendigkeit für Kapazitätsanpassungen besteht (z.B. wenn durch Personalabbau das Unternehmen mit den dann verbleibenden Ressourcen wieder profitabel wird/bleibt). Vor derartigen Überlegungen stehen z.Z. etliche Unternehmen, die bereits seit Jan 09 auf Kurzarbeit setzen, um Arbeitsplätze zu sichern. Unternehmen, die keine Besserung in naher Zukunft sehen, passen lieber ihre Kapazitäten an, um dann ohne Kurzarbeit mit dem verbliebenen Personal überleben zu können. Auch wenn Kurzarbeit für 12 oder mehr Monate beantragt wurde, kann das Unternehmen jederzeit die Kurzarbeit aufheben. Im Klartext: Wenn Kurzarbeit kommt (z.B. 12 Monate), dann heißt das nicht, dass die 12 Monate voll ausgeschöpft werden müssen und somit auch 12 Monate nicht gekündigt werden kann.
- Re: SEN - wie geht's weiter? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.05.2009 08:55
- Previously Anonymous wrote: Die Vereinbarung über den Ausglich der Sperrzeit ist nun vorhanden. SEN gleicht eine Sperrzeit durch das Arbeitsamt aus. Es werden Angebote bereits mit einer Pauschale von 5.000,- € für drei Monate unterbreitet. Damit ist, wie im letzten Jahr, dieses Risiko etwas entspannt. Die Pauschale muß aber versteuert werden und wird als Teil der Abfindung durch das Arbeitsamt angerechnet. Positiv ist, daß diese Pauschale nicht unter die Deckelung fällt. Die nächsten Verbesserungen können nur folgen, wenn es mit den Unterschriften nicht so gut und schnell geht. Die Forderungen nach dem letztjährigen Kündigungsfristabkauf und Turboprämie sollten bei jedem Gespäch erhoben werden. Nur wenn viele Nachfragen, wird dieses vielleich am Ende der Angebotszeit möglich. Je enger es zum Schluß wird, um so mehr ist möglich.
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.05.2009 22:51
- Noch ein lesenswerter Artikel zum Thema optimierter Zugriff auf Sozialleistungen: http://sozial-klau.blog.de/2009/04/29/griff-sozialkassen-6030145/
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.05.2009 22:20
- Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: ...Das ist optimierter Zugriff auf Sozialleistungen, wie er bei vielen anderen Firmen derzeit durchgeführt wird..... Wirklich nett formuliertt Man könnte es auch weniger vornehm als Missbrauch von Sozialleistungen ausdrücken. Und zum Thema:....Wir versuchen jedenfalls, unseren Mitarbeiterstamm zu halten. .... Lieber Arbeitsdirekor: wer soll dir das nach der x-ten "personellen Anpassungsmaßnahme " noch glauben. Möglicherweise kannst du das so der Öffentlichkeit verkaufen, die Mehrzahl deiner Untertanen wird dir das aber leider nicht glauben. Aber keine Sorge, die BA wird euch den Zugriff auf die öffentlichen Gelder schon gewähren. Obwohl ihr eigentlcih die Bedingungen (wie in diesem Forum bereits ausführlich diskutiert ) objektiv nicht erfüllt. Wenn die BA rumzickt, dann droht einfach mit einer weiteren personellen Aapassungsmassnahme. Von Missbrauch einer Sozialleistung könnte erst gesprochen werden, wenn der Abgriff dieser Leistungen nicht erwünscht wäre. Die Bundesregierung hat mit der Ausweitung und der Herabsetzung der Bedingungen für Kurzarbeit diesen Missbrauch gefördert. Es ist eine verdeckte staatliche Subventionsmaßnahme für Firmen. Wer diese Gelder nicht abgreift hat Wettbewerbsnachteile. Deshalb wird alles versucht um die abgesenkten Bedingungen für Kurzarbeit zu erreichen. Es ist ein Griff in die Tasche der Arbeitnehmer. Denn diese haben am Ende die Zeche zu zahlen. http://www.presseportal.de/pm/2790/1365666/der_tagesspiegel Dieser Link passt gut du diesem Thema
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.05.2009 19:20
- Previously Anonymous wrote: ...Das ist optimierter Zugriff auf Sozialleistungen, wie er bei vielen anderen Firmen derzeit durchgeführt wird..... Wirklich nett formuliertt Man könnte es auch weniger vornehm als Missbrauch von Sozialleistungen ausdrücken. Und zum Thema:....Wir versuchen jedenfalls, unseren Mitarbeiterstamm zu halten. .... Lieber Arbeitsdirekor: wer soll dir das nach der x-ten "personellen Anpassungsmaßnahme " noch glauben. Möglicherweise kannst du das so der Öffentlichkeit verkaufen, die Mehrzahl deiner Untertanen wird dir das aber leider nicht glauben. Aber keine Sorge, die BA wird euch den Zugriff auf die öffentlichen Gelder schon gewähren. Obwohl ihr eigentlcih die Bedingungen (wie in diesem Forum bereits ausführlich diskutiert ) objektiv nicht erfüllt. Wenn die BA rumzickt, dann droht einfach mit einer weiteren personellen Aapassungsmassnahme. Von Missbrauch einer Sozialleistung könnte erst gesprochen werden, wenn der Abgriff dieser Leistungen nicht erwünscht wäre. Die Bundesregierung hat mit der Ausweitung und der Herabsetzung der Bedingungen für Kurzarbeit diesen Missbrauch gefördert. Es ist eine verdeckte staatliche Subventionsmaßnahme für Firmen. Wer diese Gelder nicht abgreift hat Wettbewerbsnachteile. Deshalb wird alles versucht um die abgesenkten Bedingungen für Kurzarbeit zu erreichen. Es ist ein Griff in die Tasche der Arbeitnehmer. Denn diese haben am Ende die Zeche zu zahlen.
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.05.2009 23:47
- ...Das ist optimierter Zugriff auf Sozialleistungen, wie er bei vielen anderen Firmen derzeit durchgeführt wird..... Wirklich nett formuliertt :-) Man könnte es auch weniger vornehm als Missbrauch von Sozialleistungen ausdrücken. Und zum Thema:....Wir versuchen jedenfalls, unseren Mitarbeiterstamm zu halten. .... Lieber Arbeitsdirekor: wer soll dir das nach der x-ten "personellen Anpassungsmaßnahme " noch glauben. Möglicherweise kannst du das so der Öffentlichkeit verkaufen, die Mehrzahl deiner Untertanen wird dir das aber leider nicht glauben. Aber keine Sorge, die BA wird euch den Zugriff auf die öffentlichen Gelder schon gewähren. Obwohl ihr eigentlcih die Bedingungen (wie in diesem Forum bereits ausführlich diskutiert ) objektiv nicht erfüllt. Wenn die BA rumzickt, dann droht einfach mit einer weiteren personellen Aapassungsmassnahme.
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 27.05.2009 08:58
- In Deutschland flächendeckend Kurzarbeit <br> Siemens Enterprise Communications plant in Deutschland flächendeckend Kurzarbeit ab August. So Rainer Koppitz, Geschäftsführer Deutschland, im Exklusivinterview mit der InformationWeek. <br> http://www.informationweek.de/news/showArticle.jhtml?articleID=217600897 <br> "Koppitz: Wir versuchen jedenfalls, unseren Mitarbeiterstamm zu halten. Wir befinden uns gerade in Diskussionen mit den Mitbestimmungsgremien über Kurzarbeit ab August. Dabei wollen wir Arbeitszeitverkürzungen im Rahmen der Kurzarbeit möglichst gleichmäßig über etwa 90 Prozent der 4000 deutschen Mitarbeiter verteilen, die dann einen Tag in der Woche zu Hause bleiben. Das ist uns lieber als einige den überwiegenden Teil der Arbeitszeit nach Hause zu schicken. Schließlich geht es um viel Geld, das den Mitarbeitern fehlt." <br> Aber bevor es Kurzarbeit gibt, sollen 800 Mitarbeiter SEN durch Auflösungsvertrag und Übertritt in eine Beschäftigungsgesellschaft ohne Arbeitsinhalt verlassen. SEN ist dabei die Förderung der Beschäftigungsgesellschaft bei der Agentur für Arbeit abzugreifen. Kurzarbeitergeld für den Teil der bei SEN verbleiben soll und Transferkurzarbeitergeld für die 800 die gehen sollen. Das ist optimierter Zugriff auf Sozialleistungen, wie er bei vielen anderen Firmen derzeit durchgeführt wird.
- Re: SEN - wie geht's weiter? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 26.05.2009 20:04
- Previously Anonymous wrote: Je mehr es fordern, um so leichter ist es durchzusetzen. Letztes Jahr war es die Forderung nach einem Ausgleich einer möglichen Sperrfrist durch das Arbeitsamt. Das mit dem Ausgleich der Sperrfrist ist schon im Gespräch und soll über den Betriebsrat allgmein gelöst werden. Eine Förderung der beE durch das Arbeitsamt ist nicht sicher. Deshalb ist der Ausgleich der Sperrfrist wichtig. Drei Monate Arbeitslosengeld sind damit abgesichert. Nur die Älteren mit mehr als 12 Monate Arbeitslosengeldbezug haben durch die Sperrfrist mehr Verluste. Die Vereinbarung über den Ausglich der Sperrzeit ist nun vorhanden. SEN gleicht eine Sperrzeit durch das Arbeitsamt aus. Es werden Angebote bereits mit einer Pauschale von 5.000,- € für drei Monate unterbreitet. Damit ist, wie im letzten Jahr, dieses Risiko etwas entspannt. Die Pauschale muß aber versteuert werden und wird als Teil der Abfindung durch das Arbeitsamt angerechnet. Positiv ist, daß diese Pauschale nicht unter die Deckelung fällt.
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.05.2009 12:00
- Previously Anonymous wrote: ...Noch eine interessante Bedingung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld;.....Der Arbeitsausfall ist vorübergehender Natur und innerhalb der Bezugsdauer kann grundsätzlich wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden......Da sollte die Agentur für Arbeit mal genauer nachsehen. Insbesondere, da ja derzeit im Service bei GSI offshoring nach Indien wieder sehr hoch im Kurs steht. Schon interessant. Man behauptet man benötige staatliche Gelder aufgrund des Auftragsmangels und Unterauslastung und gleichzeitig verlagert man die angeblich nicht vorhandene Arbeit nach Indien. Aber an merkwürdige Argumentationen haben wir uns ja schon gewöhnt. Mehr zu den Bedingungen gibt es bei der Agentur für Arbeit. Dort gibt es die Merkblätter 8a und 8b für Kurzarbeit. Dort steht z.B. zu den Voraussetzungen für Urlaub oder Gleitzeit folgendes: 1.3 Vermeidbarer Arbeitsausfall Ein Arbeitsausfall ist nur dann unvermeidbar, wenn Arbeitgeber und gegebenenfalls Betriebsvertretung vor der Anzeige des Arbeitsausfalls vergeblich versucht haben, den Arbeitsausfall abzuwenden oder einzuschränken. Während des Bezuges von Kug muss der Betrieb sich laufend darum bemühen, den Arbeitsausfall zu verringern oder zu beenden. Als vermeidbar gilt insbesondere ein Arbeitsausfall, der 1. überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist oder ausschließlich auf betriebsorganisatorischen Gründen beruht, 2. bei Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann, soweit vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer der Urlaubsgewährung nicht entgegenstehen oder 3. bei Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen ganz oder teilweise vermieden werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, dass negative Arbeitszeitkonten gebildet werden (kein Aufbau von „Minusstunden“ erforderlich). Besteht in einem Betrieb eine Vereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit, nach der mindestens 10 v.H. der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit für einen unterschiedlichen Arbeitsanfall eingesetzt werden, gilt ein Arbeitsausfall, der im Rahmen dieser Regelung nicht mehr ausgeglichen werden kann, als nicht vermeidbar (§ 170 Abs. 4 Satz 4 SGB III). Soweit im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit Arbeitszeitkonten geführt werden, sind die darin eingestellten Arbeitszeitguthaben vor bzw. während der Kurzarbeit zur Vermeidung von Arbeitsausfällen einzubringen. Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens kann vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden, soweit es 1. vertraglich ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt, 2. ausschließlich für die in § 7c Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) genannten Zwecke bestimmt ist (Verwendung von Wertguthaben), 3. zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld angespart worden ist und den Umfang von 150 Stunden nicht übersteigt, 4. den Umfang von zehn Prozent der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit eines Arbeitnehmers übersteigt (d.h. Zeitguthaben ist auf jeden Fall bis zur Höhe von 10 v.H. der geschuldeten Jahresarbeitszeit einzubringen), 5. länger als ein Jahr unverändert bestanden hat. Auch die anderen Merkblätter sind für die beE´ler und Aufhebler von Interesse. http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Allgemein/Merkblaetter.html
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.05.2009 10:25
- Previously Anonymous wrote: Der Start als Gemeinschaftsunternehmen zwischen The Gores Group (51%) und Siemens (49%) wurde gefeiert. Doch es lief nicht alles glatt. Hoffentlich kein schlechtes Vorzeichen für die Zukunft. Wie lange bleibt SEN bei The Gores Group? Gores hat über 70 Firmen seit 1987 aufgekauft und diese weiterverkauft. http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/stellenabbau/357441367854/461345522 von 06.08.2008 Es wird mit Firmenteilen gehandelt wie mit Handelsware. Die durchschnittliche Verweildauer bei The Gores Group ist rund zwei Jahre. Diese Zeitdauer wird durch den neuesten Weiterverkauf von Avure Technologies nach knapp vier Jahren bestätigt. Die Investmentheuschrecke Milestone Partners übernimmt das Unternehmen von Gores. Scott Honour, Senior Geschäftsführer von The Gores Group, fügte hinzu: "Gores ist stolz auf den Erfolg, den Avure während unseres Besitzzeitraums erzielen konnte und wir freuen uns darüber, zur Entwicklung dieses herausragenden Unternehmens beigetragen zu haben. Für Gores, unsere Investoren und Avure war dies eine gute Investition." Mehr unter: http://www.prnewswire.co.uk/cgi/news/release?id=255939 Ist das die Zukunft von SEN? Aufgekauft - Geschönt durch Personalabbau - Weiterverkauf an den Nächsten.
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2009 21:40
- Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: Previously Anonymous wrote: Die Anzeichen für eine kommende Kurzarbeit mehren sich. Meine Führungskraft hat mich angesprochen und den Abbau der Zeitguthaben bis zum 31.Juli gefordert. Er wurde über ein Schreiben dazu angewiesen. Es soll die Voraussetzungen für die Kurzarbeit sein. Das Arbeitsamt hat dies gefordert. Auch der Urlaub soll aufgebraucht werden. Ist dies zulässig und richtig? Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Kurzarbeit http://www.bmas.de/coremedia/generator/29746/2008__12__16__qualifizieren__statt__entlassen.html Zitat: ....Der Arbeitsausfall ist unvermeidbar und der Betrieb hat alles getan, um ihn zu vermindern oder zu beheben (z.B. Nutzung von Erholungsurlaub oder Arbeitszeitguthaben).... ...Noch eine interessante Bedingung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld;.....Der Arbeitsausfall ist vorübergehender Natur und innerhalb der Bezugsdauer kann grundsätzlich wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden......Da sollte die Agentur für Arbeit mal genauer nachsehen. Insbesondere, da ja derzeit im Service bei GSI offshoring nach Indien wieder sehr hoch im Kurs steht. Schon interessant. Man behauptet man benötige staatliche Gelder aufgrund des Auftragsmangels und Unterauslastung und gleichzeitig verlagert man die angeblich nicht vorhandene Arbeit nach Indien. Aber an merkwürdige Argumentationen haben wir uns ja schon gewöhnt. .....Der Arbeitsausfall beruht auf bestimmten gesetzlich anerkannten Ursachen wie z.B. auf wirtschaftlichen Gründen oder auf unabwendbaren Ereignissen (wie ungewöhnlichen Witterungsverhältnissen.... Ist eigentlich offshoring ein unabwendbares Ereignis?????
- Re: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Beginn mit The Gores Group — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2009 20:44
- Previously Anonymous wrote: Meine Führungskraft hat mich angesprochen und den Abbau der Zeitguthaben bis zum 31.Juli gefordert. Er wurde über ein Schreiben dazu angewiesen. Es soll die Voraussetzungen für die Kurzarbeit sein. Das Arbeitsamt hat dies gefordert. Auch der Urlaub soll aufgebraucht werden. Ist dies zulässig und richtig? Im Intranet geht der Betriebsrat auf dieses Schreiben ein. "Verhandlungen über Kurzarbeit bei SEN ongoing Der Arbeitgeber verhandelt derzeit mit dem Gesamtbetriebsrat über die Einführung von Kurzarbeit in der SEN GmbH & Co. KG. Bisher liegt kein endgültiges Verhandlungsergebnis vor. Die Verhandlungen werden aber von beiden Seiten ergebnisorientiert geführt." Zu der Information für Führungskräfte wird ausgeführt: "Vorbereitung der Kurzarbeit bei SEN Zur Vorbereitung auf die Kurzarbeit erhielten die Führungskräfte aller SEN-Betriebe am 18.05.2009 ein Informationsschreiben des Arbeitgebers. Explizit sind in dem Schreiben folgende Maßnahmen aufgeführt: 1. Abbau von Resturlaub aus dem Jahre 2008 2. Abbau aller Mehrarbeitsstunden 3. Abbau von Zeitsalden / Vorleistungen auf Null Was das genau für den SEN Betrieb Mch H/P bedeutet (wir kennen vor allem die Begriffe Gleitzeit- und Sperrkonto) ist aus dem Schreiben nicht klar erkenntlich. Jedenfalls werden die Führungskräfte aufgefordert, „unverzüglich mit der Vorbereitung und Umsetzung dieser Maßnahmen“ zu beginnen. Dabei seien die geltenden Betriebsvereinbarungen zu beachten."