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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: mein Ende in der beE, neuer Arbeitgeber — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 19:35
- Keine Probezeit? Dann freue Dich und halt die Schnauze.
- Re: mein Ende in der beE, neuer Arbeitgeber — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 19:17
- Anonymous User hat geschrieben: Okay, danke. Werde dann wohl trotz Probezeit die beE zuvor beenden. Unabhängig davon stellt sich natürlich die Frage, wie groß das Risiko ist, in der Probezeit gekündigt zu werden? Ein Bekannter einer sehr großen Firma meinte mal, er kenne "keinen einzigen" solchen Fall. Welche Erfahrungen sind euch bekannt mit dem Thema "Probezeit" bzw. "nicht so ins Team passen"? "Nicht ins Team passen": Bist du dir sicher dass dir das Team passt, oder handelst du nach der Devise "endlich Job, Augen zu und durch" "Probezeit": Es kommt schon vor, dass jemand die Probezeit nicht übersteht (keine Fälle aus dem beE Dunstkreis). Einen Fall würde ich als "selbst Schuld" einschätzen, in einem anderen Fall wurden 2 Personen eingestellt und irgendwann hat man sich für den Besseren entschieden. :-(
- Re: mein Ende in der beE, neuer Arbeitgeber — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 17:52
- Okay, danke. Werde dann wohl trotz Probezeit die beE zuvor beenden. Unabhängig davon stellt sich natürlich die Frage, wie groß das Risiko ist, in der Probezeit gekündigt zu werden? Ein Bekannter einer sehr großen Firma meinte mal, er kenne "keinen einzigen" solchen Fall. Welche Erfahrungen sind euch bekannt mit dem Thema "Probezeit" bzw. "nicht so ins Team passen"?
- Re: mein Ende in der beE, neuer Arbeitgeber — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 17:39
- Wenn das neue Unternehmen in einer Tarifgemeinschaft ist, wird das im Tarifvertrag geregelt.<br><br>Ist es ein Unternehmen ohne Tarifgemeinschaft muss eine Probezeit im AV enthalten sein, fehlt es, gibt es keine Probezeit. Ein "Vergessen" ist unwahrscheinlich, da Du (hoffentlich) nicht der erste Angestellte sein wirst. Gesetzliche Verpflichtung besteht jedoch nicht, hat mit Deinem Alter nichts zu tun.<br><br><br>Alles Gute bei Deiner neuen Arbeitsstelle und nette Kollegen!
- Re: Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 17:35
- Um das Thema abzuschliessen: http://www.cecu.de/lebensversicherung-garantiezins.html Also alles in Ordnung (mal abgesehen von dem Ton, der hier teilweise vorherrscht ;-)
- Re: Streichung der Jubiläumsgelder - ist der Fall bei NSN schon abgeschlossen? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 17:17
- Hat von euch jemand geklagt oder zieht dies in Erwägung? Erfahrungsaustausch wäre begrüßenswert!
- Re: Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 17:11
- irgendwie kappierst Du das nicht und machst deshalb einen neuen Thread auf etwas mehr Hirn von einem "AT" hätte ich schon erwarten, "nebenbei 1,75% Verzinsung liegen immer noch deutlich über den heute marktüblichen Zinsen"
- Re: Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 17:08
- Hallo, Ich habe mal in den Bedingungen nachgeschaut. Dort steht: "Die Garantieverzinsung wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. bis zum Zeitpunkt einer späteren Pensionierung gewährt." Demnach ist eine jährliche Anpassung nicht ok, aber ich kann das leider juristisch nicht abschliessend beurteilen. Ich kann allerdings bestätigen, dass der Garantiezins in meinem Fall auch nach unten korrigiert wurde und in 2012 auch nur 1,75% betrug.
- mein Ende in der beE, neuer Arbeitgeber — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 17:03
- Ich bin in der sehr erfreulichen Situation, die beE demnächst kündigen zu können und eine neue Stelle anzutreten (nach wirklich vielen erhaltenen Absagen). Beim ersten schnellen Durchlesen des neuen Arbeitsvertrages ist mir aufgefallen, dass da scheinbar nichts von einer Probezeit (4 Monate?, 6 Monate?) oder Kündigungsfrist steht. Daher meine Frage an euch: Ist eine Probezeit für "Langgediente" (oder über den Altersdurchschnitt liegende) nicht mehr üblich, wurde sowas tatsächlich vergessen oder steht das in den "Anlagen" bzw. "Betriebsvereinbarungen" (sofern überhaupt vorhanden)? Ich kann mir kaum vorstellen, dass in der heutigen Zeit jemand ohne Probezeit einstellt.
- mein Ende in der beE, neuer Arbeitgeber — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.11.2013 21:07
- Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 16:38
- Wird der jährliche Garantiezins eigentlich jedes Jahr angepasst und ist dies rechtens? Was hat das mit Garantie zu tun, wenn der Garantiezins variabel ist? Vor einigen Jahren war der Garantiezins noch auf dem BAP-Kontoauszug zu finden und lag bei über 3%. Mittlerweile wird die Zinshöhe auf dem BAP-Kontoauszug gar nicht mehr ausgewiesen, aber es lässt sich leicht nachrechenen, dass das Bestandsguthaben in 2012 nur mit 1,75% verzinst wurde.
- Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 23:59
- Re: BAP - versteht das jemand? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 16:03
- Mindestens zu erwartende monatliche (Brutto)-Betriebsrente, um genau zu sein. Die Rentenbesteuerung ist wiederum ein Kapitel für sich, hier kassiert der Staat nämlich zunehmend ab. Ab 2040 wird die volle Rente (100%) besteuert, derzeit sind es 66%. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_C3762290A14794D80B9654DEED832180.cae04/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird_node.html
- Re: BAP - versteht das jemand? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 15:53
- Kleine Korrektur: der letzte Satz muss natürlich heissen: Mindestens zu erwartende monatliche Betriebsrente bei Ratenzahlung: 85.750 EUR / 170 = ~504 EUR (davon ~387 EUR erworbene monatl. Ansprüche aus der Altzusage)
- Re: BAP - versteht das jemand? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 15:28
- Ohne Gewähr auf 100% Richtigkeit, aber vom Prinzip ist es wie folgt: Die vor Einführung von BSAV zugesagte individuelle IP-Zusage (Altzusage) bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nun in Besitzstandskapital umgerechnet. Bei der Umrechnung wird eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 170 Monaten (etwas über 14 Jahre) unterstellt, daher der Faktor 170. Im BAP Kontoauszug wird diese Altzusage separat ausgewiesen => Mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung. Bsp: Angenommen, die ursprüngliche IP-Zusage war eine monatl. Rente in Höhe von 500 EUR. Die 500 EUR werden nun mit 170 (Monaten) multipliziert, so dass sich ein mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital von 85.000 EUR ergibt. Diesen Anspruch hat man aber erst dann vollständig erworben, wenn man bei Erreichen des 60.Lebensjahr immer noch bei der NSN beschäftigt ist, ansonsten verringert sich das Besitzstandkapital um 2,5% pro fehlendem Jahr. Z.B. hat ein 50-Jähriger NSN-Mitarbeiter einen Anspruch auf 75% des Besitzstandkapitals erworben, da ihm 10 Jahre noch fehlen (100%- 10 * 2,5%). Im BAP Kontoauszug kann man auch sehen (oder erahnen), dass nicht der volle Jahresbeitrag dem BAP Konto gutgeschrieben wird, sondern der jährliche Beitrag um 2,5% des erreichbaren Besitzstandskapitals gekürzt wird. Wie berechnet sich nun der aktuelle Wert des BAP-Kontos? Aktueller Wert = "Stand des Versorgungskontos" + bereits erreichter Anteil des Beitzstandkapitals aus Altregelung. Bsp: 50-Jähriger Mitarbeiter mit Altzusage 500 EUR Monatsrente. Stand des Versorgungskontos: 20.000 EUR Erreichter Anteil des Besitzstandkapitals aus Altregelung: 75% von 85.000 EUR = 65.750 EUR. Aktueller Wert des BAP-Kontos = 20.000 EUR + 65.750 EUR = 85.750 EUR. Mindestens zu erwartende Betriebsrente bei Ratenzahlung: 85.750 EUR / 170 = ~504 EUR (davon ~387 EUR erworbene Ansprüche aus der Altzusage)
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 13:09
- Anonymous User hat geschrieben: ...und dabei schützt der Gesetzgeber die Älteren z.B. über die vorgeschriebene Sozialauswahl bei Personalabbau vor diesem Los. Wie konnte diese Schei.. uns nur passieren? Das weißt du doch. Dank an Schröder, Münte, die IGM- und BR- München. Das kann man gar nicht oft genug wiederholen.
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 10:54
- @8:59 mit deinen 57 gehörst du noch zu den priviligierten unter uns Parias der 50+. Was wird wohl die wahrscheinliche Restarbeitszeit für uns sein - jeder Monat an/über 58 schont die Abfindung (also zählt jeder Monat BeE) - mit 58(+) dann 2 Jahre ALG1 - danach bis 63 mit Betriebsrente, Restabfindung, Rücklagen und befristeten Jobs sich bis 63 hangeln und mit 63 dann in die dank Münte stark gekürzte gesetzliche Rente gehen und dabei schützt der Gesetzgeber die Älteren z.B. über die vorgeschriebene Sozialauswahl bei Personalabbau vor diesem Los. Wie konnte diese Schei.. uns nur passieren?
- Re: Nicht lange Fackeln — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 10:40
- Anonymous User hat geschrieben: Bei dieser beliebten Firma, die mit B anfängt, reicht die jahrelange Berufserfahrung noch nicht einmal für EIN einziges Telefoninterview vorab trotz einiger Bewerbungen. nach 18 Monaten BeE dürfte es doch jedem klar sein, mit 50+ in der deutschen Großindustrie hat keiner außerhalb des Topmanagements mehr eine Chance. Diese Firmen waren doch über Jahrzehnte gewohnt die Mitarbeiter ab 55 mit einem goldenen Handschlag ins Sozialsystem zu überführen. Da kommt jetzt einer mit 50+ oder gar 55+ - soll sogar 60jährige geben, die sich bei Siemens beworben haben mit 99,9 % der geforderten Qualifikation (0,1% war wohl das Alter) - jede PA - pardon, heißen jetzt HR, denken aber noch genauso wie früher - wenden sich doch schaudernd mit Grauen ab. - Nee, da kommt ihr höchstens noch als Leiharbeiter oder über einen Werkvertrag hinein.
- Re: Gerücht: beE Verlängerung mit Nasenfaktor ??? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.11.2013 08:59
- Anonymous User hat geschrieben: Abgesehen von ein paar Euro mehr: Wünsche ich mir eine Verlängerung der beE? Diese Leute noch ein paar Monate länger auf dem Buckel? Noch ein Sommer? Ich hoffe, mit dem Winter 2013 / 2014 wird auch das Kapitel Siemens in meinem Leben ENDGÜLTIG abgeschlossen sein. Bitte nicht noch einen Sommer !!!! Was für ein Schmarrn, Du kannst doch jederzeit austreten. Ich als 57jähriger muß mit jedem Monat rechnen, bevor ich in die DC Jobs wechseln muß.
- Re: Nicht lange Fackeln — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.11.2013 22:23
- Bei dieser beliebten Firma, die mit B anfängt, reicht die jahrelange Berufserfahrung noch nicht einmal für EIN einziges Telefoninterview vorab trotz einiger Bewerbungen.