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Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 21.02.2019 15:09
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Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.August 2014 19:38
Nach Austritt aus der BeE habe ich nun nach mehrmaligen Drängeln von Mercer endlich meinen Auszug auf die "unverfallbare Anwartschaft der Betriebsrente" erhalten. Allerdings wird dort beim bereits erworbenen Anteil am Besitzstandskapital (aus Altregelung) folgendermaßen gerechnet: "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" * (tatsächliche Dienstzeit in Monaten) / (mögliche Dienstzeit in Monaten bis Lebensalter 65) Meiner Meinung nach hätte man aber die volle Summe doch bereits mit dem 60. Lebensjahr erreicht und nicht erst mit 65, oder? Auf meinen Einspruch hin verwies mich Mercer an NSN und die behaupten, die Rechnung wäre so korrekt! Ist dies bei Euch auch so berechnet wurden? Es stand ja auf den jährlichen Auszügen extra immer da "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung". Ich verstehe es einfach nicht. Der bereits erworbene Anteil an monatlicher Rente (aus Altregelung) * 170 sollte doch auch die bereits erworbene Kapitalsumme ergeben, oder? Ich war tariflicher Mitarbeiter.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.August 2014 19:53
Ich denke, das das mit 60 ist. Bitte wende Dich an den GBR bzw. An Niklas K.. Soweit ich das weiß, müssten wir alle am Ende einen Auszug erhalten. Das sieht nach einer entsprechenden einseitigen Vertragsänderung aus. Lass Dir das doch von NSN genau erklären, warum das so ist?

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.August 2014 20:45
Bei allen mir bekannten Kollegen, welche in der letzten Zeit Ihr Schreiben von Mercer erhielten, ist der gleiche Fehler drin. Warum plötzlich dass "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" nun erst mit 65 Lebensjahren bei NSN erreicht sein soll, verstehe ich wirklich nicht. NSN hat mir das bisher nicht erklären können. Ist diese Rechnung denn auf allen bisher verschickten Schreiben von Mercer so? Wie gesagt, es geht um tarifliche Mitarbeiter.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.August 2014 21:07
Wieviel Betriebsrente bekommt ein Tarifler denn so pro Monat? Mehr als 200? Wieviel Zeit ´man immer wieder mit den paar Pfennigen verplempern muss... Ein paar gescheite Deals mit Aktien und Immobilien müsste doch eigentlich mehr bringen, oder?

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.August 2014 21:21
Mein Mercer Schreiben ist von 11/2013 und enthält folgende Aussage:

Die Besitzstandsrente bezogen auf die festgelegte Altersgrenze in der Versorgungsordnung (Altzusage) auf Alter 60 betraegt XXX.XX EUR

Besitzstandsrente gekürzt wegen Austritt vor Alter 60 (4 Jahre x XX.XX EUR)

Also für mich ist das so OK gewesen, weiss jetzt nicht wie das euch exakt formuliert ist

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.August 2014 21:58
@21:21 Warst Du AT oder Tarifler? In den aktuellen Schreiben wird ein "Unverfallbarkeitsquotient" errechnet (tatsächliche Dienstmonate / mögliche Dienstmonate bis 65). Um diesen Quotienten wird dann das mit Alter 60 erreichbare Besitzstandskapital gekürzt. Wie gesagt, es geht um das Kapital, nicht um die monatliche Rente. Ich denke mal, Du warst AT und man hat Dir pro fehlenden Jahr 8,45€ bei der monatl. Rente abgezogen, oder?

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.August 2014 22:39
Ne war Tarifler, bei mir entspricht das dem im Frühjahr 2013 kommunizierten Besitzstandskapital (Altzusage) / 170 - (4 * xx.xx) weil mit 56 ausgeschieden. War und ist OK so für mich gewesen, ich sehe da keinen Abzug 60 vs. 65.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.August 2014 22:53
Anonymous User hat geschrieben:
Nach Austritt aus der BeE habe ich nun nach mehrmaligen Drängeln von Mercer endlich meinen Auszug auf die "unverfallbare Anwartschaft der Betriebsrente" erhalten. Allerdings wird dort beim bereits erworbenen Anteil am Besitzstandskapital (aus Altregelung) folgendermaßen gerechnet: "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" * (tatsächliche Dienstzeit in Monaten) / (mögliche Dienstzeit in Monaten bis Lebensalter 65) Meiner Meinung nach hätte man aber die volle Summe doch bereits mit dem 60. Lebensjahr erreicht und nicht erst mit 65, oder? Auf meinen Einspruch hin verwies mich Mercer an NSN und die behaupten, die Rechnung wäre so korrekt! Ist dies bei Euch auch so berechnet wurden? Es stand ja auf den jährlichen Auszügen extra immer da "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung". Ich verstehe es einfach nicht. Der bereits erworbene Anteil an monatlicher Rente (aus Altregelung) * 170 sollte doch auch die bereits erworbene Kapitalsumme ergeben, oder? Ich war tariflicher Mitarbeiter.

Die Kürzung könnte stimmen. Es gab bei der Betriebsrenten-Regelung für TK und ÜT Mitarbeiter war in dem Punkt wohl unterschiedlich.
Siehe http://dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf
Bei Ausscheiden erhielt der TK die Altersleistung ab Alter 65 oder bei vorherigem Bezug einer gesetzlichen Rente; der ÜT-Mitarbeiter ab Alter 60.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.August 2014 23:20
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Nach Austritt aus der BeE habe ich nun nach mehrmaligen Drängeln von Mercer endlich meinen Auszug auf die "unverfallbare Anwartschaft der Betriebsrente" erhalten. Allerdings wird dort beim bereits erworbenen Anteil am Besitzstandskapital (aus Altregelung) folgendermaßen gerechnet: "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" * (tatsächliche Dienstzeit in Monaten) / (mögliche Dienstzeit in Monaten bis Lebensalter 65) Meiner Meinung nach hätte man aber die volle Summe doch bereits mit dem 60. Lebensjahr erreicht und nicht erst mit 65, oder? Auf meinen Einspruch hin verwies mich Mercer an NSN und die behaupten, die Rechnung wäre so korrekt! Ist dies bei Euch auch so berechnet wurden? Es stand ja auf den jährlichen Auszügen extra immer da "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung". Ich verstehe es einfach nicht. Der bereits erworbene Anteil an monatlicher Rente (aus Altregelung) * 170 sollte doch auch die bereits erworbene Kapitalsumme ergeben, oder? Ich war tariflicher Mitarbeiter.

Die Kürzung könnte stimmen. Es gab bei der Betriebsrenten-Regelung für TK und ÜT Mitarbeiter war in dem Punkt wohl unterschiedlich.
Siehe http://dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf
Bei Ausscheiden erhielt der TK die Altersleistung ab Alter 65 oder bei vorherigem Bezug einer gesetzlichen Rente; der ÜT-Mitarbeiter ab Alter 60.



da steht aber fett ERHIELT, das ist die Altregelung, bei der Neuregelung kann ich bisbezüglich nichts finden.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.August 2014 23:33
Ja, für Tarifler war die Rentenzusage auf 65 und für ATs auf 60 Lebensjahre zugesagt. Aber für die Altregelung sollte doch immer gelten: erreichte monatliche Rente * 170 = erreichtes Kapital. Schließlich kann man sich ja bei Auszahlung für eine der beiden Varianten entscheiden. Uns so wurde ja damals bei der Umstellung aus der ursprünglich zugesagten Rente (SAF) auch das erreichbare Kapital errechnet. Und in den jährlichen Auszügen wurde stets das mit 60 erreichbare Besitzstandskapital ausgewiesen, also hätte man doch diese Summe auch mit 60 (bei ununterbrochener Betriebszugehörigkeit) erreicht und nicht erst mit 65, wie jetzt von NSN behauptet.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.August 2014 23:37
Da die Firma NIE etwas zugunsten der Ma geändert hat, befürchte ich dass für den TK tatsächlich die Altersleistung auch beim neuen System erst ab 65 Jahren gilt. Ist aber der Beschreibung des neuen Systems nicht zu entnehmen.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.August 2014 23:51
Anonymous User hat geschrieben:
Wieviel Betriebsrente bekommt ein Tarifler denn so pro Monat? Mehr als 200? Wieviel Zeit ´man immer wieder mit den paar Pfennigen verplempern muss... Ein paar gescheite Deals mit Aktien und Immobilien müsste doch eigentlich mehr bringen, oder?

Also 12x200=1200x5=6.000 Euro. Das sind dann also ein paar Pfennige, die sich die Firma dann spart. Immerhin sind das in Fünf jahren 6000 Euro laut Deinem Beispiel. Mußt wohl AT sein gfg. Da kann man dann ja n ur raten, das man in diesem Fall Klagt und auf Änderung per Einschreiben hinwirkt. Das erreichbare Kapital ist ein Besitzstand aus laten Zeiten würde ich sagen. Eine einseitige VGertragsänderung ist Vertragswidrig. Im Zweifelsfall wäre es da dann wohl Betrug? Eben BEtrug um 6.000 Euro. Wollen wir da dann mal ganz freundlich und friedlich einen Fehler annehmen..... PS.: Hoffe doch Du zahlst dann auch ehrlich Deine Steuer...

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Ling Uaan am 28.August 2014 06:39
Anonymous User hat geschrieben:
Nach Austritt aus der BeE habe ich nun nach mehrmaligen Drängeln von Mercer endlich meinen Auszug auf die "unverfallbare Anwartschaft der Betriebsrente" erhalten. Allerdings wird dort beim bereits erworbenen Anteil am Besitzstandskapital (aus Altregelung) folgendermaßen gerechnet: "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" * (tatsächliche Dienstzeit in Monaten) / (mögliche Dienstzeit in Monaten bis Lebensalter 65) Meiner Meinung nach hätte man aber die volle Summe doch bereits mit dem 60. Lebensjahr erreicht und nicht erst mit 65, oder? Auf meinen Einspruch hin verwies mich Mercer an NSN und die behaupten, die Rechnung wäre so korrekt! Ist dies bei Euch auch so berechnet wurden? Es stand ja auf den jährlichen Auszügen extra immer da "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung". Ich verstehe es einfach nicht. Der bereits erworbene Anteil an monatlicher Rente (aus Altregelung) * 170 sollte doch auch die bereits erworbene Kapitalsumme ergeben, oder? Ich war tariflicher Mitarbeiter.

Ja, leider wird das so berechnet, wir haben jahrelang versucht die Berechnung des Besitzstandes bei Ausscheiden vor 60 zu ändern, leider ohne Erfolg. Auch die dazu eingerichtete Projektgruppe im GBR blieb erfolglos.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 28.August 2014 08:24


Also ich (siehe 22:39) kann das nicht bestätigen, bei mir ist nichts abgezogen worden. Hoffentlich wird das in drei Jahren auch noch so gesehen.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 28.August 2014 08:55
Anonymous User hat geschrieben:
Auf meinen Einspruch hin verwies mich Mercer an NSN und die behaupten, die Rechnung wäre so korrekt!



Naja behaupten kann man viel, sicherlich können sie dir da auch die passende Regelung im neuen System zitieren ?!?

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 28.August 2014 11:18
Ich frage mich ernsthat wie und warum man einen unverfallbaren ANspruchg aus einer Altregel verlieren kann? Da muß doch ein Fehler drin sein, oder eben Absicht. Oder hat da jemand mit jemanden geklüngelt so nach dem Motto das merken die dann ja eh erst mit der Rente und die sind ja alle eh aus dem Betrieb weg. Mit Ausscheiden aus dem Betrieb/Firma dürfte meines Erachtens die entsprechende Regelung in den Individualvertrag mit über gehen...

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 28.August 2014 14:41
http://www.dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf " --> Überblick: Beitragsorientierte Altersversorgung bei Siemens: Ebenfalls sowohl im Tarif- als auch im ÜT-Kreis bestand eine generelle Wartezeit von 10 Jahren. Im Versorgungsfall vor Ablauf der Wartezeit erhielt der Mitarbeiter keine Leistung. Bei Ausscheiden erhielt der TK die Altersleistung ab Alter 65 oder bei vorherigem Bezug einer gesetzlichen Rente; der ÜT-Mitarbeiter ab Alter 60. fand bisher keine andere Darstellung -

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 28.August 2014 14:45
Nachtrag: die Einzahlungen enden mit 60 - Endkapital - jedes Jahr, in dem man früher die Firma verläßt, mindert sich das Endkapital entsprechend Tabell (siehe CP oder Beispiel im Info der IGM -Dialog - siehe Link @14:41

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 28.August 2014 16:08
Nachtrag: die Einzahlungen enden mit 60 - Endkapital - wenn man die Firma vor 60 verlässt hat man in den Zeitraum bis 60 auch keinen Anspruch erworben.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 28.August 2014 16:37
Endlich mal jemand der Ahnung hat und nicht das ewige rumgelabere so kenne ich das auch nur so#379

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.August 2014 17:00
Wie ich inzwischen von anderen ehemaligen Tarif-Mitarbeitern erfahren habe, wird bei allen derzeit verschickten Bescheiden das "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" von NSN so berechnet, als hätte man dieses erst mit 65 Jahren vollständig erreicht. Ich habe mir die entsprechende BV von der damaligen Umstellung von SAF in BSAV noch mal durchgelesen. Dort ist für das SAF-Kapital eindeutig und ausschließlich das Alter von 60 Jahren erwähnt. Und bei vorzeitigen Ausscheiden aus NSN soll dann halt zeitanteilig der unverfallbare Anspruch errechnet werden. Ein "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung", welches uns seit Jahren auf den Auszügen bescheinigt wird, ist halt auch mit 60 Jahren vollständig erreicht. Ich weis nicht, was NSN daran nicht versteht. Eine sinnvolle Begründung dafür habe ich noch nicht erhalten.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.August 2014 18:24
Bei Tarif-Mitarbeitern wurde nur bis 60 Jahre einbezahlt, ab 60 kam nur noch die Verzinsung des erreichten Kapitals dazu sonst nichts!

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.August 2014 18:32
NSN versteht das schon (wurde von Siemens 1:1 übernommen), aber Du wahrscheinlich nicht, Einzahlung bis Alter 60 für alle, Auszahlung für Tarif ab 65 Jahre,ÜT ab 60 Jahre, soeinfach ist das.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.August 2014 19:26
Anonymous User hat geschrieben:
Wie ich inzwischen von anderen ehemaligen Tarif-Mitarbeitern erfahren habe, wird bei allen derzeit verschickten Bescheiden das "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" von NSN so berechnet, als hätte man dieses erst mit 65 Jahren vollständig erreicht. Ich habe mir die entsprechende BV von der damaligen Umstellung von SAF in BSAV noch mal durchgelesen. Dort ist für das SAF-Kapital eindeutig und ausschließlich das Alter von 60 Jahren erwähnt. Und bei vorzeitigen Ausscheiden aus NSN soll dann halt zeitanteilig der unverfallbare Anspruch errechnet werden. Ein "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung", welches uns seit Jahren auf den Auszügen bescheinigt wird, ist halt auch mit 60 Jahren vollständig erreicht. Ich weis nicht, was NSN daran nicht versteht. Eine sinnvolle Begründung dafür habe ich noch nicht erhalten.

Siehe Ling Uaan Donnerstag 06:39: Dem GBR war/ist diese Berechnungspraxis offensichtlich bekannt. Kannst ja beim GBR nachfragen, worauf diese Berechnungspraxis beruht (BV oder gelebte Praxis) und dann einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, ob dies vor Gericht angreifbar ist. Eine andere Sprache versteht nsn sowieso nicht.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.August 2014 19:57
Anonymous User hat geschrieben:
Bei Tarif-Mitarbeitern wurde nur bis 60 Jahre einbezahlt, ab 60 kam nur noch die Verzinsung des erreichten Kapitals dazu sonst nichts!

Das ist die BAP, hat mit der Altregelung gar nichts zu tun.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.August 2014 20:09
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Wie ich inzwischen von anderen ehemaligen Tarif-Mitarbeitern erfahren habe, wird bei allen derzeit verschickten Bescheiden das "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" von NSN so berechnet, als hätte man dieses erst mit 65 Jahren vollständig erreicht. Ich habe mir die entsprechende BV von der damaligen Umstellung von SAF in BSAV noch mal durchgelesen. Dort ist für das SAF-Kapital eindeutig und ausschließlich das Alter von 60 Jahren erwähnt. Und bei vorzeitigen Ausscheiden aus NSN soll dann halt zeitanteilig der unverfallbare Anspruch errechnet werden. Ein "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung", welches uns seit Jahren auf den Auszügen bescheinigt wird, ist halt auch mit 60 Jahren vollständig erreicht. Ich weis nicht, was NSN daran nicht versteht. Eine sinnvolle Begründung dafür habe ich noch nicht erhalten.

Siehe Ling Uaan Donnerstag 06:39: Dem GBR war/ist diese Berechnungspraxis offensichtlich bekannt. Kannst ja beim GBR nachfragen, worauf diese Berechnungspraxis beruht (BV oder gelebte Praxis) und dann einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, ob dies vor Gericht angreifbar ist. Eine andere Sprache versteht nsn sowieso nicht.

Vielleicht hast du mit Basis 65 sogar noch "Glück" gehabt. Siehe BAG Urteil zu Betriebsrentenzusage mit 65:
http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/rente/28094/betriebsrenten_beginn_verschiebt_sich_mit_gesetzlichem_rentenalter

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.August 2014 20:18
Anonymous User hat geschrieben:
NSN versteht das schon (wurde von Siemens 1:1 übernommen), aber Du wahrscheinlich nicht, Einzahlung bis Alter 60 für alle, Auszahlung für Tarif ab 65 Jahre,ÜT ab 60 Jahre, soeinfach ist das.



Unterstellt die Ungleichbehandlung zwischen Tarifler und AT ist im neuen System überhaupt so angekommen, wäre maximal eine Kürzung um die in den 5 Jahren (60 is 65) anfallenden Zinsen korrekt, aber so wie hier beschrieben wird ja so getan als wenn in diesen 5 Jahren weiterhin Zuführungen erfolgen würden.

Es scheint ja auch nicht so zu sein das das bei allen so ist, bei mindestens einem (08:24) ist das ja eben nicht Fall.

Gerade flatterte mir die Rechnung meiner Berufsrechtsschutzversicherung rein, war schon am überlegen die zu kündigen, aber ich glaub das lass ich lieber ....

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 30.August 2014 00:10
Ich sehe das auch so und werde gegen den Bescheid Einspruch erheben. Jeder Tarifler erhält seit der Umstellung SAF zu BSAV jährlich seinen Kontoauszug. Darin ist ein "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" angegeben. Warum sollte dieses Kapital bei vorzeitigen Ausscheiden aus NSN nun plötzlich erst mit 65 Jahren erreicht sein?

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 30.August 2014 00:30
Genau. Die Frage der Verzinsung oder Einzahlung nur bis 60 spielt für diese Frage überhaupt keine Rolle. Für die Altregelung gilt: Entweder als monatliche Rente ab 65 (mit Abzügen ab 60) oder als Einmalzahlung ab 60. Für die Höhe der Einmalzahlung wurde die zum jeweiligen Zeitpunkt erreichbare Rente (laut Tabelle) mit 170 multipliziert. Die mit 60 erreichbare Summe steht seit Jahren auf den Auszügen. Warum sollte diese Summe nun nicht mehr gelten? Wenn ich nun mit 50 Jahren NSN verlassen habe, dürfen mir auch nur die fehlenden Jahre bis 60 abgezogen werden.

Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?

Abgeschickt von Anonymous User am 30.August 2014 14:33
Beispielrechnung Tarifkreis von der IGM-Hompage Bruchsal (http://dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf): Tarifkreis Im Tarifkreis erfolgt ein analoger Ablösemechanismus. Hier wird die bestehende SAF-Zusage auf Alter 60 in ein so genanntes SAF-Kapital umgewandelt. Dazu wird ebenfalls die auf Alter 60 zugesagte Rente mit dem Faktor 170 multipliziert. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit hat der Mitarbeiter einen Teil des Kapitals noch nicht erworben. Auch hier wird ein jährlicher SAF-Beitrag angesetzt. Dieser ist abhängig - vom Alter bei Eintritt in die Siemens AG und - Alter bei Ablösung 01.10.2004 (vgl. Anhang Tabelle „SAF-Beitrag in % SAF-Kapital“) Beispiel: MA ist mit 24 Jahren zu Siemens gekommen und ist am Ablösestichtag 30 Jahre. Er ist in der höchsten Pensionsstufe XV, d.h. er erhält mit dem Alter von 60 Jahren 387 € Betriebsrente. SAF-Kapital = 387 x 170 = 65.790 €. Der aus der Tabelle anzuwendende %-Satz für den SAF-Beitrag beträgt 0,8 %, also der SAF-Beitrag = 0,8 % von 65.790 € = 526 €. Gemäß neuer Beitragstabelle (siehe oben) erhält der Mitarbeiter in Beitragsgruppe XV 1.120 € jährlich. In unserem Fall werden 594,-- € (1.120,-- minus 526,-- €) seinem Versorgungskonto gutgeschrieben. ---> den Wert für die jährliche Zuführung je nach Tarifgruppe steht in der "CP München, 03.11.2003 - CP-Rundschreiben Nr. 24/04 Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung (BSAV)" hier gibt es ebenfalls die Tabellen der Pensionsstufen und der Prozentsätze. Die Sterbetafeln (bezogen auf Alter 65) gilt für die Neuregelung aber nicht für die Altzusage, hier gilt die Regel Faktor 170 - Auf einer IGM-Info wurde mal gesagt, auch für den TK wäre wie für ATs eine RTente ab 60 inzwischen vereinbart, habe aber bisher keine CP mit der Änderung gefunden. Ansonsten wäre die Rente erst ab 65 oder früherer Rentenbeginn möglich - der Endstand ist wie ich es aus der CP von 2003 herauslese wie bei ATs mit 60 erreicht - leider danach keine Einzahlungen mehr - dito dürfte es auch keine Abschläge für 60 bis 65 geben.
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