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02.07.2011 11:12
- Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?! — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- Der BR sollte nicht mit vereinbarten Auswahlkriterien die Chancen der Kollegen in einem Kündigungsschutzprozess von vornherein verschlechtern und sich selbst die Möglichkeit eines BR Widerspruchs zu nehmen, der den Kollegen die Weiterbeschäftigung bis Prozessende sichern kann. Wenn die Firma nach Gesetzt kündigt, dann kommt sie mit den Kündigungen durch, wenn nicht, dann erhalten die zu unrecht gekündigten Kollegen ihren Arbeitsplatz durch eine Kündigungsschutzklage. Das Gesetz ist bekannt. Beide Seiten konnten 2 Jahre lang die Praxis studieren. Fazit: Der Arbeitgeber braucht keine Hilfe vom BR, um gesetzmäßig zu kündigen. Das sollte man ihm wirklich allein überlassen. Der BR sollte es also nicht als seine Pflicht ansehen. Die Belegschaft, die er vertreten soll, erwartet nicht, dass der eine "Kündigungsgerechtigkeit" schafft, an deren Ende mit Sicherheit jemand seinen Arbeitsplatz verliert. Würde man 2006 einen BR wieder wählen, der bewiesen hat, wie gut er mit dem Arbeitgeber zusammen, sichere Kündigungen bewirkt?! Es könnte nämlich sein, dass beim nächsten Mal die Geretteten dran sind.
- Re: Abwarten und Tee trinken — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- Warum muss sich eigentlich ein Amerikaner in die Belange einer deutschen Belegschaft einmischen ?? DC, in der USA gibt es doch genug Probleme (Bush & Co), treib doch dort dein Unwesen und lass die Belegschaft von Siemens und Infineon in Ruhe. Hau endlich ab, Du Dummschwätzer!
- Re: Es geht los bei FN — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:58
- ... und über die Nachteile der beE solltet Ihr Euch bei NCI informieren! Schon 2002 galt das Motto: "Wer in die beE geht, ist selber schuld!" Dem ist nichts hinzuzufügen.
- Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?! — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- "Die Festschreibung der Einigungsstelle ist vor allem auf dem Wunsch der Betriebsräte zurückzuführen, da damit ein Cherry-Picking der Mitarbeiter durch die Com-Führung vermieden werden soll. damit ist sichergestellt, dass im Falle der Nichterreichung der geplanten Abbauzahlen über die Freiwilligenaktion eine unabhängige Stelle die im Zusammenhang mit Sozialauswahl notwendige Kriterien erarbeitet und festlegt." Das ist Unsinn. Ein Cherry-Picking ist dadurch vermieden, dass es §1 Abs. 3 KSchG widerspricht. Oder unterstellen wir der Com-Führung illegales Handeln ? Es ist überhaupt nicht erforderlich, im Vorfeld von möglichen Kündigungen Kriterien zu vereinbaren. Die Sozialauswahl ist ggf. in den BR-Anhörungen zu erläutern. Dann kann sie in voller Schönheit von den Arbeitsgerichten geprüft werden.
- Re: Es geht los bei FN — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:58
- "Also helft und unterstützt euch indem Ihr euch und andere informiert. (..." Guter Ansatz. Am besten informieren bei der PA und Informationen ueber Vorzuege der beE weitergeben.
- Re: Abwarten und Tee trinken — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- Das nenn ich mal wieder einen konstruktiven Beitrag mit Bewerbungstipps! Gratulation. Das Coaching in einer Beschaeftigungsgesellschaft wird vom Budget dieser uebernommen. Ein gewisser Topf muss da sein, verlangt auch der Gesetzgeber. Also nur Mut! beE ist die Zauberformel fuer die Jobsuche! Uebrigens "You are fired" habe ich schon ein paar mal gehoert. Waehrend dies in Europa meistens der Weltuntergang ist, sehen Amerikaner dies lockerer. You are fired - und im neuen Job kann man sich meist verbessern. Ich sehe dem gelassen entgegen!
- Re: Was stimmt an dem Ansatz der BV nicht? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:58
- Personaler, deren zukunftsträchtiges Denken vom Profitstreben eines einzelnen Konzerns beschränkt ist, die darüberhinaus sich nicht vorstellen können, daß die Erziehung von Kindern und die Reproduktion der Arbeitskraft eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe ist, nur weil sie in unserem System auf die private Einzelfamilie und damit vor allem auf die Frau abgeschoben wird, diese Personaler werden in Kürze von einer Welle zukunftsträchtiger Gedanken überrascht werden - von Kolleginnen und Kollegen, die die Zeit gekommen sehen, sich zu trauen, was zu sagen und zu handeln. Inken Wanzek ist nur das Wetterleuchten eines außerordentlich reinigenden Gewitters. Ich freu mich schon darauf. Viele Grüße Friederike:grin:
- Re: Abwarten und Tee trinken — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- Lieber DC, ob das sogenannte Prof Choaching in einer beE hilft mag ich erst mal als ziemlich kostspielig bezeichnen. Als das mit der Kündigungswelle so anfing, bin ich rein zufällig bei NCI in eine Beratunsveranstaltung geraten, die von NCI vermittelt wurde. Ich glaub die hat mich damals 50 Euro gekostet. Ich hab zwar keinen Job dadurch gekriegt, aber ich wuste dann zumindest, wie man eine BEwerbung schreibt und was man bei einem Vorstellungsgespräch nicht tun sollte. Darüber hinaus gibt es auch zahlreiche Foren und Links wie man sich richtig bewirbt. Vor kurzem gab es bei Aldi auch entsprechende Literatur. Eine gute, klare saubere Bewerbungsmappe ist das a und o. Vor allem solltet ihr ein aktuelles Foto haben. Lieber mit dem erstellen einer Bewerbungsmappe anfangen, als ohne einen möglichen Job verlieren. Ich hab meine Fotos damals in München in der Fürstenriederstr. in dem Schnellfotolabor neben der KAufhalle in der Fürstenriederstr U-Bahnhaltestele Laimer Platz U4+5 machen lassen. Die waren echt gut, sogar preisgünstig und es gab das Negativ für Nachbestllungen gleich mit. Damals hatten wir zumindest vereinbart, das man auf Emmpfehlung von NCI dann ein Foto mehr kriegt, fragt mal nach, ob das noch so ist. Viel Erfolg wünscht Pogo
- Re: Es geht los bei FN — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:58
- :cool: :zz: :disgust: 8) Nehmen wir mal an, das mit "In Sicherheit bringen" wäre so. Dann müßten diese Menschen denn das sind diese Kolleginen und Kollegen ja schließlich auch an einen anderen Standort sprich Betrieb z.B. Martin oder Grillparzerstr. verschoben werden. Dann bliebe es zumindest den "neuen" betroffenen überlassen, dies als Argument zu verwenden. Man müste dies dann unter Umständen auch in enen BR-Widerspruch mit einpacken. Das Problem dabei sind aber dann meistens die Beweise. Aber das kann man ja dann vorm Arbeitsgericht im Falle des Falles überprüfen lassen. Dazu wird unter anderem auch die sogenannte Zeitnähe der Aktionen untersucht. Das dürfte meiner Meinung nach bereits mit den ersten veröffentlichungen über geplanten Stellenabbau oder schlechtem Geschäft der Fall sein. Entscheidend dürfte dabei auch die Kammer des Gerichts als auch die Glaubhaftmachung der Gründe selbiger sein. Das Entscheidende dabei ist dann eben die Darlegung. Wer so diverse Urteilsbegründungen der ersten Instanzen und gar der zweiten kennt weis was ich meine. Also sammelt mal schön brav diese Menschen und Leitet Sie an einen BR eures Vertrauens und/oder an NCi weiter. Ich denke die Vertraulichkeit ist dann auch gewahrt. Wichtig ist vor allem, das Ihr euch nicht spalten laßt in Alte, Junge, Dumme, Schlaue, PRAler, beEler, Schwerbehinderte reintegrierte usw. Ihr solltet lieber immer daran denken, Ihr seid EINE BELEGSCHAFT und EINE FIRMA. Also helft und unterstützt euch indem Ihr euch und andere informiert. mfg Pogo
- Keine Auswahlrichtlinien ohne BR-Beteiligung! — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- Die Formulierung "... die im Zusammenhang mit Sozialauswahl notwendige Kriterien erarbeitet und festlegt ..." besagt, dass Arbeitgeber und Betriebsrat über Auswahlrichtlinien verhandeln werden. Namenslisten sind auch nicht auszuschließen. Damit beteiligt sich der Betriebsrat Mch P eindeutig an diesen Auswahlrichtlinien oder Namenslisten. Die BR-Vorsitzende von Mch H sagte dagegen auf der letzten Betriebsversammlung zu, dass der BR Mch H sich an keinen Namenslisten und Auswahlkriterien beteiligen wird. Da Auswahlrichtlinien und Namenslisten rechtlich gesehen Teil eines Interessenausgleichs sind, liegt es immer in der Hand des Betriebsrats, ob über diese verhandelt wird oder nicht. Es verhandelt also keine "... unabhängige Stelle ..." über die Sozialauswahlkriterien wie behauptet. In der Einigungsstelle verhandeln drei getrennte Betriebe (Mch P, Berlin und Mch H). Jeder Betrieb kann für sich einen eigenen Interessenausgleich und Sozialplan abschließen. Will also z.B. ein BR Auswahlrichtlinien abschließen, dann steht im räumlichen Geltungsbereich: Auswahlrichtlinien gelten nur für den Standort X. Ein "Ich wasche meine Hände in Unschuld" gibt es also nicht. Kein BR kann sich darauf herausreden, es war die Einigungsstelle, wir konnten es nicht verhindern. Details zur Einigungsstelle unter http://www.nci.migm.de?Archiv/Arbeitsrecht/Einigungsstelle.html
- Re: BASF — erstellt von SEG — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:57
- @DC [quote:DC format="text/plain"]Das ist alles Quatsch und vermutlich schmierige Diskrimminierung der rennomierten BASF.[/quote] Woher willst du das wissen? Im Gegensatz zu dir pflege ich mich nicht auf Vermutungen zu verlassen, sondern so etwas nachzuprüfen indem ich das fragliche Dokument analysiere. Und rennomierte BASF - Schein und Sein liegen oft weit auseinander, insbesondere wenn es sich um das Verhalten eines Unternehmens seinen Mitarbeitern gegenüber handelt. [quote:DC format="text/plain"]Klar dass sich hier NCI mal wieder einmischt, NCI ist ja bekannt fuer "Schmutzwaesche".[/quote] Richtig, ich mische mich immer dann ein, wenn ich die Vermutung habe, dass Recht und Gesetz nicht eingehalten werden oder jemand gemobbt wird. Ebenso, wenn Gewerkschaft oder BR gegen die Interessen der Mitarbeiter arbeiten. Es würde mir eine Menge Zeit sparen, wenn die Firmen sich an Recht und Gesetz halten und Gewerkschaft und BR im Interesse der MA arbeiten würden. Dann würde ich jetzt vielleicht spazieren gehen, weil gerade die Sonne scheint. [quote:DC format="text/plain"]Und sein Nachfolger ist ebenso stark und zudem mit wertvoller US Erfahrung. [/quote] Mag ja sein, aber wo ist mein Freund Klaus denn abgeblieben, was macht er? Man hört nichts mehr von ihm, außer vielleicht sowas Belangloses, dass er bald Besuch von Prinz Andrew bekommt und zum 100sten Male, dass seine Rolex wegretuschiert wurde. Sieht so aus, als ob er völlig abgetaucht ist.
- Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?! — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- Ich fürchte, du hast recht! Es riecht nach Auswahlrichtlinien! Von einem AUB BR erwartet man ja nichts anderes, aber wenn der IGM BR da mitmacht, dann trete ich aus der Gewerkschaft aus und wähle nie mehr IG Metall! Bin nämlich bei den Auswahlrichtlinien nicht dabei (Kündigungsschutz). Bleibe also Wähler! "Ich wasche meine Hände in Unschuld lasse ich nicht gelten !!! :( :mad: :disgust:
- Re: BASF — erstellt von SEG — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:57
- Hallo DC, woher weißt du eigentlich welche Hilfen im NCI geboten werden und welche nicht. Du hast doch keine Ahnung! Ich wünsche dir ernsthaft, dass du gefeuert wirst, damit du nachvollziehen kannst wie das ist! Mal sehen, ob du dann auch noch so redest. Ich gönne dir nach 3 Jahren Hartz IV dann wieder einen Job, denn wenn du es bis dahin nicht gelernt hast, lernst du es eh nicht mehr.
- Re: Was stimmt an dem Ansatz der BV nicht? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:58
- Noch sind die Zeiten nicht ganz da, wo sich keiner was traut zu sagen. Aber wenn jemand wirklich was sagt und auch was tut, was die Pläne durchkreuzt, dann werden diese Mitarbeiter schikaniert und mit allen möglichen ungesetzlichen Mitteln verfolgt. Ich erinnere da nur an die Kündigung von Inken Wanzek. Sie hat sich getraut was zu sagen und was zu tun. Und was passiert: Fristlose Kündigung mit einem Nicht-Grund; noch viel mehr Kündigung aufgrund eines Solidaraufrufs. Sie hat trotzdem nicht aufgehört für uns zu kämpfen und zu reden, obwohl es ihr jetzt völlig egal sein könnte, was mit uns passiert. Und Inken Wanzek ist kein Einzelfall! Überall passiert das gleiche, dass Arbeitgeber wie Siemens glauben, alles machen zu können, egal ob es gegen geltendes Recht verstößt oder nicht! Es ist eine Schande, dass in unser sog. Demokratie Meinungsäußerung nicht möglich ist, ohne von Sanktionen durch den Arbeitgeber bedroht zu werden. Wir haben nur Glück, dass in Deutschland unsere Gerichte noch funktionieren. Ich hoffe sie tun das überall und nicht nur in München. Ansonsten ist unsere Demokratie nämlich tot.
- Re: Was stimmt an dem Ansatz der BV nicht? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:58
- Wenn sich die Firmen zumindest an die Gesetze halten würden, gäbe es keinerlei Schmutzwäsche zum waschen - auch das hat sich die Führung der Firma (welcher auch immer) selbst zu zuschreiben. Und die Zeiten, in denen sich keiner mehr was sagen traut, sind Gott sei Dank noch nicht angetreten.
- Re: BASF — erstellt von SEG — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:57
- Zitat DC: "In Deutschland nehmen gerade die DAX notierten Unternehmen soziale Verantwortung ernst!" DC, warum gibt es wohl NCI ?? Nur NCI kümmert sich um die Probleme der MA. Siemens ist es doch egal, ob einer durch Mobbing oder Kündigung in den Tod getrieben wird.
- Re: Was stimmt an dem Ansatz der BV nicht? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:58
- Was ist an "Zielrendite" pervers? Ein Erreichen bzw. Uebertreffen dieser liegt auch im Mitarbeiterinteresse, da viele Kollegen bereits variabel entlohnt werden. Gedankengaenge von Personalern sind zukunftsgerichtet, Mitarbeiter- und natuerlich auch Renditeorientiert. Pervers ist natuerlich "10 Jahre lang nicht arbeitslos melden" - aber das ist vermutlich ein diffamierendes Geruecht. Schade, dass die "Schmutzwaesche" jetzt auch die BASF trifft.
- Re: BASF — erstellt von SEG — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:58
- (...) hier geht es um menschen die mit dem leben hadern. ich hab das auch hinter mir, und das würde ich dir gerne erklären. (...) Eben darum muss alles sachlich bleiben! Wer in einer Firma Probleme hat, soll sich am besten erst einmal an den Vorturner oder die PA wenden, zur Not auch Gewerkschaft oder BR. Die meisten Firmen haben zudem eine Sozialberatung. Dort wird im Gegensatz zu vielen sog. Mitarbeiternetzen praktische Hilfe geboten. In Deutschland nehmen gerade die DAX notierten Unternehmen soziale Verantwortung ernst!
- BR will doch Auswahlrichtlinien!?! — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
- Hi All, habe auf der BR Homepage von Mch P folgendes gelesen (im Bericht über die Betriebsversammlung; war nicht da, wegen Urlaub) und bin entsetzt !!!! "Die Festschreibung der Einigungsstelle ist vor allem auf dem Wunsch der Betriebsräte zurückzuführen, da damit ein Cherry-Picking der Mitarbeiter durch die Com-Führung vermieden werden soll. damit ist sichergestellt, dass im Falle der Nichterreichung der geplanten Abbauzahlen über die Freiwilligenaktion eine unabhängige Stelle die im Zusammenhang mit Sozialauswahl notwendige Kriterien erarbeitet und festlegt." Was heißt das? Beteiligt sich der BR nun doch an Auswahlrichtlinien oder Namenslisten?! Kann mir das jemand sagen? Was aber soll es sonst heißen? Habe das im NCI gefunden bei "betriebsbedingte Kündigung": "werden die zu kündigenden Arbeitnehmer in einem Interessensausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet (Namensliste), wird vor Gericht davon ausgegangen, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und sozial gerechtfertigt ist (§1 Abs.5, Satz 1 KSchG). " Auswirkungen, wenn der BR sich an den Auswahlrichtlinen beteiligt Für Auswahlrichtlinien, z.B. Alterscluster, gilt ähnliches wie für Namenslisten. Hat der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG vereinbart, prüft das Gericht – wie bei den Namenslisten – nur auf grobe Fehlerhaftigkeit (§1 (4) KSchG). Es treten die gleichen rechtlichen Folgen für den Arbeitnehmer ein wie bei den Namenslisten: Das Gericht prüft bzgl. der Sozialauswahl nur auf grobe Fehlerhaftigkeit. Der BR kann in er Regel keinen Widerspruch schreiben, da er an den Auswahlkriterien beteiligt war. Unberührt bleibt davon die Weiterbeschäftigung auf einen anderen Arbeitsplatz und der Nachweis, warum der Arbeitsplatz des Gekündigten durch die unternehmerische Entscheidung enfallen ist." ********************** !!! Werden wir verkauft? Oder sehe ich das falsch? Ich hoffe es. Bin wahnsinnig beunruhigt !!! *********************** [strong]NCI bitte sagt, wie das gemeint ist![/strong]
- Re: Was stimmt an dem Ansatz der BV nicht? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:58
- Hallo BASF-Kollegen, das mit "10 Jahre lang nicht arbeitslos melden" bzw. Zwangsarbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, muß unbedingt an eine breite Öffentlichkeit! Die Gedankengänge der Personaler werden immer perverser. Naja DC hats ja gesagt: "Zielrendite ist das Zauberwort". Heidi gebe ich recht, es ist eine Wanderung in die Weiten des Internets. Allerdings braucht man nur die Spur der ehrlichen und offenen Auseinandersetzung verfolgen und schon ist man am Platz. Gruß Friederike