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02.07.2011 11:12
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 22.03.2015 16:54
- Der Kollege will seinen Fall mit Herrn Klotz klären - von mehr ist hier nicht die Rede - wobei es reale Fälle gibt, die geklärt werden - also was soll`s? - realer Fall: Tarif, Ende Bee sep,2014, Rente mit 60, Abzüge rund 26% gegenüber 65
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 23:10
- Anonymous User hat geschrieben: 17:48 hallo Kollege - die E-Mail und Telefonnummer von Herrn Klotz kann ich dir mailen - temporäre E-Mailadresse: bestager-itk@t-online.de - gib bitte ein Stichwort im Betreff an - am 25.3. um 10:00 Uhr haben wir wieder unseren bestager Arbeitskreis im Gewerkschaftshaus - da wird wohl jemand dir mehr über die Infoveranstaltung sagen können. Ins Forum mag ich keine Adressen stellen - sonst läuft das Postfach bald über. - die Unverfallbarkeitsmitteilung steht im Gesetz und dürfte (Jurist.) verbindlicher sein ; zu Alter 60 bei Tarif sollte mit Zustimmung von nsn gehen - ein Kollege aus der bee hat sie vor kurzem mit 60 erhalten mit entsprechenden Abzügen - so hatte ich Herrn Klotz auch verstanden. Was hier immer durcheinander geschmissen wird sind die zwei grundsaetzlichen Fragestellungen die nichts miteinander zu tun haben. 1. Die Berechnung der aufgelaufenen Kapitalsummen aus Alt-und Neuregelung bei Austritt vor Alter 60, und da gibt es wohl momentan zwei unterschiedliche vorgehensweisen durch nsn, entweder a.) nach dem Betriebsrentengesetz - BetrAVG entsprechend der bei Siemens/nsn verbrachten Zeit und der maximal bis 65 J möglichen Zeit, entsprechende zeitanteilige Kürzung, sogenanntes Zeitanteiligkeitsverhältnis b.) nach einer Günstigeregelung die bei Alter > 50 J, Betriebszugehörigkeit > 15 J, und betriebsbedingtes Ausscheiden greift und wo nur um den Dienstjahresbeitrag pro Jahr vorzeitigem Ausscheidens vermindert wird. Übrigens macht der Unterschied zwischen a.) und b.) bei einem Tarifangestelltem höchste ERA Einstufung und ausscheiden mit 56 ca. 45 EURO p.M. aus bei 30 Jahren Siemens nsn ... 2.) Auszahlung im Leistungsfall, und da ist klar geregelt, der Leistungsfall tritt ein, entweder mit Alter 65, oder mit Zustimmung von nsn mit Alter 60, es wird aber nichts weiteres mehr gekürzt. sogesehen bitte ich das doch mal zu beachten und nicht immer alles miteinander zuvermischen.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 22:00
- 17:48 hallo Kollege - die E-Mail und Telefonnummer von Herrn Klotz kann ich dir mailen - temporäre E-Mailadresse: bestager-itk@t-online.de - gib bitte ein Stichwort im Betreff an - am 25.3. um 10:00 Uhr haben wir wieder unseren bestager Arbeitskreis im Gewerkschaftshaus - da wird wohl jemand dir mehr über die Infoveranstaltung sagen können. Ins Forum mag ich keine Adressen stellen - sonst läuft das Postfach bald über. - die Unverfallbarkeitsmitteilung steht im Gesetz und dürfte (Jurist.) verbindlicher sein ; zu Alter 60 bei Tarif sollte mit Zustimmung von nsn gehen - ein Kollege aus der bee hat sie vor kurzem mit 60 erhalten mit entsprechenden Abzügen - so hatte ich Herrn Klotz auch verstanden.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 18:56
- Die Briefe zum Übergang nach 613a im Umfeld der "SFS" Kollegen kamen schon am Donnerstag. Der Service muss zuerst aus Unify zu IBM. Sonst wären zwei Übergänge nötig.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 17:48
- Hallo, ich war nicht auf der Veranstaltung weil ich mich auf die letzte Info bezüglich Betriebsrente von der IGM verlassen habe, da wurde ja ein Word-Dokument per e-mail verschickt wie man die Rente dann beantragt wenn man kurz vor 60 Jahren ist. Da stand kein Wort davon daß man erst Anspruch hat mit 65 Jahren. Im übrigen habe ich noch nie was von dieser extra Mitteilung gehört, tut mir leid daß ich nicht zu den Hellsehern gehöre. Werde mercer mal anschreiben, wobei mir nicht klar ist warum man diese Unverfallbarkeitsmitteilung braucht wenn man den Kontoauszug hat wo drauf steht welchen Anspruch man hat. Gehe mal davon aus daß man die e-mail-Adresse vom Kollegen Klotz auch über die IGM bekommt falls sie nicht "top secret" ist wovon ich jetzt nicht ausgehe. Schönes Wochenende noch.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 17:37
- Ja super bei mir war es fast genauso - also alles geht den gewohnten Dingen nach
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 17:19
- Hallo, ich als nicht unterschreiber hat mein Chef mich gelobt und dankte mir dass ich nicht unterschrieben habe - also es war die richtige entscheidung mal wieder - bin STOLZ auf mich
- Re: Günther Wallraf berichtet aus dem Jobcenter — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 16:47
- Anonymous User hat geschrieben: Erinnern wir uns an Bee: da musste man nicht Lama ausführen.Aber ist mit Bewerbungsunterlagen zu den Firmen oder zu Recrutingmessen spaziert.Und was hat es gebracht?Nix!Also finde ich Lama ausführen statt Bee besser.Da kommt man an die Luft,kann Führungsqualitäten beweisen. ###echte Führungsqualitäten aus dem LAMA SEMINA
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 16:41
- Betreibsrente, fuer Tarifler, am besten erst mit 80 oder 90, dann sind die meisten schon tod, und das gesparte Geld geht an die TOP Manager, die leistungsbedingt schon mit 60 die wohlverdiente Rente erhalten. Tarifler koennen ja immer ultra low cost arbeiten, bsp. in einem Hard Core Call Center, was Managern nicht zumutbar ist. DC.
- Re: Günther Wallraf berichtet aus dem Jobcenter — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 16:05
- Anonymous User hat geschrieben: Ich will direkt mal beim Arbeitsamt anfragen, ob ich auch so eine Schulung bekomme- und dann das Lama ausführen darf. ###und ich setz mich aufs Lama
- Re: Günther Wallraf berichtet aus dem Jobcenter — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 16:03
- Erinnern wir uns an Bee: da musste man nicht Lama ausführen.Aber ist mit Bewerbungsunterlagen zu den Firmen oder zu Recrutingmessen spaziert.Und was hat es gebracht?Nix!Also finde ich Lama ausführen statt Bee besser.Da kommt man an die Luft,kann Führungsqualitäten beweisen.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 11:49
- Die Briefe zum Übergang nach 613a im Umfeld der "SFS" Kollegen kamen schon am Donnerstag.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 07:58
- Bald müssen neue Briefe kommen. Der Betriebsübergang auf die Unify Deutschland GmbH & CoKG per 613a. Nach Unterrichtung über den Betriebsübergang hat man einen Monat Zeit zu widersprechen. Start von Unify Deutschland soll 1.5. sein. Briefe müssen vor 1.4. ankommen!
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 21.03.2015 01:46
- Der Kollege wird das Ergebnis dann entsprechend mitteilen, sobald er einen Termin hatte und die Sache klar ist. Wir verteilen das dann über die ITK-Mail verteiler. Wer dabei sein möchte, dann bitte via ITK. pg.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.03.2015 18:25
- Anonymous User hat geschrieben: Das bedeutet eventuell, nsn wendet die Siemens rules an und verzichtet auf die Berechnung nach dem Betriebsrentengesetz - habe sowas auch von Kollegen gehört bei denen es auch so ist - scheinbar tun sie es nicht bei allen, bei Kollegen steht explizit der Hinweis auf die Berechnung nach dem Gesetz in der Mitteilung. Ein Kollege wird es von Herr N. K. überprüfen lassen was die Unterschuede zwischen ihm und eimem vergleichbaren Kollegen ist. Könntest Du bitte hier das Ergebnis der Prüfung mittteilen, danke !
- Re: Günther Wallraf berichtet aus dem Jobcenter — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.03.2015 18:14
- Dafür tut´s spucken und wenn ich da Teilnehmer gewesen wäre, hätte mindestens einer gebissen - einfach erniedrigend, ältere Menschen wie Kleinkinder wie senil mit einem Viech durch die Einöde laufen lassen, statt aktiv sie in eine Job zu vermitteln. Mit den Arbeitssuchenden wären sie besser mit ihren Bewerbungsunterlagen zu den Firmen spaziert oder zu Recrutingmessen spaziert.
- Re: Günther Wallraf berichtet aus dem Jobcenter — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.03.2015 17:39
- der Berater meint,wenn man das Lama ausführen darf,muss man gar nicht aufpassen, dass es beißt.Denn es hat ja nur unten Zähne.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.03.2015 17:15
- @11:57 - es sind keine Andeutungen - schriftliche Aussagen gibt es im Mail der IGM, alles andere ist wie verstanden - will niemanden fragen, warum er den Termin versäumte - Referenten waren Herr Roloff, IGM und Herr Nikolaus Klotz, Germering, offizieller Rentenberater, falls ein Kollege die Visitenkarte mitnahm, bitte Adresse posten. Aussagen waren soweit ich es verstand, die Berechnungen von Mercer sind in der Regel korrekt - gleiches Programm wie bei Siemens. Die Berechnung geschieht nach dem Betriebsrentengesetz bei vorzeitigem Ausscheiden wie bei uns. Herr Klotz verwies für Tarifangestellte auf die Tabelle, die im Anhang der IGM mitgemailt wurde. Zu den Fällen, wann nsn auf die Berechnung nach dem Betriebsrentengesetz verzichtet, wie im Forum gepostet wurde, gab es keine Auskunft - fragt halt bei Mercer/nsn nach - ich fand weder in der GBV (CP-Rundschreiben Nr. 24/04) noch im Gesetz was. Hab mir die Mühe gemacht, das Betriebsrentengesetz zu googeln und entsprechende Auszüge kopiert - bitte selbst komplett durchlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/BJNR036100974.html#BJNR036100974BJNG000201308 --- Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG) Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 23.6.2014 I 787 --> § 1b Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (1) Einem Arbeitnehmer, dem Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden sind, bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 25. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden hat (unverfallbare Anwartschaft). ……… § 2 Höhe der unverfallbaren Anwartschaft (1) Bei Eintritt des Versorgungsfalles wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen Invalidität oder Tod haben ein vorher ausgeschiedener Arbeitnehmer, dessen Anwartschaft nach § 1b fortbesteht, und seine Hinterbliebenen einen Anspruch mindestens in Höhe des Teiles der ohne das vorherige Ausscheiden zustehenden Leistung, der dem Verhältnis der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht; an die Stelle des Erreichens der Regelaltersgrenze tritt ein früherer Zeitpunkt, wenn dieser in der Versorgungsregelung als feste Altersgrenze vorgesehen ist, spätestens der Zeitpunkt der Vollendung des 65. Lebensjahres, falls der Arbeitnehmer ausscheidet und gleichzeitig eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nimmt. Der Mindestanspruch auf Leistungen wegen Invalidität oder Tod vor Erreichen der Altersgrenze ist jedoch nicht höher als der Betrag, den der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen erhalten hätten, wenn im Zeitpunkt des Ausscheidens der Versorgungsfall eingetreten wäre und die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt gewesen wären. ….. § 4a Auskunftsanspruch (1) Der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger hat dem Arbeitnehmer bei einem berechtigten Interesse auf dessen Verlangen schriftlich mitzuteilen, 1. in welcher Höhe aus der bisher erworbenen unverfallbaren Anwartschaft bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze ein Anspruch auf Altersversorgung besteht und 2. wie hoch bei einer Übertragung der Anwartschaft nach § 4 Abs. 3 der Übertragungswert ist. (2) Der neue Arbeitgeber oder der Versorgungsträger hat dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen schriftlich mitzuteilen, in welcher Höhe aus dem Übertragungswert ein Anspruch (3) uf Altersversorgung und ob eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung bestehen würde. -------------- Dritter Abschnitt Altersgrenze Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 6 Vorzeitige Altersleistung Einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente in Anspruch nimmt, sind auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren. Fällt die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wieder weg oder wird sie auf einen Teilbetrag beschränkt, so können auch die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingestellt werden. Der ausgeschiedene Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit, die zu einem Wegfall oder zu einer Beschränkung der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung führt, dem Arbeitgeber oder sonstigen Versorgungsträger unverzüglich anzuzeigen --------------------------------------------------------------------------------- einige weitere Links zum Thema: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrentengesetz Erlassen am: 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610 Letzte Änderung durch Art. 3 G vom 23. Juni 2014 (BGBl. I S. 787, 79 http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_BetrAVG.html Professor Dr. Ulrich-Arthur Birk Die Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung bei einer Direktzusage- Was ausgeschiedene Arbeitnehmer beachten müssen Die Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung https://www.uni-bamberg.de/.../Unverfallbare_Anwartschaften_Suedeuts ------------------------------------------------------------ evtl ist der Ausblick noch von Interesse:http://news.kpmg.de/eu-mobilitaetsrichtlinie/ -> Entscheidung EU-Mobilitätsrichtlinie: Novellierung des Betriebsrentengesetzes geplant in Allgemein, Human Ressources, 16.09.2014 - Die Umsetzung in nationales Recht muss bis 2018 erfolgen, jedoch wird der erste Gesetzentwurf noch in diesem Kalenderjahr erwartet. - Folgende Änderungen sieht die neue EU-Mobilitätsrichtlinie vor: - •Absenkung des Mindestalters für die Unverfallbarkeit von 25 auf 21 Jahre - •Verkürzung der Mindest-Zusagedauer für die Unverfallbarkeit von fünf auf drei Jahre - •Dynamisierung der Anwartschaften unverfallbar ausgeschiedener Mitarbeiter für Beschäftigungszeiten ab 2018, (soweit die Leistungszusage eine Anwartschaftsdynamik beinhaltet) - •Abfindung von Kleinanwartschaften nur noch mit Zustimmung des Arbeitnehmers
- Re: Ehemaliger Siemens-Finanzchef begeht Selbstmord — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.03.2015 16:38
- Tread hat sich nix erledigt....irgendwie gehört Ehemaliger Siemens-Finanzchef und Bee doch zusammen.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.03.2015 15:44
- Thema : Überqualifizierung , wenn Du dich auf eine Stelle bewirbst, bei der angegeben wird : Keine Voraussetzungen erforderlich, oder : einfache Tätigkeit, oder : FS Klasse B , wäre von Vorteil , dann weißt Du wo Du angekommen bist.