Siemens-Foren nach Datum sortiert
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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2015 04:27
- Anonymous User hat geschrieben: Ja ex Kollegen stimmt ich habe mich bei fachlicher Stelle erkundigt. Die Betriebsrente wird erst mit Alter 65 ausbezahlt.Es heißt ja: ...Endalter gem.Versorgungsordnung Besitzstand... Dies wäre in meinem Fall von Eintritt Siemens 1972 bis 2022, bin dann 65. Als Kapital,-oder monatliche Rentenzahlung kann der Betrag zeitanteilig gekürzt werden. Das heißt von 1972 bis zu meinem ausscheiden 2008 werden die restlichen Monate zu meiner eigentlichen Stichtag Dez.2022 bei vorzeitiger Auszahlung abgezogen. Der nächste Troll, geht das auch ein etwas substantierter .....
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.03.2015 01:00
- Ja ex Kollegen stimmt ich habe mich bei fachlicher Stelle erkundigt. Die Betriebsrente wird erst mit Alter 65 ausbezahlt.Es heißt ja: ...Endalter gem.Versorgungsordnung Besitzstand... Dies wäre in meinem Fall von Eintritt Siemens 1972 bis 2022, bin dann 65. Als Kapital,-oder monatliche Rentenzahlung kann der Betrag zeitanteilig gekürzt werden. Das heißt von 1972 bis zu meinem ausscheiden 2008 werden die restlichen Monate zu meiner eigentlichen Stichtag Dez.2022 bei vorzeitiger Auszahlung abgezogen.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 23:36
- Und wen soll ich in 25 Jahren fragen, wenn alle tot und nsn/siemens pleite ist?
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 23:04
- Anonymous User hat geschrieben: Toll ihr UNTERSCHREIBER Ich bleibe habe nicht unterschrieben - und alles gut dann erhältst du in den nächsten Wochen die betriebsbedingte Kündigung, die Vorbereitungen laufen Du kannst uns im Sommer deinen Werdegang mitteilen
- Re: BAG verhandelt am Mittwoch 15.4.2015 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 22:52
- Wer weiß wie ein Gericht derzeit entscheidet - das BVG hat sein früheres Urteil zum Kopftuchverbot auch geändert ohne das die Gesetze anders sind. Die Logik der Juristen versteht eh kein naturwissenschaftlich denkender Mensch. Dieser Fall scheint nochmals eine Sonderlocke zu sein : "Differenzierte Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder abhängig vom Beginn ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz" daneben gibt es die Differenzierung ohne IGM-Mitgliedschafft aber mit Netto/Brutto und dann noch nur Netto/Brutto und das muß nicht alles bei der gleichen Kammer sein.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 22:33
- Das bedeutet eventuell, nsn wendet die Siemens rules an und verzichtet auf die Berechnung nach dem Betriebsrentengesetz - habe sowas auch von Kollegen gehört bei denen es auch so ist - scheinbar tun sie es nicht bei allen, bei Kollegen steht explizit der Hinweis auf die Berechnung nach dem Gesetz in der Mitteilung. Ein Kollege wird es von Herr N. K. überprüfen lassen was die Unterschuede zwischen ihm und eimem vergleichbaren Kollegen ist.
- Re: BAG verhandelt am Mittwoch 15.4.2015 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 21:30
- Es wird halt nicht helfen, ihr werdet die Prozesse leider nicht gewinnen. Das ist meine tiefe innere Überzeugung (bin selbst betroffen).
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 21:05
- Also in meiner rechtsverbindlichen Mitteilung von Mercer im Auftrage von NSN von 11/2013 sind keine Abzüge bezgl. Betriebsrentengesetz oder irgendwas anderes zum Ansatz gekommen. <BR> <BR> Pro Jahr (bis 60) vorzeitigem Ausscheiden wurde eine monatlichen Abschlag von ca. 3% (sogenannter Dienstjahresbetrag)angesetzt. Dies wird allerdings nur dann von NSN so gehandhabt wenn Alter > 50 Betriebszugehörigkeit > 15 und Beendigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt ist. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, geht es nach dem Zeitanteiligkeitsverhältnis (also wie lang hab ich vs. wie lang hätte ich) Das ist alles an Abschlägen. <BR> <BR> Die Frage 60 vs. 65 ist bekanntlich so formuliert das der Versorgungsfall mit Vollendung des 65. Lebensjahr oder auf meinen Antrag und Zustimmung des Unternehmens mit Vollendung des 60. Lebensjahres eintritt, ich kenne niemanden, der nächste ist zum 1.4. fällig, wo das Unternehmen nicht zugestimmt hat, im übrigen sähe das im Rahmen der Auszahlungsoption 5-12 Jahresraten auch etwas komisch aus, weil es schlicht bedeutet das das auf Alter 60 erreichte Kapital wohl noch garnicht nicht zurückgestellt wurde. <BR> <BR> Ich denke im übrigen, das nach der rechtsverbindlichen Mitteilung von NSN da nicht noch dran geschraubt werden kann, außer bei den Auszahlungsoptionen. <BR> <BR> Ich gehe davon aus das Ihr eure verbindlichen Unverfallbarkeitsmitteilungen alle auch schon erhalten habt, vielleicht kann dann mal einer eine anonymisiert auf dropbox oder so hochladen und hier verlinken.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 19:24
- @ 16:58 Er wird seine persönlichen Gründe gehabt haben. Klar wird er die FGolgen seiner Entscheidung tragen müssen. Ich wäre auch lieber bei euch gewesen,, von mir aus auch in die bee, dann wären dies wieder ein paar Monate mehr Überleben gewesen.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 17:19
- Es bedeutet erstmals, die Betriebsrente wird nicht mehr nach den Siemensregeln (Alter 60 - Kapital erreicht - etc.) sondern nach dem Betriebsrentengesetz §2 berechnet - das wäre in der Regel derzeit 65. Rente mit 60 war auf ÜTs beschränkt (Individualvertrag)- Tarifkreis war auch bereits jetzt 65 - 60 ist wohl eine kann Bestimmung - ziehen halt die Differenz bis 65 ab - waren bei einer Kollegin direkt nach der bee rd. 26%. Wie ich es von Kollegen verstanden habe, bedeutet es eine zusätzliche Verschlechterung - müsstest du anhand deiner Auszüge überprüfen und/oder mit Kollegen vergleichen.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 16:58
- @16:38 Er hat die Vereinzelung und vor allem das Platzen des Quorums bewusst in Kauf genommen. Da brauche ich kein Mitgefühl haben.
- Re: Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 16:55
- Lies einfach mal die Anhänge. Bisher war es so, das man mit 60 in Rente gehen konnte. Laut N.K. scheinen die Berechnungen wohl richtig zu sein. Allein die Betriebszugehörigkeit könnte demnach Fehlerhaft sein. Komm doch einfach mal zum nci-Stammtisch (www.nci-br.de) oder zum nächsten itk-treff (http://bestager-itk.de/) anfragen über Kontakte. Ansonsten warte doch einfach mal den nächsten Kontoauszug für den Zeitraum 2014 ab, ob sich da dann was geändert hat......
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 16:38
- qMi 16:27. Man wird Dir entweder die Arbeit entziehen, oder Dich mit Arbeit und widersprüchlichen Arbeitsanweisungen vollscheßen.. Um Dich dann wegen Kleinigkeiten, die vorher niemanden Interessiert haben abmahnen und versuchen, Dich personenbedingt zu kündigen. Wenn Du AT bist, wird plötzlich eine Tätigkeit irgendwo in Deutschland neu entstehen. Meist wird das dann Fr kurz nach 12:00 Bkanntgegeben, das Du am Mo dort antanzen must. So und was ist nun "und alles gut"?. Ich kann Dir nur raten, Dich mit den anderen zu vernetzen. Schon allein um öglichen "Aktionen" gegen die "Verweigerer" gemeinsam durchzustehen. Wirke der Vereinzelung entgegen...pg.
- Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 16:28
- Hallo, wer von Euch war denn auf dieser Veranstaltung von IGM/Mercer vorletzten Mittwoch im Gewerkschaftshaus? Dieses mail von der IGM über die Veranstaltung ist ja schon etwas unverständlich. Heisst das jetzt also, daß man erst mit 65 Jahren die Betriebsrente beantragen kann oder hat das Renteneintrittsalter mit 65 Jahren nur mit der Berechnung der Rente zu tun? Habt Ihr eigentlich schon einen neuen Auszug von Mercer erhalten? Also mein letzter Auszug ist vom April 2014, hat da jemand aus dem Tarifkreis schon was neueres bekommen? Wäre für Aufklärung dankbar.
- Betriebsrente für Tarifler erst mit 65? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.03.2015 17:31
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 16:27
- Toll ihr UNTERSCHREIBER Ich bleibe habe nicht unterschrieben - und alles gut
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 14:06
- wenn es zuviel wird, geh zum guten Arzt - bevor jemand an Burnout arbeitsunfähig wird, wird er euch doch wohl eine Kur verschreiben - good luck.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 13:27
- 10:50 - so sieht es aus. Regelarbeitszeit - Mehrarbeit 1 - Mehrarbeit 2 - Überstunden - Nachtstunden - DA muss man genau hinschauen .
- Re: BAG verhandelt am Mittwoch 15.4.2015 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 12:54
- @ Di 20:41 woher beziehst Du denn dein Wissen? Das Verfahren ist losgetreten. Es erleichtert lediglich dem Richter die Entscheidung zu finden, da er sich an dem urteil des BAG orientieren muß. Enem Ober schlgt unter etc.. Die Aufwände für die Anwälte waren da. Im übrigen beurteilen Rechtsschutzversicherungen bei jedem Verfahren die Möglichkeit des obsiegens oder verlierens immer wieder neu. Normalerweise haben Sie dann auch in ihren Bedingungen eine entsprechende Exitklausel, die Sie berechtigt den Vertratg zu kündigen und so der nächsten instanz zu entfliehen.... Ich hoffe doch nur, das der vor dem BAG verhandelte Fall substantiziiert begründet und entsprechend vorgetragen wird. Aber bei dem Anwalt habe ich vollstes Vertrauen, das dies so ist..
- Re: Günther Wallraf berichtet aus dem Jobcenter — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 18.03.2015 11:55
- Ich will direkt mal beim Arbeitsamt anfragen, ob ich auch so eine Schulung bekomme- und dann das Lama ausführen darf.