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erstellt von Administrator
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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 21:30
- Anonymous User hat geschrieben: ....Prüfung der Sozialauswahl auf grobe Fehler durch den BR, wie es eigentlich vorgeschrieben ist, hat nicht stattgefunden... Sorry wenn ich hier als ausstehender schreibe. Meines Wissens ist eine Sozialauswahl bei betriebsbedingten Änderungungs und Beendigungskündigungen vorgeschrieben. Das Angebot einer BEE ist aber zunächst weder das eine noch das andere. Ich bin mir nicht mal sicher ob der Betriebsrat überhaupt ein Mitspracherecht bei soch "freiwilligen" Angeboten hat. Deshalb stelle ich mir auch die Klage gegen ein "Angebot" des Arbeitgebers schwierig vor. Wenn du das bee-Angebot nicht wahrnimmst bleibst du ja genau wie die Widersprüchler der Betriebsübergänge zunächst im Restbetrieb und bist zunächst nicht betriebsbedingt gekündigt. In euerem speziellen Fall stellt sich halt die Frage was dann mit dem restbetrieb passiert Der Arbeitgeber erweckt in eigenem Interesse den Anschein, eine Sozialauswahl mit Absegnung der Namensliste durch den BR durchgeführt zu haben. Andernfalls wäre die den beE-Ablehnern angedrohte Kündigung aller Voraussicht nach gesetzwidrig. Damit ist dann auch der Straftatbestand der Erpressung erfüllt. Es ist eben verwerflich, mit etwas zu drohen, was man gar nicht tun darf. <br> Das Problem ist dass die beE Angebote an Leute auf einer Negativliste ergehen. Diese Liste ist eigentlich eine Kündigungsnamensliste. Vorher kriegen die Leute halt noch das Angebot für die beE. Wenn sie es nicht annehmen dann Kündigung. Über die Sozialauswahl wird man noch vor Gericht hören. Leider kann der AG auch unrechtmäßig kündigen - dass wird ja immer erst im Nachhinein vor Gericht festgestellt.
- Re: 90% sollen freiwillig in die BEE — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 21:28
- Ich seh derzeit im Spiegel jemand, der hochzufrieden in eine Welt voller Möglichkeiten hinausblickt, denn ich freue mich, ein BEE Angebot bekommen zu haben, und werd es auch garantiert annehmen. Und dann für die, die es nicht annehmen wollen: Wenn Januar 2013 dann 3600 Leute plötzlich in München nach Jobs suchen, wird die Lage für Euch dadurch auch nicht besser.
- Mit Erpressern verhandeln ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 21:28
- Würde die Regierung eines souveränen Staates mit Erpressern verhandeln? Da werden doch wohl andere Strategien angewendet, oder? O.K:- Der BR will bei Kündigungen nicht widersprechen- O.K:- dann gibt es keine Vorläufige Weiterbeschaftigung nach §102(5) BetrVG und keine Lohnfortzahlung während der GESAMMTEN Proßessdauer. o.k:- aber was ist mit dem (schwächeren) allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch? Ab wann gilt der? Wenn ich die erste Instanz gewonnen hätte? Nun, wenn meine Kündigungsfrist 7 Monate beträgt, könnte ich einen Teil der Zeit (Knapp die Hälfte?) bis zur gewonnenen 1. Instanz mit meinen restlichen 7 Monatslöhnen überbrücken? Wäre das so? Und- stehe ich während einer Kündigungsschutzklage ala NSN-Mch tatsächlich ohne Geld da, wie es GEBETS-MÜHLEN-ARTIG wiederholt wird? Was ist mit ALG-1, was ist mit einem schlechter bezahlten Job in der Zwischenzeit? Wäre es möglicherweise so, dass NSN (Viel) später, falls ich vor Gericht gewinne, sogar die die Differenz zu meinem NSN Gehalt nachzahlen dürfte? Ob sowas geht? Sicher- NSN wird sagen: "Wir haben weder Arbeit für Mister X und Geld schon garnicht"- aber wie oft hat man das schon gehört... Fragen über Fragen die in den nächsten Tagen untersucht werden könnten. Ich wünsche mir dass die Gerechtigkeit siegt- auch wenn es nicht jedem gefällt.
- Mit Erpressern verhandeln ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 06.04.2012 15:54
- Re: *** Für Abgeschobene: Nachbesserungsoption an BR und IGM vorbei *** — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 21:22
- Anonymous User hat geschrieben: Wenn Ostendorf nachverhandeln kann können wir das auch! Der Erfolg von Ostendorf ist ja nun seit heute bekannt.
- Re: Ihr 2000: Wie fühlt ihr euch? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 21:21
- Also ich bin von einem anderem Standort und man hat mir heute so weit ich weiß den Chef und jede Menge direkte Kollegen weggenommen. Alles was in Mch war, ist zum 1.5. weg. Vermutlich stehe ich damit auch auf der schwarzen Liste, die die Firma so schnell wie möglich loswerden möchte. Oder soll jetzt der kleine verbleibende Rest die Arbeit von einer ganzen Abteilung übernehmen? Das ist doch alles Scheiße....
- Re: Interessantes Jobangebot — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 21:21
- Das war schon so, als im November die neue Strategie mit 'Exit or Maintain' bekannt gegeben wurde. Das hat wahre Begeisterungsstürme hervorgerufen, leider aber nur bei der Konkurrenz.
- Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 21:17
- Anonymous User hat geschrieben: Bin 58 Jahre alt, 32 Jahre bei Siemens/NSN und muß weiterarbeiten. Die Welt ist ja so ungerecht! Ich geh davon aus das du dich bereits auf die freiwilligen Liste hast setzen lassen.
- Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 21:13
- Bin 58 Jahre alt, 32 Jahre bei Siemens/NSN und muß weiterarbeiten. Die Welt ist ja so ungerecht!
- Re: Warum Verhandlung 2.0 ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 21:02
- Irrtum, die Betriebsschliessung wird nicht verhindert! Es entsteht nur ein neuer der dann die GmbHs enthalten soll. Das ist ein riesiger Unterschied für die die entsorgt werden sollen. Im 1. Fall sind diese nicht ohne Weiteres zu kündigen - im 2. Fall werden sie durch Kündigung bei Betriebsschliessung günstig entsorgt.
- Re: Was haltet Ihr von Anwalt ... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 20:58
- Vüllers ist nicht schlecht, nur leider ist er ein Anwalt der unter anderem von IGM BRs regelmäßig Aufträge bekommt (IGM Mitglied?) - unter anderem auch von dem des IGM BRs in Mch M. Ich hätte Bedenken, dass er sich in einem Interessenkonflikt befinden könnte, wenn er den IGM Tarifvertrag auseinander nehmen muss. Schaut mal auf nci-net.de - dort ist auch ein Anwalt genannt. Ausserdem gibt es noch Kanz&Hans die bei den Kündigungen 2001 auch verteidigt haben.
- Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 20:58
- Anonymous User hat geschrieben: ....Prüfung der Sozialauswahl auf grobe Fehler durch den BR, wie es eigentlich vorgeschrieben ist, hat nicht stattgefunden... Sorry wenn ich hier als ausstehender schreibe. Meines Wissens ist eine Sozialauswahl bei betriebsbedingten Änderungungs und Beendigungskündigungen vorgeschrieben. Das Angebot einer BEE ist aber zunächst weder das eine noch das andere. Ich bin mir nicht mal sicher ob der Betriebsrat überhaupt ein Mitspracherecht bei soch "freiwilligen" Angeboten hat. Deshalb stelle ich mir auch die Klage gegen ein "Angebot" des Arbeitgebers schwierig vor. Wenn du das bee-Angebot nicht wahrnimmst bleibst du ja genau wie die Widersprüchler der Betriebsübergänge zunächst im Restbetrieb und bist zunächst nicht betriebsbedingt gekündigt. In euerem speziellen Fall stellt sich halt die Frage was dann mit dem restbetrieb passiert Der Arbeitgeber erweckt in eigenem Interesse den Anschein, eine Sozialauswahl mit Absegnung der Namensliste durch den BR durchgeführt zu haben. Andernfalls wäre die den beE-Ablehnern angedrohte Kündigung aller Voraussicht nach gesetzwidrig. Damit ist dann auch der Straftatbestand der Erpressung erfüllt. Es ist eben verwerflich, mit etwas zu drohen, was man gar nicht tun darf.
- Re: Wurden wirklich nur 1600 Einladungen verschickt ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 20:43
- wenn mir die KKubi schon für die Verhandlungen dankt würde ich mir als BR was denken ....
- Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 20:43
- Anonymous User hat geschrieben: Natürlich sammeln sich hier wieder nur negative Beispiele. Allein bei mir in der Ableitung darf ein MA in die ATZ und ein 56 Jahre alter Projektlogistiker, mit lebenslanger Siemens Zugehörigkeit, darf in einer der 4 Firmen weiterarbeiten. Es ist nicht alles schwarz. Gibt auch weiß. Wobei.... Hier im Forum bin ich mir nicht so sicher. Ich würde mich für diese Ignoranz an Deiner Stelle schämen, blogge bei IGM in facebook - mit deiner Meinung unterliegst du dort wenigstens nicht der Zensur. Bei den KollegenInnen, die hier schreiben geht es um ihre Existens!!!
- Re: Ihr 2000: Wie fühlt ihr euch? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 20:41
- Blöde Frage! Hat es noch keiner gemerkt? Wir sitzen alle im selben Boot - die einen in dem der beE und die anderen im GmbH Boot. Und wer hat uns den Scheiss eingebrockt? Die die den Vollpfosten-IGM-BR gewählt haben - schämt Ihr Euch? Na, ich denke nein bei dem Beifall den ich heute auf der BV gehört habe für diese beschissene Situation in die die Herrschaften uns da geritten haben!
- Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 20:41
- ....Prüfung der Sozialauswahl auf grobe Fehler durch den BR, wie es eigentlich vorgeschrieben ist, hat nicht stattgefunden... Sorry wenn ich hier als ausstehender schreibe. Meines Wissens ist eine Sozialauswahl bei betriebsbedingten Änderungungs und Beendigungskündigungen vorgeschrieben. Das Angebot einer BEE ist aber zunächst weder das eine noch das andere. Ich bin mir nicht mal sicher ob der Betriebsrat überhaupt ein Mitspracherecht bei soch "freiwilligen" Angeboten hat. Deshalb stelle ich mir auch die Klage gegen ein "Angebot" des Arbeitgebers schwierig vor. Wenn du das bee-Angebot nicht wahrnimmst bleibst du ja genau wie die Widersprüchler der Betriebsübergänge zunächst im Restbetrieb und bist zunächst nicht betriebsbedingt gekündigt. In euerem speziellen Fall stellt sich halt die Frage was dann mit dem restbetrieb passiert
- Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 20:33
- In unserer Abteilung (ON) hat es fast alle Frauen erwischt (bis auf 2) egal ob Kinder oder nicht
- Re: wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 19:48
- Anonymous User hat geschrieben: Abgesehen davon, was das größere Übel ist, weiterarbeiten od. beE: In unserer Abteilung müssen/dürfen 3 MA nicht in die beE obwohl wir mit einer 100%igen beE-rate gerechnet hatten. Wir haben versucht eine Formel für eine (nichtsozial)Auswahl zu finden. das einzige schlüssige Ergebnis: Die letzten 3 in alphabetischer Ordnung (nach dem Vornamen) müssen/dürfen nicht in die beE. Ist die Liste durch irgendein elektr. Filter (NSN-Email Adr.) gelaufen. Dies ist wohl passiert um z. B: bei Ehepaaren, bei denen beide bei NSN arbeiten nur einen Ehepartner auszuwählen Spaß beiseite, auffällig ist, daß Kollegen die dem BR irgendwie (sie waren z. B. irgenwann im BR in der Fraktion IGM) bekannt sind, nicht in die beE müssen/dürfen. Wurden weitere ähnliche Beobachtungen gemacht ? Ich kenne 2 Ehepaare, bei denen beide betroffen sind. Wir selbst sind länger als 25 bzw 30 Jahre dabei, älter als 55, 1 Kind, einer schwerbehindert, beide in der IGM. Einen Kollegen mit 5 Kindern !!! hat es auch erwischt. Prüfung der Sozialauswahl auf grobe Fehler durch den BR, wie es eigentlich vorgeschrieben ist, hat nicht stattgefunden, definitiv nicht. Dazu war auch der Zeitrahmen viel zu knapp bemessen.
- Re: Interessantes Jobangebot — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 19:31
- Na klar. Rajeev Suri ist genau so ein Henker von NSN wie der Nokia-Chef Stephen Elop, der die Interessen von Microsoft vertritt und damit Nokia in den Abgrund führt. Es wird nichts übrig bleiben. Korruption und Mißwirtschaft sind allgegenwärtig.
- Re: Anwalt - wo kann mich ich beraten lassen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 04.04.2012 19:21
- Die Firmen Nokia und Siemens haben sich ihren Ruf selber zerstört. Vollständig. Wieder und wieder beweisen sie, daß sie unfähig, korrupt und bösartig sind. Sie haben es nicht verdient, daß man ihnen jemals wieder vertraut. - Grüße aus der Fachkräftemangel. exSiemens, exNokia, exNSN und hopp.