wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?
wie können wir die ganzen groben Verstöße gegen eine faire Sozialauswahl sammeln?
Abgeschickt von Anonymous User am 4.April 2012 15:43Abgesehen davon, was das größere Übel ist, weiterarbeiten od. beE: In unserer Abteilung müssen/dürfen 3 MA nicht in die beE obwohl wir mit einer 100%igen beE-rate gerechnet hatten. Wir haben versucht eine Formel für eine (nichtsozial)Auswahl zu finden. das einzige schlüssige Ergebnis: Die letzten 3 in alphabetischer Ordnung (nach dem Vornamen) müssen/dürfen nicht in die beE. Ist die Liste durch irgendein elektr. Filter (NSN-Email Adr.) gelaufen. Dies ist wohl passiert um z. B: bei Ehepaaren, bei denen beide bei NSN arbeiten nur einen Ehepartner auszuwählen Spaß beiseite, auffällig ist, daß Kollegen die dem BR irgendwie (sie waren z. B. irgenwann im BR in der Fraktion IGM) bekannt sind, nicht in die beE müssen/dürfen. Wurden weitere ähnliche Beobachtungen gemacht ?Ich kenne 2 Ehepaare, bei denen beide betroffen sind. Wir selbst sind länger als 25 bzw 30 Jahre dabei, älter als 55, 1 Kind, einer schwerbehindert, beide in der IGM. Einen Kollegen mit 5 Kindern !!! hat es auch erwischt. Prüfung der Sozialauswahl auf grobe Fehler durch den BR, wie es eigentlich vorgeschrieben ist, hat nicht stattgefunden, definitiv nicht. Dazu war auch der Zeitrahmen viel zu knapp bemessen.
Natürlich sammeln sich hier wieder nur negative Beispiele. Allein bei mir in der Ableitung darf ein MA in die ATZ und ein 56 Jahre alter Projektlogistiker, mit lebenslanger Siemens Zugehörigkeit, darf in einer der 4 Firmen weiterarbeiten. Es ist nicht alles schwarz. Gibt auch weiß. Wobei.... Hier im Forum bin ich mir nicht so sicher.Ich würde mich für diese Ignoranz an Deiner Stelle schämen, blogge bei IGM in facebook - mit deiner Meinung unterliegst du dort wenigstens nicht der Zensur. Bei den KollegenInnen, die hier schreiben geht es um ihre Existens!!!
....Prüfung der Sozialauswahl auf grobe Fehler durch den BR, wie es eigentlich vorgeschrieben ist, hat nicht stattgefunden... Sorry wenn ich hier als ausstehender schreibe. Meines Wissens ist eine Sozialauswahl bei betriebsbedingten Änderungungs und Beendigungskündigungen vorgeschrieben. Das Angebot einer BEE ist aber zunächst weder das eine noch das andere. Ich bin mir nicht mal sicher ob der Betriebsrat überhaupt ein Mitspracherecht bei soch "freiwilligen" Angeboten hat. Deshalb stelle ich mir auch die Klage gegen ein "Angebot" des Arbeitgebers schwierig vor. Wenn du das bee-Angebot nicht wahrnimmst bleibst du ja genau wie die Widersprüchler der Betriebsübergänge zunächst im Restbetrieb und bist zunächst nicht betriebsbedingt gekündigt. In euerem speziellen Fall stellt sich halt die Frage was dann mit dem restbetrieb passiertDer Arbeitgeber erweckt in eigenem Interesse den Anschein, eine Sozialauswahl mit Absegnung der Namensliste durch den BR durchgeführt zu haben. Andernfalls wäre die den beE-Ablehnern angedrohte Kündigung aller Voraussicht nach gesetzwidrig. Damit ist dann auch der Straftatbestand der Erpressung erfüllt. Es ist eben verwerflich, mit etwas zu drohen, was man gar nicht tun darf.
Das Problem ist dass die beE Angebote an Leute auf einer Negativliste ergehen. Diese Liste ist eigentlich eine Kündigungsnamensliste. Vorher kriegen die Leute halt noch das Angebot für die beE. Wenn sie es nicht annehmen dann Kündigung. Über die Sozialauswahl wird man noch vor Gericht hören. Leider kann der AG auch unrechtmäßig kündigen - dass wird ja immer erst im Nachhinein vor Gericht festgestellt.
Anonymous User hat geschrieben:Natürlich sammeln sich hier wieder nur negative Beispiele. Allein bei mir in der Ableitung darf ein MA in die ATZ und ein 56 Jahre alter Projektlogistiker, mit lebenslanger Siemens Zugehörigkeit, darf in einer der 4 Firmen weiterarbeiten. Es ist nicht alles schwarz. Gibt auch weiß. Wobei.... Hier im Forum bin ich mir nicht so sicher.Ich würde mich für diese Ignoranz an Deiner Stelle schämen, blogge bei IGM in facebook - mit deiner Meinung unterliegst du dort wenigstens nicht der Zensur. Bei den KollegenInnen, die hier schreiben geht es um ihre Existens!!!
Nö. Ich schäme mich nicht! Es gibt auch nichts, wofür ich mich schämen müsste. Tut mir leid, dass ich nicht der Meinung der allgemeinheit hier bin.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es durchaus auch "Falle" gibt, wo auch ältere Menschen weiterbeschäftigt werden. Und ich finde das toll!
Anonymous User hat geschrieben:wieso toll ? Sowas ist bei und eigentlich gesetzlich gesichert ....Anonymous User hat geschrieben:Natürlich sammeln sich hier wieder nur negative Beispiele. Allein bei mir in der Ableitung darf ein MA in die ATZ und ein 56 Jahre alter Projektlogistiker, mit lebenslanger Siemens Zugehörigkeit, darf in einer der 4 Firmen weiterarbeiten. Es ist nicht alles schwarz. Gibt auch weiß. Wobei.... Hier im Forum bin ich mir nicht so sicher.Ich würde mich für diese Ignoranz an Deiner Stelle schämen, blogge bei IGM in facebook - mit deiner Meinung unterliegst du dort wenigstens nicht der Zensur. Bei den KollegenInnen, die hier schreiben geht es um ihre Existens!!!Nö. Ich schäme mich nicht! Es gibt auch nichts, wofür ich mich schämen müsste. Tut mir leid, dass ich nicht der Meinung der allgemeinheit hier bin.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es durchaus auch "Falle" gibt, wo auch ältere Menschen weiterbeschäftigt werden. Und ich finde das toll!