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02.07.2011 11:12
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2015 19:10
- Oh Mann, spätestens bei letzten Satz, "dass ich ich mich bewerben werde...", sollte es doch geklingelt haben, dass es sich um Satire handelt. Ich empfehle einschlägige Sendungen bei den Staatssendern und den Privaten anzusehen, um zu sehen, wie Satire aussieht. Nimm nicht alles so bierernst!
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2015 18:29
- Anonymous User hat geschrieben: Nachtrag - vergiss mein Geschwafel mit Goethe - @15:45 - hat es besser ausgedrückt - Albern und Lachen gehören zum Leben wie lieben, weinen, schimpfen und was alles menschliche noch und das gerade in unserer miesen Lage - Nichts für ungut! Freut mich, dass ich es nur missverstanden habe. Wäre nett, wenn ihr das nächste mal deutlich macht, was Satire ist und was ernst gemeint. Wenn ich einen Menschen gegenüber sitze, kann ich das schon meistens gut unterscheiden. Aber wenn ich nur die Schrifft habe, wird es manchmal unmöglich.
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2015 15:55
- Nachtrag - vergiss mein Geschwafel mit Goethe - @15:45 - hat es besser ausgedrückt - Albern und Lachen gehören zum Leben wie lieben, weinen, schimpfen und was alles menschliche noch und das gerade in unserer miesen Lage -
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2015 15:53
- Anonymous User hat geschrieben: @13:49„Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor.“ was ist Bildung wenn es nicht die Reflektion des Individuums mit sich selbst und der Welt und die Formung des eigenen Seins ist. Das bedeutet wie im Dr. Faustus, dass reines Studieren ohne die Lebenserfahrung den Menschen nicht reifen läßt - wird halt der landläufig ausgedrückte Fachidiot mit kaum ausgebildeter Empathie. Dein Benehmen beruht auf Normen, die in einer Gesellschaft zwar mehr oder weniger anerkannt sind bilden aber an und für sich noch keine Werte an denen man sich orientieren und entwickeln kann. Da nun in Staaten, in denen der Islam nun real zum Land gehört durch die strikte Anwendung der Sharia, diese Strafen aus den 7ten Jahrhundert uns täglich vor Augen geführt werden, ist die Frage, wie verarbeitet man das? Dito müssen nun Menschen die eigen soziale Situation in einer sie direkt umgebenden Gesellschaft - hier Arbeitsmarkt - mit abweichenden Verhaltensmustern zwischen gesellschaftlich anerkannten Normen und der sie konfrontierenden von diesen abweichenden Realität bewerkstelligen. Entsprechend bezieht sich die Satire mehr auf die eigene Gesellschaft als die der Saudis und stellt hiermit eine deutliche Kritik am deutschen Gesellschaftssystem dar. ######### Du hast es begriffen, wie es gemeint war und es genau auf den Punkt gebracht. !
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2015 15:46
- @13:49„Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor.“ was ist Bildung wenn es nicht die Reflektion des Individuums mit sich selbst und der Welt und die Formung des eigenen Seins ist. Das bedeutet wie im Dr. Faustus, dass reines Studieren ohne die Lebenserfahrung den Menschen nicht reifen läßt - wird halt der landläufig ausgedrückte Fachidiot mit kaum ausgebildeter Empathie. Dein Benehmen beruht auf Normen, die in einer Gesellschaft zwar mehr oder weniger anerkannt sind bilden aber an und für sich noch keine Werte an denen man sich orientieren und entwickeln kann. Da nun in Staaten, in denen der Islam nun real zum Land gehört durch die strikte Anwendung der Sharia, diese Strafen aus den 7ten Jahrhundert uns täglich vor Augen geführt werden, ist die Frage, wie verarbeitet man das? Dito müssen nun Menschen die eigen soziale Situation in einer sie direkt umgebenden Gesellschaft - hier Arbeitsmarkt - mit abweichenden Verhaltensmustern zwischen gesellschaftlich anerkannten Normen und der sie konfrontierenden von diesen abweichenden Realität bewerkstelligen. Entsprechend bezieht sich die Satire mehr auf die eigene Gesellschaft als die der Saudis und stellt hiermit eine deutliche Kritik am deutschen Gesellschaftssystem dar.
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2015 15:45
- Mein lieber Gott, du gehst wohl auch zum Lachen in den Keller. Das Schlimmste ist nicht den Job zu verlieren, sondern das verbliebene bischen Resthumor! Wenn man über den Beruf des Henkers nicht mal ein bischen satierisch kommentieren darf, dann ist da Leben nicht mehr lebenswert. Dein Streben nach dem höchsten Niveau in allen Ehren, aber du hast den Humor verlohren. Lach mal wieder, das wird dir gut tun und nicht alles so verbissen sehen. Dann strebe mal weiter, aber verliere nicht den Blick auf die wahren Werte.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2015 14:56
- Für diesen Fall (fiktives Arbeitsentgelt als Bemessungsentgelt nach 4 Qualifikationsgruppen) verwendet die BfA ein weiteres internes tool; Wieso 4.Qualifikationsgruppe? Könnte auch die 2. oder so sein. Je nachdem wie die AfA das Vermittlingsziel setzt. Taxifahrer mit Studium. Die Differenz ist dann viel größer. Die Freistellungsphase ist bezahlte Beschäftigung mit dem Arbeitsinhalt nicht am Arbeitsplatz aufzutauchen.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2015 14:41
- @ Mi 14:22 nein. Ich erwarte mit z.b. Bruttogehalt vor Eintritt ATZ (mögliche Zahl; ATZ real. Es ist natürlich auch Abhängig, ob jemand vorher kleiner Tarifler oder eben ATler war. Übrigens senkt das auch Deine Altersrente ab....
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymus User — zuletzt verändert: 20.05.2015 14:22
- @ Di 17:59 Die Berechnung des 60%-igen ALG1 (wenn ohne Kinder)kann jeder mit seinen persönlichen Grunddaten über den Internet-Rechner der BfA auf deren homepage durchführen. Sollte für die Berechnung der Höhe des ALG1 jedoch der §152 SGB III heran gezogen werden, greift dieser Internet-Rechner jedoch NICHT. Für diesen Fall (fiktives Arbeitsentgelt als Bemessungsentgelt nach 4 Qualifikationsgruppen) verwendet die BfA ein weiteres internes tool; zu dieser "Parallelwelt" habe ich bisher keinen Internet-Zugang gefunden. Wenn also ein Interesse daran besteht zu erfahren, wie hoch das persönliche ALG1 bei Anwendung der Vorgaben des §152 ausfällt, ist dies nach meiner Auffassung nur im individuellen Kontakt mit der Agentur möglich. Abschliessend nun doch noch eine Zahl: in meinem konkreten Fall beträgt die monatliche Differenz im Arbeitslosengeld (= "monatlicher Leistungssatz") mehr als 500,- (d. h. weniger als bei Ansatz der 60%-Methode)....ist das sichtbar genug???
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2015 13:49
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Euer Geschreibsel über den Job eines Henkers (=Berufskiller) ist noch wiederlicher als die Todesstrafe an sich. ##### das Geschreibsel ist Realsatire von Leuten die seit 3 Jahren mit 50plus versuchen in Deutschland einen Job zu finden. Die widerliche Todesstrafe wird dort real öffentlich wie im Mittelalter praktiziert - Leute werden auf den Markt gezerrt und dann .... übrigens auf Konvertieren vom Islam etwa zum Christentum steht die Todesstrafe - das dann aber alles Halal - als ich Bilder in der Zeitung in Saudi sah, ist mir fast übel geworden - dagegen ist die Satire hier harmlos. Klar, es gibt ein Haufen widerlicher Sachen auf der Welt. Aber mein Ziel war und ist nach dem höchstem Niveau zu streben und nicht sich nach dem niedrigsten zu orientieren (auch bei Satire). Es reicht mir persönlich nicht aus, ein bisschen besser als der schlechteste zu sein. Vielleicht würde es wirklich was brinngen in der Schule ein Fach "Benehmen" einzuführen http://www.sueddeutsche.de/bildung/schule-deutsche-wuenschen-sich-schulfach-benehmen-1.2483386
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2015 12:58
- Anonymous User hat geschrieben: Euer Geschreibsel über den Job eines Henkers (=Berufskiller) ist noch wiederlicher als die Todesstrafe an sich. ##### das Geschreibsel ist Realsatire von Leuten die seit 3 Jahren mit 50plus versuchen in Deutschland einen Job zu finden. Die widerliche Todesstrafe wird dort real öffentlich wie im Mittelalter praktiziert - Leute werden auf den Markt gezerrt und dann .... übrigens auf Konvertieren vom Islam etwa zum Christentum steht die Todesstrafe - das dann aber alles Halal - als ich Bilder in der Zeitung in Saudi sah, ist mir fast übel geworden - dagegen ist die Satire hier harmlos.
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 20.05.2015 09:49
- Euer Geschreibsel über den Job eines Henkers (=Berufskiller) ist noch wiederlicher als die Todesstrafe an sich.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymus User — zuletzt verändert: 20.05.2015 09:36
- @ 21:32 Es geht hier m. E. nach zentral um die Frage, ob Entgeltabrechnungszeiträume während einer unwiderruflichen Freistellung (wie im SEN/UNIFY - 58+-Modell vereinbart) in den BEMESSUNGSZEITRAUM gehören. Die BfA vertritt hier z. Zt. die Auffassung, dass dies NICHT der Fall ist und diese Zeiten danit auch nicht in der nach Ende des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zu erstellenden Arbeitsbescheinigung enthalten sein dürfen. Damit tritt nach einer Freistellung von 2 Jahren (oder mehr..) die im §152 (1)genannte Ausgangssituation für dessen Anwendung ein. Die Frage von Beitragszeiten oder -zahlungen ist im o.g. Zusammenhang wohl "nur" für das Anrecht auf Erhalt des ALG1 von grundsätzlicher Bedeutung.
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.05.2015 23:00
- Anonymous User hat geschrieben: Di 12:20 das Problem an diesem Job dürfte unter anderem auch sein, das die wohl keine Christen eben nur muslime beschäftigen würden. Zumindest wäre neben Englich auch arabisch notwendig. Inwieweit man sich dann als deutscher Staatbürger dann auch noch strafbar macht, wäre zu prüfen. Vielleicht schickt man ja ein paar diverse Manageer mit Pornoteitschriften dort rüber. Ein paar hübsche Peitschenschläge wären dann ja toll... Die würd ich dann sogar noch kostenlos verabreichen.. Ich denke, dass für den Job jede Sprache ausreichend ist. Noch mehr würde ich sagen, sogar Taubstumme und Gehörlose wäre dazu befähigt den Job auszuüben. Die entsprechene Schlagkraft muß allerdings da sein, damit der Deliquent bereits mit dem ersten Schlag Kopflos wird und das Ganze nicht in einem Massaker ausartet. Ein Schlag und gut, damit es dem Deliquenten nicht zu weh tut! Zum Muslim zu konvertieren stellt sicher bei einer ordentlichen Bezahlung kein Hindernis dar. Ebenso könnte man auch die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen, es ist ohnehin fraglich ob man in dieses System weitere Zahlungen in Form von Steuern machen sollte. Eine fürstliche Entlohnung hebt die kleinen Hindernisse leicht auf. Wenn schon die Bullerie im Land der Muslime in Ferraries und Lambos unterwegs sind, wird das Hackebeil sicher vergoldet sein und die Entlohnung fürstlich sein. Wie sagt der Araber? "Wer Honig essen will, der ertrage das Stechen der Bienen." Deine Idee, diverse Manager dort hin zu bringen ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen. Ich sage mal so um die 100 von dieser Sorte sollten es schon sein, um den richtigen Schwung der Hacke zu ermitteln. Die ersten 20 hätte ich gleich parat, die restlichen 80 sollten sich problemlos finden lassen. Der Beruf "Kopfabhacker" hat was, ich denke da ersthaft nach, ob ich mich dort mit einem sauberen Lebenslauf bewerbe, das haben wir ja in der BEE gelernt.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.05.2015 22:42
- @di 21:32 soweit ich das mal richtig verstanden habe teilt sich die Altersteilzeit in eine Aktive und Passive Phase. Du erhälst im gesamten Zeitraum von Anfang bis Ende das gleiche Gehalt. Daher eben bereits in der aktiven Zeit weniger. Daher wenn Du eine ATZ von 4 Jahren hast, dann für eben 4 jahre weniger Geld. Die Berechnung des Arbeitslosengeldes dürfte dann daher auf Grundlage diese Bruttogehalts der letzten 12 Monate liegen. Eine höherberechnung lohnt sich nur dann, wenn die Monate 13-24 höher waren, dies nur auf Antrag. Ich würde gegen diesen Beschein Einspruch innerhalb der frist einlegen. Bist Du aus München und Umgebung? Dann wende Dich mal an den RV Rentenberater in Germering (Findest Du unter RV) der kennt sich da denk ich auch sehr gut aus.... Surf mal etwas rum bei Tante goog le nach Arbeitsanweisungen AFA....
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.05.2015 22:21
- @Di 19:14 Gerechtigkeit kannst Du entweder über eine Klage erhalten. Es ist eben so, das der Kläger die Beweislast trägt. Es genügt z.B. nicht zu behaupten, das man Dir die Knarre an den Kopf gehalten hat. Dann hättest Du Sie in Notwehr umlegen können. Nur Du must es beweisen, das das so war, eben durch Zeugen etc. Alles andere bringt Dir außer Kosten und Krankheit nihts. Ich denke, sie würden dies als normal üblich (>1600x) bezeichnen. Sie sind ja nicht doof und haben ja Ihre Anwälte die das vorher ausgearbeitet haben. Es gibt da jedoch noch eine andere wenn auch kostenintensivere Möglichkeit. Kauf oder besorge Dir die Aktienrechtliche Mehrheit an dem Laden und schmeiß die Typen raus oder sschick Sie in die Wüste. Dann hast Du Deine Gerechtigkeit. Es ist eben so, das Leben ist ungerecht. Aber akzeptier das, halte kurz in der Gegenwart inne und überlege Dir, was Du für Deine Zukunft machen kannst. Das lechtzen nach nicht erreichbarer "Gerechtigkeit" wird Dich nur krank machen und bringt Dir nur vertane Chancen. Sie handeln eben, so wie sich das Recht auslegen läst. Wenn Dir das nicht passt, dann nutze die Dir zu Verfügung stehenden legalen Mittel. z.B. Petitonen, Wahl Bundestag etc. Unterstütze diverse Organisationen die das im Rahmen der fGesetzlichen Möglichkeiten verändern wollen.... Viel Glück...
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.05.2015 22:11
- Di 12:20 das Problem an diesem Job dürfte unter anderem auch sein, das die wohl keine Christen eben nur muslime beschäftigen würden. Zumindest wäre neben Englich auch arabisch notwendig. Inwieweit man sich dann als deutscher Staatbürger dann auch noch strafbar macht, wäre zu prüfen. Vielleicht schickt man ja ein paar diverse Manageer mit Pornoteitschriften dort rüber. Ein paar hübsche Peitschenschläge wären dann ja toll... Die würd ich dann sogar noch kostenlos verabreichen..
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.05.2015 21:32
- Wenn zwischen dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses (= Beginn der unwiderruflichen Freistellung) und dem Zeitpunkt der Beantragung des Arbeitslosengeldes mehr zwei Jahre liegen, erfolgt die Ermittlung des Arbeitslosengeldes nach §152 SGB III. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) § 152 Fiktive Bemessung (1) Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden, ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. In den Fällen des § 142 Absatz 2 gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass ein Bemessungszeitraum von mindestens 90 Tagen nicht festgestellt werden kann. (2) Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist die oder der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für die Arbeitslose oder den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat. Dabei ist zugrunde zu legen für Beschäftigungen, die 1. eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 1), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße, 2. einen Fachschulabschluss, den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meisterin oder Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung erfordern (Qualifikationsgruppe 2), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße, 3. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern (Qualifikationsgruppe 3), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße, 4. keine Ausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 4), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Sechshundertstel der Bezugsgröße. Warum sollte die Betragszeiten der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit nicht ausreichen. 24 Monate kann auf Antrag berücksichtigt werden. Diese Regelung ist doch eine Ausnahmeregel z.B. bei Elternzeiten. Dort fallen beitragsfreie Zeiten von mehr als 24 Monate eine Rolle.
- Re: beE Jobcenter platziert Bewerbungen bei Siemens nicht!! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.05.2015 19:14
- Anonymous User hat geschrieben: @Fr 18:27 1. Wenn Du Dich betrogen fühlst, dann solltest bzw. kannst Du entsprechende Rechtliche Schritte unternehmen. Bedenke jedoch, das Du dann in der Beweislast bist. Aufgrund einer möglichen Verjährung solltest Du dies dann bald in Angriff nehmen. Wenn Du das nicht tust, rate ich Dir in Deinem eigenen Interesse Dich mit der Gegenwart für Deine wie auch immer geartete Zukunft zu entscheiden.... 2. Die Rückzahlungsverpflichtung bei Wiedereintritt in den Konzern(e) und von deren beherrschten Firmen dürfte doch eigentlich klar sein. A. Wir wollen Dich nie wieder hier sehen und sind froh das du "freiwillig" gegangen bist. B. Wenn Du es doch schaffst wieder zu kommen, dann must Du eben die gezahlte Bruttosumme abzüglich anteilig des bereits verstrichenen Zeitraumes eben Netto für Brutto zurückzahlen. Also wo liegt da das Problem? 3. Der Konzern befindet sich doch letztlich seit 2003 permanent in irgendwelchen Umstrukturierungsmaßnahemne (mal mehr mal weniger, mal verborgen, mal öfentlich). Derzeit eher sehr Öffentlich und mit extrem hohen Abbauankündigungen. Um dort wieder anfangen zu können müßtest Du nicht nur extrem Einsatzflexibel sein, sondern wohl ein extrem gesuchter Spezialist. Zudem wohl bereit, für low zu arbeiten. Wenn Du jedoch so ein großer sehr seltener Spezialist bist, dann rate ich Dir Dich selbständig zu machen. Aber das ist letztlich Deine Sache und Entscheidung. Löse Dich jedoch vom Konzern. Es gibt ja womöglich auch seitens des Konzerns auch andere Ängste und Befürchtungen.. ### Wie soll ich Beweislast anschleppen, dass SAG mit dem Bee-Vertrag betrogen hat? Ich will Gerechtigkeit und Erhöhung Abfindung als Schmerzensgeld:Dieses ganze Kick-off Gedöns war nur Nötigung.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 19.05.2015 17:59
- @ di 09:55 kannst Du bitte einmal die Berechnung einstellen? Mit Zahlen ist das dann ketztlich plausibler und sichtbarer. Danke