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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: Weiterbildung vom Arbeitsamt: ? KÜRZUNG DER BEZÜGE ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.06.2015 06:57
- @01.06.2015 21:48 - hi, wenn ich das richtig so aus deinen etwas aufgeregten Ausführungen raus lese, bekommst du die 0-8-15 Maßnahme - 2 Tage Nachhilfe im Bewerbungsschreiben (hatten wir bereits 28 Monate lang in der BeE mit praktischer Ausführung an mehreren Hundert Echtzeitbewerbungen exerziert) - nu, für die Maßnahme gibt es keinen Bildungsgutschein und damit keine Verlängerung der ALG1 oder sonst eine Auswirkung außer der, du bist 4 Monate lang aus der Statistik und die haben dich im Amt vom Buckel. An 2 Tagen in der Woche hörst du dir dann zu verschiedene Themen (einige mehr für die Zielgruppe 18 bis 20 mit Migrationshintergrund) an und darfst, wenn es dir dann etwas langeweilt, mitdiskutieren - lockert das ganze dann etwas auf. Dir wird es nicht soviel bringen aber, die einen haben eine gute Statistik, die anderen verdienen Geld damit und einige Dozenten haben es wirklich nötig (wären sonst auch beim Amt) - -------Verlängern tut sich der ALG1 Bezug bei Maßnahmen mit Bildungsgutschein -z.B. SAP-Kurs -dann gilt für jeweils 2 Tage Kurs verlängert sich der ALG1 Bezug um einen Tag - aber leider ist das bei dem Sch... nicht der Fall. Das mit dem Eisladen aufmachen (heißt Selbständigkeit) laß das bitte sein , wenn es nicht dein Herzenswunsch ist - scheint auch so die erste Offerte zu sein beim Amt uns Alte zu entsorgen - schöne Programme für Selbständigkeit - wird bei deinem rausgehörten rentennahem Alter dann eher der finanzielle Ruin werden. zu @23:45 - ALG1 ist im Gegensatz zu Hartz IV eine Versicherungsleistung und wird nicht von der Allgemeinheit Mitfinanziert - die ziehen eher Mittel für andere Maßnahmen ab. ALG1 setzt aber die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt voraus - Aufgabe der AfA ist es dir den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu ebnen - dafür werden sie aus unseren Versicherungsbeiträgen, die einige fast 40 Jahre entrichtet haben, bezahlt. Damit ergibt sich natürlich die Frage, ob nach 28 Monaten Transfergesellschaft diese Maßnahme geeignet ist, um dich in den Arbeitsmarkt zurück zu katapultieren - falls du nicht katapultiert werden willst, halts Maul, genieß in der Maßnahme die Atmosphäre - geh Mittags mit Teilnehmern ein Bier trinken, und daure deiner Rente zu.
- Re: Weiterbildung vom Arbeitsamt: ? KÜRZUNG DER BEZÜGE ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 23:45
- Anonymous User hat geschrieben: Ob sich das ALG-1 nun 2 Monate verkürzt oder verlängert- das ist mir Wurscht. Allerdings hatte ich mir den gleitenden Übergang in den Vor-Ruhestand etwas anders vorgestellt. Warum belästigen diese Leute mich nur immer wieder? weil ALG1 von der Allgemeinheit mitfinanziert wird!
- Re: Weiterbildung vom Arbeitsamt: ? KÜRZUNG DER BEZÜGE ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 22:22
- Ob sich das ALG-1 nun 2 Monate verkürzt oder verlängert- das ist mir Wurscht. Allerdings hatte ich mir den gleitenden Übergang in den Vor-Ruhestand etwas anders vorgestellt. Warum belästigen diese Leute mich nur immer wieder?
- Re: Weiterbildung vom Arbeitsamt: ? KÜRZUNG DER BEZÜGE ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 21:53
- Andersrum wird ein Schuh draus - du bekommst die 4 Monate ja ALG-Kohle - dir werden aber nur die angegebenen 2 Monate abgezogen. (Es verlängert sich also die Bezugsdauer.)
- Weiterbildung vom Arbeitsamt: ? KÜRZUNG DER BEZÜGE ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 21:48
- Hallo Leute, nun droht mir das Arbeitsamt eine Schulung an- 2 bis 4 Monate. Entweder irgendwas mit Bewerbungstraining, Lebensführung oder solchen Kiki. Genau konnte ich nicht mehr zuhören auf der Info-Veranstaltung- meine Ohren haben glatt einen unkontrollierten shut-down durchgeführt. Und der Hammer: Würde ich zugeben, dass ich einen kleine Eis-Laden aufmache, dann würde man mich 7 Wochen lang zwangsweise schulen. Ich hab mich gefragt, was der Quatsch soll- und bin der Spur des Geldes gefolgt. Ich vermutete, das Amt könnte Geld sparen, wenn es mich in die Zwangs-Maßnahme steckt. Falls ich die Informationsbroschüre vom Amt richtig verstehe, dann verkürzt sich meine (Bereits bewilligte) Bezugsdauer von ALG-1 um zwei Monate, wenn ich vier Monate lang geschult werde.
- Weiterbildung vom Arbeitsamt: ? KÜRZUNG DER BEZÜGE ? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 05.06.2015 00:06
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 20:02
- Die Unify bee wird von der Fa. Petram durchgeführt. http://petram-online.de/ansprechpartner/
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 18:48
- Die Frage kommt vielleicht diesem Forum seltsam vor, aber ich würde mich sehr für einen Kontakt zur Unify-beE interessieren. Wir sind ein mittelständisches Software-Unternehmen und haben in den letzten Jahren über 15 MitarbeiterInnen aus den NSN und SIS Transfergesellschaften übernommen. Leider finde ich auf keinem Weg einen Kontakt bzw. eine Ansprechperson bei der Unify-Transfergesellschaft. Wir suchen weiterhin gut ausgebildetes, motiviertes Personal (das wir bei NSN und SIS etc. fanden), daher mein Interesse. Wenn jemand helfen kann, bitte gerne meine Mail-Adresse weitergeben oder mir antworten: Patrick.keil@keil-ktm.com.
- Re: Standortsicherungsvertrag München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 14:48
- Anonymous User hat geschrieben: Die Realität bei NSN ist mir wohlbekannt. Gerade deswegen wollte ich auf einen gewissen Widerspruch zu folgendem Artikel hinweisen: http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/69451/flexibler_renteneintritt_nur_fuer_gutverdiener -- es ist nur ein scheinbarer Widerspruch in der Darstellung - wird häufig bei Statistiken gemacht, um eine bestimmte Interpretation beim Adressaten zu erzielen - passiert derzeit rund um die Asylproblematik - man nimmt Teilaussagen und vereinfacht sie so, dass sie verallgemeinert dann ein anderes Bild ergeben. Auch derzeit kann man bereits länger arbeiten - pro Monat spätere Rente ergibt einen Bonus von 0,5%. Der Arbeitgeber muß dich aber nicht länger beschäftigen. Bei Selbständigen ist das anders - viele Ärzte machen halt länger dito Rechtsanwälte, Architekt etc. - alles gut verdienende Leute. Hier gibt es keinen Zwang aufzuhören - einige Handwerker arbeiten ebenfalls länger weil die Rente wegen niedriger Einzahlung zu gering ist. Die mit niedrigem Einkommen dann Mini-Renten beziehen arbeiten dann noch neben der Rente (häufig Frauen - berühmte Klofrau, Putzfrau auf Minilohnbasis oder schwarz - gilt auch für frühverrentete Handwerker/Facharbeiter, oder Zeitungsausträger in den Morgenstunden. Diese Leute werden aber nicht erfasst - obwohl sie noch arbeiten und die Rente halt keine Beamtenpension ist.
- Re: Standortsicherungsvertrag München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 13:57
- Die Realität bei NSN ist mir wohlbekannt. Gerade deswegen wollte ich auf einen gewissen Widerspruch zu folgendem Artikel hinweisen: http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/69451/flexibler_renteneintritt_nur_fuer_gutverdiener
- Re: Standortsicherungsvertrag München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 11:10
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: ... Dann, wieviele verdienen mehr als 4500 und davon nur 25% - sind abzählbar wenige... So ungefähr ab JobGrade 8 aufwärts, also die moisten! - Witzbold, hast oder willst nicht verstehen wer länger arbeiten kann und darf und wen man in new old Germany nicht einmal bis 60 arbeiten läßt - das unabhängig vom Jobgrade - bist doch wohl lange genug dabei, um die Wirklichkeit zu verstehen - schau dir doch eure Altersverteilung an und wie viele von den Jahrgängen bis 1955 noch bei euch rumhopsen - von rund 16000 - 20000 Com MA 2000 - bei einer Altersverteilung zwischen 25 und 55 Jahren - müsste jeder Jahrgang 500 bis 700 Mitarbeiter haben - na da würden die 60Jährigen bereits euren halben Haufen ausmachen. Wieviele von den JG8plus habt ihr denn noch in 60plus? Mach dich doch nicht freiwillig lächerlich hier. Unsere 'Rentner würden gerne noch arbeiten statt die münchner Abfalleimer und Container zu durchwühlen oder abends die Regale im Supermarkt zu befüllen - aber 4500€ sind damit leider nicht mal im Traum zu erzielen - welcome home in the german reality.
- Re: Standortsicherungsvertrag München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 10:41
- Anonymous User hat geschrieben: ... Dann, wieviele verdienen mehr als 4500 und davon nur 25% - sind abzählbar wenige... So ungefähr ab JobGrade 8 aufwärts, also die moisten!
- Re: Standortsicherungsvertrag München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 08:53
- @21:52 : schön für die noch Nokianer (Neueinstellungen geben etwas Hoffnung) - jedoch bitter für die Rausgeworfenen - hätte mir vom BR erhofft, auf Reeinstellung von BeElern zu drängen - von uns dürfte da wohl niemand dabei gewesen sein - ist schon ein Armutszeugnis - da gibt es genügend Sozialfälle unter den nun ALG1-Beziehern.Falls es mit dem ALU-deal zu Restrukturierungen kommt, dürften die wenigen Älteren nach der Auslichtung 2012 kaum ins Gewicht fallen - da erhofft euch nicht zuviel. Nachdenklich machen mich auch die Q1 - Zahlen - hab mal bei Ericson nachgeschaut: Verhalten ähnlich, Umsatzsteigerung bei gleichzeitigem Gewinneinbruch. Das muß bei einem Quartal noch nichts bedeuten - könnte aber auf Überkapazitäten hindeuten - war bei COM 2001/2 ähnlich. Der auf 10 Jahre berechnete KGV steigt bereits wieder in die Größe der 3 vorangegangenen Aktiencrash (1929, 2001, 2007/8) - muß auch noch nichts bedeuten - es bildet sich derzeit nicht nur eine Blase - schauen ob eine platzt - aber nicht jeder Taifun verwüstet die Küste - manche ziehen vorbei - good luck.
- Re: Standortsicherungsvertrag München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 08:29
- @22:51 was sollen diese Angaben ohne Erläuterung: Wer arbeitet in der Gehaltsklasse länger? - Selbständige - darunter fast alle Ärzte, Rechtsanwälte, Politiker, Aufsichtsräte usw. Abhängig beschäftigte hält man nicht solange - bei nsn April - BR Statistik: von 3600 waren gerademal etwas über 80 im Alter 60 plus - davon dürften einige noch in ATZ gewesen sein. Die LEX Siemens war: 55 und goldener Handschlag - da musste man sich wehren länger zu bleiben. Dann, wieviele verdienen mehr als 4500 und davon nur 25% - sind abzählbar wenige. Bitte reflektiert zuerst dann posten mit dem unsinnigen Nachsatz.
- Re: Standortsicherungsvertrag München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 01:01
- @So21:52 nachdem die ja einen Großteil ihrer ehemaligen Mitarbeiter in die Bee und somit in die drohende Altersarmut gedrängt haben. Klar, einer muß ja die Zeche zahlen. Warum nicht mal nicht auch die Manager und die AT's? Gefährlich sind die, die nichts mehr haben. Nur noch ihr Leben. Und dann? ber was würde es denn nutzen? Vor allem Wem?
- Re: Standortsicherungsvertrag München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 01.06.2015 00:58
- wann kann ich anfangen?
- Re: Standortsicherungsvertrag München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2015 22:51
- Sogar im aktuellen VdK-Verbandsblatt wird berichtet, dass in der Altersklasse 65-74 noch 25% erwerbstätig sind, sofern ihr monatliches Bruttogehalt über 4500 Euro liegt. Das sollten doch die meisten Nokianer schaffen!
- Re: Standortsicherungsvertrag München — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 31.05.2015 21:52
- Gab ziemlich viele Neueinstellungen in den letzten Monaten. Aber wenn es stimmt ist ja alles gut, dann gehen die Älteren in Rente und der Abbau regelt sich von alleine.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2015 12:06
- @ Fr.13:44 und Sa.09:25: Die Mail ist vom 2. März 2015 und wurde von einer Unify HR Mitarbeiterin vom Standort Stuttgart an Unify BR-Kollegen verschickt. Die Orginal-Antwort-Mail von der Arbeitsagentur auf die Fragen von HR liegt mir leider auch nicht vor. Bitte diese über HR bzw. ggfs. über den Betriebsrat anfordern. Die Kontaktdaten von Hrn. Aufheimer von der Arbeitsagentur kenne ich nicht - denke aber mal, die sollten über HR oder die Arbeitsagentur zu beschaffen sein. Viel Erfolg und bitte Ergebnisse zu dem Thema hier weiter posten.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 30.05.2015 09:26
- Anonymous User hat geschrieben: Hallo, zum Themenkomplex ALG1 nach 58+ gibt's ein Mail mit Antworten von einem BA-Mitarbeiter auf Fragen von HR (siehe unten). Ansonsten würde ich auch empfehlen, den Rentenberater Nikolaus Klotz, Germering zu kontaktieren (hat im Auftrag von Unify eine Rentenberatung für die betroffenen Mitarbeiter durchgeführt und kennt sich auch in Bezug auf ALG1 sehr gut aus). Vielleicht kann hier auch die IGM mit Rechtsbeistand unterstützen. Bitte die Ergebnisse hier weiter posten - ist ja für viele 58+ler interessant. Viel Erfolg!!! Mail HR: Hallo zusammen, bei mir sind noch einige Fragen bzgl. Sperr- und Ruhenszeiten bei 58+ und beE angekommen. Diese hatte ich zur Klarstellung bzw. mit Bitte um Beantwortung an Hr. Aufheimer von der Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet, den Sie ja bei der Informationsveranstaltung kennengelernt haben. Unten nun die Fragen und seine Antworten hierzu und ich denke, dass dies doch noch einmal hilfreich ist: 1.) Beim Modell 58+ (Freistellung der Arbeit, aber Weiterbezüge von Einkommen bis max. 63) und anschließender Arbeitslosigkeit: kann es hier grundsätzlich Sperrzeiten bzw. Ruhenszeiten geben oder ist das einzelfallabhängig? Hier ist es eher der Fall, dass keine Sperr- und Ruhenszeiten eintreten. Sperrzeit Der Arbeitnehmer beendet ja sein aktuelles Arbeitsverhältnis und schließt einen neuen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser neue Arbeitsvertrag wird ja in aller Regel länger als 1 Jahr sein, so dass zwar wegen Beendigung des jetzigen Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit eintreten würde, jedoch der Ereignistag (= letzter Tag des jetzigen Arbeitsverhältnis) länger als 1 Jahr zurückliegt. Dies wiederum hat die Folge, dass eben doch keine Sperrzeit eintritt. Anders ist es, wenn der neue befristete Arbeitsvertrag unter 1 Jahr laufen würde. Dann wären wir voll in einer Sperrzeit. Ruhen wegen Entlassungsentschädigung/Abfindung Wird bei der 58+-Regelung überhaupt eine Abfindung gezahlt ? Wenn ja, so würde ja ein Ruhen längstens 1 Jahr gehen, und zwar ab Ende des jetzigen Arbeitsverhältnis (Anspruch entsteht ja auch wegen Beendigung von diesem Arbeitsverhältnis). Geht also das neue, befristete Arbeitsverhältnis mindestens 1 Jahr, so wäre die Ruhenszeit von max. 1 Jahr abgelaufen -> keine Auswirkung. Geht das neue befristete Arbeitsverhältnis kürzer als 1 Jahr, so müsste die Ruhenszeit einzelfallabhängig berechnet werden. 2.) Nochmals Modell 58+ : auf welcher Grundlage würde das Arbeitslosengeld nach Ablauf dieses Vertrages berechnet werden – Berechnung auf Gehalt vor 58+-Vertrag oder Berechnung auf Basis Gehalt während des 58+-Vertrages; sprich die letzten zwei Jahre als Grundlage zur Berechnung? Das Arbeitslosengeld würde nach den letzten 12 Monaten des letzten Arbeitsverhältnis bemessen werden. Folglich auf Basis des 58+-Vertrages. Im Ausnahmefall könnte der Bemessungsrahmen auf 2 Jahre erweitert werden, wenn eine unbillige Härte vorliegt. Dies wäre ggf. der Fall, wenn der 58+-Vertrag nur 1 Jahr laufen würde. Hier müsste dann aber eine Einzelfallprüfung erfolgen. 3.) Noch ein letzter Punkt: Modell beE – warum gibt es bei einem Aufhebungsvertrag mit Übertritt in die beE bei anschließender Arbeitslosigkeit keine Sperr- und Ruhenszeiten? Hängt damit zusammen, dass ja die beE auf länger als 1 Jahr befristet ist. Somit keine Sperrzeit und ein Ruhen wegen Abfindung wäre auch schon abgelaufen. Vgl. hierzu die Ausführungen unter 1.). Bitte für weitere Rückfragen die Kontaktdaten von Herrn Aufheimer einstellen (auch email-Adresse). Danke!