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Siemens-Foren nach Datum sortiert

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.07.2011 11:12
Comment Re: Hier werden Leute gesucht erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2015 11:29
warum das so umständlich machen: Unify München anrufen, mit Betriebsrat verbinden lassen - der wird dann wohl die Adressen der BeEs haben - evtl. über seine Homepage die Stellen posten - es sind ja noch einige bis 1.1o. im Betrieb. - nsnler suchen immer noch Jobs - die Liste der Profiles gibt es auf der bestager-itk Hompage - http://bestager-itk.de/.
Comment Re: Hier werden Leute gesucht erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2015 10:42
@Mi 10:33. Erst im Post lesen. Es war nicht Herr K,der dies in diesem nsn Forum gepostet hat!
Comment Re: Hier werden Leute gesucht erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2015 10:41
@ Mi 09:43 Dein Kommentar ist extrem unnötig und zudem unhöflich. Die Firma sucht offensichtlich neue Mitarbeiter, auch geren von Unify; NSN etc. Entscheidend ist, das Sie Arbeit haben. Wenn Sie dann auch noch entsprechende Gehälter bezahlen von denen man auch noch Leben kann, warum denn nicht. Du solltest Dir vielleicht überlegen, ob es nicht doch eine Chance für Dich ist..... Hier wird jedem geholfen, soweit es möglich und legal ist.
Comment Re: Hier werden Leute gesucht erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2015 10:33
Ich denke dieses Forum wäre für Ihre Suche besser. Dort sind noch Unify Leute aktiv. <br /> http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/Enterprise
Comment Re: Fünftelregelung bei Abfindung ---- Hilfe ---- erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2015 09:59
Fünftel Regelung bei Abfindung http://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-funftelregelung.html http://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/abfindung-zusammenballung-von-einkuenften-so-vermeiden-arbeitgeber-bei-abfindungen-die-haftung-f74931 http://www.iww.de/lgp/archiv/entschaedigung-fuer-den-verlust-des-arbeitsplatzes-so-zahlen-arbeitgeber-ihren-arbeitnehmern-abfindungen-steuerlich-beguenstigt-aus-f2543 http://www.iww.de/wiso/archiv/erste-entscheidung-gesplittete-abfindungen-fg-koeln-setzt-geringfuegigkeitsgrenze-bei-fuenf-prozent-fest-f1735
Comment Re: Hier werden Leute gesucht erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2015 09:43
Deine Fachkräfte kannst Du Dir gern in Indien, China oder Polen suchen. Jedenfalls wurden da viele Leute eingestellt, bevor ich rausgeschmissen wurde. Ich für meine Person habe jetzt die Schnauze voll von dem High-Tech Mist und mache die achte Pizza-Bude in meinem Ort auf.
Comment Re: Fünftelregelung bei Abfindung ---- Hilfe ---- erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2015 09:37
Genau. Und deshalb habe ich mich in die soziale Hängematte gelegt. Wäre ja noch schöner, wenn mein Geld sinnlos in der Staatskasse versickert- und damit noch die Einreise der Neuen Fachkräfte nach Deutschland finanziert wird.
Comment Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2015 09:17
Anonymous User hat geschrieben: ... In der GKV sind monatlich 137,33 Euro zuzüglich 21,20 Euro Pflegeversicherung zu zahlen. ... Das ist der Mindestbeitrag, kann aber abhängig von deinem Einkommensteuerbescheid (Zinsen etc.) auch von der GKV höher festgesetzt werden. Das richtet sich nach deiner "Leistungsfähigkeit" wie es so schön heißt.
Comment Re: Fünftelregelung bei Abfindung ---- Hilfe ---- erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2015 08:57
Anonymous User hat geschrieben: 23:27 da im April 2014 zwei Arbeitgeber nur einer kann die Steuerkarte haben. Wir wurden damals in der Infoschrift darauf hingewiesen, daß es wichtig ist Siemens die Steuerkarte zu lasen sonst wird mit Klasse 6 versteuert. Da in Deinem Fall in dem Jahr der Abfindungszahlung andere Einkünfte waren kann die fünftel Besteuerung nicht angewand werden. ... Viel Erfolg Das ist nicht richtig, natürlich kann die Fünftelregelung angewendet werden. https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung Es gibt allerdings einen "verblüffenden" Effekt, siehe Beispiel 2 und 3. "Damit hat derjenige, der im Jahr der Entlassungsentschädigung noch gearbeitet hat, nach Steuern weniger, als wenn er nicht gearbeitet hätte." ;-)
Comment Re: Fünftelregelung bei Abfindung ---- Hilfe ---- erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2015 08:21
23:27 da im April 2014 zwei Arbeitgeber nur einer kann die Steuerkarte haben. Wir wurden damals in der Infoschrift darauf hingewiesen, daß es wichtig ist Siemens die Steuerkarte zu lasen sonst wird mit Klasse 6 versteuert. Da in Deinem Fall in dem Jahr der Abfindungszahlung andere Einkünfte waren kann die fünftel Besteuerung nicht angewand werden. Den Nachteil mit der Klasse 6 sollte der Steuerausgleich bereinigen. 7:28 wichtig für die fünftelregelung sind die Einnahmen im Jahr der Abfindungszahlung. Arbeitslosengeld, Kapitalerträge,Mieteinnahmen usw zählen alles zu den Einnahmen es gibt eine Grenze (Finanzamt muß Auskunft geben). je nach alter (wieviele Monate ALG) ist es evt. Sinnvoll Dispositionsrecht für das Jahr der Abfindung bei ARGE in Anspruch zu nehmen. Es ist wichtig eine gute Beratung vom Fachmann zu haben (kostet Geld kann aber Abgesetzt werden). Da jeder Einzelfall anders ist (Freibeträge, Abschreibung, Familie usw.) muß jeder für sich die Prüfung und Entscheidung machen. Viel Erfolg
Comment Re: Fünftelregelung bei Abfindung ---- Hilfe ---- erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2015 07:29
Nachdem Siemens (unter dem netten Namen "1_BY_16" jetzt die nächste Runde eingeleitet hat: Wer kann mit einen guten Steuerberater im Raum Muenchen nennen der ausgewiesener Experte für das Thema Abfindung und 5-tel-Regelung ist ? Es geht hier noch nicht um die Steuererklärung sondern um die "richtige" Terminierung der Abfindungszahlung! Konkrete Frage: Wenn Austritt (und letztes normales Gehalt) in März 2016, und Abfindungszahlung erst in Januar 2017, erkennt das Finanzamt dann die 5-tel-Regelung dafür an ?ST
Comment Re: Fünftelregelung bei Abfindung ---- Hilfe ---- erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.06.2015 07:16
Wegen der 1/5 Regelung nehme ich in diesem Jahr die Lohnsteuerhilfe in Anspruch. Ich bereite die Unterlagen vor, mit dem Finanzamt sollen die sich dann rum kloppen...
Comment Fünftelregelung bei Abfindung ---- Hilfe ---- erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 23.06.2015 23:27
Hi, ich hoffe jemand kann mir helfen. habe meine Steuererklärung gemacht. folgender Sachverhalt: bin Ende November 2013 aus NSN ausgetreten und Dezember 2013 in die bEE eingetreten. Dezember 2013 bis Ende Februar 2014 bei bEE... AB 1. März 2014 habe ich einen neuen Arbeitgeber gefunden. Im April 2014 habe ich meine Abfindung bekommen inklusive Sprinterprämie. Zahlen: Mein Jahresgehalt bei NSN betug ca. 44.000 Euro. Meine Abfindung betrug April 2014 ca. 70000 Euro. Meine Jahresbetrag beim neuen Arbeitgeber beträgt ca. 34.000 Euro. Kommt eine Fünftelregelung für mich in Frage? Denn laut Vorbescheid von Elster sollte ich ca. 10000 Euro zurückbekommen. Laut Onlinebescheid vom FA nur 4800? Abfindung würde mit Steuerklasse 6 versteuert....ansonsten Steuerklasse 3. Kann mir das jemand erklären?
Conversation Fünftelregelung bei Abfindung ---- Hilfe ---- erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 12.10.2015 14:44
Comment Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 23.06.2015 23:13
Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Kein Alg2 (Hartz4) = keine Krankenversicherung? Nein, in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Entweder du bist bei deiner verdienenden Frau beitragslos mitversichert, oder du musst selbst für deine Krankenversicherung zahlen. Deine Einkommensteuererklärung (Kapitaleinkünfte, Firmenrente, Mieteinnahmen etc.) bildet die Grundlage für die Beiträge in der gesetzlichen KV, solange du keine Altersrente beziehst. Auch da wirst du staatlich angeordnet verarmt. In der GKV sind monatlich 137,33 Euro zuzüglich 21,20 Euro Pflegeversicherung zu zahlen. Nicht gezahlte Versicherungsbeiträge werden als Zahlungsrückstand gewertet und im Ernstfall kann die Krankenkasse Leistungen verweigern.
Comment Hier werden Leute gesucht erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 23.06.2015 22:20
Das habe ich im Unify Forum gefunden. Die Frage kommt vielleicht diesem Forum seltsam vor, aber ich würde mich sehr für einen Kontakt zur Unify-beE interessieren. Wir sind ein mittelständisches Software-Unternehmen und haben in den letzten Jahren über 15 MitarbeiterInnen aus den NSN und SIS Transfergesellschaften übernommen. Leider finde ich auf keinem Weg einen Kontakt bzw. eine Ansprechperson bei der Unify-Transfergesellschaft. Wir suchen weiterhin gut ausgebildetes, motiviertes Personal (das wir bei NSN und SIS etc. fanden), daher mein Interesse. Wenn jemand helfen kann, bitte gerne meine Mail-Adresse weitergeben oder mir antworten: Patrick.keil@keil-ktm.com.
Conversation Hier werden Leute gesucht erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.09.2015 07:38
Comment Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 23.06.2015 19:35
Anonymous User hat geschrieben: Kein Alg2 (Hartz4) = keine Krankenversicherung? Nein, in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Entweder du bist bei deiner verdienenden Frau beitragslos mitversichert, oder du musst selbst für deine Krankenversicherung zahlen. Deine Einkommensteuererklärung (Kapitaleinkünfte, Firmenrente, Mieteinnahmen etc.) bildet die Grundlage für die Beiträge in der gesetzlichen KV, solange du keine Altersrente beziehst. Auch da wirst du staatlich angeordnet verarmt.
Comment Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 23.06.2015 19:32
Anonymous User hat geschrieben: Kein Alg2 (Hartz4) = keine Krankenversicherung? ja !
Comment Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 23.06.2015 18:56
Kein Alg2 (Hartz4) = keine Krankenversicherung?
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