Siemens-Foren nach Datum sortiert
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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: Kundenaufträge / Forecast brechen ein? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 17:22
- Ich (bald "neu-GmbH-ler") fürchte um die BRM die wohl dieses Halbjahr bin Null liegen wird. Da wird Ranshit auch wieder etliche Millionen einsparen, um seine eigene "Exit-Incentive" anzuspecken.
- Re: Kündigungsschutzklage sicher zu gewinnen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 17:22
- >....ob nicht die beE länger existieren wird, als diese NSN GmbHs GENAU DAS IST DER PUNKT. Und ich setz noch einen drauf, "...als die sogenannten überlebenden Standorte Ulm, Berlin, Bonn, Düsseldorf und Bruchsal". Wenn die geschlossen werden ist dann noch Geld für 'ne BeE da ?
- Re: Trotz Email noch keine schriftliche Benachrichtigung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 17:19
- Münchner Süden auch noch nix. Vielleicht muß ich doch noch (in den GmbH's) bleiben ...
- Re: Kündigungsschutzklage sicher zu gewinnen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 17:19
- Genau das ist die Frage: Was hat man davon, wenn man eine Kündigungsschutzklage gewinnt (außer Genugtuung). Will man wirklich zurück in diese Firma? Und wie wird man dann dort behandelt? Alternativ könnte man eine Geldentschädigung einklagen, die aber wahrscheinlich auch nicht besser (sehr wahrscheinlich sogar noch schlechter) als die beE ist. Lohnt es sich also, dafür das Prozessrisiko und den Stress auf sich zu nehmen? Das muss letztlich jeder selbst für sich entscheiden.
- Re: Ich bin glücklich! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 17:19
- Während die 3 Monate beE werde ich das höchste Gehalt in meine Siemens/NSN Karriere bekommen denn mein nächster Job (immerhin 85% vom NSN Gehalt) habe ich schon in der Tasche (fange am 1.10.12 an), also bin ich sehr zufrieden. Wenn ich "drüben" bin kann ich mich noch 1-2 Kollegen nach holen !
- Offene Fragen und Widersprüche aus dem BEE Vertrag — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 17:18
- Nachdem ich angefangen habe mein Vertragsangebot genauer zu studieren sind mir noch einige Punkte aufgefallen die sehr unklar sind. Hier ist die derzeitige unvollständige Liste: A2.1: Abfindung: Die Höhe der Abfindung ist gem §7 Ans 1 des Transfer und Sozialvertrages. In dem Transfervertrag steht unter §7(1) "Beschäftigte die vor dem 1.4.2007 eingetreten sind erhalten ein Jahresgehalt als Abfindung (Basis 12 Monatsgehältern)" Wie ist dieses als AT zu verstehen, hier sind Jahresgehalt und 12 Monatsgehälter sehr unterschiedlich! A2.2: Sprinterprämie Wie wird die Sprinterprämie berechnet? Höhe Transfer Kurzarbeitergeld? A2.3: Kein Anspruch Was bedeutet: Unmittelbarer Anschluss an die NSN TG? Wievielt Zeit muß dazwischen liegen? A3: Rückzahlung: Hier steht “besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zahlungen durch den Arbeitnehmer” Welche Zahlungen sind hier gemeint, Abfindung, Abfindung und Sprinterprämie, oder Abfindung, Sprinterprämie und beE Gehalt? Das klingt sehr vage. B3: Pflichten: "Teilnahme an Workshops, die auch an verschiedenen Orten stattfinden können" Bedeutet das dass man eventuell quer durch Deutschland (oder noch weiter) reisen muß und wer übernimmt die Kosten? B9 Nebentätigkeit: Hier steht „Fortführung bedarf vorherigen Zustimmung durch die NSN TG“, im Transfervertrag steht §5.10: “Dem Arbeitgeber angezeigte Nebentätigkeiten de vor der beE bereits ausgeübt wurden, können auch während des Transferbeschäftigungsverhältnisses weiter ausgeübt werden.“ also keine Zustimmung der NSN TG notwendig. Was gilt jetzt? C4 Erledigungserklärung: In 4.1 steht "Mit Abschluss der der vorliegenden Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche und Rechte der Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ... abgegolten" Bedeutet dieses das mit auch die Gehaltszahlungen von April sowie ausstehende Reisekosten und ähnliches abgegolten sind? Vielleicht hat jemand hier eine bereits eine Antwort oder eine Idee wie diese noch vor dem Stichtag geklärt bzw. präzisiert werden können.
- Offene Fragen und Widersprüche aus dem BEE Vertrag — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.04.2012 11:57
- Re: Kündigungsschutzklage sicher zu gewinnen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 17:18
- Wäre es nicht besser, statt auf die Kündigung zu warten und dann erst zu klagen, sich schon vorher in die passende "Rest" GmbH einzuklagen wegen willkürlicher Herausnahme vom Betriebsübergang? Das sollte doch schon möglich sein, wenn für die Kollegen um ein herum dieser Betriebsübergang ansteht.
- Re: BeE und IGM Mitgliedschaft kündigen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 17:13
- Meine Ansprechpartnerin bei HR sagte mir deutlich, dass die Agentur für Arbeit keinesfalss bereits ab dem 1.5. das Transferkurzarbeitergeld genehmigen wird. Realistisch sei eher der 1.6.12. Mehr wußte sie auch nicht.
- Re: Trotz Email noch keine schriftliche Benachrichtigung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 17:11
- Mittersendling, immer noch nichts bekommen. Vielleicht darf ich doch (in die GmbH's) bleiben ?
- Kündigungsschutzklage sicher zu gewinnen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 16:58
- Als langjähriger Siemens/NSN Mitarbeiter habe ich noch gute Kontakte zu verschiedenen Bereichen. So habe ich von einem Abteilungsleiter bei der IT erfahren, dass dort kaum Leute in die beE sollen. Selbst ledige, ohne Kinder, mit 20 jähriger Betriebszugehörigkeit können bleiben. Hier bei GS CARE werden selbst 54 jährige mit 29 Jahren Betriebszugehörigkeit, verheiratet und 3 Kinder (trifft auf mich zu) in die beE geschickt. Dieses "Auswahlverfahren" wird nie einer richterlichen Überprüfung standhalten, selbst wenn unser sogenannter Betriebsrat (eher Unternehmerrat) hier zugestimmt hat. Es sollte deshalb kein Problem sein, sich nach der betriebsbedingten Kündigung zu NSN zurückzuklagen. Was mich aber noch überlegen läßt, ist die Frage, ob nicht die beE länger existieren wird, als diese NSN GmbHs
- Kündigungsschutzklage sicher zu gewinnen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.04.2012 11:04
- ?Prüfung: Rechtliche Handhabe wegen Fristsetzung und sachlichen Fehlern — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 16:00
- Hab jemand schonmal mit einem Rechtsanwalt über die Option gesprochen die viel zu kurze Fristsetzung für den BEE-Übertritt "gerichtlich einstweilen prüfen zu lassen"; damit könnte man m.E. auch unter Berücksichtigung der "sachlichen Fehler" (Zustellung, Vollständigkeit, Widersprüchlichkeit der Unterlagen...) des Arbeitgebers zmindest eine bessere und intensivere Beratung der Möglichkeiten gewinnen. Würde diese Frage normaler weise an den BR oder die Interessenvertreter stellen; da diese aber diese Situation mit verschuldet haben würde ich hier wohl nichts erwarten können, oder Herr Schön, Herr Surbaum, Herr Riedl oder gar Herr Leppek? So oder so sollte der AG (wenn dort noch ein Rest an Fairness existiert) ohnehin von dort aus diesen Schritt gehen und die Frist angemessen verlängern!! Bitte Aufforderung Horsthemke-Kubicek weiterleiten. Btw. - ich bin übrigends nicht aufgefordert in die BEE zu gehen; sähe hier aber eine Option den Kollegen die jetzt unter Megadruck stehen etwas zu helfen.
- ?Prüfung: Rechtliche Handhabe wegen Fristsetzung und sachlichen Fehlern — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 20:51
- Re: Private Krankenversicherung Mitgliedschaft bei Eintritt in die BeE verlieren — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 15:33
- Meinem Vorredner gebe ich Recht! @user 15:23. Wie lange warst Du in der BeE? Habe gelesen mindestens 12 Monate Verbleib in der GKV sind notwendig, ansonsten gehts zwangsweise wieder zurück in die PKV. Bitte berichte ein paar Details wie es bei Dir mit der Rückkehr in die GKV geklappt hat. Danke!
- Re: Private Krankenversicherung Mitgliedschaft bei Eintritt in die BeE verlieren — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 15:23
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Ich befürchte als kronisch kranke, dass die GKV meine teuren Medikamenten nicht bezahlt und ich eventuell gezwungen werde mich auf andere Medikamente umzustellen, die ich nicht vertrage! Andere Leistungen die ich im Moment problemlos von der PKV bezahlt bekommen, wäre womöglich bei der GKV gar nicht übernommen mit dem zuständigen Arzt abklären, und dann nichts wie raus aus der PKV. Die PKV ist ein Geschäftsmodell das nicht überleben wird. (jährliche Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich). wenn Du jetzt durch die beE die Möglichkeit hast aus der PKV auszusteigen, ist es vielleicht Deine letzte Chance. Nutze sie also! Ich habe in 2007 bewusst diese Möglichkeit zum Eintritt in die beE gewählt um den Mühlenstein der PKV loszuwerden. Gerade wenn Du chronisch krank bist, ist es besser für Dich. Überlege nur mal, wie sich die Beiträge gestalten : GKV = Verdienstabhängig, Kinder sind mitversichert usw. usw., wenn Du nichts verdienst zahlst Du praktisch keine Beiträge. PKV = verdienstunabhängig, d.h. immer der gleiche Beitrag, egal wo Du finanziell landen wirst. Für das Alter sind die Beiträge in der PKV nach oben offen, d.h. die Deutsche Rentenversicherung zahlt nur einen Minimalbeitrag. Die Kostenexplosion wird an die PKV Versicherten 1:1 weitergegeben, eine Berücksichtigung Deiner finanziellen Verhältnisse interessiert niemanden. Also bitte überlege was Du machst, und rechne genau, wo Du besser fährst!
- Re: BEE-Profiling - Was ist das? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 15:20
- Wenn eine Firma schriftlich zum Vorstellungsgespräch einlädt, so sind von dieser die Kosten für die Anfahrt zu bezahlen. Kosten für Papier und Porto fallen in der Regel nicht an, da man sich online bewirbt. Telefonate sind von der beE aus möglich, ebenso etwaige Ausdrucke. Der Rest (Bilder, sonstige Telefonate, Krawatte, etc) sind selber zu bezahlen.
- Re: BeE und IGM Mitgliedschaft kündigen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 15:04
- Nein, Vorbehalt steht nicht drin. Jetzt stellt sich die Frage: Absicht oder Schlamperei von NSN/IGM?? Bei Absicht - was steckt dahinter? Dazu befrage ich meinen Anwalt. Bei Schlamperei - wundert's jemand bei diesem Schrottladen.... In beiden Fällen müssen mögliche Konsequenzen für die BeE-ler dargestellt werden. Seid Euch klar, Ihr unterschreibt die Beendigung Eures Arbeitsverhältnisses mit NSN zum 30.04. Wenn's dann mit der BeE nix wird seid Ihr die Looser...
- Gibt's hier Leute von ON etc., die in die BEE gesteckt werden? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 08.04.2012 14:54
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- Gibt's hier Leute von ON etc., die in die BEE gesteckt werden? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.04.2012 10:14