Kündigungsschutzklage sicher zu gewinnen
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
09.04.2012 11:04
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Als langjähriger Siemens/NSN Mitarbeiter habe ich noch gute Kontakte zu verschiedenen Bereichen.
So habe ich von einem Abteilungsleiter bei der IT erfahren, dass dort kaum Leute in die beE sollen.
Selbst ledige, ohne Kinder, mit 20 jähriger Betriebszugehörigkeit können bleiben.
Hier bei GS CARE werden selbst 54 jährige mit 29 Jahren Betriebszugehörigkeit, verheiratet und
3 Kinder (trifft auf mich zu) in die beE geschickt.
Dieses "Auswahlverfahren" wird nie einer richterlichen Überprüfung standhalten, selbst wenn unser
sogenannter Betriebsrat (eher Unternehmerrat) hier zugestimmt hat.
Es sollte deshalb kein Problem sein, sich nach der betriebsbedingten Kündigung zu NSN zurückzuklagen.
Was mich aber noch überlegen läßt, ist die Frage, ob nicht die beE länger existieren wird, als diese NSN GmbHs
Genau das ist die Frage: Was hat man davon, wenn man eine Kündigungsschutzklage gewinnt (außer Genugtuung). Will man wirklich zurück in diese Firma? Und wie wird man dann dort behandelt? Alternativ könnte man eine Geldentschädigung einklagen, die aber wahrscheinlich auch nicht besser (sehr wahrscheinlich sogar noch schlechter) als die beE ist. Lohnt es sich also, dafür das Prozessrisiko und den Stress auf sich zu nehmen? Das muss letztlich jeder selbst für sich entscheiden.
Anonymous User hat geschrieben:
Wäre es nicht besser, statt auf die Kündigung zu warten und dann erst zu klagen, sich schon vorher in die passende "Rest" GmbH einzuklagen wegen willkürlicher Herausnahme vom Betriebsübergang? Das sollte doch schon möglich sein, wenn für die Kollegen um ein herum dieser Betriebsübergang ansteht.Das würde mich ehrlich gesagt auch mal interessieren. Hat jemand vielleicht Infos dazu?
Anonymous hat geschrieben:
Als langjähriger Siemens/NSN Mitarbeiter habe ich noch gute Kontakte zu verschiedenen Bereichen. So habe ich von einem Abteilungsleiter bei der IT erfahren, dass dort kaum Leute in die beE sollen. Selbst ledige, ohne Kinder, mit 20 jähriger Betriebszugehörigkeit können bleiben. Hier bei GS CARE werden selbst 54 jährige mit 29 Jahren Betriebszugehörigkeit, verheiratet und 3 Kinder (trifft auf mich zu) in die beE geschickt. Dieses "Auswahlverfahren" wird nie einer richterlichen Überprüfung standhalten, selbst wenn unser sogenannter Betriebsrat (eher Unternehmerrat) hier zugestimmt hat. Es sollte deshalb kein Problem sein, sich nach der betriebsbedingten Kündigung zu NSN zurückzuklagen. Was mich aber noch überlegen läßt, ist die Frage, ob nicht die beE länger existieren wird, als diese NSN GmbHsVertragspartner und Arbeitgeber ist doch allein NSN. Selbst wenn die NSN in München nicht mehr existieren sollte, holt sich der Gerichtsvollzieher auch woanders Geld für ein Urteil, das - zugegeben - immer mit einem (Rest-)Risiko verbunden ist.
Anonymous User hat geschrieben:
Wäre es nicht besser, statt auf die Kündigung zu warten und dann erst zu klagen, sich schon vorher in die passende "Rest" GmbH einzuklagen wegen willkürlicher Herausnahme vom Betriebsübergang? Das sollte doch schon möglich sein, wenn für die Kollegen um ein herum dieser Betriebsübergang ansteht.----------------- Genau. Seh ich als Versetzung zur XY GmbH oder in die beE an. Einer versetzung kann man widersprechen, wenn sie keine vertragsgemäße Beschäftigung erwarten läßt (beE ist befristet). Der Arbeitgeber wird diesen Widerspruch vermutlich zurückweisen. Dann kann man gegen die Versetzung klagen. Sollte man aber mit einem RA klären.
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