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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
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Re: Fünftelregelung bei Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 13:03
- Die bee zahlt gar nix. NSN TG ist dein AG.
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Re: Fünftelregelung bei Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 12:57
- die Frage ist m.E. ob die Sprinterprämie die ja die BEE auszahlt steuerlich in einen Zusammenhang zur Abfindung die NSN auszahlt steht oder?
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Re: Fünftelregelung bei Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 12:51
- Ich hab mir das schon mal grob ausgerechnet. Bei Abfindung+Sprinter=200.000€ und meinem normalen Gehalt+BEE-Gehalt in diesem Jahr und Austritt aus der bee in diesem Jahr ergeben sich 75.000€ Steuern = 37% EKSt. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42%. Mit der 5telR ist man daher ca. 5% besser gestellt.
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Re: Wie man seine Abfindung verzehnfachen kann — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 12:44
- Anonymous User hat geschrieben: Du hast Null Ahnung von Börse! Und dir fehlt ein wenig das Gespür für Ironie.
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Re: Fünftelregelung bei Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 12:42
- Ich überlege ob es relevant ist das Abfindung(NSN) und Sprinterprämie(BeE) nicht von der gleichen Firma ausbezahlt werden? Oder wie lief das in MCH?
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Re: Fünftelregelung bei Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 11:58
- Das ist auch korrekt so. Wenn keine Ballung von einkünften im Veranlagungsjahr hier 2012 auftritt dann darf die Fünftelregelung nich angewandt werden.Weder von der Firma noch im Jahresaugleich.Ballung von Einkünften ist wenn die Abfindungssumme (hier Eintritt + Sprinter) im gleichen Jahr ausgezahlt werden.Wäre die Sprinterprämie weniger als 5% der Abfindung ginge wieder 1/5tel Regelung. Es muss also jeder slebst Abwägen. Risiko der Insolvenz NSN dafür 1/5tel Regelung(Abfindung und Sprinter in einer Summe) oder erst Abfindung ohne 1/5tel und im selben Jahr Sprinter(gut dann auch) oder erst im nächsten Jahr dann keine 1/5tel dafür aber Sicherheit. Hier der Gesetzestext zumindest interpretiere ich ihne so.Bin aber weder Steuerberater noch sonstwas. Voraussetzungen für die Fünftelregelung Für die Anwendung der Fünftelregelung auf den steuerpflichtigen Teil Ihrer Abfindung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Abfindung muss in einem Kalenderjahr gezahlt werden, entweder als Einmalbetrag oder in mehreren Teilzahlungen (BFH-Urteil vom 3.7.2002, XI R 80/00, BStBl. 2004 II S. 447; BFH-Beschluss vom 28.1.2008, IX B 243/07, BFH/NV 2008 S. 942). Nur in wenigen Ausnahmefällen sind auch mehrjährige Zahlungen zulässig. Die Fünftelregelung ist auch dann anzuwenden, wenn Sie die in einer Betriebsvereinbarung oder einen Sozialplan für das Kündigungsjahr vereinbarte Auszahlung der Abfindung noch vor Eintritt der Fälligkeit ins Folgejahr verschieben, weil dies steuerlich günstiger ist (BFH-Urteil vom 11.11.2009, IX R 1/09, BStBl. 2010 II S. 746). Es muss eine Zusammenballung von Einkünften erfolgt sein. Das heißt, die Abfindung plus die weiteren Einnahmen infolge der Vertragsbeendigung müssen höher sein als der bis Jahresende wegfallende Arbeitslohn (BFH-Urteil vom 9.10.2008, IX R 85/07, BFH/NV 2009 S. 558). Das kann bereits der Arbeitgeber erkennen, sodass er bei der Lohnabrechnung die Fünftelregelung anwenden muss. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, müssen entweder alle steuerpflichtigen Einkünfte des Abfindungsjahres (inkl. Einkünfte aus neuer Tätigkeit) höher sein als die des Vorjahres, oder die Jahreseinnahmen mit Abfindung (inkl. Arbeitslosengeld, vorgezogene Betriebsrente usw.) müssen höher sein als die vergleichbaren Jahreseinnahmen des Vorjahres (BMF-Schreiben vom 24.5.2004, BStBl. 2004 I S. 505 Rz. 10-12). Laut BFH ist aber dann nicht auf die Verhältnisse des Vorjahres abzustellen, wenn die Einnahmesituation im Vorjahr durch außergewöhnliche Ereignisse geprägt ist und daher für das Folgejahre nicht maßgeblich sein kann (BFH-Urteil vom 27.1.2010, IX R 31/09, BFH/NV 2010 S. 1324). Wenn Teilleistungen über mehrere Jahre gezahlt werden Lebenslängliche betriebliche Versorgungsrenten (z.B. vorgezogene Betriebsrente) sind nicht Teil einer Entschädigung und bleiben daher bei der Prüfung der Zusammenballung unberücksichtigt (BMF-Schreiben vom 24.5.2004, BStBl. 2004 I S. 505 Rz. 5). Vorruhestandsgelder sind Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Werden sie über mehrere Jahre gezahlt, sind sie deshalb schädlich für die Fünftelregelung auf die Abfindungszahlung (BFH-Urteil vom 16.6.2004, XI R 55/03, BStBl. 2004 II S. 1055). Erbringt der Arbeitgeber aber ergänzende Zusatzleistungen aus sozialer Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit nach dem Jahr der Abfindungszahlung zur Erleichterung des Arbeitsplatz- und Berufswechsels (z.B. befristete Übernahme von Versicherungsbeiträgen oder Zuschüsse zum Arbeitslosengeld) oder als Anpassung an eine dauerhafte Berufsaufgabe (z.B. Zahlung für die Altersversorgung oder einer Jubiläumszuwendung), beruhen diese Zusatzleistungen auf einer neuen Billigkeitsgrundlage und sind Teil der Abfindung. Damit wird die Abfindung zwar über mehr als ein Jahr ausbezahlt, trotzdem ist dies bei geringfügigen Zusatzleistungen von weniger als 50 % der Hauptleistung (Abfindung plus Leistungen im Abfindungsjahr) nicht steuerschädlich (BMF-Schreiben vom 24.5.2004, BStBl. 2004 I S. 505 Rz. 9, 15). Die Zusatzleistungen in den Folgejahren werden normal besteuert. Eine Auszahlung über zwei Jahre ist unschädlich, wenn im ersten Jahr nur eine sehr geringe Teilleistung erfolgt ist (BFH-Urteil vom 25.8.2009, IX R 11/09, BFH/NV 2009 S. 2034: € 1.000 im Jahr 2006, € 76.257 Anfang 2007)
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Re: Abmahnungen in der beE – Beirat und IGM nicken ab — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 11:42
- Anonymous User hat geschrieben: Wie erbärmlich hier einige sind. Zum Kotzen ist dieses selbstgerechtigkeitsgefühl.... wieso ? Die Performance ist unter aller Sau..wir haben noch immer hunderte offener Zeugnisse nach fast 4 Monaten und obwohl extra 6 Leute zusätzlich dafür eingestellt wurden. Das kann jetzt wirklich keiner mehr decken, das ist wirklich schlecht.!
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Re: Wie man seine Abfindung verzehnfachen kann — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 11:41
- Anonymous User hat geschrieben: Der Kurs ist letzte Woche explodiert. Der Turnaround ist da!!!! ________________________________________________________________________________________________________________ Du hast Null Ahnung von Börse! Wenn der Kurs ein paar Cent hoch rülpst ist das noch lange kein Turnaround. Schau dir die 200 Tage Linie an and zeichne die weiter, dann siehst du wann die Lichter ausgehen. Aber ein paar Cent bekommst du ja immer noch, 5 - 10 Cent sind dann schon noch drin. Nokia ist Top-Kandidat für eine Inso, es sein denn sie schwenken wieder um und bauen Gummistiefel oder Ölzeug oder sonst was. Nur mit Handys wird es wohl nichts mehr werden, da ist der Zug schon lange abgefahren. Ran-Shit war wohl zu lange dort!
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Re: Fünftelregelung bei Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 11:38
- Die Firma wendet die 1/5-Regelung nicht an. Zumindest bei mir nicht (Abfindung sofort, Sprinter kommt noch nach). Wie es wäre, wenn alles wirklich auf einen Schlag käme, weiß ich nicht, aber ich meine, dass eine Kollege mal nachgefragt hat und die Antwort war, dass die Firma die 1/5-Regelung nicht anwendet und das zum Jahresausgleich zu erfolgen hat.
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Re: Abmahnungen in der beE – Beirat und IGM nicken ab — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 11:35
- Anonymous User hat geschrieben: (DC) ... @09:56 ... dass ueber 50 und Schwerbehinderte auf dem Arbeitsmarkt null Chancen haben, ist ein Geruecht. Unternehmen in Deutschland holen sogar schon Leute aus dem Ruhestand zurueck, wegen des Fachkraeftemangels. Gute Fuehrungskraefte sind auch rar in Deutschland, nicht ohne Grund musste NSN auf indische Verstaerkung und TOP Kompetenz zurueckgreifen. Wer Ueber 50 ist und Defizite im Profil hat, fuer den ist die beE gerade richtig. Zwei Jahre Yeit, um diese Defizite auszugleichen. Und was Zeugnisse betrifft, in der Verantwortung ist hier der Chef. Auch HR ist auf die Zuarbeit vom Chef und des Mitarbieters angewiesen. DC Tipp: Professionellen Zeugnisschreiber engagieren (ca. 200 Euro) und dann den Wisch dem Chef zum Unterschreiben vorlegen. Entweder er unterschreibt, oder der Chef ist in der Pflicht, ein Zeugnis selbst zu schreiben. alles Oberquatsch: es gibt ein tool bei HR um Zeugnis zu schreiben.. und dann ist auch gleich alles korrekt !
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Fünftelregelung bei Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 11:24
- kann jemand aus München der schon seine Abfindung überwiesen bekommen hat hier mal Auskunft geben ob darauf bereits die Fünftelregelung angewendet wurde oder ob das erst im Jahresausgleich passiert.
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Fünftelregelung bei Abfindung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.08.2012 21:28
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Re: Abmahnungen in der beE – Beirat und IGM nicken ab — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 11:07
- Wie erbärmlich hier einige sind. Zum Kotzen ist dieses selbstgerechtigkeitsgefühl....
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Re: Wie man seine Abfindung verzehnfachen kann — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 10:37
- Anonymous User hat geschrieben: Der Kurs ist letzte Woche explodiert. Der Turnaround ist da!!!! Dann sind wir ja jetzt wieder auf dem Niveau von Ende Juni. Aber pass auf, dass Dein Hirn nicht explodiert, denn die Grütze, die dabei raus quillt, will bestimmt keiner wegmachen :-) Und nicht vergessen: wenn's donnert: NACHKAUFEN *muhahaaaa*
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Re: Ost und Süd eine Restrukturierungslösung ist da — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 10:03
- Dienstjahre werden kaufmännisch auf bzw. abgerundet..wer z.B. am 1.9. x Jahre und 5 Monate hat bleibt bei x Jahren..wer mehr Monate hat wird mit x+1 gerechnet. Sozialauswahl sehe ich auch nicht aber immerhin die Möglichkeit freiwillig zu gehen(bis auf explizit ausgenommene sog. Keyplayer). Für jeden der freiwillig geht rückt jemand von der Namensliste nach. Das Ergebnis in Süd ist meiner Meinung nach(unter den gegebenen Bedingungen) grade noch akzeptabel. Aber auch hier fährt man als IGM Mitglied erst ab einer BZ von 18 Jahren(ohne BEE einkalkuliert) bzw. ab 25 Jahren gleich gut wie in MCH. In der Region Ost sind die Kollegen jüngeren und mittleren Alters vergleichweise extrem schlecht weg gekommen.
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Re: Abmahnungen in der beE – Beirat und IGM nicken ab — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 09:58
- (DC) ... @09:56 ... dass ueber 50 und Schwerbehinderte auf dem Arbeitsmarkt null Chancen haben, ist ein Geruecht. Unternehmen in Deutschland holen sogar schon Leute aus dem Ruhestand zurueck, wegen des Fachkraeftemangels. Gute Fuehrungskraefte sind auch rar in Deutschland, nicht ohne Grund musste NSN auf indische Verstaerkung und TOP Kompetenz zurueckgreifen. Wer Ueber 50 ist und Defizite im Profil hat, fuer den ist die beE gerade richtig. Zwei Jahre Yeit, um diese Defizite auszugleichen. Und was Zeugnisse betrifft, in der Verantwortung ist hier der Chef. Auch HR ist auf die Zuarbeit vom Chef und des Mitarbieters angewiesen. DC Tipp: Professionellen Zeugnisschreiber engagieren (ca. 200 Euro) und dann den Wisch dem Chef zum Unterschreiben vorlegen. Entweder er unterschreibt, oder der Chef ist in der Pflicht, ein Zeugnis selbst zu schreiben.
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Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN — erstellt von Ling Uaan — zuletzt verändert: 29.07.2012 07:02
- @Anonymous User um 21:29 <br /> <br /> Sehr schön ausgearbeitet, aber leider immer noch mit einem gravierenden Denkfehler. Du darfst in den Rechner nicht 65.700 als zu versteuerndes Einkommen eingeben. Die 65.700 sind Dein Jahres brutto. Das zu versteuernde Einkommen liegt um ca. 7.000 Euro niedriger wg. Sonderausgaben und Werbungskosten (und da sind Deine diversen Abschreibungen nicht enthalten) - schau einfach mal deinen letzten Steuerjahresausgleich an. <br /> Ich komme dann bei Szenario 1 auf ca. 1700 Euro Steuernachzahlung wg. Progressionsvorbehalt. (ESt Tabelle von 2009) <br /> Und mit einem ganz anderen Rechner (von einer Steuerkanzlei) auf ca. 1450 Euro Steuernachzahlung wg. Progressionsvorbehalt. (ESt Tabelle von 2012) <br /> Rechne bitte nochmal nach.
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Re: Wie man seine Abfindung verzehnfachen kann — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 01:31
- Es geht noch weiter aufwärts: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nokia-stellt-Handy-Produktion-in-Finnland-ein-1654982.html Na, geht doch! Jetzt müssen die nur noch den Mist in den anderen Ländern dicht machen, dann ist die Heuschrecke endlich weg vom Markt. Und bei jeder Entlassungsankündigung "es werden 10.000 Stellen" oder auch mal "es werden 100.000 Stellen abgebaut" steigt die Aktie ins unermeßliche und der Gewinn ebenfalls. Ein herrliches Spiel, das nur im totalen Chaos enden kann. Der Teufel lacht sich schlapp.
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Re: Wie NSN mit Ihren MitarbeiterInnen umgeht... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 01:26
- Ranshit kann doch noch in anderen Firmen aktiv werden: Opel, Neckermann, Karstadt u.s.w. Es gibt viel zu tun auf dem Weg ins Nirvana. Und da kann er auch unsere Führung aus München gut gebrauchen. Die wissen wie man Kündigungen ausdruckt.
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Re: Wie man seine Abfindung verzehnfachen kann — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 29.07.2012 01:10
- Der Kurs ist letzte Woche explodiert. Der Turnaround ist da!!!! :)