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02.07.2011 11:12
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Re: Wie NSN mit Ihren MitarbeiterInnen umgeht... — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 20:30
- Ich dachte, dass die BEE in der Region Ost aus "Freiwilligen" besetzt wird und dass deshalb jeder entscheiden kann, ob er gehen will oder nicht. Hab ich da etwas falsch verstanden?
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Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 20:08
- Anonymous User hat geschrieben: Mal ne dumme Frage: Wenn mein altes Brutto pro Monat 7000€ war, dann hat mir NSN per 3-Seit.Vertrag (als IGMler) das 0,8*13,5/12-fache zugesagt. Das sind genau ein beE-Monatsbrutto von 0,9* früheres Monatsbrutto, und sind somit 6300€ Monatsbrutto. Wie kommt Ihr denn auf 7875€ Brutto??? Very strange! Hast Recht. Da sind die 20% Abschlag verloren gegangen. Lies statt 7000 einfach 8750. Dann stimmt wieder alles. Und okay, das Gehaltsplus in der beE laut letztem Absatz ist nicht mehr so groß, aber es ist immer noch ein Plus ggü. der Zeit vor der beE.
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Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 20:07
- Es ist doch völlig egal, was da irgendwo steht. Ich weiss nicht warum ihr euch seit Monaten das Hirn mit den netto und butto und kug zermartert. Am Ende des Jahres wird sowieso alles vom FA durchgerechnet. Das Netto-Gehalt stimmt. Den Rest muss das FA machen. Dann kommt es zur Erstattung oder Nachzahlung.
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Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 19:58
- @Samstag 17:24:<br> - 7875€ ist wirklich seltsam. Wie kommt man darauf? Das gibt nicht mal der 3-Seitige Vertrag her!<br><br> Zu "Die KUG-Leistungen sind Nettobezüge." Das ist m.E. falsch. Richtig müsste man sagen, bei KuG ist Brutto=Netto und auf monatliche KuG-Bezüge erfolgt keine monatliche Steuer(abschlags)zahlung. Aber am Ende des Jahres geht KuG eben doch in die Steuerberechnung ein.<br> Eine richtige Nettozahlung des AG sind z.B. Tagesgelder aus Dienstreiseabrechnungen. Die erscheinen zwar auch am Jahresende auf der Lohnsteuerkarte, aber sie gehen wirklich nicht in die Besteuerung ein, da sie eben wirklich Netto sind.<br><br> Und zu "Nirgendwo steht, dass das KUG ein Teil Deiner Bruttovergütung ist (wäre ja auch falsch).": Effektive steht das exakt so auf meinem Entgeltnachweis: Der Betrag für "/101 Gesamtbrutto" ergibt sich eben nicht nur aus "/64B KuG St+SV auf /64A" und "/644 KuG Zuschuss (Netto)" sondern auch noch aus "/692 KuG Leistung", das damit auch ins Gesamtbrutto eingegangen ist.<br> Richtig ist hingegen, dass "/692 KuG Leistung" nicht in "/106 Lfd. Steuerbrutto" mit eingeht. Das ist korrekt, weil KuG bei der Berechnung der monatlichen Steuer(abschlags)zahlung - wie oben erläutert - als Brutto=Netto betrachtet wird und darauf keine monatliche Steuer entrichtet wird.<br><br> Noch eine weitere Anmerkung: Schon höchst seltsam, dass der Betrag "/644 KuG Zuschuss (Netto)" einen Hinweis auf eine Nettozahlung im Namen enthält, aber das lfd. Steuerbrutto direkt mit erhöht. Das ist ja auch eine seltsame Nebelkerze, die hier geworfen wird.
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Re: Abmahnungen in der beE – Beirat und IGM nicken ab — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 19:36
- Anonymous User hat geschrieben: Ling Uaan hat geschrieben: Also bei einer Beleidigung oder gar schlimmerem reicht eine Entschuldigung nicht. Dieses Gesocks, auf der untersten Stufe humanen Daseins, kann man doch gar nicht beleidigen. Allein, dass man sich mit diesen Individuen noch beschäftigt sollte ihnen eine Ehre sein. > Also leute, jetzt reicht es. die leute, die die zeugnisse schreiben sind auch nur menschen, eben wie du und ich. sie tun ihr möglichstes. für den "sparwahn" des managements können sie nichts. ich habe sogar irgendwie etwas verständnis, wenn sie sich gemobbt fühlen oder das als psychoterror pur bewerten oder empfinden würden. es wäre allerdings mal zeit, das der br und oder die IGM etwas fdadgen unternimmt. In der art und weise, das sie sich um die Gesundheitsentwicklung der mitarbeiter sorgen macht und handelt.....
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Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 19:34
- Mal ne dumme Frage:<br> Wenn mein altes Brutto pro Monat 7000€ war, dann hat mir NSN per 3-Seit.Vertrag (als IGMler) das 0,8*13,5/12-fache zugesagt. Das sind genau ein beE-Monatsbrutto von 0,9* früheres Monatsbrutto, und sind somit 6300€ Monatsbrutto.<br> Wie kommt Ihr denn auf 7875€ Brutto??? Very strange! Übrigens @Samstag 14:35:<br| Als Tarifler betrifft Dich das im Prinzip genauso, wie es genau ausschaut, hängt vonDeiner individuellen Situation ab. Nimm doch einfach mal ein Excel-Sheet und rechne selber. Oben ist nur ein m.E. gutes Beispiel, wie man rechnen muss.
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Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 17:24
- Und ein Versuch, in einfachen Schritten den Entgeltnachweis in der beE während der KUG-Zeit zu erklären und einfache Handlungsvorschläge zu geben:<br /> <br /> 1. Überprüfe, ob Dein gesetzliches Netto (/550) stimmt. Dazu nimmst Du Dein erwartetes beE-Brutto (Beispiel: früheres Brutto 7000€ -> beE-Brutto 7875€). Ermittle mit einem Brutto/Netto-Rechner, was Du bei diesem Brutto unter NORMALEN Umständen als Netto ausgezahlst bekommst. Im Beispiel sollten das 4122,83€ bei Steuerklasse III und einem Kinderfreibetrag sein. Du bekommst weniger? -> sofort(!) schriftlich Widerspruch einlegen, da Ende Juli die Frist abläuft.<br /> <br /> 2. Du bekommst zwar das Netto, das Du oben ausgerechnet hast, bist aber der Meinung, dass Du mehr bekommen solltest, weil Dir NSN ja auch während der KUG-Zeit 7875€ Brutto zugesagt hat? Dann bedenke folgendes, bevor Du weitere Schritte unternimmst:<br /> <br /> Die KUG-Leistungen sind Nettobezüge. Netto heißt, da sind schon alle Abzüge gemacht, Brutto heißt, da fallen noch Abzüge an (Mathematik 5. Klasse). Die Tatsache, dass die KUG-Leistung unter /101 Gesamtbrutto mit eingerechnet ist, macht diesen Betrag nicht automatisch zum Brutto sondern liegt an der SAP-Implementierung.<br /> <br /> Zu diesem KUG-Nettobetrag berechent NSN jetzt diverse Zuschüsse, um dasjenige Netto zu erreichen, dass ohne KUG genau diesem Brutto abzüglich des KUGs entspricht. Gefällt Dir nicht? Dann bedenke, dass im 3-seitigen Vertrag steht, dass KUG-Leistungen angerechnet werden. Und da KUG nun mal eine Nettoleistung ist, geht das eben nur über eine Rückrechnung vom Gesamtnetto. Nirgendwo steht, dass das KUG ein Teil Deiner Bruttovergütung ist (wäre ja auch falsch).<br /> <br /> Siehst Du immer noch nicht ein? Na, dann schauen wir uns mal an, wie das aussähe, wenn auch in der KUG-Zeit das Brutto 7875€ aus unserem beispiel wäre. Davon ist dann das KUG steuerfrei. Gehen wir mal von 2100€ KUG aus (obwohl mir das im Mittel zu hoch erscheint), dann bleiben 5775€ Zuschuss von NSN. Macht dann mit besagtem Brutto/Netto-Rechner in unserem Beispiel 3777€ netto und damit ein Gesamtnetto inklusive KUG von 5877€. Das ergäbe dann ein rückgerechnentes Gesamtbrutto von rund 9000€ wenn wir von einer "normalen" Gehaltszusammensetzung sprechen (sprich ohne KUG-Anteile). <br /> <br /> Nicht schlecht, für einen Übertritt in die beE bei zugesichertem Brutto von 7875€ tatsächlich über 1000€ mehr Brutto und Netto zu bekommen (da hab ich jetzt schon mal 100€ pro Monat für die Porogressionsvorbehaltsparbüchse abgezogen). Ja sogar noch mehr als vor der beE! Hast Du das wirklich geglaubt? -> Träum' weiter und widerspreche/klage, wenn es Dich beruhigt. Nicht geglaubt? Dann erspar Dir weitere Aufregung und freu Dich über so viel Geld dafür, dass Du Deine ganze Zeit für die Jobsuche verwenden kannst, ohne noch weiter für die Firma arbeiten zu müssen.
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Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 16:44
- Da sind wohl noch ein paar weitere Dinge falsch in dieser Rechnung: aus dem neuen 80% Brutto von 7875€ errechne ich ein Netto von 4122,83€ (bei III/1). Damit sollte die Summe der Basisbezüge (/64B, /644, /1000) rund 2800€ betragen und nicht 2000€ wie Du schreibst. Damit, und mit der Anmerkung von Ling Uaan bzgl. des zu versteuernden Einkommens, stimmen dann alle weiteren Zahlen auch nicht.<br /> <br /> Als 2009-beEler mit einem beE-Gehalt in der selbern Größenordnung habe ich übrigens in 2010 9 Monate TKUG bekommen (also vergleichbar mit Euren 8 Monaten). Die Summe unter Progressionsvorbehalt war aber nur rund 10500€ - habe gerade nochmal in den Steuerbescheid geschaut. Eigentlich kaum zu glauben, dass das bei Dir jetzt fast 50% mehr bei einem Monat kürzerem Bezug sein sollen. Meine SteuerERSTATTUNGEN in der Vor-KUG-Zeit beliefen sich immer so auf knapp 1900€ wegen Kindern und SV-Beiträgen. Daran hatte sich 2010 nichts geändert und ich habe trotz Progressionsvorbehalt rund 1300€ ERSTATTET bekommen, also 600€ wegen des Progressionsvorbehalts weniger als sonst. Ich gehe mal davon aus, dass das bei Euch auch so ähnlich sein wird, insbesondere weil Ling Uaan auf einen vergleichbaren Wert kommt.<br /> <br /> Noch ein Tipp zum Lesen des Entgeltnachweises: unter /106 Lfd. Steuerbrutto steht in der Spalte Zusatz der Betrag, der in dem jeweiligen Monat versteuert wird. Die Differenz zu /101 Gesamtbrutto ist dann der Betrag, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
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Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 15:42
- Sehr gute Darstellung - ein dickes Danke von mir!
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Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN — erstellt von Ling Uaan — zuletzt verändert: 28.07.2012 14:50
- Sehr schön ausgearbeitet, aber leider mit einem gravierenden Denkfehler. <br /> Du darfst in den Rechner nicht 50.300 als zu versteuerndes Einkommen eingeben. Die 50.300 sind Dein Jahres brutto. Das zu versteuernde Einkommen liegt um ca. 7.000 Euro niedriger wg. Sonderausgaben und Werbungskosten (und das sind nicht Deine diversen Abschreibungen nicht enthalten) - schau einfach mal deine letzte Steuerjahresausgleich an. <br /> <br /> Ich komme dann auf ca. 400 Euro Steuernachzahlung wg. Progressionsvorbehalt. <br /> Und mit einem ganz anderen Rechner (von einer Steuerkanzlei) auf ca. 300 Euro Steuernachzahlung wg. Progressionsvorbehalt. <br /> <br /> Rechne bitte nochmal nach.
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Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 14:35
- Warum werden immer nur Beispiele von AT's, ÜT's gebracht? Vom Tarifler ist nie die Rede. Meiner Meinung nach, regen sich nur die "Höherverdienenden" auf, damit sie ja ihre 0,0000000001 Cent ja bekommen.
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Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 13:54
- Hallo Kollegen, es gibt ja immer wieder Kommentare, dass der Progressionsvorbehalt und die resultierende Steuernachzahlung doch so gering wäre. Deshaalb hier mal zwei leicht abstrahierte Beispielrechnungen, wie das bei einem ehemaligen AT-Surfer mit ca. 7000€ d.h. jetzt einem NSN TG Bruttogehalt von 6300€ (die jedoch von NSN vertragsbrüchig während KuG nicht gezahlt werden) aussieht. Annahmen sind noch: Steuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag, keine Religion Die monatl. Steuerabschlagszahlungen durch den AG wurden in der Tabelle unten mit "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp" berechnet. Zahlungen NSN/NSN TG KuG monatl. Steuer lt. Brutto-Netto-Rechner monatl. Soli lfd. Steuerbrutto Erläuterung Jan 12 7000 1371,00 64,38 7000 Feb 12 7000 1371,00 64,38 14000 Mrz 12 9000 2128,00 104,26 23000 Annahme: Brutto + Jahreszahlung o.ä. Apr 12 7000 1371,00 64,38 30000 Mai 12 2000 2100 37,66 0,00 32000 Jun 12 2000 2100 37,66 0,00 34000 Jul 12 2000 2100 37,66 0,00 36000 Aug 12 2000 2100 37,66 0,00 38000 Sep 12 2000 2100 37,66 0,00 40000 Okt 12 2000 2100 37,66 0,00 42000 Nov 12 2000 2100 37,66 0,00 44000 Dez 12 6300 0 1132,00 51,86 50300 Annahme: Kein KuG in Dez., weil AN gesamten Urlaub in Dez. nimmt JahresSummen 50300 14700 7636,62 349,26 Anmerkungen: - KuG ist hier ein Mittlerer KuG-Wert; real schwankt er etwas von Monat zu Monat wegen unterschiedlicher Zahl an Feiertagen pro Monat - "Zahlungen NSN TG" ist ein gerundeter mittlerer Wert, der recht gut der vertragsbrüchigen NSN-Berechnungsmethode entspricht - "monatl. Steuer" wurde mit "http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html" berechnet - der Fakt, dass es während Urlaubs kein KuG gibt, wurde durch die Annahme gesamter Urlaub wird im Dez. genommen, berücksichtigt Mit den 50300€ als "zuversteuerndes Einkommen" und 14700€ als dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen" geht man in den Progressionsvorbehaltsrechner "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp". Damit ergibt sich "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 50300€)" von 10067€. Die Differenz zwischen 10067€ (Forderung des Finanzamtes) und 7636,62€ (der schon vom AG gezahlten Steuerabschläge) ergibt eine Steuernachzahlung von 2430Euro!!! Solinachzahlung kommt auch noch dazu! Somit werden durch die vertragsbrüchige Methode von NSN von Mai bis November monatlich 350€ zu wenig Steuer durch NSN abgeführt, die wir per Jahressteuerbescheid nachzahlen müssen! Szenario 2 Wenn die Ehefrau/der Ehemann nun auch noch monatlich 4000€ Einkommen haben und Steuerklasse 5 mit 0 Kinderfreibetrag eingetragen haben, so erhält sie/er Bruttolohn i.H.v. 48000€ in 2012, worauf ihr/sein Arbeitgeber bis Ende 2012 insgesamt 12*1151,58 = 13819€ Lohnsteuer abgeführt haben wird. (Ergebnis wieder aus dem Brutto-Netto-Rechner). Damit ergibt sich für den Progressionsvorbehalt bei "gemeinsamer Veranlagung" ein neues Szenario: - "zuversteuerndes Einkommen" beider Ehepartner = 98300€ - die "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistung" bleibt bei = 14700€ Der Progressionsvorbehaltsrechner ergibt jetzt eine "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 98300 Euro)" von 27256€. Es wurden schon 7636,62€ (Ehemann) + 13819€ (Ehefrau) = 21456 Euro von den Arbeitgebern abgeführt. Somit ergibt sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung von 5800€ für 2012. Damit hätte NSN durch die vertragsbrüchige Bruttogehaltsberechnung monatlich ca. 830€ zu wenig an Steuern abgeführt, die von uns nachzuentrichten sind und selbst ein theoretisches, aber nicht vereinbartes "80% vom früheren Nettoeinkommen" Makulatur werden lassen. Dieser ganze Mist und diese Abhängigkeit von z.B. dem Einkommen des Ehepartners würde nicht existieren, würde NSN sich an den Vertragstext halten und das vertragsgemäße Brutto aus dem 0,8*13,5/12-fachen auf dem Entgeltnachweis ausweisen und daraus korrekt unter Anrechnung von KuG auf dieses Brutto das Nettogehalt ermitteln. Ich hoffe, dass diese Erläuterung etwas zu Klarheit beiträgt anstatt weiter zu verwirren und helfen, dass jeder den steuerlichen Nachteil durch den NSN-Besch... selber ausrechnen kann. Dies kann natürlich keine exakte Beispielrechnung sein. Somit werden im konkreten Fall die Zahlen um wenige € nach oben oder unten abweichen können. Die Größenordnung aber bleibt die gleiche. Ach so, und wie an den beiden Beispielen schon zu ersehen war: Je höher Eure Einkünfte aus NSN nicht bekannten Quellen (Verpachtung/Vermietung, Ehefrau/Ehemann, Beteiligungen, Kapitaleinkünfte, usw.) sind, umso höher werden Eure Steuernachzahlungen sein!
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Re: Telekom Auftrag für NSN Betreff Modernisierung Festnetz - EWSD — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 13:36
- Das Linux Projekt wurde diese Woche beendet. Ulm wird geschlossen. Damit schiesst sich Nokia nun endgültig selbst ab.
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Re: Abmahnungen in der beE – Beirat und IGM nicken ab — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 13:29
- Ling Uaan hat geschrieben: Also bei einer Beleidigung oder gar schlimmerem reicht eine Entschuldigung nicht. Dieses Gesocks, auf der untersten Stufe humanen Daseins, kann man doch gar nicht beleidigen. Allein, dass man sich mit diesen Individuen noch beschäftigt sollte ihnen eine Ehre sein.
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Re: Klage Brutto / Netto Berechnung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 13:23
- Hallo Kollegen, es gibt ja immer wieder Kommentare, dass der Progressionsvorbehalt und die resultierende Steuernachzahlung doch so gering wäre. Deshlab hier mal zwei leicht abstrahierte Beispielrechnungen, wie das bei einem ehemaligen AT-Surfer mit ca. 7000€ d.h. jetzt einem NSN TG Bruttogehalt von 6300€ (die jedoch von NSN vertragsbrüchig während KuG nicht gezahlt werden) aussieht. Annahmen sind noch: Steuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag, keine Religion Die monatl. Steuerabschlagszahlungen durch den AG wurden in der Tabelle unten mit "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp" berechnet. Zahlungen NSN/NSN TG KuG monatl. Steuer lt. Brutto-Netto-Rechner monatl. Soli lfd. Steuerbrutto Erläuterung Jan 12 7000 1371,00 64,38 7000 Feb 12 7000 1371,00 64,38 14000 Mrz 12 9000 2128,00 104,26 23000 Brutto + Jahreszahlung o.ä. Apr 12 7000 1371,00 64,38 30000 Mai 12 2000 2100 37,66 0,00 32000 Jun 12 2000 2100 37,66 0,00 34000 Jul 12 2000 2100 37,66 0,00 36000 Aug 12 2000 2100 37,66 0,00 38000 Sep 12 2000 2100 37,66 0,00 40000 Okt 12 2000 2100 37,66 0,00 42000 Nov 12 2000 2100 37,66 0,00 44000 Dez 12 6300 0 1132,00 51,86 50300 Annahme: Kein KuG in Dez., weil AN gesamten Urlaub in Dez. nimmt JahresSummen 50300 14700 7636,62 349,26 Anmerkungen: - KuG ist hier ein Mittlerer KuG-Wert; real schwankt er etwas von Monat zu Monat wegen unterschiedlicher Zahl an Feiertagen pro Monat - "Zahlungen NSN TG" ist ein gerundeter mittlerer Wert, der recht gut der vertragsbrüchigen NSN-Berechnungsmethode entspricht - "monatl. Steuer" wurde mit "http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html" berechnet Mit den 50300€ als "zuversteuerndes Einkommen" und 14700€ als dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen" geht man in den Progressionsvorbehaltsrechner "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp". Damit ergibt sich "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 50300€)" von 10067€. Die Differenz zwischen 10067€ (Forderung des Finanzamtes) und 7636,62€ (der schon vom AG gezahlten Steuerabschläge) ergibt eine Steuernachzahlung von 2430Euro!!! Solinachzahlung kommt auch noch dazu! Somit werden durch die vertragsbrüchige Methode von NSN von Mai bis November monatlich 350€ zu wenig Steuer durch NSN abgeführt, die wir per Jahressteuerbescheid nachzahlen müssen! Wenn die Ehefrau/der Ehemann nun auch noch monatlich 4000€ Einkommen haben und Steuerkl. 5 mit 0 Kinderfreibetrag eingetragen haben, so erhält sie/er Bruttolohn i.H.v. 48000€ in 2012, worauf ihr Arbeitgeber bis Ende 2012 insgesamt 12*1151,58 = 13819€ Lohnsteuer abgeführt haben wird. (Ergebnis wieder aus dem Brutto-Netto-Rechner). Damit ergibt sich für den Progressionsvorbehalt bei "gemeinsamer Veranlagung" ein neues Szenario: - "zuversteuerndes Einkommen" beider Ehepartner = 98300€ - die "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistung" bleibt bei = 14700€ Der Progressionsvorbehaltsrechner ergibt jetzt eine "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 98300 Euro) von 27256€. Es wurden schon 7636,62€ (Ehemann) + 13819€ (Ehefrau) = 21456 Euro von den Arbeitgebern abgeführt. Somit ergibt sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung von 5800€ für 2012. Damit hätte NSN durch die vertragsbrüchige Bruttogehaltsberechnung monatlich ca. 830€ zu wenig an Steuern abgeführt. Dieser ganze Mist und diese Abhängigkeit von z.B. dem Einkommen des Ehepartners würde nicht existieren, würde NSN sich an den Vertragstext halten und das vertragsgemäße Brutto aus dem 0,8*13,5/12-fachen auf dem Entgeltnachweis ausweisen und daraus korrekt unter Anrechnung von KuG auf dieses Brutto das Nettogehalt ermitteln. Ich hoffe, dass diese Erläuterung etwas zu Klarheit beiträgt anstatt weiter zu verwirren und helfen, dass jeder den steuerlichen Nachteil durch den NSN-Besch... selber ausrechnen kann.
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Re: Klage Brutto / Netto Berechnung — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 12:44
- @Freitag 19:48:<br> Zu "Gesamtbrutto (aus Entgeltnachweis)3391,02EUR ist nicht gleich dem berechneten Brutto von 5071,37EUR. Das ist alles leider nicht nachvollziehbar!!!"<br> Der Grund für die Differenz ist ganz einfach: NSN hält sich eben nicht an den 3-Seitigen Vertrag. Deshalb diskutieren wir hier doch die ganz Sch...
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Re: Abmahnungen in der beE – Beirat und IGM nicken ab — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 12:21
- Ich frage mich gerade, wie eine solche Beleidigung überhaupt möglich war. Normalerweise geht HR doch nicht mal ans Telefon... und den Schriftverkehr würde ich mehr und mehr über den Anwalt laufen lassen.
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Re: Abmahnungen in der beE – Beirat und IGM nicken ab — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 12:07
- Abmahnungen kann man vom A-Gericht kassieren lassen. Wenn man allerdings z.B. Arschloch gesagt hat, ist man damit noch gut bedient.
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Re: Abmahnungen in der beE – Beirat und IGM nicken ab — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 12:01
- Ich möchte nicht den BR und die IGM in Schutz nehmen, denn das mit den Namenslisten und jegelichen Kündigungsschutz aushebeln war unter der Gürtellinie. Wir wurden veraten und verkaut in München. Aber zu den Abmahnungen. Die genauen Vorgänge kennen wir nicht. Wir wissen nicht, in wie weit unter den Betroffenen geredet wurde nach den Vergehen. Auch wenn das NSN-Management nichts auf die Reihe kriegt und nur Mist baut, ist es für uns kein "Freiwild" geworden. Der eine Fall, dass man nicht an den Workshops teilgenommen hat, wissen wir auch nicht die Hintergründe WARUM? Diese Person hat den dreiseitigen Vertrag unterschrieben und da steht es drin, die Pflichten, also muss ich mich auch an den Vertrag halten. NSN macht es nicht (das Thema mit dem Gehalt), aber wollen wir uns auf die gleiche Ebene vom NSN-Management stellen (verantwortungslos, unkompeten, unsozial)? Nein, ich nicht. Bei den Abmahnungen muss man beide Seiten kennen, um urteilen zu können.
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Re: Abmahnungen in der beE – Beirat und IGM nicken ab — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.07.2012 10:46
- Anonymous User hat geschrieben: Oh mei! Schon mal darüber nachgedacht, dass die von dir angesprochenen Personen die fristlose Kündigung verhindert haben? Immer schön meckern und unterstellen. ******************************************************************************************* Es war nur ein DROHschuss mit der Mch M Schliessung...es sind 2000 auf Kosten der 1450 MA (Ohne ATZ) geblieben statt ursprünglich Verlagerung von 1600 Funktionseinheiten auf die sich jeder hätte bewerben können. Das hat IGM auch gewusst, nur um deren Köpfe zu retten und in Mch zu bleiben dürfen wurden 1450 MA geopfert. Eine Schliessung wäre nicht gekommen...wir hätten mehr Abfindung bekommen (siehe Ost Konditionen). Das was als BEE Gehalt erfolgt ist ein andrere Teil unserer Abfindung, Rest bekommt SAG Placement und die NSN TG Verwaltung