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S-Bahn Mahnwache verboten

von kraftfahrer — Letzte Änderung 21.08.2014 21:02

Bahner werden sich das Recht auf gewerkschaftliche Arbeit bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht nehmen lassen.

Die geplante Aktionswoche gegen Zerschlagung, Ausschreibung und Privatisierung der Berliner S-Bahn, die in Form eine Dauermahnwache vom 25. bis 31. August auf dem Ringbahnsteig am Ostkreuz stattfinden sollte, wurde von der Versammlungsbehörde untersagt.

In einer Pressemitteilung erklärt der Aktionsausschuss dazu:

"Als Beschäftigte und Fahrgäste der S-Bahn werden wir uns an die Untersagung der Deutsche Bahn AG und Berliner Versammlungsbehörde, auf dem Bahnhof Ostkreuz vom 25.-31.08.2014 eine Mahnwache durchzuführen, halten. Wir werden uns jedoch nicht das Recht nehmen lassen unsere Meinung frei zu äußern und wir werden uns nicht unsere gewerkschaftliche Arbeit bei der S-Bahn Berlin GmbH verbieten lassen. Rechtsmittel gegen die Untersagung unserer Grundrechte werden ggf. noch zur Anwendung kommen. Beschäftigte und Fahrgäste der S-Bahn werden vom 25.-31.08.2014 über ihren weiteren Protest auf dem Bahnhof Ostkreuz beraten."

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