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19.08.2014

Droht Verbot der S-Bahn Aktionswoche?

von kraftfahrer — Letzte Änderung 19.08.2014 21:15

Obwohl täglich 300.000 BerlinerInnen und BesucherInnen der Hauptstadt den Bahnhof Ostkreuz nutzen, soll eine Mahnwache mit 3 Personen aus vorgeschobenen Sicherheitsgründen nicht genehmigt werden. Faktisch läuft dies auf ein Verbot gewerkschaftlicher Betätigung über das Hausrecht des Staatskonzern DB hinaus.

Nach Informationen aus dem UnterstützerInnenkreis der Aktionswoche gegen die Zerschlagung der Berliner S-Bahn hat der Leiter der Versammlungsbehörde mündlich eine Ablehnung der eingereichten Anmeldung und damit faktisch ein Verbot der Aktionswoche angekündigt. Herr H. versteckt sich dabei hinter einer Stellungnahme des DB Stationsmanagements und ist auch nicht bereit gewesen, Kompromissangebote wie die Verlegung von Programmpunkten, die einen größeren Auflauf verursachen könnten, auch nur in Erwägung zu ziehen.

Obwohl die Anmeldung bereits vor Wochen erfolgte, spielt die Berliner Polizei weiter auf Zeit und hat bisher keinen rechtsfähigen, schriftlichen Bescheid erlassen. Mit dieser perfiden Taktik, die bei linken Demonstrationsanmeldungen schon häufig angewandt wurde, wird verhindert, dass auf dem Rechtsweg mit Aussicht auf Erfolg gegen solche Einschränkungen der Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit vorgegangen werden kann. Da die Zeit in solchen Fällen davonrennt, bleibt oftmals nur der Eilweg (einstweilige Verfügung), wo jedoch nur eine sogenannte "summarische Prüfung" des Sachverhalts durch das Gericht erfolgt.

Manchmal gibt es auch gar nix schriftlich und dann hat die Polizei vor Ort freie Hand als Vertreter der Versammlungsbehörde willkürlich Einschränkungen zu erlassen, wie wir z.B. beim Aktionstag am 3. Mai mit der Verfügung mitten in der Hauptrede die Bierbänke abzubauen erleben mussten.

Angesichts der offenen Situation werden die KollegInnen ihr weiteres Vorgehen beraten. Wir halten euch auf dieser Plattform auf dem Laufenden.