Tarifverhandlungen und Mindestlohn im Taxigewerbe
Wenn nichts passiert in den tariffreien Zonen, dann gilt der neue Mindestlohn von 8,50 Euro brutto ab 1.1.2015. Eine bequeme Lage für Gewerkschaften, sollte man denken. Und tatsächlich hat die kleine Gewerkschaft NGG es vorgemacht, wie man als Gewerkschaft in so einer Situation handelt: Per Grundsatzbeschluss wurde festgelegt, keinen Tarifvertrag unter 8,50 Euro abzuschließen.
Bei der großen Denstleistungsgewerkschaft ver.di scheinen nicht alle Funktionäre einen solchen Mut aufbringen zu wollen. Zum aktuellen Stand der Tarifverhandlungen und den widersprüchlichen Signalen aus dem Vorstand berichtet ein Berliner Taxifahrer Bald Ausnahmen vom Gesetzlichen Mindestlohn im Taxigewerbe mit Gewerkschaftsunterstützung?