Siemens-Foren nach Datum sortiert
erstellt von Administrator
—
zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- SEN IA 2008 - Punkt 4 — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:50
- 4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag ohne Wechsel in eine ЬеЕ Die SEN wird Mitarbeitern der vom Abbau betroffenen Einheiten den Abschluss eines Aufhebungsvertrags anbieten. Bei Abschluss eines betriebsbedingten Aufhebungsvertrages (ohne Übertritt in die bеЕ) mit Austrittsdatum spätestens zum 30.06.2008 erhält der Mitarbeiter eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach folgender Maßgabe: 4.1. Abfindung Die jeweiligen örtlichen Regelungen für die Berechnung der Abfindung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen finden Anwendung. Weitere Ansprüche aus den örtlichen Regelungen / Sozialplänen bestehen nicht. Stichtag für die Berechnung der Abfindung ist der 30.06.2008. Aufgrund der betriebsverfassungsrechtlichen Struktur der SEN werden für die BR-Einheiten die jeweils in diesem Zusammenhang anwendbaren örtlichen Regelungen / Sozialplan wie in Ziffer 3.3.1 festgelegt. 4.2. Schwerbehindertenzuschlag Schwerbehinderte Mitarbeiter sowie schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte (gemäß § 2 Abs. 3 SGB IХ) erhalten einen Zuschlag von 800 Euro brutto je 10 Grad der Behinderung. Auf den Vorrang des Erhalts des Arbeitsplatzes gem. Ziffer 2.8 wird hingewiesen. 4.3. Kinderzuschlag Mitarbeiter mit Kinder erhalten einen Zuschlag von 2.500 Euro brutto je Kind. Berücksichtigt werden nur Kinder, für die dem Mitarbeiter ein Kinderfreibetrag nach den Regelungen des § 32 EStG zusteht. Maßgeblich ist in der Regel die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte. Weicht der auf der Lohnsteuerkarte angegebene Kinderfreibetrag von der tatsächlichen Anzahl der Kinderfreibeträge ab, so wird auf einen entsprechenden Nachweis des Mitarbeiters (z.B. Geburtsurkunde) die tatsächliche Anzahl der Kinderfreibeträge berücksichtigt. Alleinerziehende (Nachweispflicht beim Mitarbeiter) erhalten einen zusätzlichen Betrag von einmalig 5.000 Euro brutto. Sofern Elternteile betroffen sind, erhalten sie für jedes Kind nur einmal den Betrag. 4.4. Betriebliche Altersversorgung Ein Mitarbeiter, der in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Ausscheiden aus der SEN einen Uпverfallbarkeitsanspruch bei der betrieblichen Altersversorgung erwerben würde, erhält einen Zuschlag zur Abfindung in Höhe von 4.000 Euro brutto. Ein Mitarbeiter, der zwischen dem 13. und 24. Monat nach Ausscheiden aus der SEN einen Unveгfallbarkeitsanspruch bei der Betriebsrente erwerben würde, erhält einen Zuschlag zur Abfindung in Höhe von 2.000 Euro brutto. 4.5. KündigungsFristAusgleich (КЕА) Mitarbeiter, die einen angebotenen Aufhebungsvertrag mit Austritt spätestens zum 30.6.2008 annehmen, erhalten im Monat nach dem Ausscheiden einen KFA von -je nach Betriebszugehörigkeit - bis maximal 7 BruttoMonatsEinkommen (siehe Ziffer 3.2 lit. а)) entsprechend der unten aufgeführten Tabelle. Berücksichtigt werden nur Betriebszugehörigkeitsjahre (siehe CP-Rundschreiben Nr. 02/04), die nach Vollendung des 25. Lebensjahres erbracht wurden. Ziffer 3.2 lit. b) der Vereinbarung gilt entsprechend. Stichtag für die Berechnung der Kündigungsfrist ist das Ausscheiden aus der SEN. Betriebszugehörigkeits-Jahre (>= 25. Lebensjahr.) Kündigungsfrist KFA 2 bis < 5 1 Monat 1 BME 5 bis < 8 2 Monate 2 ВМЕ 8 bis < 10 3 Monate 3 ВМЕ 10 bis < 12 4 Monate 4 ВМЕ 12 bis < 15 5 Monate 5 ВМЕ 15 bis < 20 6 Monate 6 ВМЕ > 20 7 Monate 7 ВМЕ 4.6. Dienstjubiläum Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihr Firmenjubiläum begehen würden, erhalten 90% des Jubiläumsgelds nach den geltenden Firmenrichtlinien. 4.7. Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigt sind Mitarbeiter, die im Tarifkreis eine geringere als die tarifvertraglich festgelegte regelmäßige Arbeitzeit und im übertariflichen Kreis eine geringere Arbeitszeit als 40 Stunden/Woche haben. Für die Berechnung der Abfindungsleistungen wird das Teilzeitentgelt im Zeitpunkt des Austritts zugrunde gelegt. Bei Mitarbeitern, die in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis stehen und früher Vollzeit gearbeitet haben, wird der Bruttomonatsverdienst auf Vollzeitbeschäftigung hoch gerechnet, wenn der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit innerhalb der letzten 12 Monate vor Ausscheiden erfolgte. 4.8. Mitarbeiter VB Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens die Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung gern. СР-Rundschreiben Nr. 69/04 erfüllen, erhalten bei Ausscheiden anstelle der Abfindung gern. Ziffer 4.1 eine Abfindung als Einmalzahlung auf Basis der Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung nach СР-Rundschreiben Nr. 69/04 mit der längstmöglichen Laufzeit. Die Höhe der so errechneten Einmalzahlung ist begrenzt auf den Betrag, der sich aus einer fiktiven Anwendung der Abfindungsregelung gern. Ziffer 4.1 auf diesen Personenkreis ergeben würde. 4.9. Abfindungsbeschränkung Der Gesamtbetrag der Abfindungsleistungen nach Ziffer 4.1 bis 4.8 beträgt höchstens die Summe der Bruttomonatsentgelte, die dem Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden bis zum Zeitpunkt des Bezugs der frühestmöglichen Altersrente zustehen würden, maximal 250.000 Euro brutto. Die Mindestabfindung beträgt 5.000 Euro brutto. 4.10. Einmalzahlungen Einmalzahlungen werden entsprechend Arbeitsvertrag und den geltenden Betriebsvereinbarungen und tariflichen Regelungen für das jeweilige Jahr anteilig für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit gezahlt. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von Einmalzahlungen entfällt, wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen erfolgt. 4.11. Arbeitgeberdarlehen Arbeitgeberdarlehen werden aufgrund des Ausscheidens nach dieser Regelung nicht vorzeitig fällig. Die SEN behält sich eine entsprechende Besicheruпg vor. Ist der Mitarbeiter nicht zu einer entsprechenden Besicherung bereit, wird die Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens mit Ausscheiden fällig. 4.12. Rückzahlungsverpflichtung Wird innerhalb eines Zeitraumes von З Jahren nach dem Austritt aus der SEN ein Arbeitsverhältnis mit der SEN, der Siemens AG, einer Landesgesellschaft der Siemens AG/SEN, einem von der Siemens AG beherrschten Unternehmen oder einem Unternehmen, mit dem eine Vereinbarung zur Dienstzeitanrechnung besteht, aufgenommen, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zahlungen gemäß Ziffer 4.1 bis 4.9 i.V.m. Ziffer 3.2 lit. а) durch den Mitarbeiter für den zu 3 Jahren fehlenden Zeitraum in Höhe von 1/36 der о.g. Zahlungen je Monat an die Siemens AG. 4.13. Fälligkeit und steuerrechtliche Behandlung Zahlungen gemäß Ziffer 4.1 bis 4.9 werden mit der Entgeltabrechnung im Monat nach dem Austritt fällig. Die Auszahlung des Betrages erfolgt gemäß den jeweils gültigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Erhebt ein Mitarbeiter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder mit dem darauf beruhenden Aufhebungsvertrag Klage vor dem Arbeitsgericht, so erhält er keine Leistungen auf Basis dieser Vereinbarung. 4.14. Vererbbarkeit und Abtretung Abfindungsansprüche sind nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und vor Fälligkeit vererbbar, jedoch nicht abtretbar.
- Re: NSN: Keine Zukunft in Deutschland? — erstellt von Heidi — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- [quote:INTR format="text/plain"]Ich bin zwar mit meiner Ist-Analyse noch nicht fertig, aber dieses Szenario scheint mir für die Mitarbeiter sehr gefährlich zu sein. Denn was man nicht brauchen oder verkaufen kann, wird man entsorgen, z.B. über eine (Teil)Betriebsschließung nach dem 30.9.09. [/quote] Ja, das sehe ich auch so. Ich habe mich schon damit abgefunden, dass es mich Ende 2009 unweigerlich erwischt. Das lässt sich dann wohl kaum noch vermeiden. Einen neuen Job kann ich unmöglich finden, denn ich habe ja absolut nichts positives in meinem Lebenslauf - jedenfalls nichts, was ein Arbeitgeber als positiv empfinden würde! Jetzt werde ich schon regelrecht als abschreckendes Beispiel herumgereicht: Das kommt davon, wenn man sich gleich drei Kinder anschafft. Da fliegst du unweigerlich auf die Schnauze. Allerdings, ohne die Kinder wäre ich nicht die, die ich nun bin. Ich wäre vermutlich nicht so selbstbewusst und energisch. Und wohl auch nicht so sehr darauf bedacht, die Zukunft menschlicher zu gestalten, damit auch die nächste Generation noch ein lebenswertes Leben führen kann. Man macht es sich zu einfach, wenn man sagt, ohne Kinder wäre das eigene Leben besser verlaufen. Anders, ja. Aber besser? Nun noch ein Wort zu den Diskussionen im NSN-Intranet. So berauschend sind die auch wieder nicht. Und es hat nicht den Anschein, als glaubten die NSN-Mitarbeiter in Deutschland noch an die Zukunft ihrer Firma. Die optimistischen Kommentare kommen wohl eher aus anderen Ländern. Du darfst nicht vergessen, dass diese internen Foren ja weltweit genutzt werden, also auch in den Ländern, wo NSN nicht abbaut!
- Re: NSN: Keine Zukunft in Deutschland? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- Lieber INTR, 8 gewählte Betriebsräte und über 50 Kandidaten sprechen m.E. eine sehr deutliche Sprache. Auch die Diskussionsfreudigkeit in den firmeninternen Blogs gehört dazu. Ihr seid ein ziemliches Potential, das relativ schnell zum Handeln übergeht - wenn die Dinge klar sind. Das schließe ich daraus. Gruß Friederike
- SEN IA 2008 - Punkt 3 c — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:50
- 3.4. Ausscheiden vor Eintritt in die ЬеЕ Mitarbeiter, die nach Abschluss eines beE-Vertrags und vor Eintritt in die bеЕ aus der SEN ausscheiden und nicht in die КompTime wechseln, erhalten im Monat nach dem Ausscheiden ausschließlich eine Abfindung gemäß Ziffer 3.3.1., sofern sie nicht in die Siemens AG, eine Landesgesellschaft der Siemens AG / SEN, ein von der Siemens AG oder SEN beherrschtes Unternehmen oder einem Unternehmen, mit dem eine Vereinbarung zur Dienstzeitanrechnung besteht, eintreten. Im übrigen gilt Ziffer 3.6. 3.5. Arbeitgeberdarlehen Arbeitgeberdarlehen werden aufgrund des Ausscheidens aus der SEN nach dieser Regelung nicht vorzeitig fällig. Die SEN behält sich eine entsprechende Besicherung vor. Ist der Mitarbeiter nicht zu einer entsprechenden Besicherung bereit, wird die Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens mit Ausscheiden aus der SEN fällig. 3.6. Rückzahlungsverpflichtung Wird ein Arbeitsverhältnis mit der SEN, der Siemens AG, Landesgesellschaften der Siemens AG / SEN, mit von der Siemens AG beherrschten Unternehmen, oder einem Unternehmen, mit dem eine Vereinbarung zur Dienstzeitanrechnung besteht, unmittelbar aus der beE oder im unmittelbaren Anschluss an die beE aufgenommen, besteht kein Anspruch auf die Zahlungen gemäß Ziffer 3.3.1 bis 3.3.10 und Ziffer 3.2 lit. b). Wird innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren nach dem Ausscheiden aus der ЬеЕ ein Arbeitsverhältnis mit der SEN, der Siemens AG, Landesgesellschafteп der Siemens AG / SEN, einem von der Siemens AG / SEN beherrschten Unternehmen oder einem Unternehmen, mit dem eine Vereinbarung zur Dienstzeitanrechnung vorliegt, aufgenommen, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zahlungen gemäß 3.3.1 bis 3.3.10 und Ziffer 3.2 lit. b) durch den Mitarbeiter für den zu 3 Jahren fehlenden Zeitraum in Höhe von 1136 der o.g. Zahlungen je Monat an die Siemens AG. Die Regelungen zur Rückzahlungsverpflichtung gelten entsprechend für Zahlungen gern. Ziffer 3.4 dieser Vereinbarung. 3.7. Fälligkeit und steuerrechtliche Behandlung Zahlungen gemäß Ziffer 3.3.1. bis 3.3.10. und 3.2 lit b) werden mit der Entgeltabrechnung im Monat nach dem Ausscheiden aus der bеЕ fällig. Die Auszahlung des Betrages erfolgt gemäß den jeweils gültigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Erhebt ein Mitarbeiter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder mit dem darauf beruhenden Aufhebungsvertrag Klage vor dem Arbeitsgericht, so erhält er keine Leistungen auf Basis dieser Vereinbarung. 3.8. Vererbbarkeit und Abtretung Abfindungsansprüche sind nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und vor Fälligkeit vererbbar, jedoch nicht abtretbar. 3.9. Beirat 3.9.1. Zusammensetzung Für die SEN-Mitarbeiter, die in die КompTime eintreten, werden 2 Beiräte gebildet: einer für die Regionen (Betriebsratseinheiten E2 bis E10) und einer für das Stammhaus (Betriebsratseinheit Е1). Der SEN GBR benennt die Arbeitnehmervertreter in den Beiräten. Die Beiräte setzen sich wie folgt zusammen: Beirat Regionen Beirat Stammhaus AN-Vertreter: AN-Vertreter: NN NN NN NN NN NN AG-Vertreter: AG-Vertreter: Herr Coruso (Siemens AG) Herr Coruso (Siemens AG) Herr Heu (Siemens AG) Herr Heu (Siemens AG) NN (Siemens AG) NN (Siemens AG) 3.9.2. Sitzungen Der Beirat tagt einmal pro Quartal. Zu den Sitzungen lädt die KompTime, vertreten durch deren Geschäftsführung, unter Einhaltung einer Frist von i.d.R. vier Wochen und Übersendung einer schriftlichen Tagesordnung ein. Auf Antrag von mindestens zwei Beiratsmitgliedern ist zu weiteren Sitzungen einzuladen. Das gleiche Quorum gilt für Anträge an den Härtefallfonds. Auf Antrag eines Beirates kann eine gemeinsame Sitzung der beiden Beiräte zur Klärung übergreifender Fragen erfolgen. Beiratsmitglieder, die in beiden Beiräten vertreten sind, haben hierbei doppeltes Stimmrecht. 3.9.3. Aufgaben Der Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben: Entgegennahme und Prüfung von aussagekräftigen Berichten (quartalsweise), die insbesondere Angaben zu folgenden Punkten enthalten müssen: - Mittelverwendung, - durchgeführte / geplante Qualifizierungsmaßnahmen (Inhalt, Teilnehmer, Kosten), - Vermittlungsbemühungen und -erfolge, Einvernehmliche Entscheidung über die Verwendung der Mittel (einschließlich möglicher ESF-Mittel), ersparter Remanenzkosten usw.). Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Qualifizierung wird im beE-Beirat eine einvernehmliche Lösung gesucht. 3.9.4. Beschlussfassung Der Beirat fasst Beschlüsse mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder. Vertretung ist bei der Beschlussfassung möglich. 3.9.5. Vergütung Für die Arbeit im Beirat werden die Mitarbeiter der SEN von der SEN bezahlt freigestellt. Ihnen, durch die Tätigkeit im Beirat entstandene Reisekosten, werden nach den SEN-Reisekostenrichtlinien erstattet. Alle anderen Beiratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im Beirat weder Vergütung noch Aufwandsentschädigung / Fahrtkostenersatz о.а. 3.9.6. Verschwiegenheit Alle Beiratsmitglieder sind - soweit aus der Natur der Sache notwendig - zu Verschwiegenheit gegenüber der internen und externen Öffentlichkeit verpflichtet. 3.10 Ausgleich für geringeres Entgelt Führt ein Wechsel auf einen Arbeitsplatz im Konzern zu einer Verdienstminderung auf Basis 1RWAZ, wird ab dem Zeitpunkt der Maßnahme ein Bruttoausgleich des Differenzbetrages (Einmalzahlung auf Basis der Verdienstminderung zum Zeitpunkt der Maßnahme) wie folgt gewährt: ab 10 Dienstjahre: 12 Monate Grundlage für die Bemessung des Ausgleichs ist das ВМЕ gemäß Ziffer 3.2 (jedoch Durchschnitt der letzten drei Monate). Der Mitarbeiter hat das neue Entgelt schriftlich nachzuweisen. 3.11 Rückkehrrecht in die bеЕ Mitarbeiter, die aus der bеЕ unmittelbar zu einem Unternehmen wechseln, das nicht die SEN, die Siemens AG, eine Landesgesellschaft der Siemens AG/SEN oder ein von der Siemens AG beherrschtes Unternehmen oder ein Unternehmen ist, mit dem eine Vereinbarung zur Dienstzeitanrechnung besteht, haben ein Rückkehrrecht, sofern sie spätestens nach 4 Monaten aus der beE ausscheiden und sofern sie das Rückkehrrecht spätestens drei Monate nach Eintritt in das neue Unternehmen ausüben. Alle Zahlungen anlässlich des Austritts aus der beE werden erst ausgezahlt, wenn der Mitarbeiter unwiderruflich schriftlich auf das Rückkehrrecht verzichtet oder die Ausübungsfrist des Rückkehrrechts abgelaufen ist. Die restliche Verweilzeit in der ЬеЕ endet spätestens am 30.6.2010.
- SEN IA 2008 - Punkt 3 b — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:50
- 3.3.4. Altersversorgung Nach Übertritt in die КompTime berechnet und bestätigt die SEN spätestens innerhalb von vier Monaten nach Eintritt in die КompTime den Mitarbeitern mit einer unverfallbaren Anwartschaft eine Pensionsanwartschaft unter Berücksichtigung der zeitanteiligen BSAV-Beiträge bis zum Übertritt. Die KompTime hat keine betriebliche Altersversorgung. Mitarbeiter mit einer beim Austritt aus der SEN unverfallbaren Anwartschaft und Mitarbeiter, die bei einem Verbleib in der KompTime bis zum 30.06.2010 eine unverfallbare Anwartschaft erlangt hätten, erhalten im Monat nach dem Austritt aus der beE eine Sonderzahlung als zusätzlichen Abfindungsbetrag. Berechungsgrundlage für die Sonderzahlung im Tarifkreis ist die beim Übertritt in die bеЕ geltende BSAV-Beitragstabelle für den Tarifkreis. Die Sonderzahlung entspricht dem doppelten BSAV-Beitrag, multipliziert mit dem Teilzeitfaktor des Mitarbeiters beim Übertritt; eine Anrechnung von Besitzstandsbeiträgen erfolgt nicht. Bei vorzeitigem Austritt aus der ЬеЕ erfolgt eine zeitanteilige Sonderzahlung. Maßgebliche Berechnungsgrundlagen im ÜТ-Kreis sind das letzte Jahreszieleinkommen (JZE) bei SEN und der beim Übertritt in die beE geltende Standardbeitrag (in % vom JZE) je Vertragsgruppe/Funktionsstufe. Die Sonderzahlung entspricht dem doppelten Standardbeitrag, multipliziert mit dem Teilzeitfaktor des Mitarbeiters beim Übertritt; eine Anrechnung von Besitzstandsbeiträgen erfolgt nicht. Bei vorzeitigem Austritt aus der bеЕ erfolgt eine zeitanteilige Sonderzahlung. Bei einem Übertritt von der KompTime in eine Konzerngesellschaft der Siemens AG oder der SEN mit betrieblicher Altersversorgung wird die Sonderzahlung im Verhältnis der bis zum 30.06.2010 fehlenden vollen Monate zu den möglichen Monaten in der KompTime gekürzt. 3.3.5. KündigungsFristAusgleich (КЕА) Mitarbeiter, die sich für einen Eintritt in eine beE entscheiden, erhalten im Monat nach dem Ausscheiden aus der ЬеЕ einen KFA von -je nach Betriebszugehörigkeit - bis zu maximal 7 BruttoMonatsEinkommen (siehe Ziffer 3.2 lit. а)) entsprechend der unten aufgeführten Tabelle von der KompTime ausbezahlt. Berücksichtigt werden nur Betriebszugehörigkeitsjahre (siehe CP-Rundschreiben Nr. 02/04), die nach Vollendung des 25. Lebensjahres erbracht wurden. Stichtag für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Eintritt in die jeweilige beE. Betriebszugehörigkeits-Jahre (>= 25. Lebensjahr) Kündigungsfrist KFA 2 bis < 5 1 Monat 1 ВМЕ 5 bis < 8 2 Monate 2 ВМЕ 8 bis < 10 3 Monate З ВМЕ 10 bis < 12 4 Monate 4 ВМЕ 12 bis < 15 5 Monate 5 ВМЕ 15 bis < 20 6 Monate 6 ВМЕ 20 7 Monate 7 ВМЕ 3.3.6. FrühAustrittsPrämie (FAP) bei vorzeitigem Ausscheiden aus der beE Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus der beE ohne unmittelbare Weiterbeschäftigung in der SEN, der Siemens AG, einer Landesgesellschaft der Siemens AG/SEN, einem von der Siemens AG oder SEN beherrschten Unternehmen oder einem Unternehmen, mit dem eine Vereinbarung zur Dienstzeitanrechnung besteht erhält der Mitarbeiter bei einer Mindestverweildauer von einem Monat in der bеЕ im Monat nach dem Ausscheiden aus der beE eine FAP gemäß folgender Tabelle von der KompTime ausbezahlt: Austrittsmonat nach Eintritt in bеЕ Anzahl (bеЕ-МЕ) der beE-Monatsentgelte (siehe Ziffer 3.2 lit. а)) 2. Monat 8 beE-МЕ З. - 4. Monat 7 bеЕ-МЕ 5. - 6. Monat 6 bеЕ-МЕ 7. - 8. Monat 4 beE-МЕ 9. - 10. Monat 3 beE-МЕ 11. - 12. Monat 2 bеЕ-МЕ 3.3.7. Dienstjubiläum Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der KompTime ihr Firmenjubiläum begangen hätten, erhalten 90% des Jubiläumsgelds nach den geltenden Firmenrichtlinien bei Austritt aus der beE von der KompTime ausbezahlt. 3.3.8. Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigt sind Mitarbeiter, die im Tarifkreis eine geringere als die tarifvertraglich festgelegte regelmäßige Arbeitzeit und im übertariflichen Kreis eine geringere Arbeitszeit als 40 Stunden/Woche haben. Für die Berechnung der Abfindungsleistungen wird das Teilzeitentgelt im Zeitpunkt des beE-Übertritts zugrunde gelegt. Bei Mitarbeitern, die in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis stehen und früher Vollzeit gearbeitet haben, wird für die Abfindung gern. Ziffer 3.3.1 der Bruttomonatsverdienst auf Vollzeitbeschäftigung hoch gerechnet, wenn der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Wechsel in die beE erfolgte. 3.3.9. Mitarbeiter mit Voraussetzungen АТZ/VВ Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Eintritts in die beE die Voraussetzungen für ATZ oder VB erfüllen, erhalten keine Abfindung nach Ziffer 3.3.1. 3.3.10. Abfindungsbeschränkung /Mindestabfindung Der Gesamtbetrag der Abfindungsleistungen nach Ziffer 3.3.1 bis 3.3.8 ink1, der Zahlung gern. Ziff. 3.2 lit. b) beträgt höchstens die Summe der Bruttomonatsentgelte gemäß Ziffer 3.2 lit. а), die dem Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden aus der KompTime bis zum Zeitpunkt des Bezugs der frühestmöglichen Altersrente zustehen würde, maximal 175.000 EURO brutto. Die Mindestabfindung beträgt 5000,- Euro brutto. 3.3.11. Einmalzahlungen im Tarifkreis 3.3.11.1. Teil eines 13. Monatseinkommens / zusätzliches Urlaubsgeld (Flächentarifvertrag) Die Auszahlung des "Teils eines 13. Monatseinkommen"/zusätzliches Urlaubsgelds erfolgt während der Beschäftigung in der bеЕ entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen die für den Arbeitnehmer vor Eintritt in die beE Anwendung fanden. Für das Kalenderjahr des Austritts aus der bеЕ erfolgt eine Auszahlung des "Teils eines 13. Monatseinkommen" zeitanteilig; vorbehaltlich günstigerer tarifvertraglicher Regelungen, die für den Arbeitnehmer vor Eintritt in die beE Anwendung fanden. Das zusätzliche Urlaubsgeld für noch nicht genommene Urlaubstage wird im Monat nach Ausscheiden aus der beE ausgezahlt. 3.3.11.2. Jahreszahlung im Tarifkreis (nur Flächentarifvertrag) Die Auszahlung der Jahreszahlung im Tarifkreis erfolgt während der Beschäftigung in der bеЕ an die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer nach den Regelungen des ZP-Rundschreibens Nr. 33/96. Für das Geschäftsjahr des Austritts aus der beE erfolgt eine Auszahlung der Jahreszahlung unter Zugrundelegung eines Unternehmensfaktors von "15" zeitanteilig im Monat nach dem Ausscheiden aus der beE. 3.3.11.3. LеЕ (Ergänzungstarifvertrag) Die Auszahlung der leistungs- und ergebnisbezogenen Erfolgsbeteiligung erfolgt an die Arbeitnehmer, die unter die Geltung des § 1 der Tarifvertraglichen Sondervereinbarungen vom 23.01.2005 (TV Sonder) fallen, während der Beschäftigung in der bеЕ unter Zugrundelegung einer Zielerfüllung von 100%. Im Geschäftsjahr des Austritts aus der beE erfolgt eine Auszahlung unter Zugrundlegung einer Zielerfüllung von 100% zeitanteilig im Monat nach dem Ausscheiden aus der beE. 3.3.11.4. Variables Zieleinkommen (VZE) im Tarifkreis Die Auszahlung von VZE-Beträgen erfolgt an die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer während der Beschäftigung in der beE unter Zugrundlegung einer Zielerfüllung von 100% nach den jeweiligen Regelungen. Im Geschäftsjahr des Austritts aus der beE erfolgt eine Auszahlung unter Zugrundlegung einer Zielerfüllung von 100% zeitanteilig im Monat nach dem Ausscheiden aus der beE, 3.3.11.5. Abgeltung Mit Auszahlung der vorgenannten Beträge sind sämtliche Ansprüche aus den Regelungen gemäß Ziffer 3.3.11 abgegolten. 3.3.12. Einmalzahlung im ÜT-Kreis 3.3.12.1. Jahreszahlung Die Auszahlung der Jahreszahlung im ÜТ-Kreis erfolgt während der Beschäftigung in der beE an die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer nach den Regelungen des CP-Rundschreibens Nr. 58/06. Für das Geschäftsjahr des Austritts aus der ЬеЕ erfolgt eine Auszahlung der Jahreszahlung unter Zugrundelegung eines Unternehmensfaktors von "15" zeitanteilig im Monat nach dem Ausscheiden aus der beE. 3.3.12.2. Variables Zieleinkommen (VZE) Die Auszahlung von VZE-Beträgen erfolgt an die Anspruchsberechtigten während der Beschäftigung in der bеЕ unter Zugrundelegung einer Zielerfüllung von 100% nach den jeweiligen Regelungen. Im Geschäftsjahr des Austritts aus der beE erfolgt eine Auszahlung unter Zugrundelegung einer Zielerfüllung von 100% zeitanteilig bei Austritt aus der beE. 3.3.12.3. Abgeltung Mit der Auszahlung der vorgenannten Beträge sind sämtliche Ansprüche aus den Regelungen gemäß Ziffer 3.3.12. abgegolten.
- SEN IA 2008 - Punkt 3 a — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:50
- З. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag mit anschließenden Eintritt in eine ЬеЕ Die SEN wird Mitarbeitern der vom Abbau betroffenen Einheiten den Wechsel in eine ЬеЕ im Sinne von § 216b SGB 111 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anbieten. Das Angebot kann darüber hinaus auch anderen Mitarbeitern im Rahmen der Ziffer 0. unterbreitet werden - insbesondere solchen, bei denen die Möglichkeit eines Ringtauschs besteht (siehe 2.3) -, soweit es mit den betrieblichen Belangen vereinbar ist. Den Parteien ist die besonders schwierige Situation der älteren Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt bewusst. Vor diesem Hintergrund wird sich die beE insbesondere für die Betreuung und Vermittlung dieser Mitarbeiter in neue Arbeitsverhältnisse einsetzen. Darüber hinaus bedarf es auch erhöhter Flexibilität und Veränderungsbereitschaft der betroffenen Mitarbeiter. 3.1. Errichtung beE Durch eine beE sollen Härten aus den notwendigen Personalanpassungen gemildert werden. Ziel der ЬеЕ ist die Vermittlung der Mitarbeiter auf freie Stellen innerhalb und außerhalb des Siemens-Konzerns. Die KompTime (eine Siemens Gesellschaft) wird als konzerninterner Dienstleister entsprechend der Vorschrift des § 216 b SGB 111 vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2010 betriebsorganisatorisch eigenständige Einheiten für die SEN errichten. Den betroffenen Mitarbeitern wird ein Eintritt in die beE zum 01.07.2008 oder ggf. zum 01.10.2008 angeboten. Das Angebot erfolgt jeweils in Abhängigkeit von betrieblichen Belangen. Der Wechsel in die beE kann ausschließlich über einen sog. "dreiseitigen Vertrag" erfolgen, welcher einen betrieblich veranlassten Aufhebungsvertrag mit der SEN und den Abschluss eines befristeten Vermittlungs- und Qualifizierungsvertrags mit der KompTime beinhaltet. Für die Mitarbeiter, die nach dieser Regelung in die KompTime übertreten, finden insbesondere die Reisekosten- und Dienstzeitrichtlinien der Siemens AG Anwendung, Keine Anwendung finden sämtliche Siemensregelungen zur netrieblichen Altersversorgung, zum VZE, zur LеЕ und zur Jahreszahlung im Tarifkreis. 3.2. Wechsel in die ЬеЕ а) Für den Übertritt in die beE wird Mitarbeitern der betroffenen Einheiten der dreiseitige Vertrag zu. einem der in Ziffer 3.1 genannten Termine angeboten. Danach können diese Mitarbeiter angebotene Beratungen über Qualifizierungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 2.2) sowie - gemeinsam mit GSS / SPE - auf Wunsch auch eine IST-Aufnahme der individuell vorhandenen Qualifikationen in Anspruch nehmen. Die Erklärung über die Annahme des dreiseitigen Vertrages muss spätestens 2 Wochen vor Eintritt in die jeweilige ЬеЕ in der zuständigen SEN-Personalabteilung vorliegen. Nach der Unterzeichnung des dreiseitigen Vertrages zum Übertritt in die beE und vor dem tatsächlichen Wechsel in die beE kann dem Mitarbeiter - abhängig von den betrieblichen Belangen - angeboten werden, Transfermaßnahmen nach § 216а SGB 111 ( z.B. Bewerbungstraining, Vermittlungsaktivitäten) auf Kosten der SEN in Anspruch zu nehmen. Mit dem Wechsel in die beE erklärt der Mitarbeiter sein Einverständnis mit der Durchführung von "Kurzarbeit Null" (Freistellung von bisheriger Beschäftigung). Das Arbeitsverhältnis mit der SEN endet mit Eintritt in die ЬеЕ. Der Vermittlungs- und Qualifizierungsvertrag mit der KompTime endet mit Austritt aus der ЬеЕ, spätestens jedoch am 30.06.2010, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein vorzeitiger Austritt aus der ЬеЕ auf Wunsch des Mitarbeiters ist jederzeit möglich. Die Mitarbeiter erhalten in der KompTime ein beE-Monatsentgelt (ЬеЕ-МЕ) von monatlich 85% ihres BruttoMonatsEinkommens (ВМЕ) bei der SEN; sofern Zahlungen der Agentur für Arbeit erfolgen, werden diese auf das Nettoentgelt angerechnet. Tarifliche Leistungen werden - mit Ausnahme der Regelung gemäß Ziffer 3.3.11. - unverändert gezahlt. Basis für das ВМЕ ist das Entgelt im Monat vor Eintritt in die beE und setzt sich wie folgt zusammen: - ВМЕ für Tarifmitarbeiter: Tarifliches Grundentgelt + tarifliche Leistungszulagen + ggf. individuelle Sonderzulage ohne ggf. bisher geleistete Überstunden und ohne Zuschläge. - BME für ÜT-Mitarbeiter: Monatliches Vertragsgehalt. b) Mitarbeiter, die bis spätestens zum 10.6.2008 einen beE Vertrag unterschreiben, erhalten einen zusätzlichen Anreiz in Höhe von: "KFA x 0,5" (gern. Ziffer 3.3.5.). 3.2.а Qualifizierungsmöglichkeiten nach Ziff.2.2 а) Voraussetzungen hierfür sind: - Bewerbung des Mitarbeiters - i.d.R. für eine konkrete Stelle - mit ausdrücklich erklärter schriftlicher Bereitschaft zur Qualifizierung - Es muss entweder ein Bedarf einer Siemens-konzerninternen Einheit bzw. die Übernahmezusage eines externen Unternehmens vorliegen oder aus heutiger Sicht ein Bedarf auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sein. - IST-Aufnahme der individuell vorhandenen Qualifikationen mit dem Ergebnis, dass der angestrebte Abschluss erreichbar erscheint. - Erstellung eines Qualifizierungsplans durch GSS PS / SPE für die Erreichung des angestrebten Abschlusses. b) Die Dauer der Qualifizierung bestimmt sich nach den neu zu vermittelnden Inhalten. Die Qualifizierung findet an den vorhandenen und hierfür geeigneten Standorten der SPE und für die Praxisphasen in den hierfür geeigneten Ausbildungswerkstätten / Betriebsstätten statt. с) Wird im Verlauf der Ausbildung erkennbar, dass das Qualifizierungsziel gefährdet ist, kann das individuelle Qualifizierungsprogramm vorzeitig beendet werden. Die Entscheidung hierüber trifft auf Empfehlung der beE/SPE der Beirat. d) Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Qualifizierung wird im ЬеЕ-Beirat eine einvernehmliche Lösung gesucht. е) Qualifizierungsprämie: Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung (Schlussprüfung) erhalten die Mitarbeiter eine rückwirkende Aufstockung des ЬеЕ-МЕ auf 100% als Einmalzahlung. Diese beginnt mit Beginn der Qualifizierung und endet mit dem Prüfungsmonat. Zeiten einer ggf. erforderlichen Wiederholungsprüfung werden nicht berücksichtigt. Sonderfall Zwischenprüfung: Bei Qualifizierungen mit Zwischenprüfung wird mit erfolgreichem Bestehen dieser Zwischenprüfung eine rückwirkende Aufstockung des beE-МЕ auf 100% ab Qualifizierungsbeginn erfolgen. Für die Zeit ab Zwischenprüfung bis Abschluss der Qualifikation erfolgt bei erfolgreichem Abschluss der Schlussprüfung eine weitere Aufstockung auf 100% des bеЕ-МЕ. 3.3. Aufhebungsvertrag mit anschließendem Eintritt in die ЬеЕ Mitarbeiter, deren dreiseitiger Vertrag fristgemäß (Ziffer 3.2) vorliegt, erhalten als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes im Monat nach dem Ausscheiden aus der ЬеЕ folgende Brutto-Zahlungen: 3.3.1. Abfindung Die jeweiligen örtlichen Regelungen für die Berechnung der Abfindung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Formel und Matrix) finden Anwendung mit der Maligabe, dass der Mitarbeiter 70% dieser Abfindung im Monat nach dem Ausscheiden aus der beE erhält. Weitere Ansprüche aus den örtlichen Regelungen bestehen nicht. Stichtag für die Berechnung der Abfindung ist der 30.06.2008. Aufgrund der betriebsverfassungsrechtlichen Struktur der SEN wird für die BR-Einheiten die jeweils in diesem Zusammenhang anwendbare örtliche Regelungen wie folgt festgelegt: BR Einheit Anzuwendende örtliche Regelung des Standortes Datum vom Е1 München Н 16.03.2005 Е2 München NL 01.12.2005 ЕЗ Stuttgart NL 17.07.2007 Е4 Nürnberg NL 02.09.2002 Е5 Frankfurt NL Protokoll vom 26.07.2002 E6 Düsseldorf NL 08.11.1993 i.V.m. 22.01.1997 und 06.08.1999 E7 Berlin NL 15.01.2008 E8 Essen NL 16.09.1993 i.V.m. 28.06.2001 Е9 Hannover NL 31.01.2002 Е10 Hamburg NL 17.08.1998 3.3.2. Schwerbehindertenzuschlag Zum Zeitpunkt des beE-Eintritts schwerbehinderte Mitarbeiter sowie schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte (gemäß § 2 Abs. 3 SGB IХ) erhalten einen Zuschlag von 800 Euro brutto je 10 Grad der Behinderung. Auf den Vorrang des Erhalts des Arbeitsplatzes gem. Ziffer 2.8 wird hingewiesen. 3.3.3. Kinderzuschlag Mitarbeiter mit Kindern erhalten einen Zuschlag von 2.500 Euro brutto je Kind. Berücksichtigt werden nur Kinder, für die dem Mitarbeiter bei Eintritt in die ЬеЕ ein Kinderfreibetrag nach den Regelungen des § 32 EStG zusteht. Maßgeblich ist in der Regel die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte. Weicht der auf der Lohnsteuerkarte angegebene Kinderfreibetrag von der tatsächlichen Anzahl der Kinder ab, so wird auf einen entsprechenden Nachweis des Mitarbeiters (z. В. Geburtsurkunde) die tatsächliche Anzahl der Kinder berücksichtigt. Alleinerziehende (Nachweispflicht beim Mitarbeiter) erhalten einen zusätzlichen Betrag von einmalig 5.000 Euro brutto. Sofern beide Elternteile betroffen sind, erhalten sie für jedes Kind nur einmal den Betrag.
- Jobabbau bei SEN — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:50
- Heute sind Briefe verteilt worden. Habe meinen bekommen. Im Angebot: Aufhebungsvertrag oder beE.
- NSN hat Zukunft, NCI nicht — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- ¨... Erstaunlicherweise ist die Betreiligung der NSN-Mitarbeiter in den firmeninternen Blogs und Kommentarecken recht groß und teilweise sehr fundiert. Welche Schlüsse soll ich daraus ziehen? Dass NCI-Netz an Diskussionen nicht interessiert ist? Dass NCI im Betrieb als Diskussionspartner nicht gebraucht wird (höchstens seine Infos)? ...¨ Das liegt wohl daran, weil in den firmeninternen Blogs offen kommuniziert wird, auch mit dem Management. NCI wird von den meisten Kollegen als ueberfluessig und kontraproduktiv angesehen. Die offene Kommunikation bei NSN ist ein wichtiger Meilenstein fuer die Zukunft, Nummer 1 oder 2 auf dem Weltmarkt zu werden. NSN Deutschland hat Zukunft, NCI Deutschland leider nicht!
- Re: NSN: Keine Zukunft in Deutschland? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- [quote:bt format="text/plain"] Ende 2002 / Anfang 2003 haben sich viele "Schafe in Löwen verwandelt", auch eigentlich eher "brave" Mitarbeiter haben sich plötzlich gewehrt, sogar den eigenen Arbeitgeber verklagt, weil ihnen definitiv nach ihrer rechtswidrigen Kündigung nichts anderes mehr übrig blieb. Der Arbeitgeber hatte sie damit so ausweglos an die Wand gestellt, dass ihnen gar nichts anderes mehr übrig blieb; gewissermaßen die Geburtsstunde des NCI. [/quote] Ich denke viele haben sich 2002/2003 gewehrt, weil die Kündigungen juristisch angreifbar waren und es, was ich am wichtigsten finde, damals glaubhafte Betriebsräte gab, bei denen die Leute das Gefühl und auch die Gewissheit hatten, die stehen wirklich hinter ihnen.
- Re: NSN: Keine Zukunft in Deutschland? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- @bt über die Motivation der unterschiedlichen Gruppen von Mitarbeitern und ihre zahlenmäßige Stärke sollten wir unbedingt diskutieren, um eine solide Basis für weitere Überlegungen zu haben. Hier ein interessantes Ergebnis zu Mitarbeitermotivation: [url href="http://www.ftd.de/karriere_management/management/:Bewohner%20Leistungstr%E4ger%20Nicht%20Erreichte/344451.html"]http://www.ftd.de/karriere_management/management/:Bewohner%20Leistungstr%E4ger%20Nicht%20Erreichte/344451.html[/url] Bin sehr gespannt, was für Ergebnisse die laufende Mitarbeiterbefragung bringt! INTR
- Re: NSN: Keine Zukunft in Deutschland? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- Hallo Heidi, Du schreibst: ...Übrig bleibt dann eine Belegschaft, die jeden Kaufinteressenten abschreckt: Eben lauter resignierte Typen, die einfach nur ihren Arbeitsplatz behalten wollen, so lange es eben geht, und ansonsten keinerlei Ehrgeiz mehr zeigen. Ich bin zwar mit meiner Ist-Analyse noch nicht fertig, aber dieses Szenario scheint mir für die Mitarbeiter sehr gefährlich zu sein. Denn was man nicht brauchen oder verkaufen kann, wird man entsorgen, z.B. über eine (Teil)Betriebsschließung nach dem 30.9.09. Oder? INTR
- Re: NSN: Keine Zukunft in Deutschland? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- Liebe Friederike, wie Du weist, habe ich schon öffter versucht hier im NCI-Forum eine Diskussion zu starten. Leider immer wieder mit geringem Erfolg: außer einer Handvoll "üblicher Verdächtiger" beteiligt sich kaum jemand. Dabei gibt es alleine 8 gewählte NCI-Betriebsräte und über 50 Kandidaten auf den NCI-Listen. Es ist auch kein Trost, dass das IGM-Forum im Siemens-Dialog genauso verweist ist. Erstaunlicherweise ist die Betreiligung der NSN-Mitarbeiter in den firmeninternen Blogs und Kommentarecken recht groß und teilweise sehr fundiert. Welche Schlüsse soll ich daraus ziehen? Dass NCI-Netz an Diskussionen nicht interessiert ist? Dass NCI im Betrieb als Diskussionspartner nicht gebraucht wird (höchstens seine Infos)? Mit nachdenklichen Grüßen INTR
- Re: Jobabbau bei Siemens: Käufer steht fest? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:50
- Verhandlungen um Siemens-Telefonsparte SEN ziehen sich offenbar hin Der Verkauf der Siemens-Telefonsparte SEN verzögert sich einem Pressebericht zufolge. Im April werde es entgegen der Erwartungen in der Branche definitiv keinen Abschluss geben, berichtet das "Handelsblatt" (Dienstag) unter Berufung auf Finanzkreise. Laut Informationen aus der Beteiligungsbranche habe der bisherige Favorit Cerberus zudem eine Reihe von Bedingungen gestellt, schreibt das "Handelsblatt" weiter. http://www.badisches-tagblatt.de/html/unterticker/00_20080421160034_Verhandlungen_um_Siemens_Telefonsparte_SEN_ziehe.html Ob es in diesem Sommer zu einem Verkauf kommt? Ist der eingeleitete Personalabbau ein Teil der Bedingungen, die der "Höllenhund" stellt?
- Selbstverständlich hat Pierer nichts gewusst — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:04
- Anlässlich [strong]InWaChRo-News: Samstag, 19.04.08 Siemens: SBS-Manager belastet Heinrich von Pierer schwer[/strong] Selbstverständlich hat Pierer nichts gewusst. Das darf man ihm ruhig glauben. So wie dem Mann, der mit der Banane im Darm beim Arzt sitzt. Naaain. Nicht, was Ihr jetzt so böswillig denkt. Er hat geduscht, darum war er nackt. Beim Verlassen der Dusche ist er ausgerutschr, und da stand halt auf einem Stuhl daneben eine Obstschale, auf die er im Fallen zu sitzen kam, und die Banane lag darin so ungünstig, dass sie halt ... Was, Vaseline an der Banane? Natürlich hat er versucht, den Fall zu verhindern, hat aber statt des Griffs an der Wand versehentlich auf dem Bord darunter die Tube gepackt, die durch den festen Griff aufplatze und ihren Inhalt über die Obstschale spritzte. Also ehrlich, es hat sich wirklich so abgespielt. Was Ihr denkt, sind natürlich böswillige Unterstellungen.
- Jobabbau bei Siemens: Käufer steht fest? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:50
- Da wird mit dem Betriebsrat wochenlang verhandelt und den Mitarbeitern und Betriebsräten wichtige Informationen vorenthalten. Am Dienstag 29. April 2008 wird der Aufsichtsrat der Siemens AG um 14:00 Uhr zusammenkommen. Thema wird der Verkauf von SEN sein. Dies zeigt deutlich, daß die ganze Personalbeseitigungsaktion nur für den Finanzinvestor durchgeführt wird, damit dieser SEN übernehmen will. Der neue Inhaber will keine Folgekosten für ATZ, beE u.s.w. mitkaufen. "D I E N S T A G, 29. April: ....**14:00 DE/Siemens AG, AR-Sitzung, Themen u.a. Verkauf der Tochter Siemens Enterprise Networks (SEN) und Neustrukturierung des Auslandsgeschäfts, München **" Info von: http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=74035866
- Re: NSN: Keine Zukunft in Deutschland? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- @DC: Innovationsoffensive der IGM, meinst Du das im Ernst? Das war doch ein reiner Werbe-Gag! Seither habe ich NICHTS mehr davon gehört oder gesehen! Reiner Papiertiger. @INTR: Du schreibst "Was sind die Motive für die Passivität der überragenden Mehrheit? Etwa Resignation?" Ja, das auch. Aber auch das nicht-wahrhaben-wollen, die Bedrohung ist für viele einfach noch nicht greifbar und unmittelbar genug. Ende 2002 / Anfang 2003 haben sich viele "Schafe in Löwen verwandelt", auch eigentlich eher "brave" Mitarbeiter haben sich plötzlich gewehrt, sogar den eigenen Arbeitgeber verklagt, weil ihnen definitiv nach ihrer rechtswidrigen Kündigung nichts anderes mehr übrig blieb. Der Arbeitgeber hatte sie damit so ausweglos an die Wand gestellt, dass ihnen gar nichts anderes mehr übrig blieb; gewissermaßen die Geburtsstunde des NCI. Der Arbeitgeber hat aber dazugelernt, geht jetzt subtiler vor, lässt jedem immer noch das Fünkchen Hoffnung übrig, dass für ihn doch irgend wie alles gut gehen wird - und schon hast Du wieder diesen Effekt von Verdrängung und Resignation. Dieses "es wird schon alles irgendwie gut gehen, und wenn doch nicht, dann kann ich auch nichts dagegen machen". Was völlig verkehrt, aber leider nur allzu menschlich ist.
- SEN IA 2008 - Punkt 2 — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:50
- 2. Beschäftigungssichernde Maßnahmen Um den o.g. Personalabbau zu erreichen und damit - soweit möglich - die Beschäftigung für die übrige Belegschaft zu sichern, werden die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen umgesetzt: 2.1. Soweit möglich, werden angesprochene Mitarbeiter auf vergleichbaren freien Arbeitsplätzen - auch in anderen Betrieben des Unternehmens und des Konzerns - beschäftigt (Versetzungen). Für diese Mitarbeiter wird ab 14.04.2008 bis zum 30.09.2008 eine Betreuungseinheit zur Arbeitsplatzvermittlung eingerichtet. Diese Personaldrehscheibe wird von GSS HR PS РТ/RS gesteuert. Hierdurch soll die standortübergreifende, konzernweite sowie externe Vermittlung von Mitarbeitern verstärkt werden. Die örtlichen Betriebsräte werden rechtzeitig und umfassend eingebunden, um den Mitarbeitern einen optimalen Zugang zu den offenen Stellen zu gewährleisten. 2.2. Spezielle Qualifizierungsmöglichkeit а) Mitarbeitern wird eine Qualifizierung mit dem Ziel ermöglicht, einen durch die IHK anerkannten Abschluss zu erreichen (Fachkraft, Facharbeiterbrief oder IHK¬Prüfungszeugnis). Die Durchführung erfolgt durch die Siemens AG, SPE für die von ihr abgedeckten Ausbildungsrichtungen. b) Andere von der SPE unterstützte Qualifizierungsmöglichkeiten (z. B. Bachelor, FISI) können ermöglicht werden. с) Voraussetzung für den Beginn dieser Ausbildungsmaßnahmen ist insbesondere der Wechsel in die ЬеЕ gemäß Ziffer 3 und dass die Ausbildung längstens mit der beE Laufzeit abschließbar ist. 2.3. Angebot von Aufhebungsverträgen (mit anschließendem Eintritt in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (§ 216b SGB 111) gern. Ziffer 3 dieser Vereinbarung; KompTime). Möglichkeiten eines "Ringtausches" werden nach Absprache zwischen örtlichem Betriebsrat und Betriebsleitung genutzt. Ringtausch liegt vor, wenn ein Mitarbeiter seine Bereitschaft zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages bekundet, der nicht unter den Geltungsbereich dieser Regelung fällt. Sofern keine betrieblichen Erfordernisse dagegen sprechen, kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden. Der frei werdende Arbeitsplatz ist nach Absprache zwischen dem örtlichen Betriebsrat und der örtlichen Betriebsleitung von einem Mitarbeiter zu besetzen, dessen Arbeitsplatz entfällt, soweit dies fachlich - ggf. mit einer vertretbaren Anpassungsqualifizierung von längstens 6 Monaten - möglich ist. 2.4. von Altersteilzeitverträgen im Blockmodell (ATZ, vgl. СР-RS 06198 mit Nachträgen; auf Ziffer Х 4а der Abfindungsregelung im genannten СР-RS wird besonders hingewiesen). Zur Möglichkeit des Ringtausches siehe 2.3. Mitarbeiter, die bis zum 15.06.2008 neu einen ATZ-Vertrag abschließen (max. Gesamtlaufzeit 6 Jahre; Beginn Aktivphase der ATZ: frühestmöglicher Zeitpunkt), erhalten ein Angebot, ab 01.07.2008 in die Siemens AG, СOM PC überzutreten. Der bisherige Dienstsitz wird beibehalten; Versetzungen werden dadurch nicht eingeschränkt. Sie haben gleichzeitig die Bereitschaft zu erklären, im Rahmen des AÜG auch in anderen Unternehmen zu arbeiten, der vertragliche Tätigkeitsbereich kann mit dieser Änderung in zumutbarem Umfang geändert werden, um die Ausleihchancen zu erhöhen. 2.5. Angebot von "vorzeitigen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen älterer Mitarbeiter" (vB, vgl. СР-АS 69104). Zur Möglichkeit des Ringtausches siehe 2.3. 2.6. Angebot von Aufhebungsverträgen ohne anschließenden Eintritt in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE) (gern. Ziffer 3 dieser Vereinbarung). Zur Möglichkeit des Ringtausches siehe 2.3. 2.7. Bei den Vermittlungen auf freie Stellen werden auch Arbeitsplätze - insbesondere im grenznahen - Ausland berücksichtigt. 2.8. Bei schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Mitarbeitern steht der Erhalt des Arbeitsplatzes im Vordergrund. Falls dies nicht möglich ist, sind alle Maßnahmen auszuschöpfen, um diesen eine Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb bzw. im Unternehmen und im Konzern anzubieten. Sollte es hierbei zu besonderen Härten kommen, werden die jeweilige Betriebsleitung und der örtliche Betriebsrat unter Einbeziehung der Personalabteilung sowie der Schwerbehindertenvertretung versuchen, diese einvernehmlich zu regeln. Unbeschadet dessen können auch schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Mitarbeiter von bestehenden Firmenregelungen (z.B. ATZ, vB) sowie von Aufhebungsverträgen Gebrauch machen. Die Personalverantwortlichen werden diese Angebote unter Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung den betroffenen Mitarbeitern unterbreiten.
- SEN IA 2008 - Punkt 1 — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:50
- 1. Geltungsbereich 1.1. räumlich: alle Betriebe der SEN (Betriebsratseinheiten Е1 bis E 10) 1.2. persönlich: alle Mitarbeiter der SEN, soweit sie keine Leitenden Angestellten gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG sind. 1.3. zeitlich: bis zum Abschluss der oben bezeichneten Personalanpassungsmaßnahmen 1.4. Diese Vereinbarung gilt nicht für Mitarbeiter, - deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung endet, - die aus anderen als betriebsbedingten Gründen das Unternehmen verlassen, - die zu den jeweils möglichen beE-Eintrittstermine ungekürztes Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen können, - die die Voraussetzungen für eine Altersteilzeit oder vorzeitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen älterer Mitarbeiter (vB) erfüllen und mit denen eine solche vereinbart wurde, - die aufgrund einer Eigenkündigung ausscheiden, es sei denn, diese vermeidet eine betriebsbedingte, arbeitgeberseitige Kündigung.
- Re: NSN: Keine Zukunft in Deutschland? — erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- Dein Ehrgeiz scheint sich insbesondere auf Wörter zu konzentrieren. Das ruft natürlich das Interesse einer graphemischen Synästhetikerin auf den Plan. Gruß Friederike
- Re: NSN: Keine Zukunft in Deutschland? — erstellt von Heidi — zuletzt verändert: 25.08.2008 15:46
- [quote:Anonymous User format="text/plain"]Eigenaktivität, Eigenverantwort, aber auch kollektives Handeln, brauchen wir. Nehmen wir SEN. Siemens will die Braut schön machen. Siemens kann den Laden so wie er ist nicht verkaufen, ihn will keiner. Was also, wenn sie einfach alle bleiben, statt in die beE zu rennen? Dann kann Siemens sein Problem nicht lösen. Schließen können sie nicht. Den Image-Schaden können sie sich nicht erlauben (siehe Nokia Bochum, BenQ, Korruptionsaffäre). An dem Kollektiven müssen wir noch arbeiten, aber nur auf eine Demo gehen, wenn das Kind schon im Brunnen ist, reicht nicht. [/quote] Das wird nicht funktionieren. Es ist doch wie bei NSN: Wer abhauen kann, der haut ab! Niemand wird bei so einer Firma bleiben, nur um sich solidarisch mit den Kollegen zu erweisen. Das kann man auch gar nicht verlangen, denn jeder ist zuerst für seine eigene Zukunft verantwortlich. Allerdings wird auch nicht das eintreten, was der Arbeitgeber sich erhofft, sondern eher das Gegenteil: Alle, die noch etwas wert sind auf dem Arbeitsmarkt (und die auch ein Käufer gerne übernehmen würde), sind rasch weg. Übrig bleibt dann eine Belegschaft, die jeden Kaufinteressenten abschreckt: Eben lauter resignierte Typen, die einfach nur ihren Arbeitsplatz behalten wollen, so lange es eben geht, und ansonsten keinerlei Ehrgeiz mehr zeigen. Tja, und bei NSN hat sich mein Wortklauberei-Virus offensichtlich verbreitet. In einem Blog diskutieren sie schon über mögliche Bedeutungen des Worts "kudos". Irgendwie muss man sein Hirn ja beschäftigen, damit es nicht einrostet.