Siemens-Foren nach Datum sortiert
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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: Was gab es denn auf der IGM-Versammlung? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 23:26
- Ich und ich habe schon mehr Verhandlungen geführt wie ein Michael Leppek - auch unter sehr schwierigen Situationen mit Ausgleich für alle Beteiligten. Schick mir eine PN an die Adresse 'protest.igmetall@arcor.de' mit Termin und Ort und ich werde mich mit Michael und dem BR treffen.<br>
- Re: Alle außerhalb dieses Forums sagen: Respekt für diese Lösung! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 23:17
- Ling Uaan hat geschrieben: ... Auch die beE kann sich sehen lassen. Bei Schlecker gibt es gerade mal 6 Monate beE wenn überhaupt. Bei MANRoland auch nur 6 Monate beE und das bei ebenfalls reichen Müttern. Ich habe mal gelernt, man soll sich an den Besten messen und nicht an den schlechten.
- Re: Was gab es denn auf der IGM-Versammlung? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 23:15
- Im nachhinein frage ich mich ehrlich ob das mit dem "Zukunftstarifvertrag" so eine gute Sache war, wenn nämlich der BR das auf dem IA/SP Wege verhandelt hätte, hätte er sich das Mandat eben bei der gesamten Belegschaft holen müssen, dann wäre zumindest die Akzeptanz eines mandatierten BR Abschlusses sicherlich besser als jetzt.
- Re: Was gab es denn auf der IGM-Versammlung? — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 22:54
- Absolut. Mögen sich nun diejenigen namentlich nennen , die in diesem eloquenten Forum besser verhandelt hätten als die IG Metall, dann können wir denen nämlich da Mandat geben. Also jetzt und hier: wer steht zur Verfügung ?
- Re: Alle außerhalb dieses Forums sagen: Respekt für diese Lösung! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 22:50
- Ich weiss gar nicht was hier immer von Lösung und Ergebnis gefaselt wird. Es werden keine herausgepickten 1600 Leute der Zwangs BEE zustimmen: Der Plan ist Makulatur!
- Re: Pest oder Cholera — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 22:47
- also wenn der Betriebsrat hilft Gesetzte zu brechen, wird es legal?
- Re: Namenslisten sind für einen BR ein NO GO, leider nicht für die IGM — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 22:43
- Genau, und aus der gleichen Quelle: Fazit für die Handlungsweise des Betriebsrats Stehen Namenslisten oder Auswahlrichtlinien auf dem Wunschzettel des Arbeitgebers, dann brauchen die Mitarbeiter einen starken Betriebsrat, der diesen auf keinen Fall zustimmt und sich auch nicht durch Drohungen erpressen lässt. Eine solche Drohung könnte sein: "Andernfalls werden noch wesentlich mehr Mitarbeiter gekündigt werden." Die Antwort eines BRs muss dann sein: "Ich kann Sie nicht am kündigen hindern, aber wir werden alles tun, um die Belegschaft in die Lage zu versetzen, erfolgreich Kündigungsschutzprozesse zu führen." Der Arbeitgeber hätte außerdem Probleme solche Kündigungen vor Gericht zu belegen. Ihm fehlt die unternehmerische Entscheidung. Die Absicht zu kündigen, ist laut Rechtssprechung keine unternehmerische Entscheidung im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Der Betriebsrat muss bereit sein, für die Belegschaft einzutreten und sich nicht um des lieben Friedens willen auf Namenslisten oder Auswahlrichtlinien einlassen. Der Arbeitgeber hat natürlich im Falle von betriebsbedingten Kündigungen hohes Interesse an mit dem Betriebsrat abgestimmten Namenslisten.
- Re: Pest oder Cholera — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 22:42
- weil der Betriebsrat mitmacht / durchwinkt und das wird dann vom Arbeitsrichter so interpretiert..
- Namenslisten sind für einen BR ein NO GO, leider nicht für die IGM — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 22:39
- Zitat aus nci-net.de Zusammenfassend kann man sagen: Hat sich der BR an Namenslisten oder Auswahlrichtlinien beteiligt, dann gibt es in der Regel keinen BR-Widerspruch nach §102 BetrVG. Damit entfällt die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit während des Kündigungschutzprozesses. Gewinnt man die erste Instanz, dann erhält man die Weiterbeschäftigung und bekommt das entgangene Gehalt nachgezahlt. Das Arbeitlosengeld wird dagegen verrechnet. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt voll erhalten. das Gericht kann bei der Sozialauswahl nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit prüfen voll geprüft werden die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einen freien Arbeitsplatz voll geprüft wird die Frage, warum genau der Arbeitsplatz des Gekündigten weggefallen ist voll geprüft werden besondere Kündigungsschutzrechte, wie Jubilarschutz, tariflicher Kündigungsschutz etc. Die Beteiligung des BRs an Auswahlrichtlinien und Namenslisten nimmt dem Gekündigten Rechte. Damit sinken die Chancen, einen Kündigungschutzprozess zu gewinnen. Sie sind aber keineswegs aussichtslos. Hat sich der BR sich nicht an Namenslisten und Auswahlkriterien beteiligt, dann kann der BR einen Widerspruch nach §102 BetrVG schreiben. Damit erhält der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit während des Kündigungschutzprozesses, d.h. er bekommt Gehalt. voll geprüft auf korrekte Sozialauswahl voll geprüft werden die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einen freien Arbeitsplatz voll geprüft wird die Frage, warum genau der Arbeitsplatz des Gekündigten weggefallen ist voll geprüft werden besondere Kündigungsschutzrechte, wie Jubilarschutz, tariflicher Kündigungsschutz etc. Die Nicht-Beteiligung des Betriebsrats an Namenslisten und Auswahlrichtlinien sichert dem Arbeitnehmer seine Rechte und trägt entscheidend zu seiner Existenzsicherung bei. Also glücklich der Standort, der einen Betriebsrat hat, der sich nicht an Namenslisten und Auswahlrichtlinien beteiligt.
- Namenslisten sind für einen BR ein NO GO, leider nicht für die IGM — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 26.03.2012 20:29
- Re: Alle außerhalb dieses Forums sagen: Respekt für diese Lösung! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 22:37
- Können sich bitte diejenigen, die ein besseres Ergebnis als die IG Metall herausgehandelt hätten, hier namentlich nennen ? (Das tun die Jungs von IGM nämlich auch.)
- Re: Pest oder Cholera — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 22:33
- Ich habe nach meinem Rechtsempfinden Probleme zu verstehen, dass ein Fingerpointing ohne Sozialauswahl gesetzeskonform ist.
- Re: Alle außerhalb dieses Forums sagen: Respekt für diese Lösung! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 22:31
- Oh Gott, jetzt wollen schon Leute von der IGM Regelung profitieren, die zuvor die IGM in allen Forem verteufelt haben. Hallo ? Noch nie was von Solidarität gehört ? Könntest Du Dich bitte auch noch erkundigung, wie lange Du Mitglied bleiben musst, um den Vorteil zu erhalten ? Damit Du es Dir für Dein Portemonnaie ausrechnen kannst ! Solche Leute brauchen wir in der IGM wirklich nicht.
- Re: Alle außerhalb dieses Forums sagen: Respekt für diese Lösung! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 22:26
- aus nci-net zum Thema Namenslisten: Zusammenfassend kann man sagen: Hat sich der BR an Namenslisten oder Auswahlrichtlinien beteiligt, dann gibt es in der Regel keinen BR-Widerspruch nach §102 BetrVG. Damit entfällt die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit während des Kündigungschutzprozesses. Gewinnt man die erste Instanz, dann erhält man die Weiterbeschäftigung und bekommt das entgangene Gehalt nachgezahlt. Das Arbeitlosengeld wird dagegen verrechnet. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt voll erhalten. das Gericht kann bei der Sozialauswahl nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit prüfen voll geprüft werden die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einen freien Arbeitsplatz voll geprüft wird die Frage, warum genau der Arbeitsplatz des Gekündigten weggefallen ist voll geprüft werden besondere Kündigungsschutzrechte, wie Jubilarschutz, tariflicher Kündigungsschutz etc. Die Beteiligung des BRs an Auswahlrichtlinien und Namenslisten nimmt dem Gekündigten Rechte. Damit sinken die Chancen, einen Kündigungschutzprozess zu gewinnen. Sie sind aber keineswegs aussichtslos. Hat sich der BR sich nicht an Namenslisten und Auswahlkriterien beteiligt, dann kann der BR einen Widerspruch nach §102 BetrVG schreiben. Damit erhält der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit während des Kündigungschutzprozesses, d.h. er bekommt Gehalt. voll geprüft auf korrekte Sozialauswahl voll geprüft werden die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einen freien Arbeitsplatz voll geprüft wird die Frage, warum genau der Arbeitsplatz des Gekündigten weggefallen ist voll geprüft werden besondere Kündigungsschutzrechte, wie Jubilarschutz, tariflicher Kündigungsschutz etc. Die Nicht-Beteiligung des Betriebsrats an Namenslisten und Auswahlrichtlinien sichert dem Arbeitnehmer seine Rechte und trägt entscheidend zu seiner Existenzsicherung bei. Also glücklich der Standort, der einen Betriebsrat hat, der sich nicht an Namenslisten und Auswahlrichtlinien beteiligt.
- Re: Auf die IG Metall ist leicht geschimpft, entlassen tut immer noch NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 22:07
- Einfache Antwort z.B.: Unser Kunde O2 hat mir schon im Februar gesagt, das seine Vertriebstruppe in München bleibt. D.h. die Kunden wußten schon von der erfolgreichen Verteidigung. Und ich war nicht alleine bei dieser Aussage, es gab mehrere NSN Mitarbeiter dabei. Insbesondere bei den anstehenden Prozessen werden die Zeugenaussagen interessant werden.
- Re: Auf die IG Metall ist leicht geschimpft, entlassen tut immer noch NSN — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 21:56
- ....Was sollte einen Arbeitgeber dann davon abhalten, den gleichen "Trick" zum Fingerpointing anzuwenden....Gegenfrage: was hätte eueren Arbeitgeber davon abhalten können seinen ursprünglichen Plan, nämlich die Schliessung des kompletten Betriebs, umzusetzen. Wenn ich hier die Beiträge so durchlese habe ich den Eindruck, dass viele der Meinung sind:"...das hätten die nie gemacht". Was ich allerdings noch nicht herausgefunden habe auf was sich diese Meinung gründet. Betriebsschliessungen sind nichts aussergewöhnliches. Warum hätte gerade euer Arbeitgeber euerer Meinung nach davor zurückschrecken sollen?
- Re: Jetzt müssen wir uns selber helfen - die IGM hat ihre Grenze erreicht. — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 21:24
- Anonymous User hat geschrieben: Eine Kündigungsschutzklage kann man vergessen. Da verdient nur der Anwalt daran und zwar bei den hier üblichen Jahresgehälter und den daraus resultierenden Streitwerten, somit Honoraren, durchaus üppig. Insofern berät der auch sicher nicht uneigennützig. Da genügen schon ein paar Fälle und die Kanzlei ist für eine Weile finanziert. Es gibt hier die Namensliste und die beinhaltet sehr wohl eine Sozialauswahl. Wer etwas anderes behauptet, ist doch schon in die Falle getappt. Zur Anwendung einer Sozialauswahl ist der Arbeitgeber verpflichtet. Das läuft hier nicht so wie 2002 bei der ersten Welle in der Hofmannstraße. Das wird diesmal intelligenter gemacht, wozu gibt es denn einen teuer bezahlten Chief Restructuring Officer? Da gibt es genug Gestaltungsmöglichkeiten. Ein paar sind unverzichtbar, dann darf eine ausgewogenen Alterstruktur bewahrt werden, und andere haben keine vergleichbare Qualifikation. Das machen die diesmal wasserdicht. Also stehst Du mit 99 Prozent Wahrscheinlichkeit nach Ablauf der Kündigungsfrist mit leeren Händen da. Keine Abfindung, keine beE, nur Gehalt während der Kündigungsfrist. Dein Anwalt freut sich, aber Du - oder Deine Rechtsschutzversicherung - ist ein paar Tausend Euro ärmer (und wenn es die Versicherung war, dann schmeisst sie Dich sicher aus dem Vertrag). Den Übergang in die beE abzulehnen nur um die Verhandlungslösung zum Platzen zu bringen, bringt doch dem, der in die beE gehen soll, auch gar nichts. Was passiert denn, wenn der Deal platzt? Dann wird München zugemacht. Dann werden die einigen Hundert mehr aus der ursprünglichen Planung entlassen. Zusätzlich werden die Entlassungszahlen noch weiter nach oben geschraubt, die Geschäftszahlen geben das locker her. Dazu kommen noch die, die die Umzüge nicht mitmachen und auch gekündigt werden. Das heißt, das Geld für die Entlassenen muss auf statt 1.600 auf - na sagen wir mal 2.600 verteilt werden. Da dann auch die Umzugskosten anfallen, wird weniger Geld als bisher zur Verfügung stehen. 30% weniger Geld für 60% weniger Leute, bedeutet ca. 57% weniger Geld für den einzelnen. Bei allem Verständnis für Vorbehalte gegenüber der IG Metall: Bei den 57% weniger wären wir ohne sie sowieso gelandet. Wer das bestreitet, hat bestimmte Zusammenhänge einfach nicht verstanden. Noch ein Wort zu Siemens: Siemens war schon lange raus aus der Sache. Die können im Geld ersaufen und NSN verdursten lassen. Kein Problem für die. Die stecken das weg. Von dort braucht niemand einen Cent erwarten. Jeden Cent, den sie in NSN stecken ohne das Nokia genausoviel dazu packt, würde den Tatbestand der Untreue erfüllen. Da schauen die Aktionärsvertreter nicht tatenlos zu. Und Nokia wird nichts dazu packen. Das Thema ist schon verstanden, aber eine andere Verteilung und eine Optimierung auch unter Abgabensicht muß noch erfolgen. Ich habe einen jungen Kollegen, seit 3 Jahren bei NSN und Wenn das aber so durchgeht, ist die soziale Marktwirtschaft am Ende und es gilt wieder das Faustrecht. Und deshalb nochmals, das kann es nicht sein! BR und IGM ändert bitte das und definiert die Details 'sozial'
- Re: Lasst euch nicht erpressen — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 21:19
- Früher oder später bekommen sich euch alle !!!
- Re: Alle außerhalb dieses Forums sagen: Respekt für diese Lösung! — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 21:18
- Anonymous User hat geschrieben: <blockquote>Na prima, jetzt kommen wieder die Hobby-Jurisen. Ui, das schlägt wieder jemand genau den Ton an, den ich so wenig mag. Auch wenn es sich noch nicht bis zum BR und dem Vorstand durchgesprochen hat: Bei NSN arbeiten sehr viele gebildete Menschen, denen es nicht an Textverständnis mangelt. Wir verstehen, was Ihr uns sagt.
- Re: Jetzt müssen wir uns selber helfen - die IGM hat ihre Grenze erreicht. — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 24.03.2012 21:05
- @20:05: Bin dabei.<br>Mich wird man wohl nicht gehen lassen (erste inoffizielle Info meines direkten Chefs), ich hab aber mittlerweile ehrlich gesagt die Schnauze voll von dem Laden. Wenn es irgendeine Möglichkeit gibt, über Ringtausch in die BEE zu gehen und ich dadurch auch noch einen Kollegen, der soll aber nicht will, glücklich zu machen - nichts lieber als das.