Siemens-Foren nach Datum sortiert
erstellt von Administrator
—
zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 03.07.2015 08:28
- Anonymous User hat geschrieben: Der wählt weiter SPD. Der Michel macht sich gelegentlich mal ein wenig Luft im Internet, aber eigentlich denkt er, wie gut es ihm mit Hearts 4 doch geht. Der Grieche z.B. ist da anspruchsvoller. - die kommen aus dem 23% Tief nicht mehr raus - selbst niedrige Wahlbeteiligung hilft kaum noch - sobald es im Parteiensystem eine echte Alternative gibt, haben sie verloren. Derzeit steigt halt die Partei der Systemverweigerer auch Nichtwähler genannt.
- Re: MBB Schließungen Düsseldorf und Berlin — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 23:28
- Glaube nicht, bzw. nichts bekannt. Aber kannst unverbindlich bei HR oder auch wegen Informationen zum Thema beim BR nachfragen. Nachfragen kann man immer & ist kein Problem.
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 22:06
- Der wählt weiter SPD. Der Michel macht sich gelegentlich mal ein wenig Luft im Internet, aber eigentlich denkt er, wie gut es ihm mit Hearts 4 doch geht. Der Grieche z.B. ist da anspruchsvoller.
- Re: MBB Schließungen Düsseldorf und Berlin — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 21:55
- Berlin: Ich habe gehört, dass man in Berlin jetzt doch nach einer Abfindung 'fragen darf'. (siehe Betriebsversammlung vom 27.4.15) Weiß jemand ob das schon jemand wahrgenommen hat bzw. ob MBB das dann auch gezahlt hat?
- Re: MBB Schließungen Düsseldorf und Berlin — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 21:54
- Berlin: Ich habe gehört, dass man in Berlin jetzt doch nach einer Abfindung 'fragen darf'. (siehe Betriebsversammlung vom 27.4.15) Weiß jemand ob das schon jemand wahrgenommen hat bzw. ob MBB das dann auch gezahlt hat?
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 20:55
- ihr müsst wissen was ihr wollt - die ALG1 in Ruhe hinter euch bringen oder etwas leben in die Bude bringen. Ihr könnt euch jederzeit abmelden - 4 Wochen mit Nachlauf der gesetzl. Krankenversicherung - halt kein Geld vom Arbeitsamt aber die Zeit wird hinten angehängt. Damit dürfte der Kurs erledigt sein. Macht euch nicht unbedingt Freunde. Die Berater in der AfA haben ihre Vorgaben und wollen auch alles eher problemlos abwickeln - so einfach kann man keine Maßnahme ohne Begründung anordnen - man nimmt dir Zeit, dich um einen Job zu kümmern und das muß begründet werden - verlang eine echte Qualifizierung - dafür fehlt ihnen das Geld - hat die Nahles SPD gerade für die Neubürger umgeleitet. Schreibt dem Dicken und der Nahles eine Kurzmitteilung : Bin langjähriger SPD-Stammwähler - bin ab jetzt Stammwähler der AFD. Machen das viele, wirkt es. Seid ihr in der IGM oder habt eine Rechtschutzversicherung nehmt euch einen Rechtsbeistand. Ist es das wirklich Wert?
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 20:50
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Man müsste sich fortlaufend auf alles mögliche bei unserer Sauregierung bewerben, damit die endlich mal die brikäre Lage erkennen und sich nicht nur um Griechenland kümmert, sondern auch mal um die Belange der Bundesbürger. An jeden Politiker bzw. Abgeordneten eine Bewerbung als Schreibhilfe, als Sekretär, als Bleistiftspitzer, als Redenschreiber und und und ... bewerben. ...brikäre Lage..... Häh? Bewerbung als Redenschreiber!!!
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 20:49
- Anonymous User hat geschrieben: Man müsste sich fortlaufend auf alles mögliche bei unserer Sauregierung bewerben, damit die endlich mal die brikäre Lage erkennen und sich nicht nur um Griechenland kümmert, sondern auch mal um die Belange der Bundesbürger. An jeden Politiker bzw. Abgeordneten eine Bewerbung als Schreibhilfe, als Sekretär, als Bleistiftspitzer, als Redenschreiber und und und ... bewerben. ...brikäre Lage..... Häh?
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 18:39
- Man müsste sich fortlaufend auf alles mögliche bei unserer Sauregierung bewerben, damit die endlich mal die brikäre Lage erkennen und sich nicht nur um Griechenland kümmert, sondern auch mal um die Belange der Bundesbürger. An jeden Politiker bzw. Abgeordneten eine Bewerbung als Schreibhilfe, als Sekretär, als Bleistiftspitzer, als Redenschreiber und und und ... bewerben.
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 18:26
- Was für ein Drama. Zunächst werden Vor-Ruheständler über einen Zeitraum von sage und schreibe 4 Jahren und 4,5 Monaten hinweg gezwungen so viele Bewerbungen zu verschicken, dass sie beim Arbeitsamt/beE jede Woche 2 schriftliche Ablehnungen vorzeigen können. Was dieser Schwachsinn an Kraft kostet- sowohl bei den betroffenen Frührentnern als auch bei den Firmen, die mit Sinnlos-Bewerbungen überflutet werden. Was für eine Arbeitsmarktpolitik ist das eigentlich? Sozial-Christlich? Christlich Demokratisch? Sozial-Demokratisch? Kasperletheater vielleicht?
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 16:36
- Anonymous User hat geschrieben: Muss jemand von Euch an einer Schulung teilnehmen, die das Arbeitsamt angeordnet hat? Wie ist der Status? Mir sagte man, dass man nunmehr von amtswegen etwas unternehmen möchte, weil ich (In meinem fortgeschrittenen Lebensalter) offenbar (Ohne Zwangs-Unterstützung) keine neue Arbeit mehr finden kann (Wie schröcklich!). Würde ich die Schulung ablehnen, so würde man mich sanktionieren und mir 3 Monatsgehälter streichen. Was habt Ihr in diesem Zusammenhang erlebt? Um welches Arbeitsamt gehts eigentlich ?, scheinbar gibt es solche und solche ...
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 15:57
- Falls du nicht mogscht, verlange eine Begründung, warum die 24 Monate BeE mit Couch nicht ausreichten beim Bewerbungenschreiben, da müsste das Amt beim TransferkuG doch irgendwas falsch gemacht haben und was jetzt anders ist. Dann nimm dir immer einen Zeugen mit zum Amt - mit Begleitschutz wird's anders - dann verlang eine Analyse deiner Vermittlungshemmnisse und wo diese durch die Maßnahme behoben werden (konnten es in der bee scheinbar nicht und die Inhalte waren nicht viel anders) jede Maßnahme muß nachvollziehbar begründet werden - falls du jedoch die ALG1-Phase in Ruhe hinter dich bringen willst und ein neuer Job eher nicht die Priorität 1 hat - mach keinen Stunk, genieß die Auflockerung deines Alltags - die Zeit kannst du real nett gestalten. Falls du einen Job brauchst, versuchen sie dir dort wirklich zu helfen, geben Tipps - einige Referenten kommen aus der Praxis und haben Ahnung. Nutz es so oder so - schau das du danach eine echte fachl. Qualifizierung in deinem hohen Alter bekommst - aber auch bue wennst mogscht.
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 15:38
- auf der Maßnahme waren wohl viele von uns - zwischen 2 bis 4 Monate an 2 Tagen die Woche. Kannst dir dort die Zeit vertreiben - die Beratungen was die Jobsuche angeht sind nicht schlecht - dito die wöchentliche Beratung beim Couch - mußt den Richtigen erwischen - jedenfalls ist die Qualität besser als in der Spar-BeE und die geben sich wirklich Mühe. Über die anderen Themen - wenn eine Gruppe aktiv ist, kann sie Einfluß auf Themenauswahl nehmen. Wenn die Gruppe gut ist - keine Schnarcher - bekommt man über die Maßnahme hinaus gute Kontakte - wir treffen uns noch. Dahingestellt bleibt, ob eine fachliche Qualifizierung mit Bildungsgutschein nicht hilfreicher wäre - denn den Bewerbungsablauf kennen wir und die Vermittlungshemmnisse wie Alter, Behinderung und Technologiewechsel werden dadurch nicht behoben. Dein Vermittler ist dich diese Zeit los und du kommst aus der Statistik - dring in der Maßnahme auf Unterstützung einer Qualifizierungsmaßnahe mit Bildungsgutschein - die verlängert dann im Gegensatz zu dieser Maßnahme die ALG1-Bezugsdauer.
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 15:25
- Anonymous User hat geschrieben: Muss jemand von Euch an einer Schulung teilnehmen, die das Arbeitsamt angeordnet hat? Wie ist der Status? Mir sagte man, dass man nunmehr von amtswegen etwas unternehmen möchte, weil ich (In meinem fortgeschrittenen Lebensalter) offenbar (Ohne Zwangs-Unterstützung) keine neue Arbeit mehr finden kann (Wie schröcklich!). Würde ich die Schulung ablehnen, so würde man mich sanktionieren und mir 3 Monatsgehälter streichen. Was habt Ihr in diesem Zusammenhang erlebt? Frage dazu: Wieviel Bewerbungen hast du denen den vorgelegt, das die das erkennen konnten ?
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 15:20
- Anonymous User hat geschrieben: Muss jemand von Euch an einer Schulung teilnehmen, die das Arbeitsamt angeordnet hat? Wie ist der Status? Mir sagte man, dass man nunmehr von amtswegen etwas unternehmen möchte, weil ich (In meinem fortgeschrittenen Lebensalter) offenbar (Ohne Zwangs-Unterstützung) keine neue Arbeit mehr finden kann (Wie schröcklich!). UNd nach der Schulung ist das anders ?
- Re: Hier werden Leute gesucht — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 14:45
- Früher war Deutschland mal ein High-Tech-Standort. Heute ist es nur noch ein Scheißhaufen und alle sind oder werden arbeitslos. Wie schön wenn wenigstens die Statistiken "sauber gehalten" werden. (Wer schreibt eigentlich die Arbeitslosen-Statistiken? Der ADAC?)
- Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 14:24
- Wenn Dich die Afa auf "Schulung" schickt, dann must Du da hin. Du kannst es Dir aussuchen, ob Du da nun in diese Schulung (wohl weniger als 3 Monate) gehst, oder ob du hierfür eben 3 Monate AL1 und zusätzlich eben für 3 Monate Leben zusätzlich Krankenkasse, Pflege und ggfls Rente selbst aufkommen must zu verlieren? Wenn Dir das der Nichtbesuch des Kurses wert ist, dann ist das ja ok. Wenn nicht, dann versuche Alternativen zu finden. Sie haben das Recht dazu und Du must damit rechnen, das Sie dies dann auch wahrnehmen....
- Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 12:57
- Muss jemand von Euch an einer Schulung teilnehmen, die das Arbeitsamt angeordnet hat? Wie ist der Status? Mir sagte man, dass man nunmehr von amtswegen etwas unternehmen möchte, weil ich (In meinem fortgeschrittenen Lebensalter) offenbar (Ohne Zwangs-Unterstützung) keine neue Arbeit mehr finden kann (Wie schröcklich!). Würde ich die Schulung ablehnen, so würde man mich sanktionieren und mir 3 Monatsgehälter streichen. Was habt Ihr in diesem Zusammenhang erlebt?
- Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 28.08.2015 10:58
- Re: MBB Schließungen Düsseldorf und Berlin — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 02.07.2015 12:24
- Anonymous User hat geschrieben: ...Wartet ab. Wenn ich mich recht erinnere, dann wurden die "Guten Nachrichten" ja oft kurz vor den Sommerferien verkündet, damit man/frau sich dann mal so richtig gut erholen kann... -- so am Vortag zu Gründonnerstag - zum Gedenken an dem großen Verrat des Judas - ist auch ganz beliebt - dann muß es aber mit der Unterschrift so schnell gehen, dass man über Ostern keinen Rechtsanwalt findet.