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Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 28.08.2015 10:58
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Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 12:57
Muss jemand von Euch an einer Schulung teilnehmen, die das Arbeitsamt angeordnet hat? Wie ist der Status? Mir sagte man, dass man nunmehr von amtswegen etwas unternehmen möchte, weil ich (In meinem fortgeschrittenen Lebensalter) offenbar (Ohne Zwangs-Unterstützung) keine neue Arbeit mehr finden kann (Wie schröcklich!). Würde ich die Schulung ablehnen, so würde man mich sanktionieren und mir 3 Monatsgehälter streichen. Was habt Ihr in diesem Zusammenhang erlebt?

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 14:24
Wenn Dich die Afa auf "Schulung" schickt, dann must Du da hin. Du kannst es Dir aussuchen, ob Du da nun in diese Schulung (wohl weniger als 3 Monate) gehst, oder ob du hierfür eben 3 Monate AL1 und zusätzlich eben für 3 Monate Leben zusätzlich Krankenkasse, Pflege und ggfls Rente selbst aufkommen must zu verlieren? Wenn Dir das der Nichtbesuch des Kurses wert ist, dann ist das ja ok. Wenn nicht, dann versuche Alternativen zu finden. Sie haben das Recht dazu und Du must damit rechnen, das Sie dies dann auch wahrnehmen....

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 15:20
Anonymous User hat geschrieben:
Muss jemand von Euch an einer Schulung teilnehmen, die das Arbeitsamt angeordnet hat? Wie ist der Status? Mir sagte man, dass man nunmehr von amtswegen etwas unternehmen möchte, weil ich (In meinem fortgeschrittenen Lebensalter) offenbar (Ohne Zwangs-Unterstützung) keine neue Arbeit mehr finden kann (Wie schröcklich!).



UNd nach der Schulung ist das anders ?

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 15:25
Anonymous User hat geschrieben:
Muss jemand von Euch an einer Schulung teilnehmen, die das Arbeitsamt angeordnet hat? Wie ist der Status? Mir sagte man, dass man nunmehr von amtswegen etwas unternehmen möchte, weil ich (In meinem fortgeschrittenen Lebensalter) offenbar (Ohne Zwangs-Unterstützung) keine neue Arbeit mehr finden kann (Wie schröcklich!). Würde ich die Schulung ablehnen, so würde man mich sanktionieren und mir 3 Monatsgehälter streichen. Was habt Ihr in diesem Zusammenhang erlebt?



Frage dazu: Wieviel Bewerbungen hast du denen den vorgelegt, das die das erkennen konnten ?

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 15:38
auf der Maßnahme waren wohl viele von uns - zwischen 2 bis 4 Monate an 2 Tagen die Woche. Kannst dir dort die Zeit vertreiben - die Beratungen was die Jobsuche angeht sind nicht schlecht - dito die wöchentliche Beratung beim Couch - mußt den Richtigen erwischen - jedenfalls ist die Qualität besser als in der Spar-BeE und die geben sich wirklich Mühe. Über die anderen Themen - wenn eine Gruppe aktiv ist, kann sie Einfluß auf Themenauswahl nehmen. Wenn die Gruppe gut ist - keine Schnarcher - bekommt man über die Maßnahme hinaus gute Kontakte - wir treffen uns noch. Dahingestellt bleibt, ob eine fachliche Qualifizierung mit Bildungsgutschein nicht hilfreicher wäre - denn den Bewerbungsablauf kennen wir und die Vermittlungshemmnisse wie Alter, Behinderung und Technologiewechsel werden dadurch nicht behoben. Dein Vermittler ist dich diese Zeit los und du kommst aus der Statistik - dring in der Maßnahme auf Unterstützung einer Qualifizierungsmaßnahe mit Bildungsgutschein - die verlängert dann im Gegensatz zu dieser Maßnahme die ALG1-Bezugsdauer.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 15:57
Falls du nicht mogscht, verlange eine Begründung, warum die 24 Monate BeE mit Couch nicht ausreichten beim Bewerbungenschreiben, da müsste das Amt beim TransferkuG doch irgendwas falsch gemacht haben und was jetzt anders ist. Dann nimm dir immer einen Zeugen mit zum Amt - mit Begleitschutz wird's anders - dann verlang eine Analyse deiner Vermittlungshemmnisse und wo diese durch die Maßnahme behoben werden (konnten es in der bee scheinbar nicht und die Inhalte waren nicht viel anders) jede Maßnahme muß nachvollziehbar begründet werden - falls du jedoch die ALG1-Phase in Ruhe hinter dich bringen willst und ein neuer Job eher nicht die Priorität 1 hat - mach keinen Stunk, genieß die Auflockerung deines Alltags - die Zeit kannst du real nett gestalten. Falls du einen Job brauchst, versuchen sie dir dort wirklich zu helfen, geben Tipps - einige Referenten kommen aus der Praxis und haben Ahnung. Nutz es so oder so - schau das du danach eine echte fachl. Qualifizierung in deinem hohen Alter bekommst - aber auch bue wennst mogscht.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 16:36
Anonymous User hat geschrieben:
Muss jemand von Euch an einer Schulung teilnehmen, die das Arbeitsamt angeordnet hat? Wie ist der Status? Mir sagte man, dass man nunmehr von amtswegen etwas unternehmen möchte, weil ich (In meinem fortgeschrittenen Lebensalter) offenbar (Ohne Zwangs-Unterstützung) keine neue Arbeit mehr finden kann (Wie schröcklich!). Würde ich die Schulung ablehnen, so würde man mich sanktionieren und mir 3 Monatsgehälter streichen. Was habt Ihr in diesem Zusammenhang erlebt?



Um welches Arbeitsamt gehts eigentlich ?, scheinbar gibt es solche und solche ...

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 18:26
Was für ein Drama. Zunächst werden Vor-Ruheständler über einen Zeitraum von sage und schreibe 4 Jahren und 4,5 Monaten hinweg gezwungen so viele Bewerbungen zu verschicken, dass sie beim Arbeitsamt/beE jede Woche 2 schriftliche Ablehnungen vorzeigen können. Was dieser Schwachsinn an Kraft kostet- sowohl bei den betroffenen Frührentnern als auch bei den Firmen, die mit Sinnlos-Bewerbungen überflutet werden. Was für eine Arbeitsmarktpolitik ist das eigentlich? Sozial-Christlich? Christlich Demokratisch? Sozial-Demokratisch? Kasperletheater vielleicht?

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 18:39
Man müsste sich fortlaufend auf alles mögliche bei unserer Sauregierung bewerben, damit die endlich mal die brikäre Lage erkennen und sich nicht nur um Griechenland kümmert, sondern auch mal um die Belange der Bundesbürger. An jeden Politiker bzw. Abgeordneten eine Bewerbung als Schreibhilfe, als Sekretär, als Bleistiftspitzer, als Redenschreiber und und und ... bewerben.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 20:49
Anonymous User hat geschrieben:
Man müsste sich fortlaufend auf alles mögliche bei unserer Sauregierung bewerben, damit die endlich mal die brikäre Lage erkennen und sich nicht nur um Griechenland kümmert, sondern auch mal um die Belange der Bundesbürger. An jeden Politiker bzw. Abgeordneten eine Bewerbung als Schreibhilfe, als Sekretär, als Bleistiftspitzer, als Redenschreiber und und und ... bewerben.



...brikäre Lage..... Häh?

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 20:50
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Man müsste sich fortlaufend auf alles mögliche bei unserer Sauregierung bewerben, damit die endlich mal die brikäre Lage erkennen und sich nicht nur um Griechenland kümmert, sondern auch mal um die Belange der Bundesbürger. An jeden Politiker bzw. Abgeordneten eine Bewerbung als Schreibhilfe, als Sekretär, als Bleistiftspitzer, als Redenschreiber und und und ... bewerben.



...brikäre Lage..... Häh?



Bewerbung als Redenschreiber!!!

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 20:55
ihr müsst wissen was ihr wollt - die ALG1 in Ruhe hinter euch bringen oder etwas leben in die Bude bringen. Ihr könnt euch jederzeit abmelden - 4 Wochen mit Nachlauf der gesetzl. Krankenversicherung - halt kein Geld vom Arbeitsamt aber die Zeit wird hinten angehängt. Damit dürfte der Kurs erledigt sein. Macht euch nicht unbedingt Freunde. Die Berater in der AfA haben ihre Vorgaben und wollen auch alles eher problemlos abwickeln - so einfach kann man keine Maßnahme ohne Begründung anordnen - man nimmt dir Zeit, dich um einen Job zu kümmern und das muß begründet werden - verlang eine echte Qualifizierung - dafür fehlt ihnen das Geld - hat die Nahles SPD gerade für die Neubürger umgeleitet. Schreibt dem Dicken und der Nahles eine Kurzmitteilung : Bin langjähriger SPD-Stammwähler - bin ab jetzt Stammwähler der AFD. Machen das viele, wirkt es. Seid ihr in der IGM oder habt eine Rechtschutzversicherung nehmt euch einen Rechtsbeistand. Ist es das wirklich Wert?

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Juli 2015 22:06
Der wählt weiter SPD. Der Michel macht sich gelegentlich mal ein wenig Luft im Internet, aber eigentlich denkt er, wie gut es ihm mit Hearts 4 doch geht. Der Grieche z.B. ist da anspruchsvoller.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Juli 2015 08:28
Anonymous User hat geschrieben:
Der wählt weiter SPD. Der Michel macht sich gelegentlich mal ein wenig Luft im Internet, aber eigentlich denkt er, wie gut es ihm mit Hearts 4 doch geht. Der Grieche z.B. ist da anspruchsvoller.



- die kommen aus dem 23% Tief nicht mehr raus - selbst niedrige Wahlbeteiligung hilft kaum noch - sobald es im Parteiensystem eine echte Alternative gibt, haben sie verloren. Derzeit steigt halt die Partei der Systemverweigerer auch Nichtwähler genannt.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Juli 2015 18:24
Anonymous User hat geschrieben:
ihr müsst wissen was ihr wollt - die ALG1 in Ruhe hinter euch bringen oder etwas leben in die Bude bringen. Ihr könnt euch jederzeit abmelden - 4 Wochen mit Nachlauf der gesetzl. Krankenversicherung - halt kein Geld vom Arbeitsamt aber die Zeit wird hinten angehängt. Damit dürfte der Kurs erledigt sein. Macht euch nicht unbedingt Freunde. Die Berater in der AfA haben ihre Vorgaben und wollen auch alles eher problemlos abwickeln - so einfach kann man keine Maßnahme ohne Begründung anordnen - man nimmt dir Zeit, dich um einen Job zu kümmern und das muß begründet werden - verlang eine echte Qualifizierung - dafür fehlt ihnen das Geld - hat die Nahles SPD gerade für die Neubürger umgeleitet. Schreibt dem Dicken und der Nahles eine Kurzmitteilung : Bin langjähriger SPD-Stammwähler - bin ab jetzt Stammwähler der AFD. Machen das viele, wirkt es. Seid ihr in der IGM oder habt eine Rechtschutzversicherung nehmt euch einen Rechtsbeistand. Ist es das wirklich Wert?



+++++++++++++++++++++++++++++++++++ Antwort: Ach komm, wenn ich mich beim Arbeitsamt alle 4 Wochen an- und abmelde, dann spare ich zwar bei der Krankenkasse 24Monate x 170 Euro = 4080 Euro. In der Praxis würde das aber bedeuten, dass sich das Theater mit dem Arbeitsamt um weitere 2 Jahre verlängert. So ein Pfennigfuchser bin ich auch nicht. Will dann lieber mal meine Ruhe haben.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Juli 2015 22:25
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
ihr müsst wissen was ihr wollt - die ALG1 in Ruhe hinter euch bringen oder etwas leben in die Bude bringen. Ihr könnt euch jederzeit abmelden - 4 Wochen mit Nachlauf der gesetzl. Krankenversicherung - halt kein Geld vom Arbeitsamt aber die Zeit wird hinten angehängt. Damit dürfte der Kurs erledigt sein. Macht euch nicht unbedingt Freunde. Die Berater in der AfA haben ihre Vorgaben und wollen auch alles eher problemlos abwickeln - so einfach kann man keine Maßnahme ohne Begründung anordnen - man nimmt dir Zeit, dich um einen Job zu kümmern und das muß begründet werden - verlang eine echte Qualifizierung - dafür fehlt ihnen das Geld - hat die Nahles SPD gerade für die Neubürger umgeleitet. Schreibt dem Dicken und der Nahles eine Kurzmitteilung : Bin langjähriger SPD-Stammwähler - bin ab jetzt Stammwähler der AFD. Machen das viele, wirkt es. Seid ihr in der IGM oder habt eine Rechtschutzversicherung nehmt euch einen Rechtsbeistand. Ist es das wirklich Wert?



+++++++++++++++++++++++++++++++++++ Antwort: Ach komm, wenn ich mich beim Arbeitsamt alle 4 Wochen an- und abmelde, dann spare ich zwar bei der Krankenkasse 24Monate x 170 Euro = 4080 Euro. In der Praxis würde das aber bedeuten, dass sich das Theater mit dem Arbeitsamt um weitere 2 Jahre verlängert. So ein Pfennigfuchser bin ich auch nicht. Will dann lieber mal meine Ruhe haben.



Also aus meiner mittlerweile 15 Monatssicht wo ich das so mehr oder weniger mache , kann ich nur sagen scheinbar hat die Afa sowas nicht auf dem Plan, ich habe seit der ursprünglichen Meldung am ersten Tag (dann innerhalb 14 Tagen 4 Vermittlungsvorschläge) keinenlei Kontakt mehr mit der Afa, sogesehen mach ich mal so weiter.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 4.Juli 2015 06:11
Christus sagte zu seinen Jüngern: Seid klug wie die Schlangen. Es geht nicht (nur ) darum Geld zu sparen, sondern die Möglichkeiten zu nutzen, die das System bietet. Es ist immer eine Abwägung der individuellen Situation. Das Forum sollte uns helfen die Möglichkeiten aufzuzeigen. Falls jemand eine Maßnahme umgehen will, bietet das Abmelden eine Chance. Falls man die 35 Versicherungsjahre nicht zusammenbekommt bis 63 - kann die monateweise Abmeldung - etwa 15. bis 15. des Folgemonats bis 2 Jahre bringen. Wenn man schon keinen Job, dann muß jeder schauen wo er bleibt. Glaube auch, die Leute bei der AfA sind nicht gerade unterbeschäftigt und werden bei den Alten nicht unbedingt auf Ungemach aus sein. Wer noch glaubt einen Job oder Hartz4 zu bekommen verschenkt mit jeder Abmeldung Geld.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 5.Juli 2015 17:42
Anonymous User hat geschrieben:
Christus sagte zu seinen Jüngern: Seid klug wie die Schlangen. Es geht nicht (nur ) darum Geld zu sparen, sondern die Möglichkeiten zu nutzen, die das System bietet. Es ist immer eine Abwägung der individuellen Situation. Das Forum sollte uns helfen die Möglichkeiten aufzuzeigen. Falls jemand eine Maßnahme umgehen will, bietet das Abmelden eine Chance. Falls man die 35 Versicherungsjahre nicht zusammenbekommt bis 63 - kann die monateweise Abmeldung - etwa 15. bis 15. des Folgemonats bis 2 Jahre bringen. Wenn man schon keinen Job, dann muß jeder schauen wo er bleibt. Glaube auch, die Leute bei der AfA sind nicht gerade unterbeschäftigt und werden bei den Alten nicht unbedingt auf Ungemach aus sein. Wer noch glaubt einen Job oder Hartz4 zu bekommen verschenkt mit jeder Abmeldung Geld.



Bitte aber auch beachten das die Massnahme noch nicht formal zugewiesen ist, sonst kann das nach hinten losgehen.
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtay/~edisp/l6019022dstbai407820.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI407824
148, Absatz 1 Nummer 6 "Wegfall der Arbeitsbereitschaft"

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 9.August 2015 08:53
Nun ist es so weit: Die Weiterbildung vom Amt. Kann man von einer "Zwangsweise angeordneten Schulung" so ganz direkt und ohne Gänsefüsschen sprechen? Eher nein. Jedenfalls hat man mich auf dem Amt so lange besoffen gequatscht, bis ich mir habe diesen Gutschein aufdrängeln lassen. Bekannt ist, dass 3 Monatslöhne gestrichen werden können, wenn sich der Deliquent total verweigern sollte. Frage mich, ob die Herrschaften, die in Berlin solche Gesetze erlassen, einen an der Waffel haben. Und was sind das für arme, Rückgratfreie Menschen, die in dem Ämtern ihr Brot mit der gnadenlosen Vollstreckung dieser Gesetze verdienen? Jedenfalls habe ich so unmissverständlich wie möglich kommuniziert, dass ich in Frührente gehen, und nicht mehr arbeiten will. Egal- berufliche Qualifizierung auf Kosten des Beitragszahlers muss sein. Naja dass kennt man ja aus früheren Jahrhunderten: Wenn der General einen Eisenbahnwagon voll Orden an die Front schickt, dann müssen die verteilt werden. Wie es scheint, hat sich seit der Vergangenheit bis jetzt da nichts geändert.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 9.August 2015 09:17
Sei doch froh, dann kannst du wenigstens qualifiziert in die Frührente gehen und nicht dumm! Irre Gesetze gibt es überall auf der Welt, nur die werden in anderen Ländern einfach ignoriert. Nur der dumme Michel befolgt jedes Gesetz buchstabengetreu. Ich meine es gibt in keinem Land so viel Idioten wie bei uns.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 9.August 2015 11:55
Das Thema hatten wir doch schon: Du sprichst von einem Gutschein - das wäre dann eine richtige Qualifizierung - da sagte man mir doch etwas älteren Delinquenten, die gibt es nur noch, falls ein konkreter Job ansteht - na, schau mal nach was du da hast. Ein Bildungsgutschein bring pro 2 Tage Qualifizierung in der Regel einen Tag ALG1-Anspruchs - Verlängerung - da könntest du dich richtig freuen über die Wohltat. Was wir in der Regel bekamen war kein Bildungsgutschein sondern eine Weiterbildung bei einem dieser fleißigen Träger, bei denen du dann das Bewerben und Lebenslaufschreiben üben darfst - 2 bis 3 mal wöchentlich zwischen 2 bis 4 Monaten - fällst aus der Statistik und denen von der Pelle - Verlängerung ALG1 gibt´s dafür nicht. Kannst du mitnehmen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen - dir die Zeit dort nett gestalten oder auf Konfrontation gehen - bei IGM/Rechtsschutzversicherung Rechtsanwalt bestellen, Begründung für die Sinnhaftigkeit nach 28 Monaten Bewerbungen mit mehr als 300 Übungsstücken fordern und gleichzeitig auf eine konkrete Vermittlungshilfe - wie sie von bestager-itk gefordert wird (liegt dem Amt vor - verlangen. Da du aber scheinbar in Frührente gehen magst, zieh den Kopf ein, nimm es mit stoischer Gelassenheit - es geht vorbei und überleg dir deine Arzttermine - manchmal ist auch sowas wie eine Kur bei beginnendem Burn-Out notwendig. Geh davon aus, deine Sachbearbeiter im Amt folgen da ihren Anweisungen für ältere Arbeitslose und wollen alles nur keinen Trouble mit dir haben - mach es wie Mao Tse Tung sagte, wenn der Sturm kommt bückt sich der Bambus, wenn er aufhört ´hebt sich der Bambus wieder.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 10.August 2015 17:37
Früher oder später geht den Beamten das Geld aus- und dann haben wir Ruhe. Immer wird auf dem Leistungsprinzip herum geritten: "Leistung nur gegen Gegenleistung". Allerdings haben die Arbeitslosen ihre Leistung bereits erbracht- in Form von jahrelanger Einzahlung in die Versicherung. Wenn man das Geld braucht- dann sind die Herrschaften hinter einem her. Ständig schwebt das Damoklesschwert der Streichung von 3 Monatsbezügen über dem Betroffenen, der nun wahrlich Anderes zu tun hat als sich fortlaufend mit dem Arbeitsamt zu beschäftigen. Mein Vorschlag: Komplette Abschaffung von Arbeitslosengeld 1. Selbstverantwortung statt Belästigung, Kontrolle, Nachschnüffeln, Bedrohung und freiwilliger Zwangsmaßnahmen. Wieviele sinnlose Beamte könnten in der Wirtschaft produktiv eingesetzt werden.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 10.August 2015 18:41
@ Montag 17:37 „Wie viele sinnlose Beamte könnten in der Wirtschaft produktiv eingesetzt werden.“ Dann würde es nur noch mehr Arbeitslose geben, es gibt doch nicht genug Arbeit für alle!

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 10.August 2015 19:11
Die " sinnlosen Beamten " nach Griehenland schicken, dann sind wir sie hier los, dort können sie keinen Schaden anrichten und bezahlt werden sie von der EU. Beste Lösung für alle.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 10.August 2015 21:51
@17:37 Und von was willst Du Dich dann ernähren? Die meisten verdienen mittlerweile so wenig, das Sie selbst das in die AL1 eingezahlte Geld vorher verbrauchen. es ist genug Arbeit und Geld für alle da. Lediglich die Verteilung ist extrem ungerecht. Die einen haben zuviel Arbeit bei geringem Gehalt, die anderen eben zuviel Kohle und etwas Arbeit. Die einzige gerechte Lösung wäre hier die Reichen komplett an den Kosten zu beteiligen...

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 11.August 2015 11:45
Anonymous User hat geschrieben:
Nun ist es so weit: Die Weiterbildung vom Amt. Kann man von einer "Zwangsweise angeordneten Schulung" so ganz direkt und ohne Gänsefüsschen sprechen? Eher nein. Jedenfalls hat man mich auf dem Amt so lange besoffen gequatscht, bis ich mir habe diesen Gutschein aufdrängeln lassen. Bekannt ist, dass 3 Monatslöhne gestrichen werden können, wenn sich der Deliquent total verweigern sollte. Frage mich, ob die Herrschaften, die in Berlin solche Gesetze erlassen, einen an der Waffel haben. Und was sind das für arme, Rückgratfreie Menschen, die in dem Ämtern ihr Brot mit der gnadenlosen Vollstreckung dieser Gesetze verdienen? Jedenfalls habe ich so unmissverständlich wie möglich kommuniziert, dass ich in Frührente gehen, und nicht mehr arbeiten will. Egal- berufliche Qualifizierung auf Kosten des Beitragszahlers muss sein. Naja dass kennt man ja aus früheren Jahrhunderten: Wenn der General einen Eisenbahnwagon voll Orden an die Front schickt, dann müssen die verteilt werden. Wie es scheint, hat sich seit der Vergangenheit bis jetzt da nichts geändert.



##wenn du unmissverständlich kommuniziert,in Frührente gehen zu wollen:wovon willst du dann leben?was sagt AFA dazu?

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 11.August 2015 12:57
"##wenn du unmissverständlich kommuniziert,in Frührente gehen zu wollen:wovon willst du dann leben?was sagt AFA dazu? " nun wenn er mit 63 und 35 Versicherungsjahren in Rente gehen möchte, ist das seine Entscheidung - für ALG1 muß er in den 2Jahren lediglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Er hat Abfindung erhalten, evtl. sonstige Mittel, Betriebsrente - wird wohl ausgerechnet haben, um damit über die Runden zu kommen - damit ist er kein Einzelfall. Sein Problem ist halt, sich der Agentur ohne Geldverlust 2 Jahre lang entziehen zu wollen - kann mir sein Gespräch mit der/m Berater so lebhaft vorstellen. Ich nehme an, die Maßnahme ist der übliche Verschiebebahnhof für ältere Exsiemensianer (heißt irgendwie : Lebenshilfe mit Vermittlung in den Arbeitsmarkt - bei VBW oder DAA ) - man ist ihn los, er zeigt guten Willen einen Job zu suchen - er hilft einigen Dozenten dort wirtschaftlich als Selbständige über die Runden zu kommen. In meinem Kurs waren teilweise 6 oder 7 EXSiemensianer/NSNler - es wird ihn nicht umbringen - muß halt 2 mal die Woche etwas früher aufstehn - ´verschafft ihm dann danach wohl die gewollte Ruhe vom Amt - die haben auch ohne ihn genügend zu tun. Leider suchen mehr als genug unserer Kollegen dringend einen Job und da erhoffte ich mir eine echte Hilfe bei der Vermittlung, denn denen droht der finanzielle Absturz und da mauert die AfA derzeit noch - schauen wir nach der Urlaubszeit - da muss sich mehr bewegen, die Zeit wird zunehmend sehr eng.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 14.August 2015 21:36
Mir hatte man mehrere Tage 'Einzel-Coaching' verabfolgt. Abgesehen von den verschwendeten Geldern der Beitragszahler: DAMALS sind WIR los gezogen, haben mit EWSD und Mobilfunk die halbe Welt beglückt. Und diese 'Sozial-Pädagogisch-Psychologischen-Einzel-Coacher' ??? Die sitzen in ihrer Bude und warten, bis das Arbeitsamt ihnen zwangsweise die unterwürfige Kundschaft zu führt. Zustände sind das.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 14.August 2015 21:51
Anonymous User hat geschrieben:
Mir hatte man mehrere Tage 'Einzel-Coaching' verabfolgt. Abgesehen von den verschwendeten Geldern der Beitragszahler: DAMALS sind WIR los gezogen, haben mit EWSD und Mobilfunk die halbe Welt beglückt. Und diese 'Sozial-Pädagogisch-Psychologischen-Einzel-Coacher' ??? Die sitzen in ihrer Bude und warten, bis das Arbeitsamt ihnen zwangsweise die unterwürfige Kundschaft zu führt. Zustände sind das.



DAMALS halt! Heute ziehen andere in die Welt und beglücken mit ihren Produkten. EWSD auf Dauer hat nicht gereicht.

Re: Zwangsweise Schulung auf Anordnung vom Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 15.August 2015 11:45
Viel zu lange wurde an EWSD festgehalten und die neuen Trends wurden nicht erkannt und verschnarcht.
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